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entgegengesetzte Meinung aussprechen. Wehl habe auch die Verwaltung Sr. Majestaͤt die Vergangenheit zu einem Cri⸗ terium geg, um ihr Urtheil darauf zu begründen; der hohen Stellung, in welcher er (der Lord Kanzler) sich durch die das Interesse der protestantischen
die Gnade des Königs befinde, wuͤrde er zu einer Maaßregel, Constitution auch nur im Mindesten gefährden könnte, seine Beistimmung gegeben hätte. Dieselben Individuen aber, durch deren Thätigkeit einst die Revolution vom Jahre Stande gebracht wurde, wurden unter den jetzigen Um Hirn gewiß auch ihre Beistimmung zu den Maaßregelr der Regierung ertheilt haben. Sobald diese selbst dem Hause vorliegen werden, wuͤrde er auch ir , edlen und gelehrten Lords zu bekämpfen wissen; vorläufig a versichere er nur das, daß sie nichts enthalten, was die Successton der Krone Englands auch nur im Serin gefährde. Gegen die Weise der Verhandlung, wie sie hier eingefuͤhrt worden, und die nur dazu e ner sey, eine allgemeine. Aufregung * erwecken, muͤsse er inzwischen foͤrmlich protestiren. iewohl bereits am ersten Tag der gegenwärtigen Sessson „Ruhe und Mäßigung“ em— pfohlen worden sey, 2 doch seitdem jeder moͤgliche Ver⸗ uch gemacht, um die Gemüther aufzuregen. Der Redner uͤhrte hierauf die Stelle in der Thron⸗Rede an, worin dem arlamente die Erwägung der Frage, mit der nöthigen Rucksicht auf die Sicherheiten der kirchlichen ünd Staats-Institutionen, empfohlen worden, und feed, ob es, unter solchen Umstanden, nicht besser gewesen ware, wenn die edlen Lords ihre Discussionen bis dahin, daß die Maaßregel ihnen wirklich vorliege, aufgeschoben hätten? Sollte dann befunden werden, daß man sie mit Sicherheit für das Land in Ausfuͤhruttg bringen konne, so sey es die Pflicht des Hauses, sie anzunehmen; eine solche Annahme wuͤrde dann ewiß auch dem ganzen Lande zur Zufriedenheit gereichen. er Herzog von Richmond erhob sich und trug auf eine 6 forma Vertagung des Hauses an, damit ihm Gelegenheit wurde, ein Paar Worte zu sagen. „Der edle Lord auf dem Wollsack,“ meinte er, „ist im Irthum, wenn er glaubt, mehr Recht zu haben, Ordnung im Hause zu erhalten, als jeder andere Pair. Im andern Haufe käme es dem Sprecher zu, QArdnung zu gebieten und zu er en, nicht aber hier. Der edle Lord beklagt sich uͤber Berletzung der rn und ist es selbst, der sle vermehrt. „Was die rung des edlen und gelehrten Lords betrifft, nach welcher 32 — it gewaffnet seyn wuͤrde, den von den Ministern einge— chlagenen Weg zu vertheidigen, so werde ich mich keineswe— es dem Versuch, die öffentliche Meinung zu erhitzen, an— chließen, und wüßte auch nicht, daß irgend ein ö den vom edlen Lord bei diesem Anlaß i n,. adel ver⸗ dient haͤtte. Es sey mir jedoch erlaubt, dem edlen Lord eine Frage vorzulegen, von der ich zwar glaube, daß sie ihn, nicht aber die öffentliche Meinung erhitzen wird. Ich frage, von woher ist dem Verstande des edlen und gelehrten Lords auf zinmal, dies neue Licht . (Hört, hört!! Ha— die Fortschritte der Ruftlärung und Vermehrung der Kenntniß in den letzten Paar Tagen eine so plötzliche Er⸗ leuchtung hervorgebracht? (Hört! Gemiß hat der edle Lord ute Gründe, sein Gewissen 2 beschwichtigen, über den Wider ruch seiner diesjaͤhrigen 2 im 4 ö feiner sheren; diejenigen indessen, die, bei ihrer gefaßten lleberzeu= ung verharrend, nicht mit dem edlen Lord überein stimmen keen werden doch auch auf einige Nachsicht Anspruch machen durfen. Hört! Ich, fuͤr mein Theil, bin durchaus . Emancipation, ich wünsche keine Veraͤnderung, und
offe daß, da ich den Vortheil einer neuen Aufklaͤrung, wie e dem edlen Lord geworden, nicht genossen habe, man mir mein Recht, mich jeder Magßregel zu widersetzen, nicht als ein Streben, die Leidenschaft des Volkes zu erregen, auslegen wird.“ Marquis v. Lansdowne widersprach dem Herzog, indem er sagte, wenn es auch dem edlen und gelehrten Lord auf dem Wollsack nicht ex officio zustehe, die Ordnung des Hau⸗ ses, ohne Aufforderung dazu, zu handhaben, so kame es ihm doch mehr als jedem anderen Lord zu, das zu verlangen, was auch jeder andere dürfe, nämlich, daß von der Regelmäßig keit der W denen nicht abgewichen werden dürfe. — Graf v. Eld on gab diefen Satz zwar zu, doch laͤngnete er die Anwendbarkeit desselben in dem gegenwärtigen Falle. Demnaͤchst sagte er, daß, 8 i er auch der Bill zur Unterdruͤckung der katholischen A deigtion seine Beistimmung gebe, koͤnne et sie doch, wenn man sie als den Preis für die ihr folgende Maaßregel ansehe, nicht als eine genügende Schadloshaltung erkennen, fuͤr welche man die r, r des Staates auf das Spiel setzen duͤrfe. Auch seyen dieje= nigen in Irrthum, welche glauben, die Bill, die heute zum
weiten Male verlesen werden solle, duͤrfte der katholischen k iur. 1d, als j v. J. 18. en. Lord nn. nahm sich ungefahr mit denselben 6* in, es der v. Lansdowne eben falls Kanzlers an, und nachdem auch der öder g. Sussex eine . gemacht, wurde der Antrag v. Richmond, zur Vertagung, in Frage gestellt und verneint. Der Herzog von Wellington trug nun auf die zweite sung der „Bill zur Unterdraͤckung der gefährlichen Associa⸗ tionen in Irland“ an und sagte, er wolle dabei so wenig als möglich auf die Frage zuruͤckkommen, uͤb⸗ setzten zwei Stunden so ganz gegen di— utirt K auch wolle er weder Asso
Ordnung dis⸗ die Ma 23
Rede Sr. Mas., davon der Herzog die Bezug habend
Stellen vorlas, genau bejeichnet ware. „Ich . 6 er, „daß in der urspranglichen Form und Bildung der 2 selischaft nichts Ungesetzmäßiges enthalten war; aus den Handlungen und der Sprache ihrer Mitglieder ging jedoch ihre Ungesetzmäßigkeit hervor. Ihre Handlungen bestehen in der Erhebung einer Abgabe, die, wie ich farchte, oft durch Gewalt erpreßt worden ist, in Grganisatton dez Votes, die keinen guten Endzweck hat, in der Wahl von solchen Organifationen vorstehen, die sich die Regierung des Lan⸗ des anmaaßen, oder was noch schlimmer ist, sich stellen, als wollten sie sich sener Regierung bemächtigen. Sie haben diese Abgaben zudem 9 eine gesetz, und verfassungswidrige Weise verwandt; einen Theil ech zum Zweck von Wahlen benutzt, sogar einen Einfluß im Parla—
und dur l ren ment . . Der Herzog zeigte . welch nachtheilige Birkung die Association auch auf die Rechts=
pflege durch V ungen ausgenbt hätte und fuhr dann fort: „Ich will das Haus nicht länger bei der Auseinan⸗ derfetzunng der Folgen aufhalten, die aus der Existenz und aus den Handlungen der Association fuͤr r. 8.
zen . sowohl fuͤr's Parlament, ch schien,
geta
als eine Maaßregel vor, die Scussion der Anspruche ö muß, jedes andere e wurde mit der Wurde der Krone, mit der Ehre und dem Charak= ter des Parlaments unverträglich seyn, und dann birte ich das Haus, nicht unbeachtet zu lassen, wie die Augen von ganz Europa auf uns gerichtet sind, und wie wir Alles vermelden
müͤssen, was Grund zu dem Glauben geben könnte, daß un.
sere Aufopferungen aus irgend einer andern, als einer politi, schen oder uns zweckmäßig scheinenden Ursache hervor gehen.“ Hört, hört! Hierauf entwickelte der Herzog den Ursprung der Assoeciation, welche im Jahre 1757 zuerst Gestalt erhielt,
ruͤnden, wie des Lord⸗
ersonen, die
des Herjogs
B die man in den
h n — A , eä n, in der Thron⸗=
* .
und gegen die, weil sie bis dahin als unschädlich erachtet,
erst im Jahre 1825 Maaßregeln durch eine Bill genommen wurden. Diese Bill gestand der Afsociation allsährlich 11 Versammlungen Und die stete Erlaubniß zu, über 11 Gegen⸗ stände, namlich über Gottesdienst, Erziehung, Wissenschaften, Handels, und Manufactur-⸗Gegenstäͤnde, so wie uͤber Acker⸗ bau zu berathen. Unter diesen Umstaͤnden das Gesetz im Falle wirklicher Uebertretung aufrecht zu erhalten, hätte chwierig geschienen, und er tadle weder die damalige Verwaltung noch die Irländische Regierung fuͤr die mangel⸗ hafte Handhabung der Maaßregel; er wisse, daß es bei dem damaligen getheilten Zustand des Cabinets, der sich bei jed⸗ weder Irland betreffenden Berathung kund gab, nicht an⸗ ders hätte seyn koͤnnen. Der Herzog ging hierauf die ein⸗
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