.
baren Summen
willigende
2
vrecbender,Rzanlttaug der Pen tenen Kar dz]; aufgehobener Stister, so wie auf den 2 — ö ̃ teten. . Je aber, wo diese Liquidationen, in Folge bereits abge= 2 ** ner Präksuste⸗ Bestunmungen, geschlossen sind, und der
eichs⸗Deputations⸗Schlusses von 13065 hin
Jahresbetrag au laufenden Pensionen und Unterstützungen
f bestimmt z g — 2 8 läßt sich nur noch Verminderung der zur Zeit zahl— in Aussicht nehmen. ;
Dse Unterabtheilung des Etats-Titels weiset übrigens nach, daß noch nicht ein volles Drittheil der gesammten Ausgabe auf Pensionen fuͤr Civil⸗Staatsdiener und deren Pittwen, so wie auf sonstige im Wege der Gnade zu be⸗ Unterstuͤtzungen trifft, während mehr als zwei Drittheile der Hauptsumme aus den traetatenmaͤßig über nommenen Pensionen, oder aus den, durch die erfolgte Aufhebung der geistlichen Corporationen überkommenen Ver⸗ pflichtungen herrühren. Der Ertrag der durch das Pen⸗
sions-⸗RKegulativ vom Zosten April 18325 angeordnsten Pen- sionsbelträge (welche uberall schon bei den Ausgabe⸗Sum⸗ men für die einzelnen Verwaltungszweige in Abzug gebracht sind) beläuft sich auf 2409 Nihlr., L daß also eiwa der britäe Theil der dauernden Pensions-Summe durch eigene Leistungen der Verheiligten beschafft wird, zwei Drittheile dagegen aus Staatskassen zugeschossen werden.
3) Der nen hinzugetretene Titel an Entschaͤdigungen
aufgehobene Berechtigungen wird dem größeren Thelle . i. durch die Entschädigungs Renten, . der Preußischen Landeshoheit unterworfenen ehemals Reichs, unmittelbaren Standesherren, in Folge der Allerhoͤchst voll, zogenen Instruerion vom z0sten Mal 18290 (Gesetz samm, lung 1825. S. 21 u. f,), zu gebilligt sind, und welche sich noch dadurch höher stellen, daß die Mehrzahl jener stan— desherrlichen Häuser es vorgezogen hat, auf die ihnen in— struetions mäßig zustandigen Steuer- Prioileglen und fonstigen⸗ pekunialren Vortheile gegen angemessene in Form fesistẽhen
der Renten bewilligte Entschädigung, zu verzichten. Ferher ö Entschädigungen für aufgehobene Privat, Zoll= BVerechtigungen, deren namentlich bel anderwelter Reguli— rung der Elb und Saal⸗ Zölle
) Die Ausgabe fuͤr Central⸗Behörd schlleßll der Ministerien, n, , n f.
dies
Rthlr. sich steril.
Innern, der Poli⸗
D elbungen und
nstitute: als des statistischen 3
. Le, mie und der lechnl⸗
e Gelammt, Ausgaben ffir
är (n einigen größe,
— —— 2 k
dle ur Regulirung 2 3
.
ren A
7
erlichen un
en, er⸗ au⸗ un
n e e we n, ir ddr aßen, Bruͤcken und Bauwerke, ferner die 3 Ur das Central, Ge, werbe Institut in Berlin und für die ewer de Schulen in den Provinzen, end lich zie Fonds zu Pran und son i. Unterstützungen stäbtischen und landiichen Gewerhe,
Gegen die entsprechenden Ziffern de — 12 und 6) hat sich die Ausgabe . irböher, welche nächst mehreren Uebertragung?n wen h, dern Etats, wozu insbesondere die oben schon . ldo0 000 Rthlr. Zusatz⸗ Steuern für Unterhaltung der Ve— xirkestraßen in den westlichen Provinzen gehören, haupt, ächlich aus der oben (bei 8 d der Einnahme) erwähnten Zahlung von jaͤhrlich 409, 909 Rthlr. n , ü, äand aus den auderweit vermehrten Unterhalkungs, Kosten der Kunststraßen herrühren. 86 ; 8s) Auch der Etat des
üͤsse zu den Ar⸗ die Besoldun⸗ nd, und Was⸗ die gesammten der kunstmaäͤßig
Ministerli fuͤr dle geistlichen,
nicht zu uberschreltende Etats-Summen regu,
1521 nicht die gesammte wirklich zahlbare
*
ö 1 : zum 2 nur scheinbar , , .
when, Schul, und Rebieluet.
Summe zum sondern ein Theil der letzteren, in Erwar—⸗ tung des Erfolges von den damals bereits angeordneten
Etat gebracht
Ersparungen, zur einstweiligen K Haupt- Ausgabe Extraordinarsum verwiesen wurde Indessen ist der jetzige bedeutende Minderbetrag bet weitem nicht 34 als wirkliche Ersparniß zu betrachten, lndem von der früheren Etats Ausga ; der Consistorlen, Provinzial-⸗Schul, und MeLicimal-Colle⸗ gien, der geistlichen, Schul- und Medieinal-Raͤthe, inglei— chen der Bauräthe, ferner der Obersorstmeister, und end⸗ lich die Gehalte des fuͤr die Verwaltung der indirerten Steuern bel den Regierungen beschaäͤftiget gewesenen Per— sonals, theils auf die Etats der competenten Ministerien
übergegangen, ihells als Spezial, Verwaltungs-Kosten vom
Ertrage der betreffenden Revenüen-Zwelge in Abzug ge— bracht sind. Die wirkliche bis jetzt bewirkte Ersparniß gegen das
* 1821 beläuft sich in runder Summe haf
thlr., und eine weitere Ersparniß zum Betrage von 250,000 Rihlr. wird in dem Maaße erzielt werden, wie es bei den successiv eintretenden Personal-Veränderung möglich wird, die jetzt noch statt findenden Ueberschtei⸗
tungen der Normal⸗Etats in Wegfall kommen zu lassen.
12) Dle Ausgabe fur die Haupt- und Landgestüte hat sich nur durch Uebertragung einer hieher gehörigen Summe vom Etat des Ministerti des Innern um 3005 Rihlr ge⸗ gen 1821 erhoͤhet. ö
Eine weltere Erhöhung um 12,09 Rihlr. wird durch die bereits genehmigte Einrichtung eines Landgestuͤts im Großherzogthum Posen eintreten. *
z - . 6 3. gesammten Etats / Einnahme egen orstehenden bezeichneten Ausgab ndli ist mit der Summe von ,, . *
2,076,000 Rthlr.
als extraerdinaires Deckungs, Quantum in Ausgabe gestellt, um daraus vorkommende außerordentliche Ausgaben decken
und ferner die bei den Einnahmen sich etwa ergebenden Ausfälle gegen den Etats Anschiag äbertragen zu können Nach den Grundsaͤtzen, weiche bel Aufstellung des
Etats leitend gewesen sind, denen zufolge jede en e,, *
Veranschlagung der Einnahme Mittel sorgfältig 8 ist, und die voraussichtlichen Ausgaben, w
ten * iebt * ? 1. t. * ;
*
e die Besoldungen
200, 00.
2