1829 / 69 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

bei Eroberung der Festung Kale, fanden die Unsrigen da— selbst noch 3 Fahnen und 9 Kanonen.

In beiden Festungen zusammen sind 13 Fahnen und 87

Kanonen genommen worden. . 6

Ruß land. .

St. Petersburg, 28. Febr. Auf die hier eingegan⸗ gene erfreuliche Nachricht von der am 11ten d. M. erfolgten Einnahme der Tuͤrkischen Festung Turns durch unsere sieg⸗ reichen Truppen, wurde vorgestern, um 2 Uhr Nachmittags, in der Hof⸗Kirche des Winter-Pallastes, im Beiseyn Ihrer Kaiserlichen Majestäten, ein feierliches Dankgebet dargebracht, an dem eine zahlreich versammelte Menge hoffaͤhiger Per so⸗ nen Antheil nahm. Zugleich wurden 1061 Kanonen Schuüsse von den Festungs-Wallen gelöst. Abends war die Residenzʒ erleuchtet. w

Der General der Infanterie Graf Langeron ist zum

Befehlshaber des Rschäskischen Infanterie Regimentes; der

Chef der 1sten Jaͤger-Division zu Pferde, General⸗LZeutenant

Pagraͤsky J., zum Commandeur der, unter den Befehlen

des Corps⸗-Commandeurs Grafen Witte J. stehenden Reserve⸗

Eavallerie, und der bei den Militair-Colonieen angestellte

General⸗ Major Loschkareff II., zum Befehlshaber der 1sten

Jaͤger⸗Division zu Pferde ernannt worden.

Se. Majestät haben geruhet, dem dienstthuenden Gene⸗ ral-⸗Intendanten des detaschirten Kaukasischen Armee-Corps, Wirklichen Staatsrath Schukoffsky, den St. Annen-Orden 1Ister Klasse zu ertheilen.

Berichte aus Tiflis, vom 29. Jan. theilen folgende Nachrichten von der Kaukasischen Linie mit: Auf Verfugung des Ober⸗Befehlshabers an der Kaukasischen Linie, Generals der Eavallerie, Emanuel, bemuͤhte sich der Hettmann der Tschernomorschen Truppen, General⸗Major Beskrownoi, in Gemeinschaft mit dem diplomatischen Agenten, Staatsrath Skassi, die an Anapa gränzenden Natugaier zur Unterwer⸗ fung unter Russischem Scepter zu bewegen. Der Erfolg bdieser Bemuhungen war, daß 59 Aulen es nach ihren Ge⸗ bräuchen feierlich beschworen, sich bis zur Beendigung des Tuͤrkischen Krieges ruhig zu verhalten; als Unterpfand ihrer Treue uͤberlieferten sie 6 der Ihrigen als Geißeln.

; Der Reichs⸗Rath hat im Departement der Oekonomie und in der i n Versammlung die vom Finanzminister ein⸗ gebrachte Bittschrift einiger Russischen Kaufleute gepruft, in welcher sie darum ansuchen, daß ihnen erlaubt seyn e, Hanf und Flachs ungebrakt ins Ausland zu versenden. , . „daß dieser Artikel einer der wichtigsten fuͤr die Industrie und den Handel des Reichs ist; daß der directe Vortheil darin besteht, daß man ein allgemeines Vertrauen zu unsern

rodukten habe; daß wenn wir zu einer guten Brake und

ortirung einiger Waaren gelangt sind, dies unstreitig der Einrichtung fuͤrs Braken zuzuschreiben ist; daß das bloße Geruͤcht von der Erlaubniß, in und Flachs ungebrakt ins Ausland zu versenden, die Nachlassigkeit der Bauern und

E uüͤmer rege machen könnte, die, um weniger Muͤhe zu haben, den Hanf und Flachs nicht gehörig bearbei— tet anbringen ten; daß die Folgen davon feyn daͤrf— ten, daß die Kaäu er, wel dem u ischen Hanf immer den Vorzug gegeben haben, sich zum 31 dicser Waat anderwaͤrts hin wenden dürften; daß, Hire; ch, bie Veran? altung zum Braken der Ausfuhr⸗Waaren ferne. Hafen nicht zur Schwaͤchung des Brak⸗Systems getroffen ist, sondern zur zweckmäßigen Vervollkommnung desselben durch strenge Vorschriften“; in Betracht aller die⸗ ser Gruͤnde hält der Reichs⸗Rath dafuͤr, daß die Bitte der Russischen Kaufleute, um Erlaubniß, den Hanf und Flachs ungebrakt ausfuͤhren zu duͤrfen, abzuschlagen sey⸗ ;

Auf den Antrag des Finanz⸗-Ministers uͤber die Er⸗

änzung der am 6. Juli 1806 erschienenen Vorschrift, in

Pre der Waaren, die auf Prisenschiffen sich vorfinden, hat der Reichs Rath beschlossen, daß, was die darunter be— griffe g, zur Einfuhr verbotenen Waaren betrifft, der aus em Verkauf derselben erstandene Erlös dem Departement des auswärtigen Handels zum Pensions, Capital für Zoll Deamte und im Dienste invalid Gewordene zukommen soll; bei den zur Einfuhr erlaubten Waanren äber soll, wenn die dapon zu erhebende Abgabe mehr beträgt, als den dritten Theil der anzen durch deren Verkauf llosten Summe, doch nur ein Drittheil als Zoll⸗ Abgabe

—— aber sollen der Prisen⸗ ommission verbleiben. ieser Beschluß hat di .

Bestaͤtigung erhalten. 5 hat die r lich

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Paris, 3. Marz. orgestern nach der Messe hatten

die fremden Botschafter und Gesandten die Ehre, 8

im St. Peters

vor einigen Wochen vor dem Geschwornen“⸗ Gerichte E

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dem Könige und der Koͤnigl. Familie ihre Aufwartung zu machen. Se. Maj. praͤsidirten demnächst im Minister⸗Rathe, bei welchem der Dauphin zugegen war. 4

Das Journal du Commerce will wissen, daß d mit der Pruͤfung des Gesetz Entwurfs uͤber die Bezirks, und Departements Conseils beauftragte Commission mit ihrer Arbeit bereits weit genug vorgeschritten sey, um noch im Laufe dieser Woche —— Bericht daruͤber abstatten zu koͤn⸗ nen; die Commission zur Prufung des Communal⸗-Gesetzes sey dagegen mit ihrer Arbeit noch lange nicht fertig, und es lasse sich sonach mit ziemlicher Gewißheit voranssehen, daß, zum großen Mißvergnuͤgen des Ministeriums, das erst erwähnte Gesetz eher als diefes in der Deputirten⸗ Kammer zur Berathung kommen werde.

Herr Marchal hat auf das Buͤreau der Deputirten⸗ Kammer funf Bittschriften von Einwohnern der Stadt Nancy niedergelegt, worin diese die Wiederherstellung der National⸗Garde, die Aufhebung des Universitãts⸗ Monopols, ein Gesetz wegen der Verantwortlichkeit der Minister, und die Zuruͤcknahme der beiden Gesetze wegen der Zusammen⸗ stellung der Deputirten Kammer auf sieben Jahre, und we⸗— gen des doppelten Abstimmens in den Bezirks, und den De partements⸗Wahl⸗Collegien verlangen. = .

Die liberalen Blatter sind im hohen Grade ungehalte daruͤber, daß die Wittwe Bertrand. LHosdiniere mit ihrer Eingabe an die Kammer abgewiesen worden ist. Der Cour⸗ rier-frangais äußert, daß nach dem Betragen zu urthei⸗ len, welches der Graf von Portalis bei dieser Gelegenhei beobachtet habe, man haͤtte glauben sollen, daß noch der Graf Peyronnet Großsiegelbewahrer sey, so fehr habe er es sich augelegen seyn lassen, den Procurator zu Domfront zu ent⸗ ,, und dadurch zu beweisen, daß in seinen Augen die gute Absicht auch die verwerflichsten Mittel heilige. Der Con sti ,, sich selbst die Schuld des Aergernisses beimessen, wozu die Wittwe Bertrand durch ihre Bittschrift Anlaß gegeben habe; im vergangenen Jahre * nämlich der Minister feierlich versprochen gehabt, den

rocurator zu Domfront, als Strafe fär seine gewaltthl⸗ tige Handlung, von seinem Posten zu ent und nur, weil solches nicht geschehen, habe die Bertrand sich jetzt ver anlaßt gesehen, ihre Sache vor die Kammer zu bringen.

Der Messager des Chambres enthalt unter d Ueberschrift: „System des Hrn. v. Trach uͤber die Todes strafe“ Folgendes: „Hr. v. Tracy hat von der 2 hne

erab den unglaublichen Grundsatz verkuͤndigt: der Stage abe nicht das Recht, die Todesstrafe aufzulegen. Der Phi⸗ osoph mag die Frage aufstellen und erörtern, ob es nicht gut sey, die Todesstrafe nur in den seltensten Fällen eintreten lassen; die Menschenliebe mag sogar den Wunsch in ihm e regen, diese Strafe ganzlich abgeschafft zu sehen; wer ab dem Staate das Recht streitig macht, einen —— Boͤs wicht mit dem Tode zu bestrafen, der bedrohet die ganze g sellschaftliche Ordnung, der beunruhigt die Gewissen, macht die Richter zweifelhaft und fuhrt ihre Ueberzeugung ir Gluͤcklicher Weise finden die Grundsaͤtze des Hrn. v. Trach in Frankreich keine Anhänger, und die Kammer hat densel⸗ ben bereits ihr Recht widerfahren lassen. Eine in e w * erhob sich schon zu Zeiten der constituirenden al⸗Ver⸗ lung, und wenn Jleich damals die Todesstrafe abgeschafft wurde, so vertheidigten nichtsdestoweniger die großen * es⸗ kundigen in jener Versammlung, ein Tronchet, Duport, Le . pellier, die Rechte des Staates in dieser Be iehung, und entschie⸗ den sich nur aus . Gruͤnden. Allerdings würde es gut seyn, zu untersuchen, ob unser peinliches ö die To⸗ desstrafe nicht alzuoft in Anwendung bringe, vielleicht ver— diente auch die Bittschrift, die zu der Erörterung Anlaß gab, die besondere Aufmerksamkeit der Regierung; aber es bien deshalb nicht minder wahr, daß der Grundfatz des Hrn. v. Tracy jeder gesellschaftlichen Einrichtung den ͤmstur; droht. Die Menschlichkeit und die Philanthropie können das Recht, das Verbrechen zu bestrafen, nicht in 2 stellen; sie koͤn⸗ nen nur die Gnade des Monarchen in Anspruch nehmen.“

Welche Ausstellungen gegen das Franzosische Gesetzbuch zu machen seyen, wollen Franzoösisch tter durch folgenden Fall, der sich im Departement der getragen hat, beweisen. Zwei Spa d eine Spa nierin nämlich, welche sich gensthigt HDesehen hatten, ihr Vaterland zu verlassen, waren . auf den Gedanken gerathen, um sich dem schrecklichsten Elende 1 entziehen, ei

nige falsche 0 Sousstucke auszugeben; sie er schienen deshalb re

au. Hatten die Geschwornen sie fuͤr schuldig erklärt, so wa der Tod ihr Loos gewesen; sie zogen es daher vor, sie

nicht schuldig zu erkennen, und unter sich eine Collecte fat

Pyrenäen zu