1829 / 73 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

. Obligationen niedriger abgegeben. Der Cours des Geldes ist jetzt 27 pCt. Disconto 7 à 2pCt. 2

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Am eri en Getreide⸗Markt fand in Roggen und Wei— zen gar kein Umsatz statt. Bloß 72pfuüͤndiger Futterhafer wurde mit 90 Fl. bezahlt, alle uͤbrigen Artikel wuͤrden nur zu niedrigeren Preisen zu verkaufen gewesen seyn. Die Preise

von Ruͤböl waren gestern: pr. ord. 62 Fl., pr. Mai 60; 32 I

61 i ö 61 ü 61 Fl., pr. Oct. 61 à 61 Fl. Wegen der nahen Kaffee ⸗Auctionen der Handels⸗-Gesell⸗ schaft ist in diesem Artikel wenig Leben; fuͤr den 3

den

ist die Stimmung flau, dennoch erwartet man, daß

e nten Auctionen sehr hohe Preise angelegt werden. Einige Sorten Thee 1 ,, Prima⸗

̃ Qualität Souchon hoch bezahlt, dagegen blieben die Preise

von grunen Sorten unverändert und dieselben ohne Umsatz. Mit Taback ist es etwas stiller, weil die Schifffahrt noch immer durch das Eis verhindert ist. Dies ist auch Ursache, daß die kuͤrzlich angekommenen Parthieen Reis noch nicht

am Markte erscheinen.

Schweden und Norwegen. ; Stockholm, 2. Febr. Der Winter bleibt noch im—

( mer außerordentlich strenge; wir haben nie unter 18 bis

205 R. Frost.

Aus Grißlehamn wird vom 24sten d. M. berichtet: Stockholmer

ie Sto Posten vom 17ten und 20sten d. M. gen am 2sten nach Eckers ab. Am 22sten kamen hier osten aus St. Petersburg vom 2ten und aus Abo vom

17ten d. M. an. Die See i d mit Eis bedeckt,

sedoch die Ueberfahrt auf. ö per auf 2 2 ese 8 U

Stockholm, 3. Marz. ist die e der C e, , , ,

be Stimmen⸗ 20 geblieben. Nach unserer ir, . muß

6. und Buͤrger-⸗Stande ist die be⸗ r

Schonen,

der Preßfreiheit so ge⸗

angestelltt. = Gestern wurde der Graf v. Platen, Statthalter von Norwegen, auf dem Ritterhause, fur sein Project der See—

Vertheidigung Schwedens, von unserem berühmten Admiral Nordenskiold, der letzten Sommer im Mittel⸗Meere com- mandirte, hart angegriffen. Der Erstere will namlich durch die 6 der kleinen und die Verminderung der gro— ie S

eine ganze Stunde gegen

ö tige des Systems e e, Scweren e in 1 ee,

Kopenhagen, st der, als

Gelehrter auch im Auslande ruͤhmlichst bekannte Geheime

Archivarius, Conferenzrath Thorkelin, mit Tode abgegangen.

36 dem neulich in Aalborg abgehaltenen Marie wur⸗ den viele Pferde aufgekauft, und, was bis dahin ungewöhn—⸗ lich war, mehrere fremde Roßhaͤndler, die sonst nicht noͤrd⸗ licher als bis Randers zu gehen pflegen, waren daselbst an⸗ wesend. Man zahlte fuͤr gute Pferde mit 50 bis 70 Species ve. Stic

6 Spanien.

Das in der Madrid it 24. Febr. erschlen ene 84 Fee d . ge⸗ meldet haben) Cadir fur einen Freihafen erklart wird, ent⸗ hält unter andern folgende nähere Bestimmungen: Alle Schiffe befreundeter Nationen dürfen in Eadir ein? und aus⸗ laufen, und dort mit jeder Art von Waaren frei handeln,

ohne irgend einen Ein oder Ausgangs. Zoll zu zahlen; die

besondere unver⸗ werden sollen. Decrets follen die den bisherigen Ca⸗

. Schweden bewerkstelli⸗

é

derlichen Einrichtungen (Verlegung des Zollamts u. s. w.

dixer Zoll an einen passenden Ort hin zu verlegen. Die 2 dem Tage eintreten, wo die in dem

cret enthaltenen Bestimmungen wegen der deshalb erfor⸗ ausgeführt sind; dem Handelsstande von Tadix wird die e forderliche Frist gegeben werden, um diejenigen Waaren ins nnere des zu senden, fuͤr welche bereits die 21 be⸗ zahlt worden sind; eine fernere Reclamation in 6 23

cret in

sicht wird jedoch, sobald das in Rede stehende

Kraft getreten ist, unter keinerlei Vorwand statt finden. Der Finanz⸗Minister hat den Auftrag, alle befreundete Re— ierungen ju benachrichtigen, daß alle Fremde, die sich in adix sestseken wollen, mit den Eingeborenen gleichen Schutz und gleiche Sicherheit genießen, und daß ihnen, im Fall eines Krieges oder sonstigen Unterbrechung der freundschaftlichen Verhaͤltnisse mit den resp. Regierungen, Zeit und Mittel bewilligt werden sollen, um Cadix zu verlassen, ohne durch Beschlagnahmen oder Repressalien an ihrer Abreife verhin⸗ dert zu werden, worauf Se. Maj. Ihr Königliches Wort geben. Sollten aus irgend einem Grunde Cadir die Rechte eines Freihafens wieder genommen werden, so soll eine solche . Maaßregel erst ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten, damit die Kaufleute aller Weltgegenden keinen Schaden leiden. Das Decret ist vom Pardo den 21. Febr. datirt und von Sr. Maj. eigenhaͤndig unterzeichnet. . . ei. Ein von dem Hamburger Correspondenten mit⸗ 2 Schreiben von der Weich sel vom 1. März ent, lt Nachstehendes: „Die Friedens Hoffnungen, mit denen man sich noch kurzlich schmeichelte, scheinen ganzlich ver⸗ schwunden zu seyn, und der Divan durfte die Folgen, die aus seiner Halsstarrigkeit entspringen, sich selbst zuzuschrei⸗ . : * 6 65 namlich die n der n Hauptstadt sehr geändert zu

haben. Als die Russischen Parlamentairs zu Inf 2 Jahres daselbst eintrafen, um die seitdem fehige chlagene Auswechselung der Gefangenen zu bewirken, glaubte die Pforte, diese Gelegenheit nicht außer Acht iassen zu 3 und zur Herstellung des Friedens benutzen zu können. Sie soll demnach durch den Königl. Dänischen Gesandten, Frei= herrn v. Hübsch, der Kaiserl. Russischen Regierung Anträge gestellt haben, welche derselbe gehörigen Orts berichtete. Ueber den Inhalt derselben verlautet, daß der Divan wie bereits bekannt vor Allem die Basis der Un⸗ terhandlungen zu wissen verlangt, zugleich aber um einen —* and angehalten habe. Man vernimmt jetzt, daß die Antwort Rußlands auf diese Antraͤge bereits eingegangen 4 In derselben soll der Russische Monarch sich geneigt lärt haben, durch die Einstellung der Feindseligkeiten dem Blutvergießen einstweilen ein Ziel zu setzen, damit dieselbe u einer festen Begrundung des Friedensstandes führen möchte. s die Basis der Unterhandlungen betreffe, so sey diefelbe bereits bekannt und umfasse vor Allem die Erfuͤllung der be— stehenden Verträge. Leider sollen diese, von so hoher Maͤßi⸗ gun ig or Bewilligungen, ihre Wirkung auf den Divan eee haben, und sogar foͤrmlich abgelehnt worden seyn.

m Falle daher der Sultan bei seiner Verblendung beharren ollte, wird das Loos der sen das . der

Mach richten aus Griechenland. Die Griechische Biene vom 29. Der

enthalt . vom 21. Der. * 5 1 Deeret des Präsidenten Griechenlands iber d Militair.· Oc. ganisation. Folgendes sind die Haupt Vestimmungen deffel⸗ benz. Die Franzesischen Militair Gescke bite! far . regulairen Truppen Griechenlands in allen Fällen in Kraft, wo nicht besondere Verordnungen der Regierung davon ab⸗ weichende ien ertheilen. Demzufolge sind sammt⸗ liche Französische Reglements über das Exereitium gilitig 2) Jeder Soldat und Unter⸗Officier, der als Conseribirter oder Freiwilliger in die regelmäßigen Truppen eintritt, ist halten, drei Jahre hinter einander zu dienen. 33 Di

Soldaten und Offictere beziehen nach wie vor den gegenwär⸗ tig bestehenden Sold, so' lange nicht die Regierün] darch desondere Reglements eine Erhohung desselben anordnet. Vor. läufig bewilligt der Staat jedem unteren Officiere 3) Colo⸗ maten und jedem obern Offteiere i0 Colomaten als jährliche Gratifieation für die Kosten der Equipirung.! 4) Wenn der Soldat oder der Unter- Offieier nach dreijährigemm rabel,

losen Dienste unter den regulairen Truppen sich freiwillig

Beilage

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