zuzugeben, daß ich mich dadurch von dem leitenden —— , dieser Maaßregel entferne; vielmehr wird auch 2 der Grundsatz der Gleichstellung strenger durchge⸗ aber werden. Denn was man immer für Beschraͤn⸗ ungen, in Bezug auf die Katholiken, als nothwendig erkennen wird, das wird man auch auf die übrigen Unter⸗ thanen dieses Königreichs angewendet sinden. Als Katholik at er daher kein Recht, sich zu beklagen; wir haben ihm ewilliget, was er begehrte, wir haben die Unfähigkeiten, die auf ihm gelastet, hinweggeräͤumt, wir haben ihn zu gleichen Rechten mit allen seinen Mit Unterthanen gelassen; er kann wohl Einwendungen gegen das zu machen haben, was wir jetzt vorschlagen, doch als Katholik hat er sich nicht daruber zu beklagen. Ich habe wohl kaum noch nöͤthig, das zu nen— nen, was ich eben angekuͤndigt habe; denn zur ge muß auch meinen Zuhsrern der ungenügende Zustand der Wahl⸗ reiheit in Irland auf dem Herzen liegen und sie wissen da⸗ er, daß es unmöglich sey, eine Maaßregel von die ser Aus. dehnung zu besprechen, ohne zugleich jene wichtige Frage zu berühren. (Hört, hort) nter den gegenwärtigen Umständen halte ich es fur die Verbefferung des moralischen Zustandes der Irländer, so wie zur Begrundung der Verbesserung ihres ——— Zustandes, zugleich aber fuͤr die Sicher⸗ heit und Beruhigung rotestantischer Gemuͤther, nothwendig, die große Frage der Wahl-Freiheit in Irland naher, und zwar mit von dem Gesichts punkte aus zu betrachten, daß dollstandige Sicherheiten gegen ihre Mißbräucht aufgefun⸗ den werden. Seitdem diese Frage in substantieller Form legt vorgekommen ist, und zwar als im J. 1825 eine Bill n diesem Hause durchging — (hier bemerkte ein Mitglied,
auses gehabt. Diese Bill also machte die Befähigung zur Wa . t nach veränderten Sätzen geltend, wozu sich das Haus durch viele n. Ereigniffe veranlaßt fand. Im Jahre 1825 fanden Irlands überzeugt? daß die Wahlfreiheit
It auf Grundshitzen beruhe und von der Art ansgendt werde, baß sie zu gerechten Einwärsen Veranlassung gebe. Einwürfen gehörte besonders die ohne allen Unter⸗
d statt findende ; ung der Katholiken zur Wahlfrei. welche, wie sie in Arland desteht, die schon vorhandene sposition zu paltung des Landes nur noch ver= mehren muß. Es wurde urgirt, daß die Freiheit allein von den großen Landbesitzern ausgeübt werde, denn die Freisassen, die zu ihren Zwecken abgerichtet seyen, andeln bloß als ihre Werkzeuge. Seit jener Zeit hat sich in, 22 der 1 der Landbesstzer vermindert; er ist
vergebens, nich was bei den Clare . gend 1 1 Die, welcher sich bei jenen so deutlich kund — 3 . ö . , , n ee, nn. Gesichtspunkte aus zu betrachten, der mit durch aus nichts zu thun hat, und von den Katholiken als beson⸗ dere Kirchengemeinde gan absehen kann. als eine rein politische Frage besprochen, und jwar auf der Basis herer Veispiele und rincipien. Das aus möge alsdann entscheiden, ob nicht eine 2 Be⸗ chraͤnkung jener Freiheit dazu — 3 durfte, der Stimme des Landes einen mehr legitimen usdruck zu verschaffen, und den Grund zu großer Verbesserung seines buͤrger⸗ lichen und volitischen Zustands in legen. Lassen ie uns zuerst die Derer, welche in Irland die Wahlfrei⸗ 2 mnät der Zahl Derjenigen, die in England das⸗ — vergleichen. In einigen Grafschaften — — sich die rten Freisassen auf 13,000, , Vergleichen . , ohl n t, wie sie in Irland . 163 — Wahl⸗ andes durch unabhangige und achtungs — des ihren Ausdruck erhalte? — Bei der 2 Manner res 1820 war die Anzahl der Stimmen in 234 Jah⸗ in Berks (mit 3 Candidaten) 271; — wog, Devon 6298; Durham 38060; Glamorgan 131; Da
2 Zuerst und vor den ginem
der Wahl zur
10,9000; Susser 38509; Westmoreland go Q car mir
sehr leid, daß ich nicht auch ein Verzeichniß von der Anzahl der in den Grafschaften Irlands fer. Stimmen mit⸗ gebracht habe; doch glaube ich vollkommen correct zu seyn. wenn ich sage, daß in vielen Grafschaften jenes Landes 19 bis 18,00 Stimmen votirt haben. Ich will nun die Auf— merksamkeit des Hauses auf dasjenige lenken, was in Eng⸗ land mit Bezug auf die Wahlfreiheit, als sie so eingerichtet wurde, wie wir sie jetzt besitzgen, geschehen ist; und sollte man eines frühern Veispiels bedürfen, als unterstuͤtzendes Prin⸗ cip zu der Maaßregel, die ich jetzt vorschlage, so dürfte fol ⸗ gende Acte und das was die Veranlassung derselben war, zanz dazu passen. Die Ste Aete Heinrichs VI. ist diejenige, weiche die Befähigung zur Wahl Freiheit auf den 6 eines 10 Shillings Freigntes festsetzt; die Einleitung zu die⸗ ser Acte setzt, zur Rechtfertigung der Maaßregel, den dama⸗ ligen Zustand Englands aus einander, und zwar von der Art, daß, wenn ich eines Beweises dafur bedurfte, wie die Legislatur den Uebelständen, die aus einer zu zahlreich geuͤb⸗ ten Wahl (Freiheit entstehen, vorbauen — ich gar keinen besseren finden könnte. In sener Einleitung heißt es: „Die, weil die in vielen Grafschaften des Königreiches att findenden Wahlen. von. Rittern, die ins Parlament kommen sollen, seit vielen Jahren von einer gar ju großen und gewaltigen Anzahl Persenen wor den, von welchen der größte Theil aus Leuten, ven geringer Bedentung und keinem Werthe besteht (man lacht) und sonach jeder von ihnen auf eine Stimme bei den Wab⸗ len gleiche Anspruͤche mit den wuͤrdigsten Rittern und
der Draffchafi zu haben vermeint — wodurch aber auch viele Todtschlaͤge, Aufruhre, Räubereien und Spaltungen unter den Vornehmen dieses Landes veranlaßt worden — also solÜ ein wohl angemessenes und durchgreifendes Mittel zur Ab—= hůlfe angewandt werden.“ — Die Aete bestimmt 22 daß jeder Wahler mindestens ein Freigut von 10 Shillingen O. besizen muß. — Ich habe aber außerdem den ich dem Hause setzt vortrage, so passe nicht umhin kann, einen Theil davon 6 fasser ist 38 Nathanael Bacon, Selden, ein ent
nnd Folgendes ist seine Darstellung von dem Zwecke jenes
bhandlung aufgefunden, die zu dem Gegenstande
hier vorjulesen. Der Ver ⸗ ꝛ Secretair des rten ntschiedener Freund der Volks ⸗Gerechtsame;
Statuts und von dessen Wirkungen aus die Verfassung die⸗
ses Reichs: „So ist die Art der Wahl angeord
ler aber sind von —— Bedeutung; denn w. 6 jeder Mann von glischer Abkunft, ohne Unterschied 8 Recht, zu wählen oder gewählt zu werden, er mochte sich in der
Wäh⸗ da
weiten Welt aufhalten, wo er wollte. Die freien Leute uüͤberließen nunmehr ihr Wahlrecht den Freisassen, vielleicht ohne zu wissen, J
was sie thaten ; die se Veranderung war eben so gut als groß, denn I) jene Zeiten waren nicht geeignet für eine große Maaßegel an Eivslifarlen; die Vortede des Statuts zent, sah de
ringste sich für eben so gut hielt, als der Gro schast, und dies fuͤhrte
in der Graf⸗
artheinngen, Tumulte und Blutver⸗
gießen herbei. — ) We die Menge vorwaltet, da hat die
geringere Sorte die Oberhand, und diese im Allgemeinen
unwissend) kann nicht von Personen und Zeiten u sondern, da sie meistentheil⸗ r durch oder als durch richtige geleitet wird, so 6 aus und
1
Veränderung ist a —
. kann vernün * olks⸗ Versammlung abjugeben
BVesitzungen mit den geben haben, derem lastet 2 Was —— Steuern und Tapen de⸗ ist, diese stellung der s. Art der ahl, war den
len, und edel,. — I) D.
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die Geringeren in Abhangigkeit
e Ge, d dd, dee , sassen äber die freren Leute kent, rds e de, en , .
Freisassen *
auf diese Weise EJ 98 ——— und 8 2 Geistlichkeit und der Klosterleute von — 1 — 2 hem sie viel far Priwaijwecke, und nech mehr far
thun konnten.“ Tortsetzung folgt)