. — Seiner Majestaͤt nothwendig, daß einige Anordnungen
Irland zu beaufsichtigen.
nun
kirch
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erkennung der katholischen Kirche seyn, mieden werden muß. (Beifall) Ich gebe das
Es wuͤrde der Krone Feine
ohne Unterschied ihrer n r.
insichtlich dieses Gegenstandes getroffen werden. In allen fruͤheren Bills zur Befreiung der Katholiken hat sich die Krone eine Gewalt vorbehalten, idelche unter dem Namen Veto bekannt ist; auch wurde Vorsorge getroffen, den Verkehr des Roͤmischen Stuhls mit der katholischen Kirche in Was dies Veto betrifft, so ist es der Gegenstand vieler Discussionen gewesen und hat auf beiden Seiten Leidenschaften erregt. Ich selbst erachte es ganz unnuͤtz, denn ich halte erstlich den Besitz des
Veto s fur eine sehr unerhebliche Gewalt, und dann glaube
ich, daß sehr wenig Wahrscheinlichkeit eines Mißbrauchs desselben vorhanden sey. Mein Einwurf gegen das Veto besteht darin, daß es der Anfang einer förmlichen Anerken— der Roͤmisch⸗katholischen Kirche seyn wurden; nicht weil es ein unbilliges Verlangen von Seiten der Krone sey, sondern weil, wenn uns ein Verzeichniß der Namen der Candidaten zur Prälaten, oder Bischofs, Würde in Irland
überreicht wuͤrde, wir es sehr an e finden durften, uns 1
von der Verantwortlichkeit, die mit ihrer Wahl verbunden ist; zu befreien. Wir würden die Urheber ihrer Ernennung und in der That auch des Anfangs zu einer förmlichen An— welche unter den ge⸗ genwaärtigen Umständen vor allen Dingen, und änzlich ver⸗ to darum auf, weil es keine vernünftige Sicherheit gewährt, und dann weil Einwürfe dagegen gemacht werden können, die nicht der Erwaͤhnung werth sind. Es ist besser, daß wir Sicherheiten, welche offenbar leine Wirkung haben, lieber gar nicht annehmen. Beifall) Ic glaube, es würde lächerlich seyn, eine Commission Römisch katholischer Prälaten einzusetzen, um über den loyalen Charakter eines Eandidaten zu einer Enn Stelle in Irland, Gewißheit zu erhalten. Macht geben, sondern sie
nur mit Verantwortlichkeit beschweren. Dasselbe gilt von der Beaufsichtigung des Verkehrs mit dem Römischen Stuhle; es läßt sich * nichts dagegen einwenden, allein ich gestehe, ich habe nicht den Wunsch, ihn zu inspiciren (hört, bört h, weil man annehmen darf, daß dieser Verkehr lediglich auf liche , 3 und daß es, — i Lande nützlich zu seyn, vielmehr den entgegengesetzten Erfolg haben könnte 2 ich vermuthe, daß 8 Volk den⸗ ken würde, ein Staats Secretair follte sich eben so wenig um die inneren Angelegenheiten der Roöoͤmischen Kirche, als um die Wesleyanschen Methodisten bekümmern. Beifall) Sollte einmal eine Zeit der Gefahr kommen, so wurde ich, nach der Abschaffung der buͤrgerlichen Unfaͤhigkeiten der Ka⸗ geen, nicht einen Augenbsick Anstand nehmen, von dem ause ein Gesetz zur Untersagung jedes Verkehrs, so wie die Correspondenz, die gelber worden, und alle Documente atur zur — fur die Mi⸗
ir Sr. Maj. zu verl De ö il, d wir aus der F g en, , n, — 4 — bestehen, daß wir, wie es die Gefahr noth— J
un un 1 . z z ö x. * and — 4 —— die Legi — 2 — 8.
mit jeder anderen Klasse der Königlichen ——
fahren. Jetzt koͤnnen wir es nicht, denn indem der Zustand
Titel anmaaßen,
der Dinge aus der katholischen Frage entspringt, verhindert er uns, die angemessenen Mittel zu — * Es sind jedoch einige Punkte vorhanden, die einer Bestimmung fähig, und welche in keiner Hinsicht den bůͤrgerlichen Privilegien oder den religiosen Gebrauchen der Katholiken Abbruch thun, und die zu glei— cher Zeit die Gemüther der Protestanten befriedigen werden, deren — ** — mir uͤber Alles wuͤnschenswerth erscheint.
wenn ein Katholik in irgend ein öffentliches Amt auf⸗ Ansignien dieses Amtes ihm in keinem
wird,
andern als zur an Kir rigen Orte der An⸗; 3 30 r werden ee, * . ber r en ner, in He rcbenfele mar, in inen Get zue der Aug ikar ischen
2 ie e. sol. Wenn die Insignien des! mts . 4 eremon werden, so soll es allein in ner, der protestantischen Gemeinde zugehdrigen Kirche . Es sindet in Jrlchd ein! Gedr auch
att, der großes und 2 Aeg
ich meine den, daß die der , ,., . 1 welche denen der Anglitanischen KRir gebuͤhren. Ich werde des halb vorschlagen, daß die bischofli⸗ chen Titel und Wurden der vereinigten Kirche von England und Irland von keinem katholischen Bischof — werden durften. Bischoͤse nenne ich sie, wen sie es sind, und
**. Kirche zu gebrauchen, ihre Ordinirun e
Namen, in dem vollen Genuß ihrer je
*
sie mögen als solche ein Recht haben, ihre Gewalt in ihrer gültig, allein es erscheint mir nicht schick 9 8 — * es er ich, daß sie si der Rechte Anglikanischer Sin öffentlich und prahlend aumagßen, wie sie es kürzlich gethan haben. (Hört, hört!) Die Bill geht nunmehr auf den Gegenstand religiöser Se sellschaften über. 13 von ihnen haben vielen Verdacht und Mißtrauen in diesem Lande erregt, und großen Anstoß en, ich meine die Ausdehnung der religissen Orden und orationen, welche durch kloͤsterliche Gelübde verpflichtet besonders aber die Einfuͤhrung des, unter den Namen Jesuiten bekannten Ordens. Hiegegen sollen Verfügungen getroffen werden. Die jetzt einmal im Lande sich befinden⸗ den sollen zwar nicht * aber es soll ihre Zahl ö * ie — ollen en etregen werden. Wir erechtigt, gleichz zu verlangen, daß die dur Geluͤbde verbundenen 6c i e rn. ; 4
fuͤr die Folge keine wei tere Ausdehnung erlangen. Es soll ö — sollen deshalb Maaßregeln
n mende Einwanderung von Män jener Klassen ergriffen werden, weil andere Lander 3 3 entäußert haben, und sie zu unserem Vater lande ihre Zu⸗ flucht nehmen. Andere Länder haben Vorsichts. Maaßregeln gegen sie genommen, und auch wir mässen unesere Gesetze unter denen sie geduldet werden sollen, den Umstinden an⸗ passen. Wenn wir die Betheiligten, bei Registrirung ihrer r t inne hab
vilegien belassen, so halte ich es angemessen, a, regeln gegen fernere Einwanderungen dersesßen in dieses Land zu ergreifen, so wie gegen die Ausdehnung religidser Körper⸗ 3 deren Mitglieder keinem Andern Gehorsam schuldig zu seyn glauben, als ihrem, sich am Hofe von Rom bein, denden bern. Ihre Vertreibung aus anderen Landern und ihre Ankunft in England, woselbst sie ansehnliche Fonds zur Erlangun von Grundbesitz zu verwenden haben, — ernst⸗ hafte Be orgnisse erregt, und scheint mir dies ein, fuͤr die Legislatur wichtiger 8 n, Die Bill wird i Vor⸗ kehrungen gegen den zut . Land treffen, und die
Bestimmungen ent lten soll, welche ich einzeln durch gangen bin. n um mn
werde ich erwähnt habe. 33. nachdem ich die Grundlagen der Maaß⸗ . entwickelt, n
r i äbernommen habe. Ich hoffe, die
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werde. (Lautes Rufen von ort)
ge . ö - ͤ * er a bref, Heel ee gien . 3 . . einer ausge buten e, nice, *. andere heit erhoben werden sollten, aber ewiß scaßfen . mals zu einer Feststellung der * * 2 — ö — sie nach se ieden ha wollte. ĩ ,,, . testantischen Gesinnun s gegen alle 24 8 — die Katholiken selbst machen sind, mit den
hen, welche von denen gemacht werden, die Einwilligung ju ö auf i. ꝛ
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welche, wer kann es läugnen, ünserer Legislatu
Regiernng einen . J — — 5 ö 22
2 * . daß 66 uinischen Hoffnungen der ! en re hind die
z Der Himme gebe, daß die * ** scher Un⸗
f 42 den bürgerlichen Zwist im Lande a
durch einen freien Verlehr ir Eifer sucht der Protestanten
und Katholiken ver aleich Gegnern 8