1829 / 80 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Großbritanien und Irland. Parlaments- Verhandlungen.) Im Oberhause

kündigte am 12. Marz Lord Roßlyn einen Antrag an, daß in Zukunft alle dicsenigen Lords, die Bittschriften ein zurei⸗ chen haben, ihre Namen sollen

Sh aftes bury wurde die Bill zur Ausgabe von 17 Milllo—, nen Pfd. Schatzkammer Scheinen zum zweitenmale verlesen, * der Bestimmung, zmmen. Eben so erhielt auch die Bil, in Bezug au die Marine⸗Dis ciplin, ihte zweite Lesung. ! .

1 nterhause wurden ju Anfang der Sitzung ) nem, D. ; i e , , * kat ö Ansele F acht, von dem acht auen, constlrutiouellen Club in? shire, wider die K fbolitee, nene en, n, ,n, 3 9 Bemerkungen uber die verwersii Mittel 23 ren man sich bediene, um ÜUnter u erhalten. V der protestantischen Geistlichkeit in foll wurde eine 8 schrift, * Snasten der Katholiken, Rbergeben; sie war von ,, . * ra Rechnungen, die Bezug auf die k 53

Bank von England haben

Davenport nach wonach

re . begehen, 2

f. rde Ein sperrun bestra⸗ durfen. Der Antragende bezog sich dab 9 1 Bestrafung, den auch 2 auf den Grundsatz

r Bills zur Verbesserung der Criminal, 7 in seinen.

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9 rwentlichem Wege ist uns ein Londoner Blatt

ae. 29 21. n ,,. wir ind dadurch in den Stand 3

tt, ber die Sitzung vom aten d. Einiges mitzuthellen, müs⸗

* ang jedoch vorbehalten, über die früheren Sitzungen, nach ngan der Blãtter auf gewohnlichem Wege⸗/ zu berichten.

ummarische Gerichtsbarkeit der Art verleihen würde, nur 2

f e. ir mte Mein ung abgeben, ehe er die an,

r. , . Ein anderes Mit⸗

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s bestritt jedoch wicder ze: wen: man hier irgeüd einen Unterschies im Gesetze wollte, und j. B. das serhszehnte Jahr als dasjchize . te, bis zu welchem Alter die

trafen geringer seyn sollen, so. d efte leicht der Fall ,, . Na Alter von verschmikten Vetrügern dazu abgerichtet werden, diejenigen Verbrechen zu begehen, deren durch minder ausgesetzt seyn wurden. Er gebe indessen u, daß fur Kinder eine andere Gefängniß-Disciplin nörh; sh⸗ als fuͤr Erwgchsene, wobei er bemerke, daß er sich wahrend des letzten Sommers aufmerksam mit den Vorbereitungen zu einer Bill beschaäͤftigt habe, die eine bessere Ausübung der Polizei in der Haupistadt bezwecke. Was inzwischen die fruher gewünschte Einrichtung von besondern Gefangnissen fur Knaben betreffe, so muͤsse er die Bemerkung machen, daß die Kosten einer solchen Einrichtung nicht sowohl von der Re⸗ gierung, als von den Grasschafts⸗Magisträten zu tragen segen. Nachdem noch einige Bemerkungen von einem andern Nit. gliede hinzugefügt worden, erhielt Herr Davenport die Erlaubniß zur Einbringung seiner Bill. Hr. Warburton trug darauf auf eine Bill an, wodurch die Ausübung der Anatomie gesetzlich gestattet werde, und zwar in solchen Or— ten, wo sich entweder Universitäten besinden, oder Hospitä—⸗ ler, die groß genug sind, um wenigstens 50 Kranke auf ein Mal aufzunehmen. Ein Comité, das zur Untersuchung dieses Gegenstandes im vorigen Jahre ernannt worden, habe seine Aufmerksamkeit besonders auf das Verfahren im Auslande gerichtet; deshalb sey auch die jetzt vor— geschlagene Maanßregel fast ganz nach dem Muster der in Paris bestehenden Ginrichtungen, entworfen worden. Er schlage demnach vor, daß die Aufseher von Armen. und Arbeits Häusern, so wie die Vorsteher vpn Hospitälern er, machtigt werden sollen, diejenigen Körper der in solchen Au, stalten verstorbenan Personen, die in einer bestimmten Frist von Freunden oder Verwandten nicht reclamirt werden, an die Wundarzte und Lehrer der Anatomie zu überliefern. Wenn auf der einen Seite gegen diesen Vorschlag einge wandt werden möchte, daß die ganze Last der Maaßregel die ärmeren Volkeklassen treffen würde, so ist andererseits zu erwiedern, daß dieselben Volksklassen dadurch, daß die Wund arzte mehr an Erfahrung gemännen, daß diel die großen Ausgaben fur Leichen Überhoben seyn vodurch alse aüch die Einholung eines ärztlichen nicht mehr so theuer bezahlt zu werden bre ach . gewinnen wären. Er fähle sich, sagte Dr. W., besonde zedrungen zu feinem Vorschlage, damit den Aerzten CGöereche tigkeit widerfahre, und man nicht mehr den 8 Verdacht auf sie walz, a sie mit Mäördern, gemein scäst. liche Sache machen. Dieser Vorschlag wurde ven mehre- ren Mitgliedern, namentlich vom Lord Advocaten unter⸗ stükt, welcher die Mißbräuche, die das bisherige Verfahren ur Folge gehabt, mit lebendigen Farben schilderte. Man en. eingewandt, sagte er, daß arme Leute durch eine Maaßregel, wie die vorgeschlagene, abgeschreckt werden möchten, hmen. Dies sey jedoch zu Hospitälern ihre t zu nehmen 3. anz grundlos; denn die Leute gingen in das um. rirt' zu werden, nicht aber . me aber der Tod heran, so 4 er, daß sich Wenge um das kammern

er en . ze, , ö ,, gf, deren Nothwen 13 wie die

it sowohl aus bish.

als aus der , Vissens⸗ . leicht , us dem Comité, 26 aber diesen Gegenstand sey zu ersehen, daß alle Leichname, w uu dem Zwecke der Anatomie jetzt verkauft werden, den ärmeren EClassen angehören; diese würden daher durch die vorgeschlagene Maghregel eher gewinnen, als benachtheiligt seyn, weil da— durch, daß man die Anatomie befördert, die aͤrztliche Kunst * mehr verbreitet werde, und der Arme alsdann nicht nöthig haben würde, zu Quacksalbern, wie bisher, seine Zu⸗ flucht zu nehmen. Wenn man daher nur, bei Abfassüng der Vill, möglichen Mißbräuchen vorbeuge und darauf sehe, daß das Gefühl im Allgemeinen dadurch nicht se werde, so wolle er (Hr. Perl) ihr ebenfalls seine herz Veistimmung geben. Die Erlaubniß zur Einbrinqung der Vill wärde hierauf ercheilt. Hr. Dawsen machte Asdann den Antrag, daß die Gesetze, in

Ve ug auf Nlländischen Tabackeban, auf gleichen Fuß mit .

Vestrafung sie da-