1829 / 99 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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preußische Staats-Zettung.

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6 99. Berlin, Donnerstag den gten April 3 1929.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

„Majestät der König haben den Kammerherrn Fri e⸗ bei ,,, 2e, , d Freiherrn von Humboldt zum Wirklichen Geheimen Rathe mit dem Prädikat Excellenz,

zu ernennen gern

Majestät haben den bisherigen außerordent— , Facultat der Universitat zu Königsberg, Dr. Eduard Albrecht, zum ordentlichen rofessor in der gedachten Facultaͤt zu ernennen, und die

ür ihn ausgefer⸗tigte Bestallung Allerhöchstselbst zu vollziehen

zeriher

Der bisherige Stadtrichter Schüßler ist zum Justiz⸗ Commissarius bei den Land, und Stadtgerichten zu Marlen, werder, Riesen burg, Mewe und Stuhm, mit Anweisung des

Wohnorts in Marienwerder, bestellt worden.

Abgegangen: Der Kaiserl. Rus sische Feld säger, Lien⸗ tenant Fes de row, als Courier nach Si. Petersburg.

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland. . 3c iG. ö

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der vorigen Sitzung 2 97

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wurden demnächst vier Spec Eemmissio nen .

pon Susso, und den Daronen von Daran. n

besteht. Am Schlusse der 223 slatter:

uch ab. lan ge, ,,, Sitzung vom 31

30 Taufe der Bexathungen Über den

ĩ Nounier von Ambrugeae den Cemmi 2 X.

März.

Vece urn tganisation der Veyic s / und Departemente T , 532

Tage 9 Redner vernehmen. 2 2 . sprach zu Gunsten des

der Voraus setzung , , Voꝛsch

Tommi ssion amendirt die drei r G die Genet al Conseile r, mäßten, os dir M or

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2 an der * und ob diese wn, 2 2 2 3 ** k reprâsentirt warde, 6 ——

der ; . nen in den Seneral und Manleinal; * 2 2 die Bewilligung und d , ee.

igu ung Abaaben der Wahl Lammer gebahrten; die Con

nur aus Mätgliedern, die von den Präfekten nach eis

. Sutdanken bezeichnet, von dem

iste des von ihm angenommenen Sy stems gewählt, und

von dem Könige, der sie nicht kenne, ernannt warden; solche

Temmissarien aber den Departement aufbärden, heiße nicht,

(bnen Repräsentanten ihrer wahren Interessen geben vielmehr, sie zum Stillschweigen zwingen; ja noch heiße oftmals, sie durch solche erkünstelte Organe lůge

es heiße mehr, es n lassen;

übe j wahre 8 1 etzgebenden Ver die von , , , g. chla 50,060

das gemeinsame Interesse der Gemeinden und Departe gehöre völlig in die Kathegorie der hr gat. Jute st. deshalb, weil es von dem allgemeinen Interesse des Staats so ganz verschieden sey; ein jedes Departement sey ein Eigen; thümer, dem als foscher unbedingt das Recht zustehe, uber sein Wohl zu berathschlagen; die Orts; Nepraͤsentation sey ein eben so wesentlicher Bestandtheil der Verfassung, als bie National⸗Repräͤsentation; das Lebens Prin ip dieser keßtern aber sey das Wahlrecht. „Eine einzige Parthei,“ fuhr der Red⸗ ner fort, „welche sich stets auserhalb des Reprasentativ⸗ Systems halt, bestreitet dieses Recht, well sie dasselbe fuͤr sich selbst fürchten zu müssen glaubt; es ist dies diejenige er, die, eine stete Zeligeno ssin der Vergangenheit die

erfassung, kaum daß uns dieselbe durch die Erklaͤrung von Saint DHuen versprochen worden war, zu hintertreiben suchte; die während eines 11jahrigen Wahl, und Parlaments⸗ Kampfes, die verfassungsmäßige Regierung zu beherrschen sich bemühte, um sie an eine einschtankende, erceptionnelle und ruckschreitende Oe r un zu fesseln; die den Thron mit ihren eigenen Schreckunissen umgiebt, das verfassungsma⸗ bige Frankreich von seinem Könige zu treunen sucht, und uns inmitten der größesten Ruhe zurust, daß aus dem Schooße eines berathschlagenden General Eonfeils die surchtbarsten Stuͤrme fut die Monarchie hervorgehen würden. Dieser veralteten Meinung, die sich in der . CTivilisa⸗ tion. verliert, kann freilich das Wahlrecht nicht . Sich demselben widersetzen, und, wenn solches nicht gelingt, 3 , 7 a. ** Politik einer 3 t em Tode nahe t, sobald sie 2

eht, durch die . , , ö

r uns vorgelegte ntwurf hat durch d

gen dieser Parthei jenen Stempel eines politischen Abtom— mens mit derselben erhalten, welchen der gesunde Sinn der Menge sogleich erkannt hat, und der von unscrer Tommif— sion als die erste Ursache der Mängel, die denfelben entstel⸗ en, bezeichnet werden ist. Man darf sich mit einer politi= 2 Fin absinden, wenn diese mit der ganzen erblichen

Bet . e, , n,

die ser Waͤhler bei einer andern ls nicht wahl,

fähig zu erklären, gleichsam, ihnen dadurch zu

utirten so schlecht, Departement et ih ß die Commission die

abe sie der ; ö . r e. Monarchie ei

r, g b hierauf dee Vortheile heraus, die seiner er ho Amendements der 2 far Meinung nach aus den

„Das Ministerium selbst,“ so schloß er,

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Eäigt hat, das schwierl roblem, die d Feeihen na 3 .