1829 / 99 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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! Gallerie nicht verständlich) Er war beim Entwurf der , der katholischen Association, ohne alle Einwendungen behülflich, auch bei Lntwerfung der vorliegenden Bill leistete er uns in mehreren Punkten Beistand, und nur erst am 23. Februar erklarie der shrenwerthe Herr sich gegen die ,! und gab den Entschluß zu erkennen: die Bill nicht abzufassen. Das Parlament aber versammelte sich schon am 5. Februar. (Hört!) Als nun die Zeit heran rückte, wo fuͤr meinen edlen Freund die Nothwendigkeit vor⸗ . war, alle Details der Bill in Bereitschaft zu haben der das Princip selbst hatten wir uns schon geeinigt

und der ehrenwerthe Herr dazu aufgefordert wurde, sollte da nicht Jeder glauben, der die Rede des ehrenwerthen Herrn mit angehsrt hat, derselbe habe geantwortet; „ich erblicke Gefahren, die dem Vaterlande aus der Vill ntspringen, und mein Eid erlaubt 2 24. 21 n * 19 renwerthe Herr that nichts dergle * ö ö * 66 dies von Sir Wetherell bestritten.) Erst an dem Abend, als er seine Rede hielt, vernahmen wir, 83 einem Eide als General-⸗Anwald zuwider seyn sollte, die Bill abzufassen. Der ehrenwerthe Herr hatte meinem edlen Freunde nur erklärt, daß er der Cmancipation seine in, dividuelle nr, geben könne. (Beifall. Er blieb jedoch als ein Diener der Krone, als General Anwald im Amt, um die Bill zu eifern. Dies mußte mich bei einem General Anwald erstaunen. (Beifall Der ehren werthe Herr war zu solchem Benehmen nicht befugt; er be, kleidete das Amt eines General- Anwalds, er hatte die Ab-, sicht, diese Stelle aufrngeben, nicht zu erkennen gegeben, und hatte also zu jener Zeit kein Recht, die vertraulichen Mit, theilungen, die ihm als cinem Rathgeber der Krane ge macht werden waren, zur Oeffentlichteit zu bringen, in der Absicht, darauf Veschuldigungen gegen die Regierung u nden, unter der er diente. Was aber die Gesetz kene err. so bekenne ich, so schwach ich mich auch um Aankte der Rechtswissenschaft gegen den ehrenwerthen Herrn Uhle, nichts hatte mich mehr der den Verlust seines Rechts. Beistandes trösten können, als die Einwendungen, die wir ibn diesen Abend gegen die Dill erheben barten. (Hört!) ch werde in rechts wissenschafilichen Argumenten 2 len, und da ich * e

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93 als ich früher hegte, so 22 mich dies in den —— dieselbe dem Hause no mer zn empfehlen, als semals. Die erste Einwendung des ehrenwerthen Herrn besagi, daß die Bill einen unbeschränkten Verkehr mit dem Röoͤmischen Stuhl eröffne und zulasse. Die Bill aber enthält nichts der gleichen. Sie widerruft keine einzige der Acten die gegen, wärtig diesen Verkehr verbieten. Hätten wir denselben le, Zalisiren wollen, und zu dem Ende eine Commission zur Regulirung und Veaussichtigung desselben eingesetzt, so wurden wir eben dadurch den selben anerkannt haben. Der chrenwerthe Herr hat demmächst ein Paar wesentlich ver, schiedene Gegenstände mit einander verweh'sest. Er deschui diget mich, dee in der Bull von 1825 besind ichen Klauein aufgegeben 9 baben denen zufelge eine Cemmtssion katho li. fe, zur růfang des Charakters der Candidaten

ter werden sollte. Ich gab die se * 6. . 2 * 3 —— erachtet. Die Commission

geistlicher Candidaten

Ver ** weiß nicht, was Levaliät deißt, oder wie man ; . vorgeschti 8 . als 3

35 Fa ehen betr ad tet. fart nur Erser unn esinnungen a ten * X , , . 33 e ware dies ein esser verm wird. (Bei 8 sinden auf die Klauseln der Beansst 2 verständnisses mit Rem, welche sich in früheren Neten er, finden, Anwendung. Diese Klauseln besagen, daß Alles, was auf geistige Angelegenheiten Dezug bat, von der In— tien ausgenommen werden soll, diese Ausnahmen würden aber so groß seyn, daß ich die Klaufel überhaupt fie unnütz

erachten mußte. Sie würden, wie sehr richtig bemerkt wor⸗ den ist, den Protestanten als eine Dlende dienen, ohne ih⸗

nen n pr ? te Sicherh it zu gewaͤhren. Die nächste 2 des eh n Herrn besteht in dem 692 2

der Crone

e vor, daß ich in den vorgeschriebenen Eid liken die Ertlarung Nicht w daß 2 i. erlaubt sey, weder den Eid gegen die Protestanten zu bre,

chen noch sie zu tödten, aber warum sollten! wir so . gende Worte beibehalten Wir ließen 5 ** 2 '

weiser erschien; und deswegen beschuldiget man r alle Sicherheiten fuͤr die protestantische 3 auf. . haben, wenn wir den Katholiken die Erklärung 62 daß lie ihre Cide gegen Ketzer zu halten verpflichtet sehen, und Letztere nicht tödten durften. Bei Auslassung dieser Worte würden, wie der ehrenwerthe Herr vermeint, die Kathollten nicht denselben Strafen unterliegen, als nach der Acte von 1773. In dem Eingange dieser Aete ist aber ausdrücklich esagt, daß die Katholiken, wenn 6 den darin vorgeschrie= 6 Eid leisten, keinen andern Strafen und Nachtheilen unterworfen seyn sollen, als die Protestanten. Der ehren⸗ werthe Herr sagt ferner, der katholische Eid verhindere die Katholiken nicht au dem Versuch, der protestantischen Reli— gion zu schaden. enn dies Argument begründet ist, wie will er es mit der Aufnahme der Dissidenten und mit dem Eide eines Geheimen Raths in Einklang bringen? Ein Dissident muß beim Eintritt ins Parlament erklären, daß er durch irgend ein von ihm bekleidetes Amt keine Macht und keinen Einfluß ausüben will, protestantischen Einrichtun⸗ gen zu schaden, oder den Bischöͤsen und der Geistlichkeit in der Ausführung ihres Amtes hinderlich zu seyn. Die Bill gestattet den Katholiken den Eintritt in den Geheimen Rath, indem sie ihnen ebenfalls den Eid auferlegt, von ihren Pri⸗ vilegien zum Nachtheil der bestehenden Kirche keinen Gebrauch machen zu wollen. Die naͤchste Einwendung des sehr ehren / werthen Hermn bezieht sich auf die Klausel, welche den Erz bischof von Canterbury berechtiget, geistliche Pfründen nnd Besörderungen zu vertheilen, falls dersenige, dem seinem Amte nach dieses Vorrecht zusteht, ein Katholik seyn sollte Wir sind bereit, alle vernünftige Einwendungen gegen die Vill in Erwägung zu ziehen; warum aber wohnte der ehrenwerthe Herr dem

iele Einwendun machen hat, und warum hat er . . auf die lee. n.. der * el —ͤ 2 Einwendung des sehr ehren ist nicht

wen,

audet, wenn er anführt, daß die kirchlichen 5 ener in die Hände des Erzbischofes von Canterbury gegeben seyen. Hiervon i

nicht verstanden, wenn er voraussetzt, daß sie den Erzbischof von Canterbury mit solchen Bor rechten bellelde N Vill gesteht dem Erzbischof weder ein Patronats / noch ö förderungs Recht irgend elner Art zu. Da sich

wisse Rechte zu ke hen Beförderungen in den befinden, die 23 21 —— nister ausgeübt werden, so kann, wenn V des 2 ein Kathalun seyn sollte, er det Krone t, leihung einer solchen 22 a

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rn iind wir bereit, die Worte „Schulen von kirchlicher Stif⸗ tung“ auszulassen, so daß die ̃ z

Schul ⸗Anstalten bziehen. 2e f x . ehrenwerthen Herrn, daß

hen, und es dem Gutdunken des General Anwalds

weise selbst ein Katholik seyn könnte, ober Pals er richilichen Cinschreiten genlnt wäre, von (rn bee,

Verde, das gerichtliche Verfahren gegen die Ucbertteru des Gesetzes erfolgen zu lassen, da doch derselde ,

in der Vill nichts vorhanden, und der ehrenwerihe Hert hat sie entweder nicht gelesen oder

.