1829 / 103 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Herzoge von Richelieu an, bis auf die gegenwärtige Zeit, haben die Gerechtigkeit unserer Forderungen anerkannt, und auch die jetzigen Minister wurden, ich bin dessen gewiß, wenn man sie persoͤnlich befragte, dieselbe Ansicht von der Sache haben; ich stimme daher dafuͤr, daß man die Eingabe des Generals Alix dem Kriegs -Minister überweise.“ Hr. archal trat diesem Antrage, wofür sich auch die Commission ent schieden hatte, bei. Die Herren von Caqueray und von Mon tbel stimmten dagegen fuͤr die Tages⸗Ordnung. Der Baron Mächin kam nochmals auf die beiden Proseriptions Listen vom Jahre 1815 zuruck. „Wissen Sie“, fragte er, „durch wen und wie diese Listen angefertigt worden sind? Durch einen Königsmörder. Dieser Königsmörder war der Minister Ludwigs XVIII. geworden; er hielt einen Hof, an den ich mich auch einmal begeben habe. Auf welche empörende Weise die gedachten Listen nun aber angefertigt wurden, dazu liefert die nach ste= hende Anekdote einen Belag. Ein berühmtes Mitglied der Akademie (Arnault), verwundert darüber, daß auch er sich unter der Zahl der Proseribirten befinde, geht zu Fouché, um dagegen Einspruch * thun; und was antwortet der Mi⸗ nister ihm? „„Das Alphabet verurtheilt Sie; Ihr Name fängt mit einem A an.““ So proseribirte man im Jahre

1815. Jetzt ist aber die Zeit gekommen, wo man jedem Pa e entsagen, und das Andenken an die Vergau— ö vd n en muß. Der Bittsteller ist ein aus neter itair; er hat kein Vermögen und lebt in

ngten Umständen. (Stimme zur Rechten: Er bezieht

. nibilttäte Gehalt der General Lieutenants, 12,0069 2 Ich Kimme daher für die Anträge der Commission.“ derr von Formon verlangte, daß man schon aus dem de über die

dnlgs⸗⸗ höher, als 9 Gefen eine heftige Unterbrechung von der Dupin der Aeltere verlangte sofort das Wert leicht,“ fragte der Nedngt, „eiwas Ver sasfungsn in meinen Worten? (Ja! Nein) Ich sag, da 2 tigkeit des Königs das Geseß scht, wo es auf das Begnadigen ankommt. Wenn Sie das nicht verstehen, so weiß ich nicht, wie ich mich ausdrücken soll. Des Königs Gnade hat also die durch ein Gesetz verbannten Individuen nach Frankreich zurückberufen. Was verlangt nun der Bitt⸗ stellerꝰ daß die Kammer untersuche, ob des Königs Gnade

der Aeltere bemer tte

ö 267 von I * ö r , ü , Armer, von den hu

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de Genc n, g,, , r. 6X

Dehauptung sey völlig falsch, denn wenn der Monarch

begnadige, so bediene er sich nur eines Rechtes, das gerade

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1 * bewahren. Warum bandelt es sich ort,

. * Augenblicke Dioß darum, ob 2

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1n nnr den Verordnungen ninssen 4 . aber erregt man die

gewesen,

ahre 1793, wie denen von 1315, zurufen.? Vergeßt die Ver⸗ angenheit. ler , , legt, em 2 ji der Wohlfahrt des Landes ,, huͤtet gꝛenc zu erwecken

r die Ueberweisung der Ditt,

chied die Versammlun ix an den Kriege ⸗Minister. Eine

chrift des Generals

Eingabe des Sohnes des bekannten Bernardin de St. Pierre, worin derselbe ein Gesetz verlangt, welches den Kindern der Schriftsteller das Eigenthum der Schristen ihrer Väter sichere, wurde den Ministern des Innern und der Justiz äüberwiesen, wobei der Baron Mechin, unter der Bemerkung, daß der Sohn des Verfassers von „Paul und Virginie“ in einem kleinen Ministerial-Posten mit 1200 Fr. Gehalt vegetire, die Gnade des Königs für denselben in Anspruch nahm. In einer andern Biitschrift wurde die Abschaffung der Abgabe, welche sammtliche Unterrichts Anstalten an die Universität zu entrichten haben, verlangt. Der General Dem ar⸗ Fay und Herr von Sainte⸗Marie unterstüͤtzten den An⸗ trag. Der Letztere bemerkte, das Universitüts, Monopol sey die furchtbarste Tyrannei, von der die Republik und das Kaiserthum nur immer ein Beispiel gegeben hatten, und könne nur durch den berüchtigten Grundsatz Dantons gerechtfertigt werden, daß, bevor die Kinder ihren Eltern, sie der Republik angehoörten; überall, fügte er hinzu, wo die Religions- Freiheit herrsche, musse auch die Unterrichts Ʒreiheit herrschen, wenn man nicht

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„dessen ruhmwirdiges Andenken auf ewige Zeiten sortle⸗ ben wird, der Stifter der Charte, hegte im 1816 die großmüthige Absicht, die Universitnte nne durch eine angemessene Dotation zu ersetzen. er * schluß des gesehgebenden Cönigs wird fur seine N 695 ;

eine solche Wohl —— um hren Erziehung zu versch affen recht bald zu Theil 4. 3. 2 Bemerkungen des Wr er., des offen

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auf das Nachweis Bureau niedergelegt und dem w Am Schlust

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etien zu 100 Fr. aus. diesen Eutwurs mit 211 ollten

Sroßtzrttaagten und Irland. . Darlamente, Verhandlungen. e

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