1829 / 107 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

und das Ministerium

abhaͤngige Heerde einem Lande, wo die

ster, um die un Sitzungs saal

Ruhm rächen

sammengesette Commission wird ernann gewissenhaften und reiflich erw ast in allen ihren Beschlussen hern 6e urůͤck

nnelle Masorität 2 als man erwarten

untreu werden konnte.“ Das „Das Benehmen des Herrn v. M

rtignae ist n

hat er einen von der Auch halten man r die Folge eines vor eine beiden Gesetze nur die Angriffe der rechten Seite vertheid

Vorwand zu ihrer Zurücknahme ge glaubt sogar, er habe die Verordnun der Sitzung in seinem Portefeuille ge n und Wiedereintreten sey onnte eine halbe Stunde wohl hin Könige die Zurücknahme beider Gesetze seine Zustimmung zu dieser Maaßregel u einem solchen Entschlu

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bt, und sein nn Schein ge⸗ reichen, um dem orzuschlagen, und r M erlangen? War i sse nicht eine Verathung im vollen inister⸗Rathe erforderlich? Und er sollte von den Herren v. Martig nae und Portalis in Abwesenheit ihrer C ruhig auf der Ministerbank sitzen blieben, gefaßt Alle diese Unwahrscheinlichkeiten geben 3 Vermuthungen Anlaß.

ollegen, welche worden seyn? zu den sonderbarste er vorletzten Sitzung erklärte!

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auf dem latze der alten Oper errichtet . , ,

Kotzebue's gehaltenen Lobrede, zu einsähriger Haft und einer Geldbuße von 500 Franken condemnirt, bestätigt.

Der Direktor des Gymnasiums zur heiligen Barbara, Herr Niecolle, ist vorgestern hieselbst mit Tode abgegangen.

Großbritanien und Irland. s

Parlaments Verhandlungen. In der Sitzun des Oberhauses vom 8. April wurde (wie gestern gemel⸗ det) die Berathung über die katholische Concesslons-Bill im Ausschusse fortgesekt, Vorher wurden mehrere Bittschristen Überreicht; namentlich eine von Lord Farnham, die zu einer kleinen Discussion die Veranlassung gab. Die Bittsteller beschwerten sich nämlich daruͤber, daß die auf den Jonischen Inseln stationirten Britischen Truppen, protessantischen Glaubens, 2 dieselbe Verguͤnstigung genießen, welche an⸗ dererselts den katholischen Soldaten, die in einem protestan⸗ tischen Orte garnisoniren, 2 zu Theil wird, daß sie nicht nöͤthig haben, die ihrem Glauben nicht angehorigen Gotteshäuser zu besuchen. Namentlich in Korfu sey das protestantische Militair an gewissen katholischen 3 en zu mehreren Ceremonien verbunden, die es als abergläubisch und abgöttisch anzusehen gewohnt sey. Die Soldaten und ihre Offieiere mußten dort den Processionen beiwohnen, Fackeln tragen, Ehrensalven abfeuern und, nach den Vor⸗ schriften der Priester, Bilder und andere Abzeichen in der Hand halten. „Wenn alle diese Angaben wahr sind,“ sagte der Lord, „wie e muß es . einen pro 9 Soldaten seyn, lich hergeben i Da mehrere Lords durch Murnieln ben

ubli e, v. enn. daß die 2 re Angaben mit T

eleger d . Well ob darauf und sagte⸗ . ö. n, sagen, daß, een n,

als dem unserigen, oder einer 4 andern Religien, der christlichen, zugethan waren, i

habe, daß es der Soldat nicht für eine t c allen religibsen Instituten Ehrerb und x Ceremonlell Achtung zu erweisen.

gibsen er n,. uin r ,, die die irgend ein Volk über Gi rien kümmern. Uns kemmt 21 ͤ = derer Art zu erfüllen ĩ. z Glauben des. n, h e 4 X65 9 e . ,, ein es Landes 8 die bern Wu el zu nehmen; es müßte denn in Malta seyn, ? ; zufällig weiß, daß es eine alte, schon vor länge , , . Sitte ist, daß, bei rer Zeit her lberkommen daß, bei einer gewissen rozesston, von unserer Artillerie einige kleine Kanonen als ö alve abgefeuert werden. Ich weiß auch, daz einige Officiere einmal bei solcher Gelegenheit dem Commandanten nicht .. aus einem militairischen, sondern aus religiösem Grunde verweigerten sie es, dem allen Gebrauche sich n fügen, und feuerten darum nicht, als die Prozession vorüber kam. Was aber war die Folge dieser Weigerung? Sie. wurden vor ein Kriegsgericht gestellt und cassirt nicht etwa, well sie keinen Theil an luer Ceremonie hmmm Vollten, die ihnen abgöttisch erschien, oder well se in die Sebraͤuche der Landes Einwohner sich nicht fügen wollten, dern aus dem einfachen und klaren 2 weil sie ihrem mandeur, der, einer alten Sitte gemäß, die lbliche bestimmter Zeit an befohlen hatte, kejnen Se