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einer Abschrift des Protocolls ersah ich, daß dies der Srand daß der Lord, Kanzler gewohnlich nur ein Instru= ewesen sey, auf welchen das K ericht fein Urtheil gefällt ment des n . sey und jedem Wink 21 abe und weiß ich auch, daß es die höͤchste Bestäti 9684 ben Folge leiste; wenn 2 der edle und rte Lo „als es Sr. Maj. hier vor wurde. 6 nn hier ware (der Lord hatte sich n nlich, da er außer diesem noch ein anderer Fall der Art irgendwo vorge⸗ einen Anfall vom lein bekam, 21 v aus dem kommen seyn soll, so kann ich darauf bloß sagen, daß mir Hause entsernt), so würde er ihm unbezweifelt sagen können, nichts davon bekannt sey.“ — Als Lord Farnham karauf daß der Lord, Kan ier, welche Würde sener edle und gelehrte fragte, ob der Marquis von Hastings, wahrend er Gouver⸗ Lord 25 47 lang bekleidet habe, dem Premier⸗Minister hieur von Malta war, den Gebrauch nicht abgeschafft, der eben so ost hinderli 1 als er ihn unterstuͤtze. (Hört! deen protestantischen Kriegern die peinliche Pflicht auferlege, unt Gelächter. Der Erzbischof von Canterbury un⸗ eine katholische Ceremonle zu unterstuͤtzen, antwortete der terst‚tte das Amendement des Lord Kenyon und zwar haupt⸗ Herzog von Wellington, daß der erwähute Gebrauch seit⸗ sächlich aus dem Grunde, weil ein 2 Colonial Mi⸗ dem' eine Abänderung erlitten habe. — Als darauf zur Ve⸗ nister dem Interesse der protestantischen Kirche in den Co⸗ rathung uͤber die einzelnen Paragraphen erg gen wurde, lonieen sehr vielen Schaden zufügen könne, Graf Bathurst che den katholi! widerlegte dies dadurch, daß auch der Colonial Minister, se⸗ schen Parlaments ⸗ Mitgliedern den Eid vorschreibt, das bald er ein Katholik sey, dem Könige keinen auf die prote— Amendment, daß ein Pair, der katholischer Priester ist, stantische Kirche Bezug habenden Rath ertheilen durfe. Der kein Recht haben soll, im DOberhause zu sighen. Er führte als Bischof von London war jedoch der Meinung, daß nicht Grund an, daß der Eid, welchen ein katholischer Bischof bei bloß der Colonial Minister, . auch der . der Antritt feiner Wärde in lateinischer Sprache zu leisten habe, Handels Kammer kein Katholik seyn durfe; denn von diesen mit dem in der Bill vorgeschriebenen Eide in directem Wi— beiden Staats Aemtern hinge das Wohl der protestantischen derspruche sey Graf von Roßlyn widersetzte ich dem aus Kirche in der öostlichen und westlichen Hemisphäͤre ab. Er zweien Gründen; erstlich, weil der bicherige Straf- Coder wurde sogar die Bestimmung dagin ausdehnen, daß alle Co ⸗ egen die Katholiken diefe niemals dire et von irgend einer lonial Gguverneurs Protestanten seyn 23 denn die Kirche 5. ausgeschlossen habe, es sey immer nur durch eine in den Colonieen befände sich noch in ihrer Kindheit Seiten⸗Bestimmung (durch den vorgeschriebenen n . bedurfe der kräftigen i, , von Seiten der . hen; äßse den. Auf die weiteren Ehrgegüungen verschiedener Lords wirklich dem in der Bill vorgeschriebenen widersprechend sey, nahm Lord ö sein Amendement einstweilen zurck, würde ja ohnedies ein rechtlicher, gewissenhafter Mann mit dem Vorbehalt, es bei Abstattung des Verichts lber de zusammen nicht leisten, Nach einigen erwäedern, die Bill wieder vochubtingen. — Ueber den Paragta hen, den Vemerkungen des Lord Ken don wurde die Klausel, welcher den katholischen Bischöͤfen verbietet, diejenigen 6 das Amendement desselben, verlesen. Graf von die in der protestantischen Kirche gebräuchlich sind, anzuneh⸗ erulam schlug eine neue Klausel vor, wonach dem Kö, men, erhoben sich viele Debatten. Einige Lords behaupteten, nige nicht freistehen soll, einen neuen latholischen Pait zu es sey lächerlich, dies auch für eine Sicherheit ausgeben u ernennen, wenn nicht drei andere kat olische Pairieen erlo, wollen; Andere machten den Einwand, wie man z. B. den schen sind. Diesem widersprach jedoch auch Lord Redes⸗ katholischen Bischof von Dublin oder Kildare zw dale; der n von Wellington aber machte die Furcht wolle, einen Titel, den ihm seine Glaubensgenossen schon dle auf der seltsamen Hypothese begründet sey, daß seit langer Zeit geben, nun mit einem Male abzulegen. äegend eln König ven England das Sberhaus mit katholi, Nach einigen erwiedernden Demerkun des Herzogs von hir Pairs lberschwemmen könne. Die Klausel, sagte er, Belling kon wurde indessen auch dieser Paragraph, so wit er übrigens auch aus constitutionnellem Grunde zu verwer, viele andere, N Abänderung angenommen. — Als der * well sie den Königlichen Präregattven Eintrag ihne. Paragraph in Bezug auf die — vorkam, sagte Graf raf von Verulam sah sich darauf veranlaßt, sein Amen, v. Malm es Bury, daß er nicht See e, , e, dement zurück zu nehmen. — Lord Farnham trug darauf ten Degriff von einem Jesuiten zu machen; er zaher den an, daß, in Gemäßheit der Schottischen Unions Acte, kein edlen und gelehrten Lord auf dem Wollsack, daß er so gut latholischer, repräͤsentirender Pair für Schottland zugelassen seyn möge, ihm ein wenig Unterricht darin zu ertheilen⸗ werden foll, oder vielmehr, daß, in Bezug auf die oiti⸗ benn er sey in verschüedenen Ländern gewesen, habe aber chen Pairs, der frühere Eid in Kraft bleibe. Er führte als nirgends bemerkt, daß die * an einem besonderm rund an, daß in Schottland die katholischen Pairs, nicht Abzeichen zu erkennen seyen. Lord Tenterden amen! so wie in England, durch den vorgeschriebenen Eid, sondern daß Verbannung nicht als Strase angesetzt seyn 7 durch ein . Statut bisher ausgeschlossen waren. Graf denn was man unter Verbannung verstehe, das sey mit * erry bestritt das Amendement, und wiederhelte Grund ätzen des Englischen Rechts nicht vereinbar. 5 die schon früher vom , vorgebrachten Sründe da, diese Acußetung des rechtegelehrten Lord Tenterden 8. e er, vorliegende Bill keine Verletzung der ttt, der Lord. Kanzler seine Verwunderung zu erkennen 82 Acte sey. Er fahrte ferner an, daß außer den wies nach 2 sowohl unter der tierung Elisabetg. Schottischen M des Ünticrbanscs, die (unter 13) Ats erst vor 7 Nebcen durch ein Par amenis, Acte, . fuͤr die Vill gesimmt haben, auch im Oberhause von 16 Scher. Ver kannung aus dem Lande als etwas liches aue, lischen Pais 12 dafur waren. Ven denjen Lords, die 8 warde. Dem Grafen re. . außer der Schottischen Pairie auch die Dritische besttzen, Kanzler, daß, um einen Nesutten vor t zu stimmten 30 für die Maaßregel und nur 3 dagegen; von „man in Yeland nur das 26 der 2 . denjenigen Lords aber, die jwar keine Schoꝛtische Paitie, aber schofe 16 sordern brauche, denn diese mußten von * bedeutende Guter in Schottland bessten, siimmten 19 da, Orden sgeistlichen, der ch in ihrer Ditzese besinde, 284 rund nicht ein einziger dagegen. Alles dies sey also ein niß haben, Lord Holland steute sich, daß eine soen i. daß die Bewohner TZchettlands die Bill nicht als Gerichts Autoritat, wie Lord Tenter den, die Verbanmn einen Eingriff in die linions / Acte ansehen. Nachdem noch chenfalls für etwas Ungesetzliches erkläre; er habe ih , mehrere Lords ihre Bemerkungen daruber abgegeben hatten, er, ein ähnliches Amendement machen wollen, sey = wurbe das Amendement in Frage gestellt, und ohne Abstim, auderen Freunden davon zurückgehalten worden. Lord T mung verworfen. — Lerd Kendon wollte zu den Aemtern, terden besteitt auch die Wider lezung des Lord Kanzlers, i von welchen die Katholiken ausgeschlossen seen, auch nech er sagte, die Verbannung sey noch nicht ein ein iges Mal in e 38 görigen Minister Stellen hinzugefügt wissen. Lord liche Ausübung gebracht worden; 2 Lord Helle
lian ter Am derte, die Aemter, welcke man als Aus bemerfte, in Schottland gebe es ein Geseg, das einen 3 der Bil net, le en nicht aus politischen fbiter nach England verkanne. (Gelächter) Die * ö tur nach * . werden, sondern weil sie, ihrer Na wurde darauf ehne das Amendement des Lord Tenter . . nehmen a Eaprematie der Crone Theil angenemmen; den so wurden dann auch alle äbtigen
i 7. dieg mit dem Cerd, Kangler der razrapben der Dill genehmigt, Da kein Amendemenl
En Lörigens dardder n gstlich seh, gensmmen werden war, se wurde, auf die Dee n
daß ein Katholik Pr 9 ——ᷣ . 22 =. , , , el keng in, d Dericht lber die Vill fel; ; dan das Gestd eigen lich gestattet. Lerd Kengon crnencrte aber seine zwei 4 3 en, anerkenne. Das bis dahin verschebenen Amendementes; ** Rene, 4
; ] 2 * case gest und fz * af den A , ,, ,,, influßreichste Minis ufallig ei j s. ard Wellinz . . g 8 , 3 ra. re Gn, so warde Freitaz (den 1a. April) sestgestellt. Das Haus vertagt! er, der Bill gemß, alles Kir hen Patronat Anderen ber, um iin Üer Nachtz . lassen misssen. Der edle Lord (Kenyen) scheine ja glan⸗ 26 — Bellagt