1829 / 113 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

M 113.

7 Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Des Königs Majestat haben den bisherigen außerordent— lichen e e r. an der hiesigen Universitaͤt, Dr. . Bernhardy, zum ordentliche pier in der philosophi⸗ schen Fakultät der u tät zu Halle

die für ihn ausgefertigte ung Allerhoͤchstselbst zu voll.

ziehen Majestãt —— 4 außerordent / Dr.

der schen Facustät der Univer , . ö Jacobi, zum ordentlichen pre, 6 in der gedachten

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acultät zu ernennen, und die . n ausgefertigte Bestallung Alierhöͤchstselbst zu vollziehen geruhet. n n, ,

Königl. Hoheiten der Pꝛrinz und die Prinzes— sin rn sind von hier nach Mainz abgegangen.

Im Bezirke der Königl. Regierun zu Köln ist der Geistliche Chr ist oph Gg nitzler um Vikar in Bornheim, Kreises Bonn, ernannt, und an' die Stelle des emerirten Pfarrers Christ. Beckmann der bis— herige Pfartverwalter Joseph Overath zu Lennep, zum farrer in Merheim, Kreises Mulheim, befördert und dem elben das Placitum regium ertheilt worden. .

Abgereist: Der Königl. Großbritanische außerordent dte und bevollmächtigte Min am hiesigen Sir Drost —— * * bann. :

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ö 8 k 2 April. 1 d. bis , Oe ie dal! fen; fast alle mit aus für Rech;

und ein anderes, a wach Varna besiinm,

wegen 3 der (letzthin erwa rachen . 8 e en fur

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r als in die Schreiben aus Konstan * ; . , e. * * ir, ng mn in , gre 3 z auft und Reis ist noch . 22

. 3 Frankreich. : Pairs Kammer. In der Sitzung vom 15. yum ic, der Baron Mounier eine fruͤher von gemachte Proposition, wonach hinfübro nur über dieje⸗ nigen bei der Kammer eingegangenen Bittschristen, welche von einem Pair überreicht werden, Bericht abgestattet wer⸗

Berlin, Freitag den 24ten April

u ernennen, und

Eisenstrafe mit der Kugel ganz abzuschaffen, Anlaß ge

waren i,,

Der 1ste und n tikel desselben wurden aufs Neue an die Lene i

sen, der Ite und Ate aber mit einigen von dem Berichterstat⸗ gebrachten Amendements angenommen. Die Discussion sollte am 17ten fortgesetzt werden?

Der Baron Mounier begründete, wie man aͤußerl vernimmt, seinen obigen Antrag durch die BVesorgniß, daß, wenn die Kammer fortfahren wollte, ohne in, n. ihr , . Bitischriften, selbst von solchen Personen, die ihrer Vernunft beraubt sind, anzunehmen, eine so uͤber⸗ triebene Gefaͤlligkeit zuletzt dem Petitions⸗-Rechte selbst scha⸗ den wuͤrde. Nach der neuen Ordnung würde man nach wie vor die eingehenden Petitionen bei dem Secretariate an ben, wo die Mitglieder der Kammer sie einsehen und ö derjenigen besonders annehmen koͤnnten, die ihnen am ge⸗ gruͤndetsten schienen. Ueber die Debatten wozu das Militair⸗Straf. Gesetzbuch Anlaß 7 vernimmt man Folgen⸗ des: Der Krieg s-Minister soll vorweg erklärt haben, daß die Regierung den zahlreichen Amendements der Commission, namentlich demjenigen, wonach die Eisenstrafe mit der Ku⸗= gel nur bei Verbrechen, nicht bei einfachen. Verge ange⸗ wendet werden soll, beitrete. Man versichert, daß der Artikel, welcher von den Strafen im Allgemeinen 94 der Gegenstand einer interessanten Discussion gewefen ö. der Vorschlag des Herzogs von Dalmatien,

abe. Minister des offentlichen Unterrich oll sich derselben mit der Bemerkung e ; daß man, nach Maaßgabe der , . und Vergehen, auch eine 6 von Strafen mulsse. Der Staatsrath von Salvandy (Königl. Commissair) trat, heißt es, diefer Ansicht bei, wogegen die Grasen von Ponte coulant und von Peyronnet sich dem Antrage des Marschalls Soult anschlossen. Der Herzog Decazes sprach sich im allgemeinen gegen die infamirenden Strafen aus, und verlangte, daß der sste Artikel aufs Neue an die Commissien verwiesen werde. Der Marquis von Coislin und der Herzog von Broglie en m bei, worauf der Berichterstatter, General Graf von Am brugeac, 2 auf diese U 2 antrug, um die wichtige Frage noch, . mit seinen Collegen gehörig in Erwägüng ziehen

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* 2, n es / Entwurf k Dot

von Geo at en e 3 836

nen der J rend sie im Jahre 1833 nur 1, 30,00)) * Derichterstatter mißbi Umstand, den e T. 9 8 dem otationen oder Pensionen (R i' die Commissien angemessener fand) 65 centige Renten verwandelt und bis zur Höhé von 12,000 F eine jede, in das große Buch der dffenẽlichen Schũld ĩ . tragen werden. Dlese Renten sollen unveraͤußerlich die Erben der Pairs⸗Wuͤrde übertragbar sen * M——— eigene Vermögen derselben keinen reinen 6 . Fr. gewährt. Der Erbe elner Pane ge fre! 26 Uebertragung einer Dotation verlangt sonl sich e. 8 nerhalb h Monaten nach dem Tode Erblasser⸗ an die Pairs⸗ Kammer enden. Die Lingabe wird eine Cle fe ee ff, durch das Loʒos zu waͤhlenden Pairs zugestellt, und gleichzeirjg dem Finanz⸗Minister mitgetheilt, damit Kleser seme . dazu machen kann Einge i diesg

r. betrugen (ein gend bemerkte), Könige bewillig⸗

Na die Commission, ob die gd