dert und die
der Pairs noch
denen der ehemaligen Senatoren zu vermengen, da diese eine heilige Schuld waͤren, auch bloß auf den Inhaber lauteten,
während jene lediglich aus freiem Willen gegeben würden
und mehr oder 2
weniger erblich seyn sollten. Der Redner , . Artikel des urspruͤnglichen Ent⸗ n
wurfes, welcher vo Senatoren handelt, zuüm 1sten ge⸗ macht werde. die geg, opponirte 6 der ge, m nister, da die ganze Abfassung des Gesetzes dadurch verän⸗
erathung der Kammer verwickelt werden wuͤrde. Er hielt hierauf einen langen Vortrag zur Verthei⸗ digung des Gesetz⸗ Entwurfes, wie derselbe von der Regie⸗ rung vorgelegt worden ist, indem er erklärte, daß die Kam. mer keinen ihrer wuͤrdigeren und dem allgemeinen Besten . Beschluß fassen koͤnnte, als wenn sie diesen
Entwurf in seiner urspruͤnglichen Gestalt annähme. Herr
v. Ricard schloß sich dem Antrage der Commission 283 da es nach ihrem Systeme uberhaupt bloß lebenslängl und keine uͤbertragbare Pensionen 83 solle. Hr. Mauguin stimmte dagegen Hrn. Dupin bei, indem es sich in Betreff erst um die Frage handle, ob sie ein Recht auf eine Pension haͤtten, oder nicht, während dieser Zweifel hinsichtlich der ehemaligen Senatoren nicht obwalte. Nach dem der Minister des Innern sich gegen den Antrag der Commission ausgesprochen hatte, bestieg Hr. B. Constant die Rednerbuͤhne, um sich dem obigen Vorschlage des Hrn.
die Zustimmung der Kammer zu der Penstonirung der Pairs dadurch erzwingen wollte, daß man diese unter den Mantel der ehemaligen Senatoren nähme; erst habe man anzuerkennen, . 2 mässe, und dann was man bezahlen wolle. . r. Bavoux stimmte gleichfalls fuͤr die Theilung. i j ; . behauptete unter Anderm, daß man völlig im Irrthume o, wenn man die Pensionen der ehe— maligen Senatoren für eine Schuld halte; der Staat sey dazu in keiner Art verpflichtet gewesen und die Senatoren verdankten dieselben lediglich der Gnade des Königs. Das obige Amendement des Hrn. Dupin wurde hterauf ver wor fen. Ein zweites Amendement des 22 Bavouxr gab 8 v. Cormenin Anlaß, sich sehr ausführlich 2 r⸗ schlag der Regierung, die Pensionen in das große Buch der öffentlichen Schuld einzutragen, auszulassen. Er hielt die früheren Bestimmungen, worauf die Dotation der Pairs
wollte, so wuͤrde es das 6 haben, als ob man
Dupin anzuschließen. Wenn man, meinte er, die Pensionen der Pairs und der Senatoren in einen Artikel jzusammen
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Kammer sich gruͤndet und die durch den vorliegenden Ent⸗
wurf bestaͤtigt werden sollen, fur gesetzwidrig, und sonach fuͤr
null und nichtig. Eben so tadelte er es, daß die Pensionen der Pairs, nachdem dieselben im vorigen Jahre auf 1,706,000 5 festgesetzt worden, seitdem ganz willkuͤhrlich wieder um S,00 Fr. erhöht worden seyen, und glaubte, daß sich der 1ste Artikel weder aus gesetzlichen, noch aus finanziellen, noch aus politischen Gründen rechtfertigen lasse, „Ich verwerfe diesen Artikel“, so schloß er, „weil die Charte der Pairs— wurde keinen Sold zuerkennt und eine Pension nichts als ein salcher Sold, nur unter anderem Namen, seyn würde;
weil die Vererbung der Dotationen darin festgesetzt wird;
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weil diese Dotationen um Js Fr. erhöht werden, und weil durch den gedachten Artikel das gefährliche Princip der Uebertragung der Pensionen, so wie das nicht minder gefähr⸗ liche der Vererbung der Pairswärde auf Nebenlinien, wo⸗ durch der Glanz derselben verdunkelt wird, festgestellt wer⸗ den soll.“ Als Hr. v. Cormenin nach Veendignn 14 Rede nach seir n Pla e ine c herr en e e , nsche der Herren Etienne, Sebastiant, Laffitte, Dupin 8. Aeltern und anderer seiner Freunde. Sosort bestieg der Min ist er des Innern zum zweiten Male die Tribune. „Die Rede, die Sie so eben gehört haben“, äußerte er mit bewegter me, „bedarf nothwendig einer Antwort von unstrer Ich werde mich dabel der Ruhe und Mäßigung be— — wäre es, die 15 Jahre seit der Wie⸗
tmäßigen Thrones gegen die seltsamen
Deschuldigungen zu vertheidigen, die man dagegen vor, gebracht hat. Nie wird mau in Frankreich glauben, daß es nur mög iich gewesen, diese 15 Jahre als eine Epoche der Ungerechtigkeit, des Verraths und der Unredlichkeit zu be⸗ zeichnen. (Beifall zur Rechten. Stimme zur Linken; „Von dem Allen ist gar keine Rede gewesen.“ Ich habe sehr deutlich gehort, daß man von der angeklichen Verletzung hei= liger Verpflichtungen gesprochen hat, und ich erklüre daher, daß, auch ohne mein Zuthun, der Staats Credit, die Wohl fahrt des Landes und das Vertrauen, dessen die Negierung fowohl im In als im Auslande genießt, jene Deschuldt⸗ gungen genugend widerlegen. In meinen Augen beduärfen die Negierungs Jahre Ludwigs XVIII. und Karls X. keiner
einen verehrungswäürdigen Namen velschan; ganz zu vergessen, daß sie eben dadurch, daß sse diesen Na⸗
ung Frankreich. (Rauschender Beifall zur — 2 — 22 Dupin: „Aber das Ministerium! Von Ministerium allein soilten Sie reden.“ Herr Etienne: „Ist dies die Mäßigung, die Sie versprachen?“
Demargay: „Das ist eine seltsame Mäßigung!“)
„meine Herren, ist es keine sßigung, von dieser Rednerbuͤhne herab im Angesichte von gan . zu erklären, daß die Regierungen Ludwigs X III. und Karls X. von dem Verdachte der Ungerechtigkeit nicht erst
gereinigt zu werden brauchten?“ (Herr Dupin: „Das i
. ** — 8 2 . Koͤ⸗ rr Mauguin: „Das ist verfassungsw 9 Villelesche Ministerium ging kaum weiter als 866 * dem der Praͤsident die 8 e wieder hergestellt hatte, erin⸗ nerte der Minister, daß die Charte dem Könige das Recht einraume, nach Gefallen Pairs auf Lebenszeit zu ernennen, oder erbliche Pairs⸗Wurden zu stiften; Niemand habe d ein Recht, daruber 2 fuͤhren, daß der Monarch einer ihm zustehenden gniß bediene. „Ich fuͤhle wie Sie, meine Herren,, fügte er hinzu, „wie unangenehm eine solche Discussion ist; aber ich habe es fur meine t ge⸗ halten, ungerechte Beschuldigungen zurückzu . 5 werde diese Pflicht bei jeder Gelegenheit mit gleichem Mu—⸗ the erfüllen, was auch die Folgen davon seyn inögen.“ Bei diesen Worten wurde der Minister von einem rauschenden Beifalle, der zum Theil von der, den Damen vorbehaltenen Tribune erscholl, =, Nachdem Hr. von Martig⸗ nac noch einen fluͤchtigen Blick auf den gegenwärtigen Zu⸗ stand der Gesetzgebung uber die Dotation der Pairs⸗ Kammer geworfen hatte, trat Herr Mauguin zur Widerlegung desselben auf, wobei er zugleich erklärte, daß er seinerseits von der Mäßigung, die der Mi⸗ nister versprochen, aber so wenig beobachtet habe, nicht ab⸗ weichen werde; er könne gar nicht begreifen, was den Un—⸗ willen des Herrn von Martignac in solchem Magße habe reizen können, daß derselbe gradezu erklärt, die des von Cormenin greife die vorige und die jetzige Re⸗
mg an; nur allzu oft werde seit der Eröffnung der dies⸗ . 6 der Name des Monarchen gemißbraucht
des Thrones entheiligt; die Mi⸗
ister ten hoffen, —
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men bestaͤndig zu ihrem Schilde waͤhlten, ihre ganze Schwache verriethen; wäre dem nicht so, so wuͤrden sie bloß aus sich selbst und von ihren eigenen Handlungen reden; der Mi— nister des Innern habe noch im vorigen Jahre die Beru⸗ af auf den König als verfassungswidrig bejeichnet; man müsse sich daher billig wundern, daß er 66 selbst einen sol⸗ chen Verstoß begehe. Herr Dup in der Aeltere gab ebenfalls
Kin er ge.
sein Erstaunen darüber zu erkennen, daß der ĩ —— sich 2 am unrechten Orte zum Vertheidiger eines hrones aufgeworfen habe, der von Niemandem .
griffen worden sey; er seinerseits errn von C ĩ
zweifeln. ic der Nedner, „was geehrt werden Minister ja nicht glauben, daß Um keinen Preis möchten ken, wo es einem Minister ge⸗
stattet wöre, uns willkahrlich E verlaͤumden. D , .
„Bie in dem Artitel T de; Gesehes vom 2. Mirz Lal? euthaltenen Besinimungen sinden auf diese temporatren Pen sionen feine Anwendung“ )
sand Umnterstutzung, und wurde als ae m, n ,, 23 obigen Art. I der Comm iffien, mit esem ; selbist⸗
angenommen.
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