1829 / 125 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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inwischen damals, wie unvorsichtig es seyn wurd die Aus/ B von 1828 um etwa II Millionen J heltten w gaben auf die bloße Hoffnung hin, 36. ,, , wovon bei 39 Millionen auf 8

Budget, im Einverständnisse mit der Regierung, auf 923 Nilllonen. Ictzt werden die Ausgaben pro S8 auf 71

ssen. Wenn dergleichen Ausgaben aber schon mehrere ahre hinter einander mehr betragen haben, als ö veran⸗ schlagt waren, so mußte dieser Anschlag von * e aus hoöͤ⸗ er 2 werden, da man sonst wissentlich ein Defiecit gründete. Was die außerordentlichen Ausgaben anbetrifft, so verlangen sieben Minister Zuschůͤsse: der Justiz⸗Minister ,. der Minister der auswärtigen Angelegenheiten God Fr.; der Minister des öffentlichen Unterrichts 7000 Fr. der ser 06,000 Fr.; der Kriegs. Minister 27 Millio

kunden Summen ).“ Der Berichterstatter ging hierauf diese verschiedenen Ministerien durch; am längsten hielt er sich bei der erstern Summe von 244,000 Fr. auf, welche ! noch von der Verwaltung des Grafen von Peyronnet erschreibt; 4 zerfallt 1 in Cs, 000 Fr. fuͤr einen Prezeß den dieser Minister mit der Eigenthuͤmerin des an das Hotel des Justiz-Ministeriums stoßenden Gebäudes geführt und verloren hat; und Y in 179,000 Fr. fuͤr verschiedene Vauten und Reparaturen in dem gedachten 63 so wie die Anschaffung eines neuen Mobiliars. Was die erste me anbetrifft, so erklärte Hr. Lepelletier d Aulnay, daß Commi faͤr die Zahlung derselben stimme, obgleich 6. nicht wahl begreifen Köüne, wie ein Beamter, da füt . Staates auftritt, , habe ju Werke ehen t . als ein Privatmann. Hinsichtlich der zweiten umme her . . auseinander, daß der damalige Gteßsiegelbewahrrr die fär 132. benaligten Aus, Her ohne Noth überschritten das dan, Fi. ärz 1517, fügte er hinzu, verklete solches 1 ausdrũck⸗ lich und gestatte es höͤchstens nur in ganz dringenden allen; der Minister, der also in dieser Beziehung seine sug⸗ nisse uͤberschreite, sey · gesetzlich zum Schaden / Ersa e verbunden; in diesem Falle befinde sich der Graf Peyronnet; die Com mission glaube daher, daß um den Credit der Regierung nicht zu schwächen, die obgedachte Summe zwar ebenfalls be⸗ wi 4 werden müsse, daß es aber auch angemessen sey, sich ur Sicherung des Staats Vermögens an den Minister zu alten, der kin. BVefugnisse uaͤberschritten habe; aus diesem Grunde trage die Coinmission auf folgendes Amendement an: „Der Zuschuß von 179,865 Fr. wird bewilligt, mit Vorbe⸗ halt jedoch der Entschaͤdigungsklage, die das Fina Ministerium gegen den Minister anzustellen hat, von deim die Ausgabe, ohne , , . ung, verfügt worden ist. Dieser Antrag erregte großes Aussehen; eine Stimme zun Rechten fragte, wo das competente Tribunal sey, um einen Minister zu richten. den von dem Ministerium der auswärtigen Ange⸗ legenheiten verlangten Zuschnß von J, 0,000 Fr., worun ler Millionen fur die Expedition nach Morea, und 250,900 Fr. fuͤr die Loskaufung von Griechen ⸗Sklaven, fand der Bericht erstatter eben so wenig etwas zu erinnern, als gegen die 00, 000 Fr. für das andels Ministerium. Die 97, 000 Fr. fuͤr das Ministerium des oͤssentlichen Unterrichts bewilligte berselbe gleichfalls, jedoch unter der Dedingung, daß dieselben nicht *. das Staats⸗Budget, sendern auf den besondern Etat des öffentlichen Unterrichts entnemmen würden. In die 27 Milllonen für das Kriegs ⸗Ministerium sind) Nil. far die Vesetzung Spaniens, 16! Millionen für die Verstär, lung des Heeres nm etwa sI, MM Mann und den Ankauf von 6009 Pferden ), und 6 Millionen fuͤr die Expedition

ach Merea u 14 D bil . 2. 2 Hoh Mann mobil gemacht worden,

n mie geg diese Summen schienen der Commission 6 84 gerechtfertigt, und sie bewilligte dieselben, so wir 2 sa e d, m, d, , enn (wofuͤr 238 Schiffe und 1110 Mann Sceetruppen aus¶ r 4 23 Vo MM Fr. fur das Finanz ini te er att - 9 solgen der Art: „Aus dem . seinen Vortrag in

t hervor, daß das

D nde He ĩ * Das siehende Heer ar in dem Dwerg fer 14 nar auf Nennwerthe dis =. Jann e amchen, Ven

23, Wann bereane gel d e, mm, n, n, de, . kachten Jahres auf ld Mann, en den 3 0 . den sind die für die Cavallerie durchschnittlich mit Hd Fr und di fůr die Artillerie mit 78 Jr. bejablt worden. ;

3 Millionen davon stehen als complementarische uschüsse Mehr Ausgabe 33 Mill.; im Ja gen 71 Mill. 7 Mill. durch die Mehr⸗Einnahme des Jahres 1325,ů

nen; der , 23, 300,000. Fr. und der Finanz / Minister S830, 065 Fr. (Alles in

st 39 Ausgaben kommen, zu deren Deckung im n, . die Anleihe der ] Millionen Renten eröffnet wurde .

Abrechnung dieser 39 Mill. sind also immer noch * zu viel —— worden; im 3 1827 .

e 1826: 32 Jahre 1825: 41 Mill. Der Finanz ⸗Minister gedenkt von den obi⸗

den Rest von 51 Millionen aber durch die gedachte Anleihe der Millionen Renten zu decken. Es leuchtet indessen ein, daß, wenn die Staats / Ausgaben nicht ri ec wer⸗ den, und die Minister beständig Nachschůsse unndthige Ausgaben verlangen, das Budget keinen Maaßstab die eigentlichen edürfnisse des Landes abgeben kann, und somit nicht mehr diejenige Aufmerksamkeit verdient, welche bie Kammer den Berathüngen über dasselbe zu widmen pflegt. Sparsamkeit in die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten cines großen Reiches zu bringen, ohne sich zugleich nuͤtzlichen Ausgaben zu entziehen, ist immer eine schwierige Aufgabe; . festen 41 t man indessen zum Ziele. a die Minister über die ichen Ausgaben zu verfügen haben, so ist ihre vornehmste Pflicht, daß de Lern, ) nen, worauf ihre Befugnisse und Verp ingen sich grun⸗ den; die Unkenntniß dieser Gesetze kann nur 2 gen nach sich ziehen. Wenn die Minister sich im Laufe einer Session mittelst Koͤnigl. Verordnung Credite eröffnen lassen, so verletzen sie dadurch ihre Privilegien, und die Ausgaben, bie daraus bestritten werden, sind ein Mißbrauch, dessen Rauͤckkehr allein durch eine gerichtliche Belangung des jeni⸗ gen, der sich desselben schüldig gemacht hat, vermieden verben kann. Die gewöhnlichen Ausgaben eings Etats⸗ Jahres muͤssen stets durch die Steuern desselben Jahres ge⸗ deckt werden. Außerordentliche Umstäaͤnde allein, welche einen Staat in die Nothwendigkeit versetzen, seine Rechte und scine Unabhängigkeit zu bewahren, machen eine Ausnahme von dieser Regel. Schon oft ist hier der Wunsch geaußert worden, daß das Deficit, welches allsährlich dur die ver⸗ langten außerordentlichen Zuschüsse herbeigeführt wird, end⸗ lich einmal aufhören möge. Wir wiederholen hiermit diesen Wunsch; ob derselbe 6. werden wird, wissen wir nicht; wenn indessen d lichen Ausgaben stets 0 bis 35 Mil. lionen mehr betragen, als sie ab werden, so die Vergangenheit uns wenigstens als ehre dienen, wit auch auf Mittel bedacht sind, diesen Mehr⸗Betrag durch die Steuern zu decken, damit wir nicht ein Budget festgestellt zu haben glauben, wenn danach die Einnahme die Ausgaben um eine Millisn übersteigt⸗ - Nach Beendigung dieses Berichtes und nachdem die Versammlung sich dahin geei⸗ nigt, daß sie sich am nächsten Montag (. Mai) mit dem Gegenstande desselben beschäftigen wolle, wurden die Bera⸗ thungen über den Gesetz Entwurf wegen Umschmelzung der alten Gold, und Silbermünzen eröffnet. Hr. Amat stimmte egen denselben, indem er es für höͤchst gefährlich für den F alma. hielt, eine große Anzahl cursirender Münzen der Circulation zu entziehen, ohne den Inhabern ein Mittel an die Hand zu geben, dieselben los zu werden. von St Albin gad dem Gesetz-Entwurse seinen 1. falt, und verlangte auch noch die Um Da. Lupfermänzen, da das Gepräge an eine früher= n re ch wanigere Zeit ccinnere. ? Nedboul meinte, daß ber Staat die einzuschmeljenden Mänzen, zu ihrem Nominal · Werthe annehmen musse. Herr von Lorgeril unterstützte den Gesetz Entwurf namentlich in dem Interesse der westlichen Departements welche mit den alten Münzen äberfallt wären, und we ein strafbarer Wucher damit rechen würde. Derr Mestadier verlangte, daß man dald mit der Umschmelzung der Kupfermüuͤnzen vor schreite. Die allgemeine Discussion wurde hierauf geschles ür mud der Präsident verlas den ein igen Artikel der Ge⸗ eb, Entwurses, welcher nach einem Vorschlage des tu Bensen du Lezard, wozu der Finanz ·Minister seine Zust mung gab, in folgender Abfassung angenommen wur „Die 6 und 3 Llöres Thaler, die Sous, 12 Sense und 5 Senc⸗Stuͤcke, so wie die Goldmünzen von 43. 1 und 12 Livres, sollen vom 1. April 1831 ab im Privat / und Handels / Verkehr zu ihrem gegenwärtigen Nennwerthe keinen gejwungenen Cours mehr haben. Die Sten . en , so wie die General und Unter Ein nehmer sollen dieselhe⸗ jedoch faͤr Rechnung des Staates zu ihrem neee,

Zeit an werden die gedachten Geldsorten don mn .

Austalten nur nech zu dem Gewichte cla, haben, angenommen, nämlich die Silberstůcke als darren j⸗ .