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Berlin
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Amtliche Rachrichten. Kronit des Tages.
ajestů ben dem Masor a. D. von 1 — 1 — — Würde zu ertheilen geruhet. —
zte Stuck der Gesetz Sammlung, welches heute
wird, lt: 143 Allerhöchsten Cabinets-Ordres, unter Nr. 1178. vem 13. Nov. r. J., wegen des zu Verträgen
Angabe an Zahlungsstatt erforderlichen K über 33 ö sorderlichen Kauf⸗ 1179. vom 14. Febr. d. J., die Befugniß der landschaft⸗ — 87 Kredit- Institute zur Auswirkung der 6 betreffe
— Subhastatien bepfandbriefter Güter nd; ö
; Nr. 1180. die Verordnung, die Ablösung der niederen und
mittleren Domainen.· Jagden betreffend;
Nr. 1181. die Declaration der S5. 165 * 154 Tit. 51.
l. J. der Allgemeinen Gerichts- Ordnung, die tliche Vorladung unbekannter Erbschafts, Interessenten betreffend. Beide vem 29. Marz d. J., und unter Nr. 1182. die Allerhüchst. Cabinets-Ordre vom 17ten v. M., den Uebergang der Gerichtsbarkeit über die Juden
234 in Berlin auf das Stadtgericht . .
Derlin, den gten Mai 1839. DODOe t its Com toit.
e Wenne De Firn ven PỹEclat-Mustau, , ; en Trachenberg. fia , ne. e n oer 8 zur w * Sc uier von E,, nach Zeitungs: Nachrichten. ,,, F5canETeI ch
Pairs Kammer. Sitzung am 39, , , , ,,,, In der . des effentlichen wurde keine Sitzung abgehalten. üwputit Paris, Mai. ** ol. werd gönne ** n des C . ̃ eu Dlatte r . —— — nt in seinem ts geäußerten Wunsch rere. daß die R Naurnal des mer aufgelbst werden möge 7s. das gestr. den irt Aus seinem in mehrfacher Beni eme en e lde 21 satze 2 2 y 5 . uf⸗ Gegen and“, . t * e warde nö, , , deere,
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an die Auflbsung einer Kammer, die, auf sieben Jahre n
ten Kammer
Sonnabend den gten Mai .
ben sollte, wo mit einem Worte unter
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1829.
sammengesetzt, kaum ihre zweite Session beendigt hat, ruͤckzewiesen. Das Journal des Debats tadest ——— 283 halb; immerhin; es sey uns indessen erlaußt, den Be— weis zu fuͤhren, daß die von uns angegebenen
nicht so kin sinnlos waren, als man solches glauben machen will. Das verfassungsmäßige Recht, die Depm
tir Kammer auszulösen, gebuͤhrt unzweifelhaft dem .
es ist eine der wesentlichsten Prärogativen der Krone'
Drei Bedingungen sind indessen dazu nothwendig; die Aufl ⸗· sung muß nützlich, sie muß angemessen, und sie muß durch=⸗ aus gefahrlos seyn; sonst ist sie unzeitig. * nun die oͤffentlichen Blatter diese drei — flich erwogen? Wir sagen: nein. Was fuhren sie zuvörderst fur die dier. wendigkeit einer Auflosung der Deputirten Kammer an „Die Kammer“, sagen sie, „hat keine feste Majorität, wor, auf die Regierung sich stuͤtzen kann, und ein solcher Zustand der Ungewißheit und Schwäche darf nicht länger dauern. Man schteite daher zu neuen Wahlen, und man wird eine aus standhaften und gemäßigten Männern bestehende Maso⸗ rität erlangen.“ Ohne vorher zu untersuchen, ob eine neue Wahl uns in dem jetzigen — ** die gewünschten De⸗ putirten wirklich verschaffen würde, fragen wir blos; ist denn von der jetzigen Kammer in der That keine Masorität zu erwarten? Wenn man von dem Begriffe einer compac4 ten Majerität ausgeht, die der Verwaltung, wie der Soldat seiner Fahne, zugethan ist, und ihre Stim⸗ men nur als ein Preis fuͤr die von ihr verlangten Zugestaͤndnisse ertheilt, ja dann freilich hat man Recht; eine solche Masorität, wie sie in der letzten Kammer be= stand, giebt es in n aber eine solche hat k 72 — * gen E 5nn. noch verlangen mögen; komm abhaͤ Negierung ünd dem Wohle des Landes zu theuer gleichzeitig gebietertsch und un
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iu 3 uterwuürfig, giebt sie nur, um zu nehmen, und die Verwaltung wird ihrer wie das
Land seines eigentlichen Einflusses anf die ubt. Weit nner daher, uns über den Mangel einer solche Massgritat zu beklagen, freuen wir uns vielmehr daruber; die Majorttät, die wir wünschen, ist ganz anderer Art; sie muß nur dasjenige im Auge haben, was dem Lande , frommt, 4— — ** hat —— — mit A nahme cines i n Denen sel
ihn herbei 4 haben, bedauert wird, nie .
von dem Journal des Debats auge l . Abstimmung uber die Dotatione n Pairs
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beweist Jar nichts. denn einmal, so fand diefe Ab stimmung zu 5 der Sitzung statt, we die eg nech gan unvoliständig war un zweitens, so istẽ nicht ie Abftimnmung ber einzelne Artibel oder Amenkements eines Czesetes, sondern das Refultat der Kugelwahl über das ganje Gesetz der eigentliche Manßstab, wonach sich die Majorität abmessen läßt. Es ist sonach nicht Fie mindeste Nothwenzigkeit vorhanden, die Fam, mer alösen; eben so wenig würde uns eine solche Maaß, regel den / Umstanden angemessen scheinen. Deputirte, die auf sieben Jahre gewählt worden und bis⸗ her so viele Beweise ihrer Mäßigung, so wie ihrer Liebe far den König und das Wohl des Landes gegeben ha— ben, warden durch cine nur für duiingende Fille vor—⸗ behaltene Verfügung der Krone schon im weiten Jahre ihrer Zusammenberufung witder entlassen und ihres Man⸗ dates beraubt; und nnter welchen Umständen ? Zu einer Zeit, wo wir nur eben erst die große * zeriod
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welche die vorige Verwaltung stärzte, den haben, wo wir mit Erfelg eine ten, wo die Partheien noch nicht jene Gravitat erlangt haben, welche die
Staats ger: Ales erst me nee, Va.