an dessen beiden Enden, vor dem Thron, die Wappen des Koͤnigreichs Polen emporragen. I .
3 der Mitte des Thrones befindet sich eine, gleichfalls mit Carmoisin⸗ Sammet bedeckte Erhöhung fur den Sessel Sr. Majestät des Kaisers und Koͤnigs. Rechts steht auf einer gleichmäßig geschmuͤckten Erhohung der Sessel Ihrer Majestaͤt der Kaiserin⸗Koͤnigin. Ein, links mit goldgesticktem Carmoisin⸗ Sammet bedeckter Tisch, ist suͤr den Kronungs— Ornat bestimmt. ; s
Rechts am Throne erhebt sich, in gleicher Richtung mit der siebenten Stufe, eine fuͤr die Glieder der Kaiserlich-Koͤ⸗ niglichen Familie bestimmte Estrade, gleichfalls bedeckt mit carmoisinfarbenem, mit goldenen Borten besetzten Sammet,
und von einem vergoldeten Geländer .
. ur Linken des Thrones befindet sich ei deite, drei Stufen hohe und mit rothem Tuch bedeckte de fuͤr die Minister und den Verwaltungs ⸗Rath. ; Mitten im Saal steht ein Altar mit einem Crucifix.
Von der rechten Seite des Thrones an bis zu der Thuͤre, durch welche Se. Majestaͤt der Kaiser und König in den Saal tritt, und von dieser Thuͤre bis zur linken Seite des Thrones, sind amphitheatralisch gebaute und mit rothem oder carmoisinfarbenem Tuch bedeckte Tribunen errichtet wor⸗ den; auch im Ruͤcken des Thrones werden Tribunen in derselben Form errichtet werden. Das Geländer der den Saal umgebenden Gallerieen ist mit carmoisin farbenem, mit goldenen an und Frangen verzierten Sammet bedeckt,
auf welchem in gewissen Entfernungen das Wappen des Ko⸗ nigreichs und der Namenszug Sr. Majestaͤt abwechselnd an⸗ gebracht sind.
Außer dem auf der Estrade des Thrones stehenden Tisch, der fuͤr den Kroͤnungs-Ornat bestimmt ist, befindet sich noch ein ähnlicher Tisch im Thronsaal zur Linken des Thrones.
ußerdem liegen acht carmoisinfarbene, mit golde⸗ nen Borten und Quasten verzierte Kissen bereit, die fuͤr den Lrönungs-Ornat bestimmt sind, und ein neuntes Kissen für . Majestaͤt die Kaiserin-Koͤnigin, wenn der Kaiser und König Allerhöchst derselben die Kette des weißen Adler-⸗Ordens umhaͤngen wird. ;
Krönungs⸗-Ceremonie.
1) Die Kronen, der Scepter, der Reichsapfel und der übrige Kröͤnungs-Ornat, werden vom Groß Ceremonien, Meister von St. Petersburg Gardisten bis zur Polnischen Graänze escortirt, wo der Cere—⸗ monienmeister des Königlichen Hofes mit à Garde⸗-Jaͤgern den benannten Ornat entgegennehmen, ihn bis Warschau geleiten und dort im Königlichen Schlosse im Thronsaale deponiren wird.
2) Nachdem der Kroͤnungs⸗-Tag festgestellt ist, wird diese
Feierlichkeit in den verschiedenen Stadtvierteln drei Tage
hinter einander in solenner Weise verkuͤndigt. Ein General,
zwei Ceremonienmeister, zwei Wappenherolde und zwei
Secretaire der Senats⸗Kanzlei, sammtlich zu Pferde, verei⸗
nigen sich vor dem Pallast Sr. Kaiserl. Hoheit des Groß⸗
fuͤrsten Cesarewitsch, und begeben sich von dort aus in feierlichem Zuge nach dem Plaz des Denkmals Sigismunds, dem Koͤnigl. Schlosse 6e enuͤber, und zwar in folgender Ordnung:;
An der Spitze 3 sich der General; nach ihm die Trompeter, zwei Wappenherolde, zwei Ceremonienmeister, zwei Secretaire der Senats-Kanzlei, die beiden Schwadronen und die Stallbedienten mit den Handpferden.
Wenn die Truppen sich in Reih und Glied aufgestellt haben, stellen sich saͤmmtliche Personen vor die Fronte, und einer der Secretaire der Senats Kanzlei liest, nachdem die Trompeter es verkuündigt haben, mit lauter Stimme folgende Proclamation ab:
„Unser Allerdurchlauchtigster, Erhabenster und Groß mächtigster Herr Nicolaus J., Kaiser aller Reussen, König von Polen, hat anzuordnen geruhet, daß die Krönung St. Majestät, als Königs von Polen, mit dem Beistande des Allmächtigen ani Mai) statt finden soll, indem Hoͤchst⸗ dieselben Ihre erhabene Gemahlin, die Kaiserin Königin, an dieser Königlichen Feierlichkeit Theil nehmen lassen.“ —
„Dieser solenne Akt wird durch gegenwärtige Bekannt⸗ machung allen getreuen Unterthanen verkündet, damit diesels; ben an diesem zlücklichen Tage mit verdoppelter Andacht ihre Gebete zum König der Könige wenden mögen, auf daß er in seiner Allmacht seine Gnade und seine Segnungen äber die Regierung Seiner 3 verbreite, und während der⸗
selben, zum Ruhme seines heiligen Namens und für das un= wandelbare Gluck des Königreichs, Frieden und Ruhe erhalte.“
Nach beendigter Ablesung dieser Proclamatlon streuen
) Die naͤhere Bestimmung der Zeit, wo die verschiedenen Ceremonien statt finden nn, noch zu — j
ebracht und von 4 Ehevalier⸗ Sa
die Wappen, Herolde Eremplare derselben unter die Umstehen⸗
den aus, worauf der Gengral sich entfernt. — Der Zug theilt
sich nun in zwei gleiche Theile, weiche, jeder mit Linem Ee— remonienmeister, einem Wappen ⸗Herolde, einem Secretai
Senats⸗Kanglei und einer Schwadron Garde- Eavallerie, durch
die ganze Stadt ziehen, und auf allen offentlichen ien
anhalten, um die Proclamation vorzulesen.
3) An dem Abend vor dem zur Krönung bestimmten Tage wird in allen Kirchen der Hauptstadt die Vesper ge— sungen, der ein feierliches Le Deum folgt.
4 Am Kronungs⸗Tage versammeln sich auf ein, durch eine Salve von ein und zwanzig Kanonen-Schüssen gegebe⸗ nes Zeichen, die Personen, welche dazu bestimmt sind der Krönung beizuwohnen, im Schlosse. Uhr wird der Kroͤnungs⸗-Ornat durch die hierzu bestimmten Personen in 2 nach der St. Johaunis⸗Kirche gebracht, und zwar in folgender Ordnung: Ein Detaschement von der Garde⸗ Gavallerie, zu Fuß, von einem Officer commandirt. Zwei Wappen- Herolde. Zwei Ceremonien, Meister. Der weiße Adler Drden. Das Reichs Siegel. Das Reichs Panier. Das Schwerdt. Der Königliche Mantel. Der Reichsapfel. Das Scepter. Die Krone. Der Groß- eremonlen.Meistet. Ein Detaschement von der Garde⸗Ca „zu Fuß, von ei— nem Officier commandirt. Säammtliche Behörden, welche be⸗ stimmt sind, der Krönung beizuwohnen. — Die Detasche⸗ ments der Garde machen an der Thuͤre der St. Jo⸗ — Halt. Der Primas und in dessen Se olge der gesammte Clerus im geistlichen Gewande neh— men den Kroͤnungs-Ornat an der Thuͤre in Empfang. — Dieser wird auf einen dazu eigends zubereiteten Tisch niedergelegt, welcher mit einer rothsammetnen mit goldenen Tressen besetzten Decke versehen ist. — Hierauf singt der Primas die Heilige Geist-⸗Messe, nach deren Beendigung der Ornat eingesegnet und von demselben 562 nach dem Schlosse zurückgebracht wird, wo dessen Niederlegung im Thron⸗Saale stattfindet. Die Geistlichkeit, welche dem Zuge vorangeht, begiebt sich mit sammtlichen dabei anwesenden Behörden in den Thron⸗Saal. * .
5) Um Uhr begeben Sich Se. Maj. der Kaiser und König, an 3 mit dem weißen Adler⸗Orden, mit Ihrer Maj. der Kaiserin Königin, welche die Krone auf dem Haupte 86 und mit dem Köoͤnigs-Mantel bekleidet ist, in 7 hron⸗
9 — * M. nehmen au rem rone D dessen Linken e err e err 22 23 bestimmten Tafel liegen. 4
Nachdem der Ober⸗Ceremonienmeister die Befehle es Kaisers und Königs eingeholt hat, setzt der Zug sich in fol⸗ gender Ordnung in Bewegung:
a) Ein Detaschement von der reitenden Garde, nebst 2
Officieren, zu Fuß (dieses Detaschement begleitet den
2* 9 19. zu dem Zimmer, welches an den Krönungs—
aa t);
b) ein Ceremonienmeister;
e) die Kammerjunker;
3 . .
) die Hoschargen;
s die 2 Hof⸗Chargen;
6 die Minister und der Verwaltungs Rath;
z zwei Wappen ⸗Herolde; 8
i) zwei Ceremonienmeister,.—
k) die Krönungs-⸗Ornate, und zwar; der weiße Adler⸗ Orden, g — 3 — von einem Ritter dieses Ordens, assistirt von zwe len Rittern des St. Stanislaus Orden. das große — Sieg el, getragen von den Minister⸗Staats⸗ eeretairen, nebst fer en Assistenten; das Reichs- Pan ier, getragen von einem Kastellan und zweien Assistenten; das Reich sé. Schwerdt, getra= * von einem General oder Castellan, nebst zweien Assi⸗
enten, welche vor ihm die Scheide auf einem Kissen
tragen; der , Mantel, getragen auf zweien issen von zwei Kastellanen, u vier Assistenten; der Reichs Apfel, getragen von einem Woywoden, nebst zweien Assistenten; das Scepter, getragen von einem Woywoden nebst zweien Assistenten; die Krone, fan, von dem Senats Präsidenten nebst zweien istenten; ;
H der Ober, Ceremonienmeister;
m) * 3 — der reitenden Garde, mit einem Of⸗
cier, zu Fuß; (
n) Se. Majestät der Kaiser und König, Ihm zur Seite zwei Assistirende, und in einiger Entfernung der Mi nister Ihres Hauses, der dienstthuende General⸗Adju⸗ tant und der CTemmandeur des reitenden Mäger Regi= ments, das entblößte Schwerdt in der Hand;
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