merifamteit auf sich gezogen. Zur Bezeigung Unsers beson—
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Antliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Der bisherige Land- und Stadtgerichts Assessor Con⸗ rad Wilhelm Emkes ist zum Justiz⸗Ceminissarius bei dem
Land- und Stadtgericht zu Wesel und zugleich zum Nola- rius 3 im Bezirke des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm bestellt worden. . 36
Das 6te Stuͤck der Gesetz Sammlung, welches heute
. wird, enthält: unter 1183. den Handels und Schifffahrts,Vertrag mit den Staaten von Amerika. Vom 1. Mai
v. J. Nr. 1181. lie Rieth s⸗ CTabinets⸗ Ordre vom 29sten v. M., betreffend die Hinzuziehung der für den Com— munal⸗ Landtag der Niederlausitz gewählten Ab⸗ rdneten der Vasallen⸗Gutsbesttzer in den Herr⸗ rn. Sorau, Triebel, Forst und Pförten zu den Kreis Conventen des alten Gubener Kreises; Nr. 1185. die Ministerial Erklärung vom Sten d. M., uber die mit dem Herzogthume Anhalt-Köthen ge— trossene Vereinbarung, die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger in den beiderseitigen Staaten wider den Bucher Nach⸗ druck betreffend, und unter * Nr. 1186. die Allerhöchste Cabinets⸗ Ordre vom 9gten d. M., 2 die Convocation der Kirchen⸗Gemeinden in den 8 rn bten, * 3 5 und 2 arochieen haben, betreffend. Berlin, den . 1329. . 2 Debits-Comtoir.
2 Ab gere
sche General⸗ 83 Ludwigslust.
und Brigade⸗Commandeur von Both
. K
Zeitungs⸗Rachrichten. Ausland.
Ruß lamp.
St. Peters purg, 8 Mal. 6e. e,, die Kaiserin, nebst Ihren dajestaͤten, de . 2 und dem 336 Hoheiten dem
ten Michael, ha⸗ ben Sich am ten Abends, begleitet von den aller getrenen Unterthanen, von hier na ,
eben und am folgenden Morgen von da Ihre Reise nach Sa , . ee Sr Dee, genf . eneral⸗Adjutan . Graf Orlo Fuͤrst Schtserbatoff sind, Ersterer nach . und 14 nach Moskau, von hier abgerei: ; Folgendes ist das, vom 11. 26 April datirte Kaiserl. Rescript, mittesst dessen Se. Nasest it Ihrem Gefanhten am Käͤnigl. Preußischen Hofe, Wirklichen Gecheimen Rath! 22 2 das 2 83 23 Wladimir / r dens erster Klasse zu verlei geruht . 5 „Ihre e n ,, durch unermädeten Eifer auegezeich⸗ neten wichtlgen Dienste während Ihres Aufenthaltes ain Hofe Sr. 8 at des Königs von Preußen, in der 23 schast Unseres Gesandten, haben Unsere Allerhöchste Auf,
deren Wohlwellens imd ünserte Dankbarkeit ernennen Wir 21 Jeran i oiest um Gee Em- er Nnostesaleiche Sr Sie Allergn an iyst zum Groß kreu; des Apostelgleichen Fürstin
i. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerin⸗
Berlin, Dienstag den 19 Mal
ches muß geschehen, wenn einem
mishandeln, können die Beamten der ,, doch
2
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Wladimir erster Klasse. Indem * z — e. Kaiserliche Majestät haben ger den stellt tenden Reichs-Controlleur. Ge I von! zum Ritter des Aierander Jews Ordens zu n Der General-Masor Timofeseff 1 hat, in S General⸗Lieutenants Scheltuchin J., der zum Bef . der ganzen Reserve, Infanterie der unter dem Sber,Vefeht des Generals der Cavallerie, Grafen Witte J., stehenben 2ten Armee, ernannt worden ist, das Ober- Commando der 12ten Infanterie⸗Division erhalten. 2 Dem Wirklichen Staatsrath Fuhrmann und dem Staats rath Rasnatoffsky ist die Direktion der temporairen Controll⸗ Tommissionen des Commissariats in Allem, was sich auf Le, bensmittel, auf das Artillerie, und auf das Genie Wesen ** bezieht, uͤbertragen worden. 3 Das Journal de St. Petersbourg giebt im neut⸗ ⸗ ten Blatte einen Theil der Statuten des St. Annen Ordens; denselben zufolge ist dieser Orden ein Zeichen des Allerh. sten Wohlmwollens für treue und eifrige Dienstführun unermüdete, untadelhafte Pflichterfüllung. Nicht nur liche, Civil-,, Militair, und Hof⸗Beamte, die Offieiers R haben, sondern auch alle uͤbrigen Personen, die ihre Talente dem Staate gewidmet und auf eine ausgezeichnete Weise zum allgemeinen Besten und zum Ruhme des Vaterlandes beige⸗ tragen haben, können denselben erhalten. Militair⸗Personen, die fuͤr ausgeseichnete Kriegsthaten den Orden dritter Klasse⸗ bekommen, erhalten ihn mit einer Rosette. Jeder Militair, der den Orden der Iten oder Aten Klasse empfängt, hat 2 Jahre weniger zu dienen, um den St. Georgen Orden ju erhalten. — Die Zahl der Ritter ist unbestimmt. — erfolgtem Todes falle eines Ritters müssen die IJnsig Ordens dem Ordens, Kapitel zurückgegeben werden Ritter eine hoͤ se zu Theil wird; nur die Ritter der Aten Klasse behalten die Zeichen. — Es bestehen 104 Commanderien und 396 Pensio⸗ nate; erstere bringen eine jährliche Einnahme von Sh0 bis 250 Rubel; die Pensionen sind von 250 bis 100 Rubel fest·
gesetzt wordeen/h˖r. 2 Handel g-Zeitung enthalt ein Allerhöchst
Die hiesige kestaͤtigtes Regleinent uber den Gebrauch der Wa Seiten der Gränjzoll⸗Wache an den Europuischen Gra vom 1. April d. J. Folgendes sind einige der immun⸗ 4 en desselben: „IJ Da die Beamten der Graäͤnzzoll-Wache, ö geha sie sich auf ihren Posten befinden oder die ihnen vor geschriebenen Patrouillen verrichten, die Obliegenheiten von Wachen erfuͤllen, so soll Jedermann sie als solche anerkennen und auf ihr Verlangen anhalten. Wer aber dieses in der Absicht, sich durch ungesetzliche Wege und Mittel uͤber die Gränze zu entfernen oder sich nach Rußland einzuschleichen, auf zweimaligen drohenden Anruf nicht erfüllt, der wirs von den Beamten der Gränzzoll⸗Wache eingeholt und mit Gewalt angehalten, die sich auch, we Widerstand stattß 4 im Falle der Nothwendigkeit ihrer Waffen bedienen können, 23) Wenn ein Beamter der Gränzzoll-Wache, während der Dienstverrichtung, einen sich zusammengerotteten bewaffneten Haufen, oder einen solchen, der, wenn gleich kein Gewehr, doch andere den Körper verletzen koͤnnende — bei führt, bemerkt, so wie auch, wenn Leute sich in Ve— reitschaft setzen, über die Gränze zu kommen, so ist er verpflichtet, sie anzurufen; und entfernen sie sich nicht, so kann er, ohne erst abzu „Laß sie ihn mit 23 Uebermacht uͤberfallen, einen Dan e thun. Im Falle aber eines wirklichen Q 9 zur en a,,, . * von Waaren, oder persönlich auf de Beamten der Grünz. zollWache, wenn auch nur in der Absicht, sie thätlich zu
imit mögltcher Mäßigung, sowohl ihr Schieß als anderes