1829 / 138 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Wenn jedoch der Deser teur irgend i Bete, oder Vergehen begangen haben sollte, so ; esetzt werden, bis der betreffende Gerichtshof sein . haben und dieses Urtheil vollstreckt eyn wird. 8 Art. 12. Der zwoͤlfte Artikel des zwischen beiden Theilen im Jahre 1785 abgeschlossenen Freundschafts, und Handels, vertrages, ingleichen die Artikel dreizehn und folgende, bis . rtikel vier und zwanzig einschließlich, des zu Berlin m . 1799 geschlossenen Vertrages, mit Ausnahme jedoch etzten Absatzes des Artikels neunzehn, betreffend die Ver⸗ träge mit Großbritanien, sind wieder in Kraft hergestellt, und sollen diefelbe Kraft und Gültigkeit haben, als wenn sie einen Theil des gegenwärtigen Tractats ausmachten. Es versteht sich jedoch, daß die, in den auf diese Weise wieder in Kraft gesetzten Artikeln enthaltenen Bestimmungen stets als an den, von dem einen oder dem anderen Theile in dem Zeitraume zwischen dem Ablaufe des gedachten Vertrages don 1799 und dem Beginne der Ausfuhrung des e. tigen Vertrages mit anderen Nächten geschlosse nen Verträgen und Eonventionen nichts abäͤndernd erachtet werden sollen. Da es immer noch der Wunsch der contrahirenden Theile ist, ihrer im Artikel wolf des Vertrages von 1799 ausgesprochenen Absicht gem ß, unter Sich, in Verbindung mit anderen Seemaͤchten, auf fernere Vestimmungen Be⸗ dacht zu nehmen, welche dazu dienlich seyn könnten, dem Handel und der Schifffahrt der Neutralen gerechten Schutz nnd Freiheit zu sichern, und diese Angelegenheit der Civi⸗ lisation und der Menschlichkeit zu befördern, so verpflich⸗ ten sie sich hier, wie damals, zu einer künftigen dazu passen⸗ den Zeit über diesen Gegenstand in Verabredungen zu treten. Art. 13. In Rücksicht auf die ben, der respee⸗ tiven Länder besder hohen contrahirenden Theile, und auf die daraus hervorgehende Ungewißheit uͤber die, moͤglicher⸗ weise stattfindenden Begebenheiten ist verabredet worden, daß ein, Einem von Ihnen zugehöriges Handelsschiff, wel⸗ ches nach einem zur Zeit seiner Wan. voraus setzlich blokir⸗ ten Hafen bestimmt ist, dennoch nicht wegen eines ersten Versuchs, in diesen Hafen einzulaufen, soll genommen oder condemnirt werden können, es sey denn, daß bewiesen werden könne, daß das gedachte Schiff während der Fahrt die i n. der Blokade des fraglichen Platzes habe in Erfahrung bringen können und muüssen; dagegen sollen die⸗ mi. Schiffe, welche nach einmaliger Zuruͤckweisung es im aufe derselben Reise zum zweiten Mal versuchen sollten, in denfelben blokirten Hafen, während der Fortsetzung dieser Blokaden, einzulaufen, der Anhaltung und Condemnation unterworfen seyn. Art. 14. Die Burger oder Unterthanen beider contra

srenden Theile sollen in den Staaten des anderen Theiles iheit haben, über ihr perfönliches Vermögen durch un

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kent, Schenkung oder auf andere Weise zu verfügen, wenn ö Tr Unterthauen oder Sr , n. anderen contrahirenden Theils sind, so sollen diese in ihr Vermẽd fey es in Folge eines Testaments oder ab intestalo, nachfol⸗ gen, persoͤnlich, oder durch Bevollmächtigte davoen Besitz neh= men und nach Gefallen darüber disponiten dürfen, ohne an⸗ dere Abgaben als diejenigen jahlen zu müssen, denen die nr des Landes, wo das fragliche Vermögen befind— sich ist, in gleichen Fallen unterworfen sind. In Abwesen⸗/ heit der Eren wird man bis dahin, daß der zesetzliche Ei= a. die Veranstaltungen, um die Erb chaft zu erhe⸗ en, genehmigt haben wird, för ein solches en vor⸗ läufig dieselbe Sorge tragen, als man in gleichem Falle für das Vermögen der Eingebotnen des Landes tragen, würde. Gelten Streitigkeiten zwischen verschiedenen Erbschafts⸗ Peitenden ren entstehen, so sollen sie nach den Seseßen und durch die Gerichte des Landes, wo die Erbschaft liegt, deñ⸗ irt entschieden werden. Wenn endlich durch den Tod einer kon, welche in dem Gebiete eines der contrahirenden e Grunt cke besitzt, diese Grundstuͤcke nach den Lan deägesegzen einem Sitzer oder Ünterthan des anderen Theiles zufallen sollten, und diefer wegen seiner Eigen schaft als Ftemdet micht fählg senn seste, sie *. bestten;: so soll ihm eine ange⸗ messene Frist dewillizt wer 12 sie zu verkaufen, und den Ertrag ohne Hinderniß, und feel von allem Abeug von Dei= ten der respectiwen Staaten, aus dem Lande n wehen. Die ser Aerlkel foll jedoch in ketner Art der 8st ee von St. Majest at dem Könige von Preußen zur Verhinderung der Kas wanderung Allerhöchst rer Unterthaufn erlassenen oder kran noch zu eriäsfenben Gesege Abbruch inn; . Ar! 5. Der gegenmärtige Vertrag soll zwölf Aare hindurch, vom Tage der , der Ratificatlonen ab gerechnet, giltig seyn, und wenn zw if Monate vor dem

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dieses aums keiner von beiden , len dem Andern mittelst einer officiellen rung seine Absicht, die Wirkung desselben aufhören zu lassen, kund thun sollte, so wird der gedachte Vertrag noch ein Jahr äber diefen Zeitraum hinaus und so fortdanernd bis zum wier, voll zwölf Monaten nach einer solchen Erklarung, zu weicher Zeit diese auch erfolgen mag, verbindlich bleiben. Art. s6. Der gegenwärtige Vertrag wird von Sr. Majestät dem Könige von Preußen, und von dem Praäsiden˖· ten der vereinigten Staaten von Amerika, unter Berathung und mit Zustimmung des Senats derselben, genehmigt und ratificirt, und die Ratificationen desselben sollen binnen neun Monaten vom heutigen Tage, oder wo möglich fruher, in der Stadt Washington ausgewechselt werden.

Von dem schönsten Wetter begüͤnstigt, fand heute Vormittag die (gestern erwahnte) große Parade hieselbst statt, an welcher, außer den hier und in Charlottenburg in Gar⸗ nisen stchenden, auch die zu Potsdam und Spandau garni sonirenden activen Truppen des Garde ⸗Corps 3. nahmen die bereits vorgestern zu den dies ährigen * gs Uebun gen hier eingerückt waren. Die Truppen llten f in hten Stunde zu beiden Seiten der Linden in Colenhen auf. Se. Maj, der König erschlenen um 19 Uhr, und ge ruhten, in Begleitung Höchst Ihrer Suite, an den Teten der Colonnen hinab zu reiten, welchemnächst Höchstdieselben die Truppen vor Sich voruͤber defiliren ließen. 4

Aus Minden schreibt man: Als der Artillerie Hauptmann Post am Jten v. M. mit seiner Batterie auf dem sogenannten Brühl vor hiesiger Stadt exereirte, kam plötzlich eine unbemittelte Frau schreiend und händeringend herdeigelaufen. Kaum hatte der Hanptmann den G ihrer Verzweiflung, nämlich daß ihr 5 in die Weser 3 fallen, erfahren, als er, ohne sich zu besinnen, in den . sprang; es gelang ihm, das Kind zu retten, leider starb die · ses aber bald nachher an apopleltischen Zufaͤllen. .

Aus Köln wird gemeldet: Seit dem Anfange des Monats April ist die Schifffahrt wieder lebhaft geworden. Die Berg Ladungen bestanden iwie gewö nlich aus Colonial ·- Waaren, . jedoch fortwährend

ĩ e vermißt. ; r . Wildhaut ßt. Dagegen ist e 4

den, der seither im Handel nicht org 2 Kokusnuͤsse, wovon ö De n de. Anrwerpen 16 bod e

laden hatle, zu Thal wurden Kanpt ich ich Kohlsaamen, Wein

2 Die Anzahl der im April hier angekommenen beladenen Schiffe betraͤgt: Zu 24 65.4 Thal 300; und die der hier abgegangenen: zu erg 112 zu Thal 102. Als eine besondere r . verdlen erwähnt zu werden, daß mit bedeutender Zeit- Ersparniß d

erste Schiff direct von London unter Nỹederlandischer 53 23 —— angekommen ist. Es hat sich der von *. Niederländischen Regierung fur die Ser erbindung freigegebenen Fahrt über den Leck bedient, und rar r . Das Gelingen dieses Ver uchs, we achahmung bleiben wird, muß in Wasserstande

nicht ohne mehr e . . k den. Die Damp , nnd zurck, swischen . Lee auch *. et aber vorerst nnr vb chen lich ein

Rotterdam unde z Donn, welche hinsichtlich ihrer 82

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Guter / und fur nterricht der Kinder armer Aeltern rühmliche ; wah verdient, beabsichtigt die Errichtung einer neuen hat dazu mit 2 Genehmigung ein Kapital von 18,600 Rthlr. dis pon bel gestellt. = Den Freunden der nahen fuͤr wissenst Kritik“, aus welchen wir in . Zeitung vom Jahre 1525 die Recenston don des Herzogs von Rovigo irg haben, richt angenehm seyn, daß diese von der t wiffenschaftliche Kritik in Berlin. , i 386 tung, vom 1. Jull d. J. ab, auch im Drucke einer Offen und jwar ferner noch im Verlage .

Duchhandlung erscheinen wird. So manche Verz gen, bie durch den bisher in Augsburg bes en Din ser Zeitschrift en 2 sind dihest d .

den werden. nehmen! in diesen Jahrbüchern, e. sche Philo fẽphie erschlenene 6e rn des f s erwarten. 2 Nach vorläufigen durch die Ueber schwemmung