1829 / 141 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

General⸗Gouverneur Marquis Paulucei, eroͤffnete, nach vie⸗ len anderen Beweisen vaͤterlicher Sorgfalt fur die Sicher⸗ heit und das Wohl der Stadt, durch eigene großmuͤthige Unterzeichnung, eine Sammlung zur Unterstuͤtzung der Be—⸗ schaͤdigten, die sehr reich ausfiel. ;

Es ist bekannt, daß durch den schrecklichen Brand in Abo, am 4. und 5. Sept. 1827, . 10,000 Personen Haus und Gut, so wie 17 Menschen ihr Leben einbußten; ferner: daß Se. Majestät der Kaiser nicht nur augen⸗ blicklich eine Summe von 100,000 Rubel zur Unterstuͤtzung der Bedraͤngtesten zu uͤbersenden, sondern auch eine Verab— folgung von 2000 Tschetwert Roggenmehl und 500 Tschet, wert Graupen aus den Militair-Magazinen des Ortes an— zubefehlen geruhten; daß sowohl die Landes-Regierung als auch der Herr General⸗Gouverneur, durch zweckmäßige Maaß— regeln, der Vertheilung der eingeflossenen Uuterstützungen eine weise Richtung gaben und daß nicht nur die Bewoh— ner Finnlands, sondern auch die des weiten Rußlandes, Deutsche, Englaͤnder, Schweden und Portugiesen bedeutende Beitrage geliefert haben. Nur sechszehn Monate (schreibt man aus Abo) sind verflossen, und schon können wir mit sroher Zuversicht der Wiedererstehung unserer Stadt entge—

en sehen. Wiewohl es noch viel zu fruͤh ist, von jeder da—⸗ hi zielenden Verfügung Rechenschaft zu geben, durften doch einige summarische Angaben über diesen Gegenstand nicht unwillkommen seyn. f

Den Tag nach dem Brande wurde ein Comité nieder-

esetzt, um fuͤr den Unterhalt der Armen und die Verthei⸗ lung der einfließenden Gaben Sorge zu tragen. 1232 Per— sonen, die durch den Brand gelitten, haben Rechnungen über ihre Verluste eingereicht, deren totaler Belauf, nach Abzug dessen, was die Hauseigenthümer fur assecurirte Haͤu— ser selbst abgerechnet, , 09,113 Rub. 45 Kop. B. N. aus—⸗

machte. Davon hat das Comité gutgeheißen; Fuͤr 830 1 2,834,909 Rub. 98 Kop. W bewegliches Eigenthum. 4,022,652 15

oder zusammen . 6,857,552 Rub. 13 Kop. wogegen die zu hoch angegebenen 1,142,551 Rub. 32 Kop. abgerechnet worden. Außer den obenerwähnten von Seiner Kaiserlichen Majestät Allergnädigst geschenkten 100,000 Rub. sind von den Allerhoöchsten Gliedern des Kaiserlichen Hauses und von Privatpersonen eingegangen: An baarem Gelde: W, 3802 R. 52 K. 4,669 Rihlr. Beo. 11 Sh. 8 Rost. An verschiedenen, spaͤterhin verkauften Sachen: 828 R. 7 K.˖ 6661 Rthlr. Bro. 16 Sh. 3 Rdst. Zusammen: 294, 430 R. 59 K. 483330 Rthlr. Beo. 27 Sh. 11 Rdst. Aus diesen Mitteln sind zwei Vertheilungen geschehen, die zusammen 382,235 Rubel 74. Kop. ausmachten. Nach dem neuen Plane der Stadt werden die Bau— stellen und Marktplaͤtze weit groͤßer und die Straßen viel er werden. —— ——— 2 6 83 bis . vorigen Jabres verkauften tze schon den größ⸗ ten Theil der alten Stadt ein. Fuͤr die neuen Bauplätze hat die Stadtkasse 832,60, Rub. erhalten, und zur Deckung des dedentenden Defectes, der noch 2 „haben Se. Kal— serliche Majestät der Stadt als zinsfreies Darsehn, mit jährlicher Zuruͤckiahlung von 2, 600,009 Rub. verliehen, von welcher Summe 200,900 Rub. eingegangen sind. So bald der Ruͤckstand eingeflossen und Käufer zu den noch un⸗ verkauften Bauplätzen sich eingefunden, kann die Stadtkasse jedem Hauseigenthümer feine ruckstaͤndige Forderung ezahlen. , , Nachrichten aus Dorpat zufolge hat Professor Parrot bereits mit seinen Gefährten die , g. Reise zum Ararat angetreten. Ein Kaiserlicher Feldjäger begleitet sie. Am 1Ihten d. Abends begann der Eisgang aüs dem La— dogasee, und die Isaaks- Brücke wurde abgenommen. Die Vootfahrt zwischen beiden Newa⸗Ufern ging nur mit Muͤhe vor sich bis Dienstag gegen Abend, wo der Strom fast ganz vom Eise befreit war.

Der Handelszeitung zufolge belief sich im Jahre 1812 die Anzahl der im Nussischen Reiche befindlichen Fa— briken auf 2322, mit 119 093 Arbeitern; im Jahr 1826 Atte sich die Zahl der Fabriken bis auf 5128 mit 206, 108 irbeitern vermehrt; im Jahre 1827 zählte man 5122 Fa— briken mit 209, 557 Arbeitern. Im Moscowischen Souver— nement befinden sich 734 Fabriken mit Ii, zi3 Arbeitern; von diesen Fabriken waren im Jahre 1827 Tuchfabriken ß, Seidenfabriken 195 und Baumwollenfabriken 200. Nach dem Moscowischen Gouvernement nimmt in Hinsicht von Fabrik- Industrie das Wladimirsche den ersten Rang ein; man zählte dort im Jahre 1827 350 Fabriken mit 36,56! Arbeitern. 323 Tuchfabriken lieferten im J. 1825, 1,519, 261

(cher Verantwortlichkeit für

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Arschien feines, und 5,573,342 Arschien mittel und ordi⸗ naires Tuch; im Jahre 1826, 1,929,861 Arschien 26 und 6,562,875 Arschien mittel und ordinaires; und im J. 1827, 1,563,417 Arschien feines und 6,564,878 Arschien mittel und ordinaires Tuch. ; K Vor einiger Zeit hatten zwei Schiffe an der Tschirkas⸗ sischen Kuͤste, im Suͤden der Wohnsitze des Stammes der Natuchaitsen bei den Abzechs, Schiffbruch gelitten und wa⸗ ren auf den Strand geworfen. Die Abzechs bemaͤchtigten sich derselben, nahmen sie auseinander und vertheilten unte sich das Holz und Eisenwerk davon. Die Besatzung ward, nach der Gewohnheit der Kaukasischen Völker, zu Sklav gemacht. Jetzt hat man erfahren, daß es dem H. Tausch, einem Manne, der seit vielen Jahren unter den Tschirkas⸗ siern lebt, und sich bei ihnen so beliebt zu machen gewußt hat, daß er von ihnen als Landsmann angesehen wird, ge lungen, die Befreiung dieser Besatzungen ohne Loͤsegeld zu bewirken, und daß dieselben bereits in Anapa angekom:; men sind Frankreich. 7 Pairs-Kammer. In der Sitzung vom 13. Mai wurden zuvoörderst 3 besondere Commissionen ernannt, weiche sich mit der Pruͤfung dreier, der Kammer am gten d. M vorgelegten Gesetz-Entwuͤrfe beschäftigen sollen. Hierauf wurde die Berathung über den Gesetz⸗ Entwurf wegen Ver haftung der Schuldner wieder aufgenommen, und der Zee Artikel desselben nebst zweien, von dem Grafen Simeon dem Herzoge von Vroglie in Vorschlag gebrachten Amende⸗ ments, nach einer Discussion, woran außer dem Großsiegel⸗ bewahrer 10 Redner Theil nahmen, nochmals an die Com; mission verwiesen. 4 Paris, 15. Mai. Vorgestern nahm die Herzogin Berty in dem Königl. Musenm das Gemälde des Hrn. G rard in Augenschein. * Die mit der Prufung des Gesetz Entwurfes über d Getränk⸗Steuer beauftragte Commission soll gröͤßtentheilt der Meinung seyn, dieses Gesetz zu verwerfen. Im Schooße der Budgets⸗Commission soll es zu so lebhaften Erdr⸗ terungen zwischen den verschiedenen Mitgliedern derselben und dem Finanz⸗Mir gekommen seyn, daß einer der bei— den Berichterstatter hat, das ihm übertragene Gg schaft abzulehnen, wenn anders nicht der Minister in eini 5 Punkten nachgiebt. * Herr Benj. Constant hat im Courrier franga die Frage: ob die Minister für die von beiden Kammern genommenen Gesetze verantwortlich bleiben, zur Sprache racht, und dieselbe bejahend geloͤst, wobei er von dem E ichtspunkte ausgeht, daß die Minister die Kammern eben so gut täuschen könnten, als den König, und daß, da sie allein die Thatsachen genau kennten, es auch in ih Macht stände, dieselben zu verheimlichen, und mithin den 3 und Deputirten die zu ihrer Belehrung erforderlichen ocumente vorzuenthalten. Der Messager des Cham⸗ bres theilt diese Ansicht nicht. „Wenn“, Kußert derselbe, „Herr B. Constant lch damit rg nagt hätte, als Grundsgt anzunehmen, daß ein Ministeriun e Art von morahk keit fär das ganze von ihm beobachtete rwaltungs System abernimmt, so daß z. B. hinsichtlich des Gesetzes wegen der siebenjährigen Zusammenstellung der Kammer Lob oder Tadel zum Theil auch den damaligen Mi⸗ nistern gebührt so ware der ehren werthe Deputirte in den Gräͤnzen des Rechten und Wahren geblieben; denn al⸗ lerdings lastet die Verantwortlichkeit eines solchen Syster gleichmäßig auf allen Theilen des gesellschaftlichen Körpers die daran Theil genommen haben; jedoch kann hier imm nur von einer moralischen Verantwortlichkeit die R seyn; es handelt sich lediglich um ein lobendes oder tadeln Urtheil des Landes uͤber den ganzen Gang der Reglern Hiermit ist aber Hr. B. Constant nicht er . angt statt der moralischen eine gesetzliche Verantwort lichkeit, d. h. eine solche, um deren willen ein Minister von

der D ten⸗Kammer angeschuldigt und von der Pairs. Kam chtet werden kann. Diese kann aber, unserer Mein ch, nur bei solchen Maaßregeln Handlun. nspruch genommen werden, die den . .

Wenn ein Minister einen wan,

gen in 1 setzen zuwiderlaufen. . kahrlich festnehmen läßt, so wird er dafur gesetzlich ver wortlich, denn er hat das Gesetz uͤbertreten und die von der C geleistete Buͤrgschaft verkannt; er hat den Verhafts widerrechtlich unterzeichnet. Mithin ist eine Indemnit gegen ihn zulässig. Aber ein Minister macht den 8 im Namen des Rönigs einen elt e Fegg , . , tern, verwerfen oder billigen ihn nach Gefallen; h