1829 / 141 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

kannt, daß selb

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teresse gewinnen konne, wenn die gegenwärtigen Beschraän— kungen aufgehoben werden. Als Hr. Huskisson die (gestern er e) Bittschrist der Liverpooler Kaufleute, we⸗ i Freigebung des Ostindisch⸗Chinesischen Handels, uͤberreichte, uüͤhrte er unter Anderem an, daß der Thee in England, we— gen des hier darauf lastenden Zolles von 190 pCt., noch ein⸗ mal so theuer sey als irgendwo auf dem Europ n Con⸗ tinente. Als Hr. Astell, Director der Ostindischen Com pagnie, dies bestritt, meinte Hr. Huskisson, das ehren, werthe Mitglied duͤrfe nur seinen Constituenten eine Licenz von der Ostindischen Compagnie erwirken, und werde alsdann das Wunder erleben, daß diese aus allen Theilen Europa's, mit allen möglichen damit verknüpften Kosten, den Thee nach England bringen und doch noch mit dem Monepol der Ostindischen Compagnie concurriren können. 9 Aus dem (gestern erwähnten) Antrage des rin l a⸗ ney auf Ernennung eines Ausschu zur Untersuchung der Mas- und Bier⸗Abgaben heben wi einige Details aus. Nach der Angabe dieses Mitgliedes hat sich der Ver⸗ brauch des Malzes seit a0 Jahren, ohne mit der Bevoͤl⸗ kernng fo wie mit anderen Tonsumtions-Artikeln gleichen Schritt zu halten, sehr vermindert. Es wurden namlich im Jahre 187 in England und Wales 3, 400,000 Quarters Nals verbraucht, während im Jahre 1828 nur 3, 100,000 verbraucht wurden; und doch habe sich die Bevölkerung in der genannten Zeit fast um das Doppelte vermehrt, wozu man noch in Erwägung ziehen müsse, daß fast 3 Millionen Morgen Landes seit dem Jahre 1801 für den Ackerbau ge— wonnen wurden. Dreierlei Ursachen wurde nun dieser unver⸗ hältnißmäßigen Verbrauchs- Abnahme beigemessen: erstlich dem Ümstande, daß der Maljer nicht so, wie jeder andere Fabri⸗

kant, seine Methode nach Belieben verbessern darf, sondern

nach gewissen, einmal bestehenden Vorschriften arbeiten muß; zweitens den übermäßigen, darauf ruhenden Taxen, und drit;

tens endlich dem durch mancherlei Beschränkungen erschwer⸗

ten Verkauf des guten Biers an die arbeitenden Klassen des Landes. Des verminderten Verbrauches ungeachtet bringe jedoch die Abgabe nicht weniger als 3,800,000 Pfd. jährlich ein, und in J3 Jahren (von 1791 bis 1828) seyen nicht we⸗ niger als 133, 500, 000 Pfr. Sterl. von den Bier⸗ensu—, menten erhoben worden. Auf der andern Seite seyen die Behörden mit Ertheilung der Licenz, Bier verkaufen zu durfen, ungemein zurückhaltend, während man dech bei gei⸗ stigen Getränken, diesem langsamen Gifte, eine solche Vorsicht nicht für noͤthig halte. Wie sehr jedoch die Con sumtion geistiger Getränke sich vermehrt habe, gehe daraus hervor, daß im J. 13820 nur 12 Mill. Gallous, im J. 1828 aber nicht weniger als 21, 500, 000 Gallons verbraucht wurden. Es moge 28 ein Ausschuß untersuchen, in wiefern dieser verminderte Verbrauch von Bier auf den moralischen Zustand des Volkes Einfluß gehabt habe. Der Kanzler der Schatzkammer widerseßzte sich dem Antrage, weil jetzt nicht die Zeit sey, Abgaben zu ver mindern; ginge es an, so würde er der Erste seyn, der es in Vorschlag brächte. Wenn der Verbrauch des Malzes abge— nommen, so sey dies nicht der darauf haftenden Abgabe, son⸗ dern dem wechselnden Geschmacke des Volkes beßzumessen. So habe z. B. der Verbrauch des Thees sich seit 26 Jahren um beinahe 25 Millionen Pfund vermehrt, und es Jey be= die dienende Klasse jetzt lieber Thee als Vier trinke. Eben so habe sich der Verhrauch von Kaffee und Wein 2 und müsse natürlich dem des Maljes schaden. Die anf dem Biere selbst lastende Abgabe sey jedoch so gering, daß dem Eonsumenten, wenn man sie nachließe, beim einzelnen Verbrauche nichts daron zu gut kommen wisrde, während der Staat um ein Einkemmen von 600, Pfd. sährlich käme. (Wie bereits gestern gemeldet, wurde 86 der Antrag von Hrn. Slanen zurückgenommen)

Am 13. Mal trug Hr. Vest ern auf ein Bill zur Erläuterung des Gesetzes an, wonach diejenigen Pferde, die in der Acker, und Haus, Wirthschaft gebraucht werden, kei⸗ ner Taxe unterworsen seyn sollen. Denn täglich komme der Fall vor, daß Landleute, die ihre Produkte: Kartoffeln oder Kohl, zu Markte senden, wegen der Abgabe von den Pferden, die sie dazu gebrauchen, in Auspruch genommen werden. Der Richter entscheide dann auch gewöhnlich zu 2337 der Krone, weil das Geseß, nach welchem er dabei 2 rt, sehr Herr. gestellt ist. = Auf die Bemerkung des Kanilers der Scha kam—⸗ mer, daß er selbst in der nächsten Sesslon eine Bill zur bessern Regulirung solche: Taxen einzubringen gedenke, nahm Hr. Western selnen Antrag zurück

In der Sitzung des Oberhauseg vem 1. Mai wurde, auf den Antrag des Grafen von Malmes burn ein Nachweis aller Quantitäten Weizen und i , Gerste und Hafer, die feit dem 1sten April d. J. bis zur

Zeit des Nachweises in das Land eingefuͤhrt worden, verord⸗ net. Viscount Goderich uͤberreichte eine Bittschrift vieler Einwohner von Canada, mit dem Bemerken, daß, wiewohl der Gegenstand derselben mit der innern Oekonomie des Landes nichts zu thun habe, dieser doch die Beachtung der Lords, so wie die der Regierung verdiene. Die Bitt⸗ steller, sagte der Lord, fuhren verschiedene Beschwerden; kei⸗ nesweges aber sey er gesonnen, als ein Verfechter dieser Be⸗ schwerden, oder in irgend einem feindseligen Geiste gegen die dabei betheiligten Personen aufzutreten, wiewohl er es fur seine Pflicht halte, den Gegenstand hier vorzutragen. Die Bittsteller beklagen sich zuerst uͤber die von der Regierung& verfügte Absetzung eines der Oberrichter von Ober⸗-Canada und verlangen demnächst, daß der Krone die Macht genom⸗ men werden soll, ohne Zuziehnng der beiden legislativen äuser einen Richter Ferner beschweren sie sich ber das sogenannte gesetzgebende Conseil, welches in der Colonie soviel als hier das Oberhaus zu bedeuten hat; die Zahl der Mitglieder dieses Conseils ist jedoch so klein, daß sie, da sie auüßerdem fast Alle auch noch im Dienste der Krone sind, durchaus nicht so unabhängig verfahren, als sie es in ihrer Stellung sollten. Daher wurden auch mehrere dem Volks Interesse gůnstige Gesetze von dem legislativen Conseil verworfen, und war auch Lord Goderich der Meinung, daß es gut seyn wärde, dieses Conseil aus mehr unabhängigen Mitgliedern zusammen zu setzen. Eine dritte Beschwerde der Bittsteller geht dahin, daß das executive Conseil, eine Art von Gehei⸗ mer Rath, der dem Gouverneur mit seinen Rathschlaͤgen beisteht, Niemandem verantwortlich ist. Zum größten Theile bestehe dieser Rath aus Mitgliedern des legislativen Con- seils und eg n er es eben, nach dessen Bestimmungen auch die Königl. Genehmigung einer Bill ertheilt oder versagt wird. Die Bittsteller verweisen darauf, wie unpassend sey, daß dieselben Personen zu gleicher Zeit zweierlei G waiten ausüben, und sprechen zunächst den Wunsch aus, de die gesetzgebende Versammlung eine Controlle uͤber die vo Souverneur der Provinz ausgehenden Acten erhalte, womit ihr zugleich das Recht verliehen werde, die Mitglieder d Gouvernements in Anklage⸗Stand versetzen zu können. Der Lord sprach demnachst seine Meinung darüber aus, da es gut seyn würde, der ——— überall, wo es eine solche giebt, die Verwaltung alles dessen, was die Co⸗ sonie betrifft, allein zu überlassen; nicht aber, wie es bish; geschehen, das Parlament, dem so viele lokale Kennt fehlen, dabei zuzuzsehen. Möge man nun den Angaben der Bittschrift beipflichten, oder nicht; moge nun die Reg rung geneigt seyn, auf die Beschwerden an gen. oder sie zurückjuweisen das sey gewiß, daß die Colonieen den Mutterlande 4 wichtig seyen, nicht aber bloß, weil Handel und Fabriken auf mannigfache Weise beschaäft gen, sondern auch, weil aus ihrer geographischen Lag? dem Mutterlande viele Vortheile für seine politischen Verhältnisse entspringen. Namentlich aber sey es Ca nada, deffen Wohlergehen jeden Britischen Unterthan interessiren müsse; denn seine Bewohner hätten einen vel, trefflichen Charakter und meinten es mit dem Mutterlande ut. wiewehl sie bei ihren Verhandlungen zuweilen . machten. Ea en , 3 Lord auch noch eines der Vittschrist Cewähnten ümstandes, wonach die Bittstelllh eine —— fräher geschehene Acaßerung seines schr ehrenwerthen Freundes, der damals Colonial-Secretair war (Hrn. Huskisson), durchaus mißverstanden haben. Die Er wähnung eines solchen Umstandes fey jedoch in einer an das Oberhaus gerichteten Bittschrift nicht der hier bestehende 2 el. wenn man daher die Bittschrift, dieser Un regelmäßigkeit halber, verwerfen wolle, so werde er sie ließ. zurücknehmen. Der Herjog v. . erhob sich darauf ünd sagte: „Von dem, was der edle Lord so eben sagt hat, ist ei besönders die Betrachtung von der Wichtin keit unseret Colonieen und der Nothwendigkeit, ihre teressen so viel als möglich im Auge zu halten, womit erjlich uͤbereinstimme. Da ich jedoch die Bittschrist selt. ereits gelesen habe denn eine Cepie derselben die aus bei St. t eingereicht wurde, befindet * bereits fen 28 agen in meinen Händen so muß ich been. . , ern er arlament in ug geb ö 3 e Herzog erklärte nun die * wegungsgründe, der ng des in der Bittschrift erwähnten Ober an. fuchte alsdann das Verfahren des g den Conseil⸗.⸗ . und das Verlangen, die des , nial / Gouvernements der gefehzgebenden Ver sammlung.