dere Redner zu Gunsten der Runkelruͤben⸗Kultur ausgesprochen
son, dem Antrage der Commission gemäß, dem Finanz⸗Minister überwiesen. — Herr v. Maubreuil, welcher bekanntlich im fir. is) wegen einer dem Fuͤrsten von Talleyrand zuge— ügten offentlichen Beschimpfung ju , . Haft ver⸗ urtheilt worden war, und jetzt im Gefaͤngnisse zu Poissy sitzt, trug darauf an, daß man seinen damaligen Prozeß re⸗ vidire, und daß man ihn seiner geschwaͤchten Gesundheit we⸗ en entweder nach einem Krankenhause oder nach dem Ge— angenenhause zu Nantes bringe; er verlangte überdies die usantwortung mehrerer 2 die ihm am 12. October 1827, zwei Tage vor seiner Abführung ins Gefängniß, ab—⸗ genommen worden waren. Der Berichterstatter bemerkte, daß, was die allerdings ungluͤckliche Lage des Herrn von Maubreuil angehe, die Kammer zur Milderung derselben nicht beitragen koͤnne, da sie durch ein richterliches Erkennt⸗ niß herbeigefuͤhrt worden sey; dahingegen sey der Wunsch des Bittstellers, den Ort seiner Haft zu wechseln, bereits er⸗ fuͤllt und er nach dem Krankenhause in der Vorstadt Pois⸗ sonnièere gebracht worden; die Ausantwortung seiner Papiere betreffend, so habe die Behoͤrde zur Zeit der gefaͤnglichen Einziehung des Maubreuil nur einige bei ihm vorgefundene fuͤr den Konig beleidigende Schmaͤhschriften in Beschlag ge— nommen; wie es scheine, sey indessen uber diese Beschlagnahme damals kein Protokoll aufgenommen worden, weshalb die Commission darauf antrage, diesen Theil der Petition dem Minister des Innern zu uͤberweisen, im Uebrigen aber dar— uͤber zur Tages-Ordnung zu schreiten. Herr Salverte ver⸗ langte auch noch die Ueberweisung an den Großsiegelbewah⸗ rer, da kei der mehrerwaähnten Beschlagnahme die in der CLriminal⸗Prozeß⸗Ordnung vorgeschriebenen Foͤrmlichkeiten ver⸗ letzt worden, und die Polizei Beamten offenbar willküͤhrlich 6 gegangen seyen. Der Minister des Innern erkte, die gedachten Papiere seyen dem Maubteuil erst nach seiner Berurtheilung abgenommen worden, wie solches ; 2 t n denen ein Verurtheilter etwa n Gebrauch ma könnte; es sey dies eine poli e Mo die von beobachtet ; seyz im gen, so sey c 2 aufgenommen worden, und dasselbe fel noch vorfinden. Herr Salverte sich b dieser Erklarung nicht; es sey, meinte er, eine ge— setzlich nicht begruͤndete, sondern durchaus willkuͤhrliche Maaßregel, den Verurtheilten die bei ihnen vorgefundenen Papiere abzunehmen; man müsse wohl bedenken, daß nicht immer blos Missethäter, sondern zuweilen auch mancher ehr= liche Mann die Strenge der Gesetze erfahre, Hr. XB. Ce n⸗ st ant stimmte diesen Ansichten bei. Als es indessen über die Petition des Herrn v. Maubreuil zur Abstimmung kam, wurde dieselbe blos dem Minister des Innern, nicht dem Großsiegelbewahrer, ͤberwiesen. Die Eingabe eines Ba— rons von Mayer zu 3 welcher verlangte, daß der Civil= stands- Beamte hinführo den Leuten von der arbeitenden Klasse den von ihnen nachgesuchten Heiraths-Consens nur dann ertheile, wenn sie sich ber den Besitz einer Rente von 606 bis So0 Fr. ausweisen, wurde durch die Tages⸗-Ordnung
hatten, wurde die Bittschrift . zu Pont à⸗Mous⸗
beseitigt. — Mehrere Einwohner von la Chätre (Depart. 394 53 aben ihre Meinung uͤber ein gutes Tommunal⸗
Gesch ab. Die Commission stimmte far die Ucberweisung an den Minsster des Innern und die Niederlegung auf das Nachweis ⸗Buͤreau. Hr. Qu vergier de Hauranne forderte bei dieser Gelegenheit den Vicomte v. Martignae auf, der Kam⸗ mer die beruhigende Versicherung zu geben, daß das Commu⸗ nal, und Departemental⸗Gesetz wenigstens im nächsten Jahre
bin weit entfernt, mich dem Anttage der Commissien zu wi n; Alles, * dazu beitragen kann, ein neues Licht uͤber chtigen Gegenstand zu verbreiten, wird von der Re⸗ g dankbar augen dmmen werden. Ich habe bereits in mu eren Sitzung Anlaß genommen, den Gang, wel—
chen d K Entwerfung der Ihnen vorgelegten
Gesetze genommen hat, o wie die Reihefolge der, von dem Willen 2 elben ungigen Begebenheiten, wodurch sie zur urücknahme jener Gesetze bewegen wurde, auseinanderzusetzen. ch glaube nicht, daß in dieser Zuruͤcknahme fuͤr Frankreich irgend ein Grund zur Betrüͤbniß liege. Gesetze von sol *. Wichtigkeit kömmen nur dabei gewinnen, wenn sie reiflich erwogen werden. Es ist besser, daß man langs auf se warte, und sie erhalte, als daß man sie mit Uebereilung vor,
schlage und annehme, und nur etwas Fehlerhaftes und Un⸗
vollständiges erziele. Ich kann in dieser Beziehung durchaus keine foͤrmliche Verpflichtung gegen die Kammer übernehmen; ich bin dazu weder berechtigt, noch ermaͤchtigt. Meiner An⸗
ein Protocol zer Ui ee e ohne ö g
der werde vorgelegt werden. Der Minister erwiederte:
sicht nach bedarf aber die Gesetzgebung uͤber den beregten Gegenstand der Verbesserung. Ich nähre die Hoffnung, daß den Kammern in dieser Beziehung solche Vorschlaͤge werden gemacht werden, welche die Rechte des Thrones und die Be—⸗ duͤrfnisse Aller mit einander verschmelzen.“ (Lebhafter Bei⸗ fall.) Der obige Antrag der Commission wurde hierauf an⸗ genommen. — Ein Einwohner des Departements des Gers stellte Betrachtungen über die zu dem Tragen der Waffen erforderlichen Erlaubnißscheine an. Herr v. Sainte⸗Ma⸗ rie bemerkte, die Gesetzgebung uͤber diesen Gegenstand sey öchst contradictorisch; einerseits gestatte man den Gutsbe—⸗ tzern, auf ihrem Grund und Boden zu jagen und die schäd⸗ lichen Thiere zu vertilgen, und andrerseits mußten sie doch das Recht sich des Feuergewehrs zu bedienen, bezahlen, als ob man einen Eber oder ein Feldhuhn mit Faustschlägen er⸗ legen könnte. (Großes Gelächter. Mancher andere Eigen⸗ thuüͤmer dagegen, der nicht einen uß breit Grundei um habe, erhalte einen Erlaubnißschein und mache sich zum Wilddiebe; da die Taxe uͤberhaupt nur 300 000 Fr. eintrage, so fey es besser, man hebe sie ganz auf. Die gedachte Ein— gabe wurde dem Finanz⸗Minister zugestellt. — Eine Vor⸗ stellung der ö des Dep. des Tarn, worin diese darauf antragen, daß die Ausfuͤhrung ihres Gewerbes hinführo nur denjenigen gestattet werde, die eine Bestallung als Thieräͤrzte erhalten hätten, gab Hrn. Carl Dupin zu der Bemerkung Anlaß, daß der Gegenstand in sofer großer Wichtigkeit sey, als die Thierärzte uber die Ge * von Thieren zu wachen hätten, die ein Capital von mehr als 3006 Millio— nen Franken darstellten. Dieser Behauptung wollte die Ver⸗ ammlung keinen rechten Glauben schenken. Der Baron von Puymaurin stimmte dem vorigen Redner in sofern
bei, als es allerdings gut sey, die Thierarznei⸗Schulen zu
verbessern; man muͤffe aber auch nicht in das entgegengesetzte Extrem verfallen und die Thierärzte zu gelehrt machen; es 66 deren, die viel unterrichteter seyen als mancher Men—⸗
schenarzt, so daß der Landmann oftmals unwissenden Empi⸗
rikern in die 32 falle, welche ihn unter die Erde bräͤch⸗ ten, während sein Vieh von besser unterrichteten Thierärzten
geheilt würde. Die gedacht ĩ . 9 8 wurde an den Mi⸗
es Gelächter erregte 3 2 rn
gebe, welche die Patente fuͤr die Ges ; indli undheits⸗ Beamten , . M rthei lt Frankreich nicht r von Aerzten knn . bevölkert seyn wurde. „Mir ist/!, fügte . 6 Factum zu Ohren gekommen, das sich .
; Kir Gesundheits Beamter
b ape noch nicht aufgenommen ist, so blieb das Re—
. . ag, eit der Revolution, meinte Herr von Puy⸗ . 1 abe jenes Heer bestallter Ignoranten auf eine u Bliche Weise überhand genommen, und man sollte daher . * in den Schulen zu Paris, Straßburg oder Mont—⸗
bessere Welt ĩ Di ⸗
21 zu schicken. Die beregte Eingabe wurde dur
. Tages. Ordnun . 3
am noch die Bittschrift eines Herrn Riboulleau in
zur Sprache, worin dieser die 2 der im e
] e 1803 eingeführten Erhöhung der Thor⸗Acei * ch —
verlangte, und
Der Moniteur enthält in 6 Spalten einen aus führ ⸗
lichen Bericht des Ministers des Innern an den König äber
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