Rede stehenden Schmaͤhschtiften keine en, ten; diese Behauptung ist aber falsch, ich deren ganz 3 liche gelesen. Ich mag gar nicht sagen, wie weit man die Gemeinheit gegen mich getrieben hat; indessen ist es wenig⸗ stens gut, daß Frankreich erfahre, daß die Verfertiger jener Mach werke noch 3. die großen Pensionen beziehen, . t ihre Lügen und Verlzumdungen bezahlt worden sind. Nicht so darf eine Regierung, die sich selbst achtet, ihren Einfluß auf das Wahlgeschäͤft üben; es giebt eine ehrenvollere, wirk- samere, zugleich aber auch schwierigere Art, dieses Geschaft zu leiten, weun man sich nämlich einer guten Verwaltung und einer weisen Sparsamkeit besleißigt, wenn man die Ge rechtigkeit sbt, die Würde des Landes aufrecht erhält und in allen seinen * en frei und offen zu Werke geht. Bei einem solchen Verfahren wird der Regierung die Majoritäͤt nie fehlen. Man sagt uns, daß die Ausgaben für den Druck jener Libelle aus den Fonds der geheimen Polizei bestritten worden seyen; und daß mithin der Minister, welcher diesel⸗ ben verfügt, nur dem Könige Rechenschaft daruber schuldi sey. Ich bin dieser Meinung nicht; wohl weiß ich, 94 uns ider die gedachten Fonds im Allgemeinen keine Controlle zusteht; wenn wir aber zufällig entdecken, daß dieselben ihrem eigentlichen Zwecke entfremdet worden sind, so können wir dazu um so weniger . als die Polizei * dienen soll, die Verläumbung zu bestrafen, nicht sie selbst zu ver, bresten. Hr. v. Villele hatte indeß blos sein persönliches Interesse im Auge, und die Erhaltung des höchsten Amtes im Staate schien ihm wohl des Opfers von 204 00 Franken werth.“ Am Schlusse seiner Rede bemühte Herr Viennet sich noch, zu beweisen, daß die Kammer das Recht habe, Lie von ihm vorgeschlagene Maaßregel zu , ge wie sie be⸗ reits ein ähnliches Verfahren auch gegLen den Grafen von Peyronnet eingeleitet habe. Herr von Maussion widersetzte sich dem Antrage des Herrn Viennet, in⸗ dem dadurch der Kammer ein Recht zuerkannt würde, welches dieselbe, seiner Meinung nach, nicht hätte. — Hr. Ten stant dagegen trat zur Vertheidtgung desselben auf. ach ihm der Minister des Innern die Nedner⸗ bühne. In der Frage, die uns beschäüftigt,“ Lußerte der⸗ elbe, „ist es vorzüglich nothwendig, daß wir das, was ge⸗ chlich, von dem, was mißbräuchlich ist, wohl unter⸗ lden. Ich mag als absoluten Grundsatz nicht annehmen, 65 . das Recht nicht habe, bei einer allgemei⸗
nen neuen Flugschriften gegen die Tagesblärter und Flugschriften zu . digen. We. behauptet, die Zusammenberufung der Wahl Collegien sey eine Appellation an die öffentliche Mei. nung. Ich will diese Desmmition gelten lassen, so mangelhaft 282 ir auch scheint. Wenn nun aber das Land Richter über bie Verwaltung seyn soll, so ist es nicht mehr als billtg, daß es die Dertheidigung derer höre, die sich vor ihm zu kechtferti= em haben, da die Feinde des Ministertums dasselbe mit al⸗ t. sebenden Mitteln, worunter die perio⸗ e, angreifen. Da nun einerseits iffen wird, ne * * chen Blö ri en zu lassen, so wärde es Möcht lun,
ihr andererselts die Ausüb. tines ahnlicher uu sfes dem Interesse ihrer eigenen Erhaltung derlagen nete
ebe zu, daß dieser Einfluß in den gesetzlichen Sränzen nden, und daß er nicht gegen das Zartgefuͤhl und die tze der Ehre verstoßen muß. Hierüber bin ich völlig mit Ih⸗ indet standen, und ich glaube, daß wir solches bereltz be. wiesen haben. Die Ausdbung jenes Einstusses an sich ist he weber ein Vetrug noch ein Mißbrauch, denn die Re, gierung bedient sich dabei nur ihres Rechter. Jetzt sagt aber, daß die 8 dieses Rechtes in dem vor lie⸗
Faile weit äber sch
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tbaner e schuldig gemacht habe. Dies wäre gegen Seb 3 8 6 ,, 35 ö. . *** igthuung er te. nie ha i aukreich en epi ö gegeben, welches den Verläum—⸗ der oder a te. Brave!) Das Gesetz zeich *. ö folgenden Weg vor; eine
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e Klage ist Jedermann erlaubt.“ Bei diesen Wor— n wurde der ine lebhaft unterbrochen. 2 be⸗ hauptete einerseits, die Schmähschriften seyen nicht unter jeichnet gewesen, auch der Name des Druckers habe nicht darunter gestanden; andererseits, der Director Jer Königl. Drucketei müsse gerichtlich belangt werden. Her Enouf er⸗ klaͤrte, er wurde einen foͤrmlichen Antrag kazu machen. Der Minister des Innern fuhr hierauf fort: „Es sind schon mehr als einmal Schmähschriften ohne den Namen des
utirten⸗Wahl sich in den Tagesblättern und
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a, ollen. Der General⸗Procurator wurde die be⸗ treffende
Druckerei ausfindig zu machen gesucht haben und wenn sich aus der Untersuchung irgend ein Vergehen ee. eine Privatperson ergeben hätte, so würde dieser e4ztern die Anstellung einer gerichtlichen Klage zugestanden haben.“ Der RNedier behauptete hierauf, daz was die verausgabten 20,000 Fr. betreffe, dieser Gegenstand die Kam mern durchaus nichts angehe, da die Ausgabe aus dem Fonds der —— Polizei, uber dessen Verwendung die Minister dem Könige allein Rechenschaft schuldig wären, worden sey; eben so bemühte er sich, die Unzulässigkeit des Antrags des Hrn. Viennet zu beweisen. — Der Marquis v. Chauvelin glaubte, daß der Kammer allerdings das Recht zustehe, sich uͤber eine schlecht verwendete Summe nä⸗ here Aufschlüsse geben zu lassen; der Staat könne die betref⸗ fende Ausgabe in keinem Falle tragen, und sie müsse daher dem Minister zur Last fallen, der sie verfügt habe, — Hert Mang uin stuͤtzte sich darauf, daß es noch gar nicht so gan erwiesen sey, daß man jene Ausgabe 2 aus dem Fonds der geheimen Polizei bestritten habe; er stimmte sonach dem Antrage des Hrn. Viennet bei. Nach ihm bestieg der Groß— siegelbewahrer die Rednerblhne; er war der Meinung, daß, seibst wenn von einer Verschleuderung der öffentlichen Geider die Rede ware, der Kammer immer nur uͤbrig blei⸗ ben würde, den schuldigen Minister vor die Schranken der 2 u laden; der vorliegende Fall beweise aufs eue, wie nothwendig ein Gesetz uͤber die Verantwort— lichkeit der Minister sey; er habe als Deputirter seine Wünsche in dieser Beziehung oftmals zu erkennen gege— ben und wiederhole sie jezt mit dem da
das Ministerium alle ihm deshalb zu machenden Vorsch age mit Vergnügen annehmen — i r wneser Erklarung war Hert Viennet unschlüssig, ob er sein Amendement zu—
rücknehmen solle oder nicht. Er besprach sich dieserhalb mit dem Marquis von Chauvelin; mittlerweile ließ aber der Präsident darüber abstimmen, worauf der Antrag fast von dem ganzen linken Centrum, so wie von der rechten Seite und dem rechten Centrum verworfen wurde. — Der öte Artitel, welcher die Gesammt«, Einnahme für 187 auf g57, 131, 769 Fr. feststellt, so wie die beiden folgenden, wur⸗ den ohne Welteres angenommen. Ein Gleiches geschah hin. clich des (in Nr. 139. der Stants, Zeitung erwähnten) usatzArtitels der Commisston wegen der Anfertigung von Inventarien von dem Mohbitliare der Minister-Hotels, mit der Aenderung, daß die darin erwähnten Duplicate nicht in der Kanzlei des Rechnungshofes, sondern in der Registratur des Finanz⸗Ministeriums niedergelegt werden sollen. Das Amendement des Herrn Duvergier de Hauranne, wonach, während die Kammern versammelt sind, ohne deren Autori sation keine Ausgabe irgend einer Art sollte gemacht werden können, gab zu einer weitltuseigen Discussion Anlaß. Der Finanz Minister widersetzte sich demselben mit dem Be⸗ — daß Falle — könnten, wo —— e schon des ha vorherige Ermächt von Seiten der Kam mer w — r —— es wöschtig wäre, die r — 1 bekannt werden zu 29 Der * — . seinem Platze: „Die riechen waren ĩ— e nahe; wir ih⸗ nen Hälfe geschickt, aber 2 der — estatteten uns nicht, diese menschenfreundliche Handlung vor⸗ Eeemns, Publikum zu bringen; wir haben die — chkeit dieserhalb auf uns genommen, obgleich die K versammelt wa . . 9 1 te dammern ren. Hr. Dupin der Aeltere auperte sich in folgender Art; Wenn es Mißrzuche giebt, so darf man — nur unseren fehlerhasten Finanz- Geseien beimessen. =* - — das Uebel und möchten ihm gern abhel⸗ za Mittel zur Abstellung desselben ist aber so schwer * en, daß wir anentschieden sind, ob dies unserem ch— 2. rthen 2 sey ober nicht. Ich für mein * erkläre, daß ich, obgleich meine politischen Grund sutze —— * den seimizen berühren, mich nicht daven aberzgeugen = n, daß sein Amendement nothwendig sey und dem Uebel, * wir Alle beklagen, Abhnlfe gewähren werde. Was ü ne, Crede Dewihttgung? Sie ik, kein. Daran, * gJegen un kerlegte Ausgaben, sondern vielmehr ein 9 ittel, solche herbeijuführen. Wett entfernt, den Ministern 8 ne miglichere Stellung zu geben, als diejenige ist, welche ihnen as Gesetz von Joi7 anweist, lasfen sie ihnen allen von der sem Gesetze verstatteten Spielraum und stellen noch andere Mit⸗ tel zu deren Verfügung. Dem Gesetze von 1817 gemäß darf ein Minister nur unter dringenden Umständen und mit Se— nehmigung des Königs außerordentliche Ausgaben machen,
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