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anwesende digt. Diese Unordnungen dauerten meh⸗ rere Tage lang, und namentlich wurde Herr Lafontaine unter
genannt, welche an der Spitze dieser Unruhen gestanden
aben . ; Ein 1 ergab jedoch, daß 36 t⸗
l olgung gegen ihn einzucciten sey. Der damalige Kriegs⸗
von Belluno, verhaͤngte nichtsdestoweniger we⸗ e
gen. Thellnai jenen Unruhen eine Discmwlinar- Strafe von jwei , ,, ; r 2 i vom
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G niß aus eine n an die K lebha ö Anlaß gab. Der n n. 2
damals gegen den Vorwurf, den Hauptmann r w. seines Votums bestraft zu haben, und versicherte, dies sey vielmehr nur wegen einiger Disciplinar⸗Vergehungen geschchen. Die Kam⸗ mer schritt * 7. Juli 1522 Über dessen Bittschrift zur Tages⸗ nung, und von Alben Datum ist die Königl. Verordnung durch welche der Hauptmann abgeseßzt wurde. Die Kam⸗ . nur zu u uchen, ob dieser 3 —— der Regierung ge⸗ m
setzlich war. Der ller spricht dem Könige, obgleich derselbe Oberhaupt des Staates und erster Chef der Armee sey, und alle Aemter zu vergeben habe, das . einer so absoluten Absetzung ab, und klagt die Minister, welche * alle Acte der Regierung allein verantwortlich scyen, wegen dieser Ungerechtigkeit an. Der König hat aber zu allen Zeiten uͤber saͤmmitliche Stellen in der e verfügt, und wenn bisweilen Eonseils fär dicsen Zweig der ltung ernannt wurden, so ist dadurch dem Princip der Kb⸗ . Allgewalt fein Abbruch gethan, noch sind dadurch un⸗ e Nechte geschaffen worden. (Lebhafte Unterchrechung zur i 1 de , e n schließt das Recht der Ab⸗ nir die Nichter sind davon ausgenommen, und barkeit der Militair⸗Aemter einzuführen, 2 * 23 Dm n ausgingen, 22 8 , , ,, bei noch eine andere Ruücsicht als . zu uch. men seyn. Dem Staate . Diense geben ein. Recht, ein Eigenthum, welches durch die Gesetze beschüͤtzt werden muß, und welches auch durch die schwersten Vergehungen nicht verloren gehen kann. Die Stabilitat in den Ofneier⸗ Stellen traͤgt dazu bei, den Geist der Treue und Diseiplin in dem Heere zu erhalten, und die Königliche Praͤrogative kann nicht den Sinn ha⸗ ben, ein so theuer erworbenes Eigenthum zu jerstbren. Die Commission hat es sich nicht verhehlen konnen, daß man den Bittsteller . großer
Strenge behandelt, und eben dadurch zu tadelnswerthen Aenßerungen gereizt hat. Man hatte sich gegen einen, durch seine Tapferkeit und Diensitreue ausgezeichneten Offieier nachsichtiger zeigen sol⸗ len, und die Commission schlagt Ihnen daher, in. H., vor, die Bittschrift an den Kriegs⸗Minister zu uͤberweisen“ — Der Marguis von Chauvelin trat zur Unterstuͤtzung der Petition auf; er ging in einen umstaͤndlichen Bericht uͤber die Ercignisse bei den Wah⸗ len von Dijon im Jahre 1829 ein, und theille zwei, den Bitt⸗ steller rechtfertigende Bescheinigungen mit, von denen die eine vom Maire von Dijon, Marguis von Courtivron, die andere von dem General⸗Major von Gruͤndler als Befehlshaber der dort ste⸗ henden Truppen ausgestellt war; beide versichern, daß bei den dort statt gefundenen Wahlen weder eine aufrührerische Versammlung noch andere Unordnungen vorgefallen seyen, die eine Dazwischen⸗ kunft der bewaffneten Macht nöthig gemacht hatten. Schließlich trat der Redner dem k—— Q — Commisston auf Ueberweisung der Petition an den Kriegs-Minister bei. Als jetzt der * Lo⸗ bau, General Demargay und andere Mitglieder der linken Scite das Wort verlangten, bestieg der Lriegs⸗Minister die Nednerbühne: „Ich kann bei Erkrterungen nicht schwei⸗ 2 welche einen inangenchmen Einfluß aüf den Geist und
e Kriegszucht des es haben möchten. Es muß ein wichtiger Grund der Erfüllung dieser fortwährenden Gesuche bisher im Wege gestanden haben, denn einer der Bittfteller (Hr. Simon Lortere keicht feine Petition jum neuntenmaie, der An= dere zum zweltenmalz ein. handelt sich bier nicht von einer arthei⸗Sache;: es liegt in dieser Angelegenheit etwas, was die
onigl. Praͤrogative betheiligt. Schen im vorigen Jahre hatte ich Jie enheit, meine Ansicht aber diesen k — aus zu sorc⸗ n; und habe dieselbe seitdem verwirklicht. 8 von der Pairs⸗ mmer berelts angenommene Militair⸗Straf Thesctzbuch, das ich Ihnen gestern porzulegen die Ehre hatte, enthalt eine Bestim= mung, welche die Abseßzung zu ciner gerichtlichen Strafe macht. Diese neue Wohlthat, welche der Sristenz der Ofsiciere allen wan⸗ schenwerthen Schutz gewahrt, werden wir der gesetzndßigen Me— narchie * verdanken haben. Was den Hauptmann Lafontaine insbesondere betrifft, so win ich die Ercignisse bei den Vahlen in Dijon im Jahre 1822 nicht wicherholen aus cincr Menge nir
*
6 geschehen, verdiente eine Strafe,
der son trennte aber im vorliegenden Falle ben Sfficler von ben ,, — limmte für den Antrag der Commisston, welcher darauf von der Kammer einstimmig ang en om men wurde. Eine Stimme ans dem
ken Seite angehörten, beschlo daß der der 9 , , =
ten⸗Commission in der naͤchste Paris, 23. Mai.
erden . . Collegium zu
Narbonne (Depart., des Aude) hat, an die Stelle des ang, geschiedenen Herrn Sernin, den constitutionnellen Candida ten, Baron von Podenas, Rath beim Königl. Gerichtshose
2 Sein Mitbewerber erhielt Schweizer⸗Militair⸗Rath
gew er auf dem mmen, um
zu Toulouse, mit 305 unter 166 Stimmen 221 Deputirten
nur 1 immen.
trat vor einigen 3.
über zwei des Diebstahls 8
derselben wurde zu n ,, winder Schul⸗ dige zu jehnsähriger Zwangs-Arbeit verurtheist. Der Mes⸗ ager bemerkt, das anwesende Volt, welches schon auf die Todesstrafe der beiden e gefaßt gewesen sey, 2
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diesem milden und mensch fall gejollt.
chen Erkenntnisse laut seinen
Es heißt, daß die beruͤhmte Tänzerin Mlle. Taglioni,
deren Contract bei der großen Oper
mit dem 1. Juli d. J.
zu Ende geht, von der Direktion des Theaters a St. Martin mit einem jährlichen 8 ö
engagirt worden fey.
GSroßbritanten und Irland.
London, 22. Mal. Die Ze
ohn Bull enthält
; 3 folgende, die Röͤmisch / katholischen in England ö Notizen, die in diesem 1 der Jae,
seyn du ; . . Seistucheet wird in enz land von h
vier Oberen, Apostolische sich in den Bezirken von
are genannt, regiert, . jeder anden, und in dem ö.
bam Miel ünd dem Nördischen Denirk, slsnnn ene, Vischẽ⸗ sind alle vom Pap beauftragt, 66 ie. Rechte aus, und können nach Belieben abberufen werden. 2 der That sind sie Bischsfe der Römnisch kathollschen
irche, genießen aber in Britanien nicht Vischofliche Rechte;
ihre Sige sind nicht viel mehr als noininell Söder in parti- bus Jeder Prfester hat gleichfalls einen besondern De,
zirk, jedoch kein besonderes Kirch spiel, fondern „Heine *.
sion und wird , enannt. Er handelt kra
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und kann nach Belieben abberufen werden. In Irland da!
olischen Vicar ertheilten Desngnisß,
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gegen kann kein Bischef 4 bloßem Willen des Pap kes al- 9 werden, und cken so wenig ein Priester auf bloßem
illen des Bischofe. Um das zu bewirken, ist ein Canon her Grund, ein Lläͤger, ein ordentlicher Prozeß, Üürtheis und Nari⸗
mit ohngefähr 60h Seelen in jeder,
r 15600 Pfrilnden, im Darchschtltt genom⸗
Beilage
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sFfeatlen erforderlich In Irland giebt es 33 kathol Er bishssfe und Bischöfe; 52 Diacone und Ersdiacone; ., 1 3 Kirchsplelspriester, MM) Cur at Geistliche und 95.