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ihren Nachkemmen in 238 werthvollen Gemeinde igen⸗
thume fur kuͤnftige Beduͤrfnisse die Unterstüͤtzung zu sichern,
die sie selbst in der Zeit der Noth darin fanden. ; 32 uͤbrigens die oͤffentliche Ruhe, Ordnung und Si—⸗— cherheit anbelangt, so findet sich nicht, daß darin die Städte, in welchen die Stäbte⸗Ordnung gilt, densenigen irgend nach— stehen, in welchen die Regierungen noch ihren alten Einfluß auf den Communal-Haushalt auszuüben befugt sind, und in welchen die Magistraͤte entweder sich selbst ergaͤnzen, oder
direct und ohne Praͤsentation der Commune von der Staats⸗
Behoͤrde eingesetzt werden. .
— Die Koͤlnische Zeitung meldet unterm 11. Juni: „Heute wird in unsrer Metropolitan-Domkirche der vierte Jahrestag der Consecration des Hochwürdigsten Herrn Erz- bischofs von Koln, Ferdinand August Grafen Spiegel zum Desenberg und Canstein ꝛe. c., gefeiert. Möge der Himmel die Erz-⸗Diocese mit einer recht langen Dauer des heilfoͤr⸗ dernden Wirkens dieses allverehrten Ober⸗Hirten segnen.““
— Aus Bonn schreibt man: Die Stadt Bonn hat in einer Versammlung ihrer Kirchen, und Armen-Vorstände ein Kapital von 1860 Rthlr, negociirt, welches zur Errich- tung einer neuen Armen⸗Schule und zu anderweitigen Schul. Banten bestimmt ist. — Die Frequenz der Studirenden auf
der Königl. Rheinischen Friedrichs⸗Wilhelms⸗Universität be⸗
läuft sich fast auf tausend Indivicnen. Unter den Vorle— suungen, welche hier gehalten werden, sind die des Geheimen
Stäatsraths Niebuhr uber die Geschichte der letzten vierzig
Jahre vorzüglich zahlreich besucht. Man zahlt an 180 Zu— hoͤrer aus allen Staͤnden, nicht blos Studirende, sondern auch Officiere, Beamte und Einwohner von Bonn. — Im Kreise Bonn ist der Weinstock fuͤr die bereits sehr vorgerückte Jah, reszeit noch weit zuruck, und, man kann demnach schwerlich . , , rechnen. Die Preise des Weins von 1828 sind fast g . e Viele 33 — — . zum niedrigsten Preise weggeben, wenn sich nur Gelegenheit
w aus Weißenfels zufolge ist der Dichter y 8 . Adolph Muͤllner, am 11. k * eines 1 0 seines Alters 3 d Hhlagsiusses * 2 . ; — Da Alters ver ͤ und Ministers der geistlichen Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten, Freiherrn von Altenstein, fand heute fruͤh um 7 Uhr auf dem Kirchhofe vor dem Hallischen Thore statt Im Leichen-Gefolge, das aus mehr als 100 Wagen bestand, bemerkte man viele ausgezeichnete Beamte, Gelehrte und Geschaͤfts-Maͤnner unserer Residenz. Am Grabe wurde vom Hru. Professor Dr. Marheinecke eine ergreifende und mwuͤrdige Rede gehalten. .
Literarische Nachrichten.
ᷣ Die Redaktion der Staats-Zeitung. hat es sich in Nr. 162 vorbehalten aus der darin erwäbnten Schrift: „Das
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von Brasilien in Hinsicht auf die gegenwärtigen Angelegen⸗ heiten Portugals“, so weit der Raum und Zweck dieses Blat tes solches gestatten, Einiges mitzutheilen. Indem sie diesem Versprechen im Nachstehenden genugt, glaubt sie. dabei noch bevorworten zu müssen: daß ihre 2 auch in Beziehung auf diese Mittheilung lediglich und allein in ihrer Eigen schaft als Referenten betrachten mögen, in dessen Beruf es nicht liegt, sich auf irgend eine Art der Beurtheilnng des von ihm Mitzutheilenden einzulassen. ö ; Die Schrift zerfaͤllt ihrem Haupt-Juhalte nach, in drei Theile, deren einer die Ausführung des Rechts D. Miguel auf die Krone Portugals enthält, der zweite der Rechtferti⸗ seines Verfahrens vor und bei seiner Erhebung gewid— er letzte endlich sich uber das Interesse der Eura⸗ und über das von ihnen in dieser Angele—
fahren verbreitet. In Ansehung
Leichenbegängniß des im 2sten Jahre seines benen Sohnes des 8
wahre Interesse der Europätschen Mächte und des Kaisers
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der
Brasilien zugelassen werde solle.““/
ein
gewöhnlichen Eid, die Privilegien, Freiheiten, Vorrechte und
scheiden (ein Recht, welches sie von Anfang der Monarchie
irg, bleiben muß, da sie Brasilianerin, und mithin
geboren wurde, sie eine Portugiesin sey, und als solche auch
Vermittelung Englands, geschlossenen Traetat vollendet und bestaͤtiget. Durch einen Act dieser Art verlor D. Pedro natürlich alle Anspruche auf die Krone Portugals, sowohl in Gemäßheit der Grundgesetze dieses Koͤnigreichs, als auch in Uebereinstimmung mit den Verordnungen der Brasiliani⸗ schen Constitution, welche aufrecht zu erhalten er sich durch einen Eid verpflichtet hatte.“ d t ; „D. Pedro ging dieser Rechte und Anspruͤche verlustig, in Folge der Grundgesetze Portugals, indem die Grund⸗Sta—⸗ tuten von Lamego (wel de bis zur Zeit der Königin Maria . und ihres Sohnes Königs Johann VI. unverbruͤchlich beob— achtet, und von Letzterm in einem Patente vom 4. Juni 1824 als in voller Kraft erklaͤrt worden sind) jeden fremden Ptinzen vom Thron ausschließen — gleichviel ob er fremd sey durch Geburt oder durch eigene Wahl — und welcher außer Stande ware, innerhalb des Königreichs zu residiren. Die genannten Statuten sind durch officielle Verhandlungen ortes von Lissabon, in Jahre 1641, und durch ein Kö— nigliches Patent vom 127. September 1612 bestätigt worden. 31 letzterm sind die Bestimmungen der Cortes nebst der anction des Koͤnigs enthalten; diese Documente bestimmen nicht allein -die Hoheitsrechte des Hauses Braganza, sondern auch die Thronfolge fuͤr das Koͤnigreich.“ . = „D. Pedro ging dieser Rechte und Anspruͤche verlustig in Folge der Grundgesetze des Kaiserthums Brasilien, indem die Tharte Tit. 2. Art. 4. folgende Bestimmungen enthält:“ „„Buͤrger von Brasilien sind alle Personen, welche in Portugal und den dazu gehörigen Ländern geboren, sich zur Zeit der Unabhaängigkeits-Erklärung in Brasilien und den dazu gehörigen Provinzen befanden, und entweder ausdrück— lich oder stillschweigend, indem sie ihre Wehnsitze nicht ver⸗ ließen, sich als Anhänger der Unabhängigkeit Brasiliens ert klaren.““ „Ferner Art. : „„daß Jeder, welchen sich in einem andern Lande als Burger aufnehmen läßt, seine Rechte als Brasilianischer Bürger verliert,““ und Art. 19: „„daß kein Fremder zur Nachfolge auf den Thron des Kaiserthums
„Es ist daher klar, daß von dem Augenblick an, wo D. Pedro diese drei Artikel der Charte annahm, und sich eidlich 2. * sie aufreckt und in voller Kraft 12 6 er, ö m Rucksicht a rtuga
5 Anspruͤche auf diesen Thron, fo wie alles Recht, irgend einn. a . sey es, welche es wolle, in jenem Reiche auszuuͤben,
erlor.“ 2 ö
Zu dieser Beweisführung wird S. 8. noch hinzugefuͤgt: Die Eigenschaft eines Fremden, und die Unmöglichkeit, in Portugal zu residiren, sind an sich schon hinreichende Gruͤnde, um D. Pedro von dem Portugiesischen Throne auszuschließen. Das Patent Koͤnigs Johann IV. vom g. September 1612 verordnet aber noch, daß kein Koͤnig in Por— tugal als solcher proclamirt werden solle, bevor er nicht den
Gebräuche der drei Stände des Reichs, die der König sein Vorgänger bewilligt und beschworen, aufrecht halten zu wol— len, geleistet habe. Da nun D. Pedro durch moralische und physische Unmöglichkeit dieser Bedingung nicht Genuͤge hat leisten können, so folgt daraus auf das Unzweideutigste, daß alle Handlungen der Souverainitaͤt, welche er in Portugal auszuüben versucht hat, ungesetzmäßig, und demgemäß für null und nichtig zu achten sind: welche Erklaͤrung auch nach— her von den in den Cortes versammelten drei enn, des Reichs, als der einzig gesetzmäß gen Autorität, um uͤber alle zweifelhaften Fragen in Hinsicht auf die Thronfolge zu ent
an ausgeuͤbt haben), gegeben ward.“ 3* S. 10. wird das Verhältniß von D. Pedro's Tochter
in folgender Art beleuchtet: ; 9
EIn Beziehung auf die vermeintlichen Rechte der Toch⸗
ter D. Pedro's, D. Maria da Gloria, Prinzessin von Gran Parâ, erscheint es aber in der That lächerlich, wenn man
behauptet, daß ein Vater seiner Tochter Rechte cediren koͤnne,
welche er selbst niemals gehabt hat, und daß er zu ihren
unsten auf einen Thron verzichten konne, der einem An⸗
dern gebührt, und von welchem sie schon um deswillen aus
ür Portugal eine Fremde ist. Ein anderer Umstand, den
die Feinde D. Miguels zu Gunsten der Rechte der Prin zessin D. Ma Gloria anführen, ist, daß, da sie in einem der zu al gehörenden Ländern, während Kö⸗—
nig Johann 91. noch am Leben war, und mithin, ehe noch der ÜUnabhängigkeits⸗ und Trennungs⸗Traetat geschlossen war,