1829 / 176 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Ich habe zugleich das Gluͤck, die in Gefechten vom; zo. Nr n, Ter ne, wing, ü 3 k— Fahnen zu Ew. Maäjestaͤt dig zu legen. (gez.) Der General ⸗Adjutant Graf Diebitsch.

Frankreich.

Deputirten- Kammer. Die Sitzung vom 18. Juni, worin die Berathungen uber das Budget des Mi— nisteriums des Innern eg fer wurden, erhielt noch dadurch ein besonderes Interesse, daß der General Tiburtius Sebastiani die Frage wegen der unlängst stattgefundenen Aus⸗ lieferung der beiden Meapolitanischen Fluͤchtlinge Russi und Galotti zur Sprache brachte. Zuerst wurde 1 Million Fr. zur Unterstuͤtzöng fuͤr die ausgewanderten Colonisten von St. Domingo, St. Pierre, Miquelon und Canada bewil⸗ ligt. An Beisteuer fuͤr die Königlichen Theater, mit Ein⸗ schluß der ec und Deklamations⸗Schule, werden 1300, 009 Fr. verlangt. Der Baron Mächin war der Meinung, daß das Théatre⸗frangais nur wegen seines Einflusses auf die Sit—⸗ ten eine besondere Theilnahme von Seiten der Regierung verdiene. Ehemals sey das Franzoͤsische Lustspiel eine Art von hoher Schule gewesen, wo die jungen Leute ihre Erzie⸗ hung vollendet, ihre Sprache ausgebildet, und sich das gute Betragen angeeignet haͤtten, dessen man bei dem Eintritte in die Welt bedürfe; heutiges Tages dagegen befinde die Franzoͤsissche Komödie sich in einem Zustande der Entartung, wozu die Censur den Grundstein gelegt habe. Nichts desto= weniger verlange man fuͤr dieselbe eine jährliche Beisteuer von 157,000 Fr. Von zwei Dingen aber eins: entweder muͤsse das Théatre- frangais noch immer wie fruͤher „die Schaubuͤhne des Tartuͤffe“ seyn, und dann verdiene es jene Beisteuer, oder es bleibe dabel, sich auf die niedrige Stufe der Theater des Boulevard's zu stellen, und dann

möge es auf seine Kosten und Gefahr fortbestehen. Hr.

üvergier de Hauranne glaubte, daß, wenn die Theater einer rn. bedurften, entweder die Stadt oder die Civil⸗ iste sie ihnen verabreichen mußte. Was die auf⸗ zufüͤhrenden Stücke betreffe, so sey ihm jede Gattung recht, nur nicht die langweilige, man möchte nun Klassisches oder Ramantisches geben, wenn es nur etwas Gutes sey. Hr. Viennet stimmte für die unverkärßte Dewilligung ber ver, langten Summe. Er entwarf zugleich ein . Bild von dem jetzigen Zustande des Buühnenwesens. „Das Volk,“ aͤußerte er, „will wie der Einzelne seine Spiele, und das Theater ist die edelste Erholung der civilisirten Natio— nen. Frankreich verdankt ihm einen Theil seines Ruh⸗ mes; um so schmerzlicher muß es sich ergriffen fuͤhlen bei dem Anblicke des gegenwartigen Verfalles seiner Schau— buͤhne. Meine Absicht ist nicht, mich in eine Erörterung der verschiedenen dramatischen Systeme einzulassen; ich will mich nur mit den Theatern selbst, namentlich in den . beschäftigen. Das Publikum zieht sich von denselben zurück; die Schauspielsaͤle sind veroͤdet, und alle Bemuͤhungen der Direktoren endigen 2 mit einem Bankerotte; die bedrängte Lage der Schauspieler ist aufs Höͤchste gestiegen, und kaum * Städte im ganzen Reiche haben sich des Ge⸗ nusses zu erfreuen, auf ihren Theatern, die Meisterwerke der Franzoͤsischen Buͤhne aufgeführt zu sehen. Unter solchen Um staänden würde es die dramatische Kunst vollends zu Grunde richten heißen, wenn man die 3 oder 4 Königl. Theater der Haupt⸗ stadt durch die Entziehung des ihnen bisher gewährten Schutzes eingehen lassen wollte. Dieser Schutz fuͤhrt, ich weiß es, seine Mißbräuche mit sich, worunter ich obenan die Freilo⸗ en 2 daß der König und die Königliche Familie eines olchen Privilegiums genießen, ist nicht mehr als bi da die Civil-Liste zu der Erhaltung jener Theater rei bei⸗ stenert; daß aber auch eine Masse von Eivil- und air⸗ Behoͤrden Freiplätze haben, läßt sich in keiner Art rechtferti= gen.“ Der Redner hielt dafuͤr, daß es nachtheilig fur die Kunst seyn wuͤrde, wenn man den verschiedenen Pariser Theatern gestatten wollte, alle Gattungen von Stuͤcken auf— zuführen; die unausbleibliche Folge davon, meinte er, würde leyn, daß man es in keiner ee, mehr zu einem Grade der Vollendung bringen, sondern daß vielmehr alle unter die Mittelmäßigkeit hinabsinken wurden. Nach einigen Bemerkungen der Herren Salverte, Mächin, v. Tracy und von Labeulaye wurde die obgedachte Summe der L300, 000 Fr. fuͤr die Königl. Theater nnverkürzt bewilligt. In der neunten Section werden 11,614,691 Fr. für die Departemental, Aũlsgaen oer langt, worunter 3652, hh0 Fr. an Besoldungen fur die Präsekte. Hier ergriff des Genckal Tib. Sebaßiani das Wert, um ich über bie Eingangs erwähnte Angelegenheig zu äußern. „Das Publikum,“ fo be— gann er, „ist kurzlich von einem Ereignisse unterrichtet wor—

tischen Grunden verfolgt werde.

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den, daß sich in dem von mir repraͤsentirten Departement etragen hat, und worauf ich die Aufmerksam—⸗ it dieser . zu lenken mich verpflichtet fuͤhle. Ich entferne mich dabei von dem Gegenstande unserer Disecusston nicht, da der Präfekt von Corsica mit in die Sache ver⸗ wickelt ist. Einige Neapolitaner und Römer hatten sich aus politischen Grunden nach Corsica gefluͤchtet, wo sie seit eini—⸗ gen Jahren wohnten und ein vorwursefreies Leben fuͤhr⸗ ten. Es scheint, daß die Neapolitanische Regierung die Auslieferung derselben schon lange begehrte. Der 93 Por⸗ talis hat zuletzt dem Gesuche gewillfahrt, und dem Praͤfekten von Corsica den Befehl zugehen lassen, zwei jener Flüchtlinge, wovon der Eine fruͤher Neapolitanischer Offieier war, zu verhaften und an den Befehlshaber eines in dem Hafen von Bastia gelegenen Neapolitanischen Fahrzeuges auszuliefern. Der Präfekt mußte gehorchen, und die Auslieferung fand statt. Meine Landsleute waren indeß uber diese Verletzung der Rechte der Gastfreiheit dergestalt entruͤstet, daß die Ge— fangenen zur Nachtzeit an Bord des Neapolitanischen Schif⸗ ses gebracht werden mußten. Man hat behanptet, daß die Auslieferung nur deshalö bewilligt worden sey, weil die Fluͤchtlinge andere als politische Vergehen been gen hatten. Wenn das Ministerium einen Augenblick dieser Melnung gewe⸗ sen ist, so beweist die Zuruͤcknahme des en fun, O iel! hin⸗ länglich, daß dasselbe nach reiflicherer Ueberlegung anderes Sinnes geworden ist. Unsere Gesetzgebung beschuͤtzt auf e n Grund und Boden nicht nur unsere Mitbuͤr⸗ ger, sondern auch den Auslaͤnder, der denselben betritt. Die Wurde der Krone und Frankreichs ist sonach durch die ge—⸗ dachte Auslieferung verletzt; die Regierung muß fuͤhlen, daß eine Genugthuung unumgaͤnglich noͤthig geworden 6 und daß die Erhaltung des Lebens und der Ehre zweier inner, die so leichtsinnig * eopfert worden sind, die einzige ist, welche die Nationa . zufrieden stellen kann.“ Kaum hatte Hr. Sebastiani feine Rede beendigt, als auch der Mi⸗ nister des Innern die Tribune bestieg, um uͤber die an⸗ . Angesegenheit folgende Aufschluͤsse zu geben. Zuerst, ußerte er, müsse er sich daruͤber beschweren, daß man die Regierung in dieser Sache des Leichtsinns beschuldige; die allgemeinen Grundsaͤtze uͤber die Auslieferung seyen bekannt; wo es sich von solchen Verbrechern 86 welche die Gesetzgebung aller Lander bestrafe, da bestehe zwischen den verschiedenen

päischen Staaten, entweder 1. gend, die solidari che Verb indich eit der k

verhalte es sich hingegen bei politischen Vergehen, wo Frank- reich aus leicht zu begreifenden Gruͤnden die Extradition stets verweigert habe. Was die beiden Fluͤchtlinge Russi und Ga⸗ lotti betreffe, so seyen sie schon fruͤher von der Neapolitani— schen 6 der diesseitigen als Mitglieder einer Bande von Straßen⸗Räubern, welche von Salerno entflohen, bezeich⸗ net worden; nichtsdestoweniger man die Auslieferung verweigert und vorerst gesetzliche Beweise von der Richtigkeit jener Beschuldigung verlangt; unterm 24. Febr. habe der Nea—⸗ politonische Botschafter dergleichen Beweismittel beigebracht, weshalb die Franzoͤsische Regierung geglaubt, daß sie sich der Auslieferung nicht ferner widersetzen dürfe, und diese sonach unterm 2.5. Marz verfuͤgt habe. „Dem zufolge“, fuhr der Minister fort, „wurde Galotti am 26. April nach Bastia gebracht; am 4. Mai reichte er aber eine Birtschrift ein, worin er unter Verpfändung seines Wortes und allen ein gereichten amtlichen Actenstuͤcken zuwider erklaͤrte, daß er sich nur eines politifchen Vergehens schuldig gemacht habe. So gleich erlich die Regierung den Befehl, die Auslieferung noch aus zusetzen. Allein es war zu spät. Diese hatte mittler⸗ weile am 30. Mai statt gefunden. Der vorige Redner hat ganz Recht, wenn er behauptet, daß den Präfekten von Corsica kein Vorwurf treffen konne; dieser hat in der That blos die bestimmten Befehle J. Vorgesetzten vollzogen, und ich kann ihn deshalb nur loben; die Verantwortlichkeit trifft uns allein. Wie hatten wir eine he, . ver / welgern können, die uns so ganz gerechtfertigt schien? Wir haben jetzt die diesseitige Gesandtschaft in Neapel ausgefor⸗ dert, sofort bei der dortigen Regierung eine Reclamation einzulegen, und aus Besorgniß, daß unser Schreiben zu spät möchte, haben wir einen außerordentlichen Courier damit abgefertigt. Es ist der Neapolitanischen Regierung erklärt worden, daß sie in der Sache nicht weiter gehen könne, ohne das Völkerrecht zu verletzen, und daß sie den Galotti zurückliefern müͤsse, wenn er wirklich nur aus poli⸗ Herr B. Con stan t war mit dieser Erklärung nicht zufrieden. Als die rechte Seite ihn hindern wollte, sich uͤber den Gegenstand noch ferner zu äußern, erklärte er, er würde in keinem Falle die Tribune eher verlassen, als bis er Alles gesagt, was er zu sagen

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