1829 / 181 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Columbische Armee, waͤhrend sie Peru in seinem Unabhän unterstuͤtzte, erlitten hat, so soll Peru sich eierlich verbunden halten, den Inhalt des besagten Docu— ments genau und nach den Bedingungen, welche die laut Art. 2. zu ernennende Commission bestimmen wird, zu erfül⸗ len. Art. 5. Die Regierung von Peru soll der Columbi⸗ schen Regierung fuͤr die ihres Agenten von Lima die⸗ jenige Genugthuung geben, welche in solchen Faͤllen gebräuchlich ist; Columbien dagegen soll sich gegen Peru auf eine genugthuende Weise uͤber die Zuruͤckweisung des Peruanischen Gesandten erklaͤ⸗ ren. Art. 6. Keine von beiden Republiken hat das mindeste Recht, sich in die Verwaltungsform oder in die innern An⸗ gelegenheiten der andern zu mischen, und beide machen sich verbindlich, die Unabhängigkeit der Bolivischen Republik so⸗ wohl, als aller andern Continental⸗Staaten zu respectiren. Art. 7. Die genaue Beobachtung des vorstehenden Artikels, sowohl in Beziehung auf die contrahirenden Partheien als auf Bolioien, soll eben so, wie jeder andere streitige Punkt, im Definitiv-Tractat auf das dentlichste bestimmt werden. Art. 8. Da zwischen beiden Regierungen Mangel an Ver⸗ trauen geherrscht hat, so soll, gleich nach Abschließung des Friedens⸗Tractates, die Regierung der Vereinigten Staaten ersucht werden, die Erfuͤllung der gegenwartigen Stipulatio⸗= nen als Vermittler zu verburgen. Art. 9. Da Tolumbien nicht darein willigen wird, den Friedens Tractat zu unterzeichnen, so lange sich noch feindliche Truppen auf seinem Gebiete befin⸗ den, so ist man dahin uͤbereingekommen, daß die Peruanische Armee sich sofort füdlich vom Macara zurückziehen, und man zur definitiven Ausfuͤhrung des Tractates schreiten soll, wozu jede der contrahirenden Partheien Bevollmächtigte zu erwaͤh— len hat, die im Monat Mai in der Stadt Guayaquil zu⸗ sammenkommen werden; unterdessen sollen in den Provinzen nur kleine Garnisonen bleiben, und jede Parthei Commissaire ernennen, die uͤber die Vollziehung dieser Bestimmung zu wachen haben. Art. 190. Die Regierung von Peru macht sich verbindlich, an Columbien die Corvette „Pichincha“ so⸗ bald als * auszuliefern, und im Laufe eines Jahres 150, 000 Dollars zu zahlen ulden zu decken zu zahlen, um die Schulden z ? welche das Peruanssche Geschwader in Nfuaya und Guaha— quil gemacht hat. Art. 11. Die Peruanische Armee soll ih- ren Rückzug nach Losa am 2. Marz antreten, und innerhalb 20 Tagen, vom heutigen Tage an gerechnet, das Columbi= sche Gebiet gänzlich geraͤumt haben. In derselben Zeit soll die Stadt Guayaquil mit ihren Schiffs- und militairischen Vorraͤthen den respectiven Autoritäten unter denselben Bedingungen uͤbergeben werden, als sie dem Befehls— haber des Peruanischen Geschwaders am 21. Januar überliefert wurde. Art. 12. Den Columbeern in Peru, so wie den Peruanern in Columbien, sollen fuͤr ihre Personen und fuͤr ihr Eigenthum voͤllige Sicherheit gewährt werden, ihre politischen Meinungen mögen gewesen seyn, welche sie wollen. Art. 13. Die Commissaire von Columbien und Peru machen sich anheischig, von ihren respectiven Regierungen Amnestie-Deerete fuͤr alle Personen zu erbitten, die sich im gegenwärtigen Kriege compromittirt haben möchten. Art. 1. Mit diesem Praͤliminar⸗Tractat beginnt ein definitives Bund⸗ niß, welches spaͤterhin von einer diplomatischen Commission derge⸗ 2 geordnet werden soll, daß dadurch eine immerwährende reundschaft zwischen den Republiken Columbien und Peru gegen alle fremde Angriffe geschlossen werde. Art. 15. Die contra⸗ hirenden Partheien machen sich von diesem Augenblick an verbindlich, daß die gegenwärtigen Punkte als Grundlage des desinitiven Friedens⸗Tractates dienen sollen. Art. 16. Die egen die Columbischen Hafen erklärte Blokade soll von der eit an aufhören, wo die Commissaire beider Armeen in Guaya—⸗ quil angekommen seyn werden, um den Inhalt des 11ten Ar— tikels in Erfuͤllung zu bringen. Art. 17. Von diesem Tractat sollen vier Abschriften, wovon zwei fuͤr jede Parthei, genommen, und binnen 26 Stunden von dem Groß- Marschall von Aga— eucho, Ober⸗Befehlshaber des suͤdlichen Columbiens, im Na⸗ men seiner Regierung, und von dem Praͤsidenten von Pern im Namen seiner Regierung, ratisicirt werden. Gegeben und unterzeichnet im Lager von Jiron am ANsten Februar 1829. 3 * Jose Flores. A. Gomarra. D. F. O Leary. L. J. de ibegoso. J. M. Saens, Secretair. J. M. de la Cuba, Seeretair. ĩ Hauptquartier gegenüber Jiron, den 1. Marz. Zum ! und zum unwidersprechlichen Bewels, daß Colum—- ien gegen den Krieg ist, daß es die Peruanische Nation liebt, und nicht wuͤnscht, den erfochtenen Sieg zu mißbrau— chen und Peru zu demuͤthigen, oder einen 2 seines Ge⸗ bietes in Besitz zu nehmen, billige, bestätige und ratisicire ich diesen Tractat. A Sue re.

bieten auch wir uns von

Inland.

Berlin, 1. Juli. Auch in Glatz hat sich ein Verein zur Empfangnahme milder Beiträge fuͤr die daselbst am 160. und 11. v. M. durch die Wasserfluthen verungluͤckten Ein, wohner gebildet. Mit Vergnügen machen wir den nachste= henden Aufruf bekannt, den derselbe unterm 23. v. M. an die Wohlthaͤtigkeit des Publikums erlassen und uns, Behufs der Aufnahme in die Staats⸗-Zeitung, zugefertigt hat:

„Mit Freude bemerken wir, wie man schon von allen Seiten sich beeilt, unseren armen durch die am 10ten und 11ten d. M. gewalteten Wasserfluthen verungluͤckten Mitbruͤdern in ihrer 1 huͤlfreich de sse o h gen, und so

, erzen an, milde Gaben fuͤr die am w Orte Verunglückten, unter der Adresse des Kauf⸗ manns Joseph Grolms in Glatz, 3 und daruber oͤffentlich Rechenschaft abzulegen. r die in den Jahren 15938 und 1733 hierselbst statt gefundenen Wasserfluthen sind mit denen zu vergleichen, welche am 10ten und 11ten d. M. unverwindliches Üngluͤck über einen beträchtlichen Theil der hiesigen Stadtgemeinde gebracht haben, und jedem Menschen⸗ freunde muß das Herz in der Brust erbeben, wenn er die Graͤuel der Verwuͤstung und Zerstörung in den Vorstädten, und unter den Truͤmmern die Jammer⸗Gestalten erblickt, welche die Hand des Herrn so schwer getroffen hat. Moch ten sie doch recht bald getroͤstet und mit kraͤftiger Huͤlfe er— freut werden. ?

Glatz, 23. Juni 1829.

Der Verein zu Forderung milder Unterstuͤtzung der hierselbst am 190ten und 11sten d. M. durch Wasserfluthen verungluͤckten Einwohner. v. Diericke, Oberst und Commandeur. Friedrich, Bau⸗ Inspector. Geyer, Justiz⸗Rath. Grolms, Kaufmann. Hopff, Divisions Prediger. Hübner, Postmeister. Vater, Polizei⸗Direktor.“

Aus Stettin schreibt man unterm 29. v. M.: „Seit einigen Tagen ist das Wasser hier bedeutend im Steigen be—⸗ * Am beunruhigendsten ist der Wasserstand jedoch in den Oderbruͤchen und namentlich oberhalb unserer Stadt. Die Wiesen koͤnnen gar nicht gemäht werden, und durften 1 e benen, da das Wasser j —— 8 0 t, eine neue nze wird durchdringen ker aden , n , lr. J ] c= wenn das jetzt mit Macht anstroͤmende Oberwasser nicht dort Ueberschwemmungen verursacht.“ „Die Ausstchten zur Aerndte sind nicht beunruhigend und namentlich berechtigt das Winterkorn zu guten Hoffnungen, aber der Raps hat durch den kalten, 6 Winter sehr gelitten.“

Dlle. Garnerin, die beruͤhmte Luftschifferin, ist, wie in Hamburger Blaͤttern berichtet wird, nach ELuͤbeck gereist, um sich, nach einer dort mit dem Fallschirm veranstalteten Luftsahrt, von da nach Berlin zu begeben.

ueber Prohibitiv⸗Systeme und deren Folgen, besonders in ,, auf Frankreich und z reußen.

Die Frage, ob Prohibitiv, oder freie Handels Systeme nützlicher sind, wird jetzt mehr als je ein Gegenstand der öf= fentlichen Besprechungen. Die Discussion daruber ist in neuerer Zeit in den Kreis des praktischen Lebens 6 gen, und nicht mehr, wie früher, darauf beschräͤnkt geblieben, blos von Schriftstellern oder Staatsmännern gefuͤhrt zu wer⸗ den, die sie, aus Liebe zur Wissenschaft, oder ihres Berufs wegen, zum Objecte ihres Nachdenkens und ihrer Forschun⸗ gen wählen wollten ober mußten. Sehr Vieles trägt dazu bei, daß sie jetzt so oft in den Sitzungen der gesetz gebenden Kammern der Repräsentativ, Stagten öffentlich verhandelt, und das darüber Gefagte in den Zeitungen mitgetheilt wird, in diesen sich auch wohl häufig besondere Ralsonnements und Bemerkungen daruber sinden. Die Aufklaͤrung dieser Sache, und die Verbreitung richtiger Ansichten darüber, ist in der That von Wichtigkeit, und sehr zu wünschen, daß ein Jeder, der Ansprüche auf Bildung macht, derselben Aufmerksamkeit

und Beachtung schenke. Nichts ist mehr dazu geeignet,

die öffentliche Meinung daruber festzustellen und zur Ueber⸗ einstimmung zu bringen, als die Darlegung von Thatsachen

und Erfahrungen, aus welchen die Folgen und Wirkungen

der beiden erwähnten Systeme sich unläugbar ergeben und vergleichen lassen. Diese sind schlagender als alle Deduetion, die auf unhaltbare Theorieen, oder als alle Behaupt 1 die auf durch Gewohnheit und Dauer geheiligte Vorur gegründet werden; und nichts kann wohl ersprießlicher seyn, als diese Thatsachen und Erscheinungen herauszuheben, und dem unbefangenen Publikum vor Augen zu .