s⸗ .
stig ausfallen werde, und
ausg rde. Die Eig n. ö — — anzustellen, der die Wiederein⸗ schiffung der uͤbernehmen mag. Ich verbleibe u. s. w. Bo fan quest.“ — „Von der Klage“ (fährt die genan . Zeitung fort), „insoweit sie nicht blos die Ladung, . 2 äauch das Schiff felbst betrifft, glaubt man, daß dieser . derfelben verworfen werden wird, da die „Union die . von Buenos-Ayres aufgezogen hatte; doch sind alle 2 . e⸗ ser nahme verbundenen Umstände im hoͤchsten Grade 2 rätherischer, wenn nicht gar seeraäͤuberischer Art zu 4 — Die Brigg „Fernando VII.“ war ursprünglich ein Br ö sches Schiff, das „Alexander the Great“ benannt * 2 ,, , ie ganz dicht bei dem iffe z . * Gere aer. den Fluß hinab, und 6 2 Canal . — zg 8 e r gf. —— 2 — d . war. Alle betreffenden . — 3 — daß Lord 8 e nn e, f Ol aller der Eile und Ener⸗ — 3 — hat, die man nur immer hat wuͤnschen koͤnnen. — =. Die mit dem „North Star“ von Rio Janeiro angekom— menen Briefe sind endlich gestern ausgegeben worden, ünd es scheint, daß die Nachlässigkeit des Capitains Schuld daran Zeiwesen sey, daß sie 48 Stunden in Portsinouth zuruͤckgehal⸗ ten worden. Sie sind vom 4. Mai datirt, und die einzige Nachricht von Wichtigkeit, die sie außer dem, was gestern be⸗ reits hier allgemein bekannt geworden, enthalten, ist, daß
Lord Ponsonby sein Ultimatum, in Bezug auf die Klagen
Großbritaniens wegen der an Englischen Schiffen veruͤbten
Gewaltthätigkeiten und deren Zurückhaltung wahrend der
Blekade ven Buenos ⸗Ayres, eingereicht hatte, in welchem er erklart hat, daß, falls die von ihm aufgestellten Bedin⸗ gungen nicht imerhalb dreier Tage angenommen wuͤrden, er
in die Nothwendigkeit versetzt seyn werde, zu befehlen, gegen
Brasilianische Schiffe Repressallen zu gebrauchen.
Nieder ländische Blätter melden Foigendes unter der Rubrik Londen /“: „Die junge Königin von Portugal hat einen, ausdrücklich von ihr zu die sem Ende bevollmäch⸗ tigten Befehlshaber nach Terctira gesendet. 2 23 — ines Kauffahrtei⸗ Schiffes durch das Miguelitische Blokade⸗ Geschwader nach seinem ĩ st. E , , , nngssrie gelangt ist. Er 2 Proelamation an die
ouverneur und General-Eapita: s
— . 2 Capitain der Azorischen Inseln, nennt, und in welcher er di ĩ
. die Garnison zur Aufrechthaltung Gehorsam gegen die Kö auffordert. Ferner verspricht er darin, wenig druckend zu machen, wurden, und eröffnet die übrigen Ansein von dem Joche
Cbwader au gehaltene En lische Schiff, nach⸗ 2 eie ne worden,
ou ver⸗ Cads, befunden, der feiner geschwäch= at bel rige, ! d Regi
t Ott ** mals Qfficier im 10ten Husaren“⸗Regi⸗ — . —— und Duell mit dem i Londonderry entlaffen worre dren e viel Aufsehen machte, und der seitem nachdem er durch lein mem Schemen Ti Paris zuselge, mögen verloren, 3 Spekulationen sein ganzes Ver- vie Tr ie,. kae Fran nnd nei Kinern in
n Ostindien k
durchdampfen zuů les er, n , —— 8 mentlich aber von der, den ö Ameise zu reinigen. E⸗
boot, welches das Schiff lunteeist n Endzweck ein Dampf⸗
eingerich tet, wodurch sih der — ein eigener Apparat
8 g in biesem 55 gen, daß die Ladung ar e m, e, Brit. Maj. zu Eo⸗
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3 * )
nir der nnd,
Beru ssel, J. Juli. Die Commission fuͤr die Abfa = neuer Reglements uͤber deu höheren und mittleren n richt und eines Gesetzes uͤber den Elementar-Unterricht soll bereits ernannt seyn und aus lauter Staats⸗-Raͤthen bestehen.
Die Commission fuͤr die Redaction der Gesetzbücher wird sich in der Mitte d. M. hier versammeln, um sich nach den Bemerkungen der Sectionen der zweiten Kammer mit einer neuen Abfassung des Gesetzbuches über das Ge— richts verfahren in Criminal⸗Sachen zu beschaͤftigen.
Der Herzog von Liancourt und der Graf von Laroche⸗ foucauld sind von Paris hier , —
Privat⸗Nachrichten aus Dj oejokarta, auf der Insel Java, vom 1. Februar zufolge, hat der Niederlaͤndisch? Ge⸗ neral- Commissarius die Gefangennahme des Priesters Kiaja⸗ Modjo, mit seinen Soͤhnen, Bruͤdern und einer Anzahl an⸗ derer Priester, benutzt, um durch denselben Friedens, Ünter⸗ handlungen mit den Rebellen einzuleiten. Kia a⸗Modjo schrieb auf seine Veranlassung als Priester und geistlicher ath des Hüuptlings Diepo Negoro einen Brief an diesen, worin er ihm den Abschluß des Friedens dringend rieth. Zwei Prie— ster reisten mit dem Obersten Nahuys ab, um diesen Brief zu uͤberbringen. Diepo Negoro stellte sich zum Frieden ge—⸗ neigt, und wuͤnschte den Obersten selbst zu sprechen; als die, ser aber bei den feindlichen Vorposten ankam, wollte man ihn gefangen nehmen, und nur mit Muͤhe entkam er. Als Diepo Negoro auf diese Weise seine Plane vereitelt sah, schrieb er wirklich eine Antwort an Kiaja⸗Modjo, mit wel⸗ cher sich die beiden Priester sogleich auf den Weg nach Ba—⸗ tavia begeben haben.
Deutschland.
anover, J. Juli. Se. Majestät haben sich be gen 6 die Errichtung Hannoverscher Consulate zu Mar⸗ seille, Duͤnkirchen und New-York zu genehmigen und als Consuln zu bestellen: zu Marseille den Kaufmann Charles Peyron, zu Duͤnkirchen den Kaufmann Pierre Bonvarlet und zu New Hork den Kaufmann Theodor Meyer.
Ee Hoheit der Herzog 2 von Mecklenburg⸗Schwe⸗
in sind gestern hier eingetroffen. ;
* * 9. Juli. Es heißt, Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich wurden noch im Laufe dieses Sommers das Saͤchsische Erzgebirge bereisen.
Braun . .J. Juli. (Aus dem Hamburger Co r⸗ respondenten.) Gegen die Reclamationen der Stände im Herzogthume Braunschweig sind von Seiten der 523 Braunschweigschen Regierung dem Bundestage drei Erklä⸗—
2.
rungen übergeben worden, in welchen im Wesentlichen nach⸗
olgende Grundsaͤtze geltend gemacht sind: „Um dem 13ten ien * . ete, insbesondere aber auch dem 55sten Artikel der Wiener Schluß Acte auf das Vollständigste zu entsprechen, hätten Se. Herzogl. Durchlaucht en br, die vor der Usurpation Höchst Ihrer Lande in derselben bestan— dene Landschafts Ordnung, namentlich die sammtlichen Pri vilegien vom we 1770, anzuerkeanen. Die Wiener Schluß Acte sanctionsre im Iisten und, Hzsten Artikel ganz im All= emeinen den Grundsatz, daß rücksichtlich der Verfassung und Cern tung der einzelnen Bundesstaaten im Innern die Ein— wirkung des Bundes ausgeschlossen sey, namentlich auch bei Streit izkeiten zwischen den Landesherren und ihren Stin— den. Drei Falle wären inzwischen vorhanden, in welchen das Esnschreiten des Bundes zulässig, und zwar, wenn im Widerspruche mit dem 131en Artikel der Wiener Bun— des- Acte uͤberall keine landstůndische Verfassung vorhan⸗ den, wenn eine r, mn unter die Garantie des Bun⸗ des gestellt worden, und uͤber die Anwendung derselben Ir⸗ rungen entstanden, und endlich, wenn eine in anerkannrer Wirksamkeit bestehende landständische Verfassung, auf einem andern, als dem verfassungsmäßigen Wege, abgeändert wer, den solle. Die Reclamation der Landstände biete keinen der erwähnten Faͤlle dar, indem die seit 1 in dem Herzogthume Brauns⸗ . guͤltig gewesene Verfassung wieder als rechts verbindlich ins Leben gerufen, die dem Herzogthume
aufgedrungen gewesene Verfassung nicht unter die Garantie