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ache Nhe Staaten gegeasei⸗ möglichst zu erleichtetn, 4) Janländischer Tat. ur Er — : Von d , , n ,,,, . Seine Majestlt der König 3 1) von inländischen Tabackeblättern 10 pet. ö. 1e . . ,, . im Ml⸗ 3 n wn be gere. ee nern Klac aller Art 1 der auswaͤrtigen Angelegenhei 50 pt 22 . . Wein und Most 10
ö 1. er n ren i n 6 2 9. der Abaabe e mn ennie. Trug de, ld Nussischen St. Vladimir Ordens lter, Kiasse, Kaifer, e . lich Russischen St. Annen, Ordens 2ter Klasse und Groß ung auf den aus rn und 3 * reußen und in das 2 ogthum * * och Gehei Legations⸗Rath Albrecht Frie⸗ westlichen Preußischen Provinzen bestehenden Tari 2 = 96. h . * entrichten, ** jedoch bei 2 e r, 8 * eisernen l : de, Ritter des & welche von den Weinen des Landes bes dem Eingang n e gam —— Rr Klasse, und — in 6 dali — * . 82 nd es 7 a
pothen idlet-Ordens ter Kiasse mit Eichen au, Valssr, . 2 des Großherzoglich Weimarschen Falken Ordens; e
Adler - Ordens Zter Klasse, Inh des eis⸗ * die oöͤstlichen Preußischen Provinzen die A abe hinzutritt, deur 2ter Klasse des Großherzoglich Hessischen Haus, ) Der in iniändischen Siedereien rafsiniirte Zucker aller Art
Ordens, . a 863 9 i . . Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen ele nter legen den nämlichen Eingangs, Abgaben = m * ein: a. hum welche von chartigen aus ländischen 26 — cut⸗
* Rhein: SHooͤchst Jhren Wirklichen Geheimen Rath und Präsidenten tichten . . August Freiherrn vo fmann, schen Se CTommandeur 1ster Klasse des Großherzoglich Hessischen ig Haus -⸗rdens, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adler - Ordens 2ter Klasse, und Commandeur des Groß herzoglich Badenschen Ordens des Zähringer Löoöwen. Lan Masestaͤt der Koͤnig von Baiern: Allerhöchst Jhren Kammerherrn, Wirklichen Geheimen Rath, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Preußischen, Königlich Sächsi= schen, dem Großherzoglich Saͤchsischen- und den Herzog— lich Saäͤchsischen Hofen, Friedrich Christian Johann G von Lurburg, Großkreuz des Königlich Baierschen w des Königlich Sächsischen C ** * ns; ö 6
den Königlich Wöärtembergischen Vice-Präsidenten der
Kammer Abgeordneten des Königreichs Wurtem, berg, Föͤniglich Preußischen Scheimen de e. Jo⸗ hann Friedrich Freiherrn von Cotta, Der Königlichen Men der Baierschen und t
Kronen. * ͤ
. 2 Majestaͤt der Koͤnig von Wuͤrtemberg: Allerhoͤchst Ihren Kammerherrn, Geheimen Legations—
findet dabei, zum Besten der iniändi= der contrahlren den Staaten ** ge⸗ en
tung von 20 pCt. gegen den war unter den Modalitäten und Bedin= näher verabredet werden. ; Malz (gemäljtes Getreide), Graupen, Puder und Stärke, desgleichen Schlacht- und Schweinesleisch, es sey frisch en oder geräuchert. kännen zwar frei von Abgaben über hrt werden; wenn sie aber ferner in e eingehen sollen, wo von inländi— ung fuͤr Rechnung des Staats eine Nahl und lachtsteuer) entrichtet solche dieser Abgabe, gleich den in Fabrikaten dieser Art, unterworfen. en fuͤr Rechnung einer Stadt oder cht, ob dieselben ausländische oder * sind, eine gleiche Abgabe (Oetroi) Dieser unterliegen bei dem Ei * 24 t
inem der conttahiren aten die 9 ränzen andern eingebracht worden sind. Die hohen ahiren⸗
Rath und Geschaͤftstraͤger am Königlich Preußischen Hofe, den Theile werd doch dafuͤr Sorge tragen, daß diese ö — Heinrich August Freiherrn von Blomberg zu Syl⸗ Communal/ Abgaben t auch. blos ee , wen, .
bach, Ritter des Königlichen Ordens der Wurtembergischen stande treffen, und durch die Erhebungsweise der
; Krone; ; V r so wenig 4 , werde. K und ; Zeitweise. . Allerhöchst Ihren Vice-Praͤsidenten ꝛc. Freiherrn von „) Baumwollene, gewebte oder gestrickte Waaren, auch baum ⸗ CLotta; 2 wollene Posamentir⸗Waaren . welche unter — * der — Ihrer Höfe uͤber 23 Preußischer Tarif Nr. 2. Lit. . Abthei⸗
t ereiniget 2 ö ung II. . (
2* — a ern 2 1. . Baierischer und Wuͤrtembergischer Vereins ⸗
Vem 1. Januar 1830 an sollen, bis auf die im folgen⸗ Tarif Ziffer 38. d. 1 — 4 .
den 332 bestimmten Ausnahmen, alle inländische Erzeug⸗ b) Seidene und halbseidene, gewebte und gestrickte, so wie 22 der Natur, des Gewerbfleißes und der Kunst aus den Po samentir Waaren. 4
ł Königlich 8 * 3 — — —— 5 rf scher Tarif Nr. 31. Lit. w und d. in das ei en und in das ogthum ung II. = . en und 2 2 diesen Staaten in die , Königl. Baierischer und rer Vereins⸗ 2 und Wuͤrtemberg frei von den auf dem Eingange Tarif Ziffer 408. c. J. 2. Zfffer 123. ruhenden Abgaben el ihe⸗ und zum Verbrauch in den c) Wollene, zee e. und . kee a ; Waaren w 1 , ,, ies⸗ . oder an nen gemischt d * . e —— 26 e, . der Hutmacher Arbeit . a, . ) das Kochsalz (Siedsalz und Steinsalz) und alle Stoffe, Sdnigl. Ir fa ischee Tarif Rr. 11. Liut e und aus welchen Kochsalz ausgeschieden zu werden pflegt. Abtheilung II.
pielkarten. ; Sönigl, Baierischet und Wartembergischer Vereine ⸗ 1 Sen n enn, Tarif Ziffer 156. i869. embergischer 5
Fleibt den in jedem der contrahirenden Staaten hierüber be. d) Leder und Leder⸗Waaren. J ich bern . ure ger far. ; sgh n, r, m n ,, 2 ier, Brandtwein, Litöre, Eyder, Essig, geschtotetes 6
. r Fön glich Däterischer und. Wartembergischer Ver=
Hiervon muß Hei dem Eingänge lber die Gränze eines ging Tarif Ziffer B. .. D. 4. 351. JI. 170. 2. andern der gontrahirenden Staaten eine Abgabe entrichtet 3. 463. 360. 329. 213. 59). a. D. ⸗ werden, die derjenigen gieichkemmt, mit welcher die eigenen c] 3 Waaren verarbeñtetes Kupfer und Messing, gessel inländischen Etzeußnisse diefer Art in jcgem Lande be, fannen und dergleichen
steuert ind. 2 Sönigiich Preußsscher Tarif Nr. 19. Lit. C. Al⸗= n ; Die nach diesem Gru in den ein elnen Staaten theilung i. scher f itt. c ö. = zur Anwendung kommenden wird jede der con⸗ U
irahirenden Regierungen bffentlich bekannt machen.
I.