1829 / 213 p. 7 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

1

*

JJ; ö e,, e, He, Gr gere, . . ö , , , r, n,, * D Die yrovisoriche k die Nun⸗

einen ni : 23 ). Alle diese Griechischen Corps sind nicht sehr stark; Vasso kann 1100 bis 1203, 337 bei Theben Lo) bis 1500 und Grißiotti 700 Mann haben. In den Positionen am suͤdlichen Ufer des Sperchius mögen etwa 2000 en 9 befinden. Die Cavallerie und verschiedene 3 er orps standen bisher noch immer in der ——— von 3 panto; Erstere soll sich nun 2 nach den * vinzen in Marsch gesetzt haben. ie * den gel an Allem, und haben den rüͤckstandigen Sold * . reren Monaten zu fordern; sie sind . m hig, und besonders aufgebracht gegen den Grafen Augu apo⸗ distrias, der von seinem Bruder, dem Praͤsidenten, bekannt- lich als dessen bevollmächtigter Stellvertreter nach den Pro, vinzen des Griechischen Festlandes worden war, und gleich anfangs keine fehr gute Aufnahme, namentlich von 33 Ypsflantis, der das Ober- Cemmando in Ost— Griechenland fuhrt, gefunden hatte. Die Truppen in West⸗ Griechenland stehen, in Abwesenheit des General Church, der nach Aeging gegangen ist, unter dem Befehl des Gene, ral Dentzel. Oberst Heidegger scheint nun besiimmt Grie, chenland verlassen zu wollen; ein Franzoͤsischer Oberst, Na— mens Mangin, der mit dem Expeditions Corps nach Morea ekommen war, soll das Commando der regulairen Griecht chen Truppen ubernehmen. Der Prasident ist fortwah⸗ rend in Nauplia, und scheint daselbst den Ausgang der Wahlen der Bevollmächtigten zum bevorstehenden Natlon al,

Tongresse in Arges abwarten zu wollen. An den men, sind die Wahl / Operationen bereits beendi⸗ Zet, und wie es heißt, größtentheils, namentlich im 2 . nach dem Wunsche des Prisidenten aus⸗ gefallen.

Das Journal des Debats theilt nachstehende Acten⸗ stuͤcke mit:

„Note des Großbritan Dawkins an die Griechische Regierung.“

„Sr. Exeellenz dem Präsidenten der provisorischen Regie⸗ rung Griechenlands 2c.“

Der unterzeichnete Resident Seiner Großbritanischen Masestàt bei der provisorischen Regierung Griechenlands hat von seinem Hofe den Befehl k Ew. Excellenz eine Copie des 22. Marz von den Devollmächtigten der ver— 1 ächte unterzeichneten Protokolls mitzutheilen. Der Königlich Sroßbritanische und der Königlich Franzöͤsi= sche Betscatet beöben sih oegenwärkg an' ,n, pel, zu dem Zweck, üm mi der Itteman chen Pforte auf den durch jenes Protokoll festgestesten Grundlagen eine Unter⸗

andlung zu eröffnen, und in der Doffaung, äber die Ange—⸗ egenheiten Griechenlands ein defanlem ' —— zu treten. Der Präsldent der provisorischen Regie⸗ rung Griechenlands wird in diesem Acte mit sebhaf, Ke, Freude sehen, daß, die drei Mächte descho eh haben, von der Ottomanischen Pforte di Beobachtung des Waffenstilstandes zu verlangen, weichen der Nel Cen di Am 10. September 1328 als von Seiten der Türken de sacto bestehend angekündigt hatte. In Deng auf diesen Beschluß jweifelt der Unterzeichnete nicht, daz Ew. Excellenz die ge⸗ rechte Hoffnung der verbündeten Höfe, von der GSriechischen rung baldigst jenen Wünschen entsprechende Maaßregeln

zu sehen, würdigen werden, es mag dies nun durch err, der Feindseligkeiten auf allen Punkten, wo

ischen Resibenten Hrn.

Sarantit Maaßregel. wird die Loyalitàt und die Recht⸗

ren und das gerechte B der erhabenen An ere ern,

GSriecheniande sedtren e dig ee bdren Interessen un das inc

Unter zeichnete benutzt diese Gele⸗

Der allgemeinen Zeitung G an an . ri 13. Juni zu⸗

hig baer die 8 deln, 2 923 ann a, ue fall gemaach, und Her, Truppen im Klo⸗ , echischen

2 n Todten und Ver⸗

une von 9 wundeten, nebst 2 Zanoncn zurück geprangt 2

erhalten, mit welcher Herr Dawkins unterm selbe beehrt hat, um ihr au Befehl seines H den Bevollmächtigten der Mächte, welche den Track vom 6. Juli 1827 stspulirt haben, unterzeichnete Protokoll vom 22. Marz mitzutheilen, und ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf die den Waffenstillstand bestimmende Klausel dieses Proto

kolls zu lenken. Der Herr Resident spricht von der Hoffnung der

verbuͤndeten Hofe, zu vernehmen, daß die Griechischẽ Negierung,

den in der , e. Klausel von ihnen ausgesprochenen

Wuͤnschen Folge leistend, die Feindseligkeiten fuͤr suspendirt

erklaren und he. Truppen in das a den Akt vom 16. No⸗

vember 1828 unter den Schutz der drei Machte gestellte Ge⸗

biet zurückrufen werde. Die Griechische Regierung muß vor

Allem die Gefuͤhle der Dankbarkeit zu erkennen geben, mit

denen sie zum erstenmal eine officielle Mittheilung von Keten—

stuͤchen empfaͤngt, die sich auf die Maaßregeln beziehen, durch

welche die verbündeten Höfe ohne ferneren Aufschub das

menschenfreundliche und christliche Ziel zu erreichen hoffen,

das den Tractat vom 6. Juli herbeigeführt hat. Diese Mit⸗ theilung läßt indessen dis Griechische Regierung viele Ve⸗ nachrichtigungen vermissen welche sie bisher noch nicht er⸗ halten hat. Sie hat nie eine officielle Kenntniß von der Note des Reis, Efendi vom 10. Septemb. v. J. empfangen,

auf welcher die ** eines Waffenstillstandes zu be—

ruhen scheint. st dieses Document gleichlautend mit dem Texte, der durch Privat- Correspondenzen zur Kennt, niß der Griechischen Regierung gekommen ist, und charakte—⸗ risiren nicht andere Vestimmungen die Natur desselben ge=

nauer, so kann die Regierung in dem Briefe des Rels⸗ Efendi nur eine ausweicheude Antwort sehen, durch welche die Pforte nochmals die Vermittelung, welche ihr durch den Tractat vom 6. Juli angetragen worden ist, dem Principe nach verwirft. Wellte die Griechische Regierung sich auf einen faetischen. Waffenstillstand, der in der Wirklichkeit nur eine nach Willkühr veränderliche defensive Stellung ist, stuͤtzen, und auf dieser Basis ihrerseits die Feindseligkeiten fuͤr aufgehoben erklären, so wuͤrde sie sich außerhalb der durch den genannten Traetat festgesetzten Principien stellen,

und zugleich eine Verpflichtung übernehmen, die zu er—

fuͤllen nicht in ihrer Macht stände. Sie weiß nicht, wel⸗

ches das von der Allianz garantirte Gebiet ist, indem ihr das von Hrn. Dawkins erwähnte Protokoll vom 16. Novbr.

1823 niemals bekannt gemacht worden ist. Aber selbst, wenn ihr auch diese Mittheilung damals gemacht worden wäre, so würde sie gegen die Rechtlichkeit und Loyalität, welche ihr allein auf das Vertrauen der erhabenen verbündeten Souve⸗ raine Ansprüche geben können, zu verstoßen geglaubt haben, wenn sie ihnen nicht den wahrhaften Stand der Dinge vor Augen gelegt und bewiesen hätte, daß es weder am Ende des vorigen Jahres noch jemals in ihrer Macht stehe, die un⸗ glückliche Bevölkerung der jenseits des Isthmus K gelegenen 2 durch einen Aet der Autorität ö n reel. des Peloponnes und der benachbarten Inseln 23 verpflanzen. P Provinzen haben mit denen des Pelo— ponnes und der Junseln in den Tagen der R fung und des Unglücks die feierliche Verpflichtung übernom- men, ihre Sache niemals zu trennen. Diese Ver pflichtungen sind in Acten niedergelegt, welche die dop— Pelte Säanetion der National, Congtesse, und die noch un— Verletz sschere der Eidschüͤre erhalten haben. Kann die Griechische Regierung, deren Vollmachten von denselben Aeten herrühren, bien e, verletzen, indem sie zwischen dem Griechischen Conti, nente und dem Peloponnes eine Scheidungs Linie zieht, wih rend es gerade die unermeßlichen Opfer des ersteren sind,

welchen die Halbinsel mehr als einmal ihre Rettung ver dankte? Und selbst wenn die Regierung sich willkührlich die ses Recht beilegen wollte, hätte sie die Mittel, diese Tren, nung zu bewirken, ohne jene Bev lkerungen, welche kaum in ihre Heimath zurückgekehrt sind, und auf dieselbe Ruhe, deren Morca. durch den Schütz und die Wohlthaten der verbündeten Mächte genießt, ju hoffen beginnen, neuen Katastrophen auczusctzen? Wöeder durch Useberzeu⸗ gung noch durch Gewalt wurde ihr dies möglich seyn. Die Bewohner jener Provinzen würden ihr antworten, daß der Art. J. des Tractats vom 6. Jull und die im Proto—

18. Mai die⸗ ofes das von

koll vom 22. März enthaltene Klausel über die Begränzung