1829 / 243 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ser Zeit begiebt sich ) Maj.

in welchem ehrfurchtsvolles Vertrauen in die Königl. Weisheit und seine

von den beiden anderen,

Ille und Vilaine,

staͤt und uͤberreicht ihm das Schreiben des Schah; der Kai⸗ ser nimmt dasselbe, giebt es dem Vice⸗Kanzler, der es auf einen dafür bestimmten Tisch niederlegt, und darguf im Na⸗ men Sr. Kaiserl. Majestät auf die Rede des Botschafters antwortet. Ein Dolmetscher liest dann die Persische Ueber- setzung dieser Antwort vor. Se. Maj der Kaiser begeben Sich

demnaͤchst mit dem Botschafter in ein angraͤnzendes Gemach,

in welches der Dollmetscher zugelassen wird. Waͤhrend die⸗ die Kaiserin unter Vortritt des Hofes durch den Baal der Chevalier⸗Garde in den klei nen Thron⸗Saal, wo die Grenadiere des allastes von der Thuͤre bis zum Throne im Spalier aufgestellt sind. Nach⸗ dem der Gesandte vom Kaiser die Erlaubniß erhalten, Ihm die Personen seines Gefolges. vorzustellen, werden selbige vom Groß ⸗Ceremonienmeister in das Gemach geführt, wo Seine Majestaͤt sich befindet. . . Wenn der Gesandte die Privat⸗Audienz bei Sr. Maj.

dem Kaiser, mit demselben Gefolge, das ihn in den St. Geor⸗ en⸗Saal begleitete, verlaͤßt, so begiebt er sich in das Zimmer der re Ode. Dort bleibt er so lange, bis ihn der Ober⸗ Kammerherr, nachdem er ihn angemeldet, einladet, in den Saal zu treten, wo sich Ihre Majestät die Kaiserin vor der sctzten Stufe des Thrones befindet; der . Hof ist dort aufgestellt, die Damen zur Rechten, und ie Herren zur Lin⸗ ken Ihrer Majestaͤt. 3 Ser Botschafter macht seine erste Verbeugung beim Eintritt, die zweite in der Mitte des Saales, wo sein Gefolge stehen bleibt, und die dritte in einiger Entfernung vom Throne. Darauf hält er in Persischer Sprache eine Rede, deren Rus⸗ ch Uebersetzung ein Dolmetscher vorliest. Der Vice⸗Kanz⸗ er antwortet im Namen J. M. der Kaiserin und der Dol⸗ metscher liest diese Antwort in einer Persischen Uebersetzung vor, worauf der Botschafter Ihrer Maj. die Personen sei⸗ nes . Nach Beendigung der Audienz macht der Boischafter, indem er sich zuruͤckjteht, die ublichen Ver⸗ beugungen, und kehrt in i zuruck, wohin ihn dasselbe Gefolge und in derselben Ordnung, wie früher, begleitet. Nachdem er dort ausgeruht hat, wird er von den 2 . . ,

n empfang ten, und kehrt mit seinein Gefolge n

dem Taurischen Pallaste zuruͤck. ; sols 6

Frankreich.

Paris, 25. Aug. Se. Masjestät ertheilten gestern dem Staats⸗Minister, Herrn von Vatismenil, eine Privat⸗Audienz. Der Moniteur enthält drei, vom Minister des In⸗ nern contrasignirte Königliche Verordnungen; durch die erste, vom 23. Aug. datirte, wird der bisherige Präfekt des De⸗ partements der Ille ünd Vilgine, Vicomte von Curzay, an die Stelle des zum Marine⸗Minister erhobenen Baton von Haussez zum Praͤfekten des Gironde⸗Departements ernannt; vom 24. Aug. datirten Verordnun⸗ gen, versetzt die eine den bisherigen Präfekten des Departe⸗ ments des Ober⸗Rheins, Jordan, in das Departement der und erlsennt die zweite den Requetenmei— ster, Baron Locard, zum Praͤfekten des durch jene Ver setzung 82 2 Departements des Ober⸗Rheins. er Minister des öffentlichen Unterrichts und der geist⸗ , empfing gestern die Mitglieder der Uni⸗ versitãt.

Der Munieipal-Rath der Stadt Caen (Departement des Calvados) hat in seiner Sitzung vom 20sten d. M. die von cinem dortigen Journale gegebene Nachricht von gewal⸗ tigen Erschuͤtteruüngen und Aufregungen, welche in dieser Stadt durch die Nachricht von der Ministerial Veränderung veran⸗ laßt worden waren, für ungegruͤndet erklärt. Der Noni⸗ teur theilt einen Auszug aus dem Sitzungs⸗Protocolle mit, der Municipal⸗Rath im Namen der Stadt sein

rgebenheit gegen jede Verwaltung betheuert, welche die Rechte

der Krone und die Charte in gleichem Maaße vertheidigen

werde.

Der erste Praͤsident des Königl. Gerichtshofes in Li— moges, Baron Gaujal, der sich bekanntlich weigerte, seine Stelle an Hrn. Bourdeau abzutreten und als Rath in den hiesi⸗ gen Cassationshof einzutreten, protestirt in einem Schreiben an

den Courrrier fran ais dagegen, daß diese Weigerung eine Folge

vꝛraͤnderter Gesinnungen sey; er habe vielmehr noch vor ei— nigen Monaten dem Broßstegelbewahrer erklärt, daß er seine Präsidentenstelle behalten wol.

Die Tim es hatte sich vor Kurzem in einem (in Num, mer V6 der Staaks Zeitung auszüglich mitgetheilten) Artikel uͤber die wahrscheinlichen Pläne und Maaßregeln des neuen Franzostschen Ministeriunis geäußert. Das Journal

des Deébats enthalt nunmehr uͤber jenen Aussatz des Englischen Blattes ausfuhrliche Betrachtungen, aus de⸗ nen wir folgende Hauptstellen hervorheben. „Unser uͤber⸗ seeischer Moniteur, die Times, fahrt fort, die Plane des neuen Ministeriums zu entwickeln. Man will uns durch⸗ aus glücklich machen, und England, diese gute und treue Freundin, die fär unsern Ruhm und unsere Wohl, fahrt mehr beforgt ist, als wir selbst, und tausendmal besser, als wir, weiß, was den Wuͤnschen und Sitten Frankreichs gemäß ist, giebt sich die Muͤhe, unsere revo⸗ lutionagiren Gesetze umzugestalten. Das Alles ist freilich nur erst wahrscheinlich, wie der vertraute Freund unsers Mini—⸗ steriums selbst sagt, aber wenn es sehr wahrscheinlich, ja mehr als wahrscheinlich ist, daß sieben bis acht Maͤnner bei uns wirklich solche Pläne haben, so ist es wenig wahrschein⸗ lich, daß die Kammer sich zur Ausfuhrung derselben herge⸗ ben' werde. Die Haupt ⸗Artikel dieser neuen, uns mit dem letzten Packetboote zugekommenen Charte sind erstens die Ver⸗ minderung des Wahlfähigkeits- Alters zum Deputirten von ä0 auf Z0 Jahre. Dabei wird jedoch die Bedingung gemacht, daß jedes Departements-Wahl Collegium das Recht erhalten soll, zwei Deputirten mehr zu erwäͤhlen. Auf diese Weise würden die Rohyalisten ihren Einfluß wieder gewinnen, ohne daß man ju Wahl Verfaͤlschungen und Bestechungen seine Zuflucht zu nehmen brauchte. a nun im Jahre 1824 die sogenannten Royalisten die Majoritaͤt hatten, so ergiebt sich, daß diese unerschrockenen Vertheidiger der Religion und der alten Sitten sich der Verfälschung und Bestechun schuldig gemacht haben, denn sonst wurden sie nicht die Sieger ge wesen seyn. Was meinen die Deputirten des Herrn von Villäéle dazu? Doch wie dem auch seyn mag, Ihr sogenann · ten Royalisten, versteht es wohl! es giebt für Euch nur zwei Mittel, Euren Einfluß wieder zu gewinnen, namlich entwe⸗ der die Wahlen durch Unterschleif und Erkaufen der Stim⸗ men zu verfaälschen, wie Ihr es nach dem Gestaͤndnisse Eures eige⸗ nen Freundes bereits gethan habt, oder die Wahlen in den großen Departements Wahl Collegien zu concentriren. Die Masse des Volks ist Euch abgeneigt; jene Bauern, jene Kleinhaͤnd⸗ ler und Advokaten, welche die kleinen Wahl⸗Eogeaten at füllen, wärden Euch ihre Stimmen. 6 Hier bietet sich aber eine Fleine Schwierigkeit dar. Die Royalisten ha— ben nämlich ihren Einfluß verloren, denn wozu wuͤrde man ihnen sonst Rathschläͤge geben, wie sie ihn wieder gewinnen sollen. Wenn sie nun ihren Einfluß verloren haben, so wird die jetzige Lammer gewiß nicht sich selbst mit eigenen Händen berauben, um ihre Gegner zu bereichern. Dieser Knoten ist unauflöslich, so lange nicht durch eine Ordonnanz das ge— schieht, was nach der ausdrücklichen Bestimmung der Charte nur durch ein Gesetz geschehen kann. Was bedeuten also diese pomphaften Protestationen gegen Staats streicht? Es erregt Unwillen, die Kammer und Diejenigen, von welchen sie gewählt ist, auf diese Weise verläumden zu hören, als wenn aus den großen Wahl⸗Collegien royalistische Deputirte hervorgingen, und das übrige Frankreich sich dem Geiste des Aufruhrs und des Schwindels ergeben hätte. Die wahren Rohalisten, die Freunde des Königs und der Charte, sind äberall, die Royalisten nach Eurer Art werden bald nir— gends mehr seyn. Eure Berechnung wärde Euch kaum drei öder vier Jahre länger am Leben erhalten, aber die Ausfüh— rung derselben wäre eine schwere Und unperdiente Veleidi⸗ gunz der Gefühle Frankreichs. Der * Schritt, welchen hun diese rohallstische Kammer thun würde, wäre ein Gesetz gegen die ihr so verhaßte Theilung des Grund-⸗Eigenthums, welche auch den juͤngstgebornen Mitgliedern der Familie Brob und eine Art von Wohlstand verleiht. Unsern Nach⸗ baren liegt es ganz besonders am Herzen, auch bei uns ein Volk von Bettlern zu schaffen, dem ähnlich, welches ihre Insel belastet, und sie zum Vortheile Frankreichs in fort⸗ Dährender Unruhe erhält. Mit welcher Beredsamkeit schil, dern sie die traurige Lage eines Landes, das fast eben so viel Grundbesitzer als Einwohner zählt! Die Demokratie und der Despotismus, das ist die Alternative, die sie uns stellen, wenn wir nicht aufs Schleunigste unser Erbrecht Andern. Wenn man, sagen sie, die Vertheilungen eines Grundstücks durch ein halbes Jahrhundert verfolgen wollte, so würden zuletzt die Bruder nur noch einen Baum oder ein Gebuͤsch unter einander * theilen haben. Bei dieser Berechnung vergißt man freilich den Ertrag der Arbeit und des Gewerb⸗ fleißes, die Anhäufung des Vermögens durch Heirathen und Familien- Bandnisse, in Anschlag zu bringen; man vergißt,

daß der Reichthum stets wieder den Reichthum sucht, und daß zwei halbe Erbschaften eine ganze machen. Doch man kann nicht an Alles denken. Das Wunderbarste dabei ist,

daß diese große Neuerung ohne das Erstgeburts Recht