.
. 6 ꝛ
Militair⸗Geconomie ressortirt in Zukunft ohne hörde unmittelbar vom Ktiegs⸗Minister. Zu
wͤsser aus ihren Ufern getrieben. Einige Dorfer haben be⸗ traäͤchtlich durch
berschwemmung gelitten; im nördlichen Brabant giebt es Ortschaften, die . dem 13. Wasser stehen; mehrere Damme sind durchgebrochen, und man fuͤrchtet sehr fuͤr andere, deren Durchbruch großen Scha—⸗ den veranlassen könnte. ;
Am sterdam, 29. August. Die allmählig wieder höher
eingetroffenen Course voön Paris haben die Preise von Staats
Papieren an hiesiger Boͤrse wieder emporgebracht, bis gestern eine entgegengesetzte Ursache, nämlich niedrigere Notirungen von Paris und London, wieder ein geringes Weichen der Preise hervorbrachte. Alt-Spanische Obligationen bei Hope
u. Comp. werden seit den juͤngsten acht Tagen stark ausge⸗ boten, und sind deshalb von s auf 26 p
t. zuruͤckgegan⸗
gen. Oesterreichische Effecten blieben gestern begehrt.
Anm gestrigen Getreidemarkt war nach Weißen hauptsäch⸗ lich von Polnischen Sorten lebhaftere Frage von Verbrau⸗ chern und Spekulanten, und es fand, wegen angenehmeren Engli⸗ chen Berichten, zu hoͤherem Preise wieder bedeutender Um 9 statt. Auch Roggen fand zu den vorigen Coursen bei ansehnlichen Parthien geneigte Abnehmer. Gerste war we⸗ gen geringen Vorraths gut anzubringen. Hafer ging mit einer Preiserhoͤhung von 4 à5 F1. leicht ab. Buchweizen,
befsonders leichte Waare, war begehrt, schwere Sorten blieben
ohne Handel. Man zahlte fuͤr 130 pfüͤnd. weißbunten Pol— nischen Weizen 399 Fl., 126 pfuͤnd. bunten, 3560 Fl, 126. 127pfuͤnd. bunten Königsberger 350 351 Fl., Alles im Ver⸗ schluß — im Verbrauch fuͤr 128. 1290 pfünd. weißbunten 100. 165 Fl., 128pfüͤnd. bunten I9g9 Fl, 124. 125 pfünd. gerin, gen dito 336. 345 Fl., 126. 127 pfuͤnd. bunten Königsberger 378. 380. 3352 Fl., 126 pfuͤnd, rothbunten 350 Fl., 130 pfund. Rostocker 355 Fi, 120 pfünd. Luͤbecker 390 Fl., 19. 120pfuͤnd.
Preußischer Roggen galt 173. 175 Fl., 120 pfuͤnd. Peters“ ö Fl., 106 rd. Holsteinsche 6 150 Fl., 105
fänd. Memel 1338 Fi,, fuͤr 78. 84 pfuͤnd. feinen Friesischen er 112. 139 Fl., S0 pfünd. dicken 115 Fl., 11. 113 pfuͤnd. steinschen Buchweizen 116 120 Fl., graue Erbsen 156 F1., bsl wurde bei dem vorigen Markt wieder Fl. höher be⸗ zahlt, pr. ord. 59 Fi, pr. Oetober 638 Fi Decemb. 587 à 59 Fl., pr. Mai 557 Fl. ꝛ Dänemark. d , en, 29. 2 Eine kleine Russische Es⸗ cadre, von Archangel nach Kronstadt bestimmt, wird, dem Vernehmen nach, in diesen Tagen den Sund passiren, ohne auf der hiesigen Rhede anzulegen. Ein dazu gehosͤriges Schiff segelte am Sonnabend hier vorbei. Am Lbsten ist die hier in der Russische 3 suͤdwaͤrts abgesegelt. 22 ; er
„pr. Nov. und
Rinne gelegene Kaiserl.
Auflösung angezeigt und wird dieser Tage vollständige Re⸗
J. . Herr Eynard hat den Wohlthatern Grie⸗ . in Hi nen die Abschrift eines von dem Praͤsi⸗ denten an ihn gerichteten Briefes mitgetheilt, worin Letzterer den Wunsch ausspricht, zur Erziehung der neuen Generation ferner Huͤlfe zu finden, und es zugleich andeutet, daß sich dies durch Einschuͤsse in die Griechische National-Bank am zweckmaäͤßigsten und ohne Kapitalverlust bewerkstelligen lasse.
Deutschland.
. . 28. August. Das heutige Regierungs⸗ t
Blatt enthält eine Bekanntmachung des Kriegsministeriums, betreffend die in dem Departement des Kriegswesens einge— tretenen, organischen Veranderungen, folgenden wesentlichen as bisher unter einem besonderen Praͤsidenten r die Gegenstände der Militair⸗Oeconomie bestandene Kriegs⸗ raths / Collegium ist aufgehoben. Die Leitung der gesammten 3
rd i . arbeitung der verschiedenen Geschaͤftszweige ist dem Kriegs Minister die sorderliche Anzahl von Ministerial⸗Räthen (Ober⸗-Kriegs⸗
4 und Ministerial⸗Assessoren (Krlegstäthen) beigegeben,
aus deren Mitte er seinen Kanzlei-⸗Direktor nach eigenem Ermessen wählt. Naͤchst denselben werden der Inspekteur der Artillerie, oder ein anderer höherer Offieier, ferner der , * w der N in egenstaͤnden ihres Fa ur Berathung gezogen und zu n Ie n , , Die Gr hc; selbst 5 aaßgabe der Gegenstäͤnde, theils buͤreaukratisch durch riegs⸗Minister allein, oder durch Zuziehung des ordent⸗ liche erenten, theils a , ö. Die Form der Erledigung bestimmt der nister. ie Fälle übrigens, in denen eine collegialische Berathung nothwendig stati fin⸗
uli unter
men nicht beitritt, die Grunde seiner abweichenden Entschei⸗
rine ein ungerechter Vorwurf 8323 t wurde.
iesige Verein zur Sammlung von Beiträgen fuͤr die Milderung des Nothstandes in Griechenland hat seine
Regierung residiren sollte.
den muß, sind besonders festgesetzt. Fuͤr die collegialische
Berathung finden unter dem Vorsitze des Ministers regel⸗
mäßige Sitzungen statt. Die Beschluͤsse werden nach der Stimmen⸗-Mehrheit gefaßt. Der Minister ist jedoch hieran nicht gebunden, hat aber, falls er der Mehrheit der Stim⸗
dung Seiner Königl. Majestät vorzulegen. ; Unter den unmittelbaren D, des Kriegs ⸗Ministers
besteht als Ministerial-⸗Section eine besondere Kriegskassen⸗
Verwaltung, die einen Ministerial⸗Rath zum Vorstande hat, und im Namen und beständigen Auftrage des Kriegs⸗Mini⸗ sters diejenigen Communicationen besorgt, die derselbe seiner dn nach nicht selbst besorgen kann, ferner die Liefe⸗ rungs⸗Accorde trifft, und andere dergleichen Verhandlungen vornimmt. ; .
Der Wirkungs⸗Kreis des Ober⸗Recrutirungs⸗Rathes, als einer, von den beiden Ministerien des Innern und des Kriegs— wesens ressortirenden Collegial⸗Stelle, bleibt unveraͤndert, so wie er in dem Recrutirungs⸗Gesetz vom 10. Febr. 1828 be—⸗ stimmt ist. Die bisher bestandene Assentirungs⸗Commisston ist aufgehoben. ͤ
Nachrichten aus Griechenland.
An die vierte National ⸗Versammlung der Grie⸗ chen der Präsident von Griechenland. (Fortsetzung.)
Indem wir das Panhellenion errichteten, wuͤnschten wir die Einsichten und Kenntnisse zu benutzen, welche die Behörden, denen die Nation oft ihr Interesse an ⸗ Unterpfand bewahren mußten.
vertraut hatte, wie ein Wir wuͤnschten zugleich Europa zu zeigen, daß Grie—⸗ chenland Ordnung wolle, und daß es der Regierung, um der Nation in diesem Verlangen beizustehen, zukomme, sich zuerst selbst willkuͤhrlicher Gewalt zu enthalten. Die Re⸗ gierung mußte vor Allem sich mit der Armee, der Marine und den Finanzen beschäftigen. Die provisorische Organisa—⸗ tion der Armee durch Errichtung von Regimentern (Chi⸗ liarchieen), die Verordnung, die den Seedienst regulirt, so wie die Verordnungen Le , e.
der C i Bank * an der General⸗Inten⸗ danz, waren die , , , ,. der innern Organisation. Nach der Bekanntmachung dieser Einrich⸗
tungen erhielt der National⸗Schatz Kapitallen, und die Na⸗ tional⸗Bank lieh ihm die Summe von 2,034,560 Tuͤrkischen Piastern. Der Archipel ward von der Piraterie gereinigt, we⸗ gen welcher dem ehrenvollen Namen der . 3
ei Troͤ⸗ zen und Megara versammelt, reihten sich die tapfern Krie—⸗ ger wieder in Reih und Glied, die fruher durch Elend und
Unordnung auf den Weg der Verzweiflung geschleudert wor⸗
den waren. Eine Abtheilung unter ü buͤrgte die Sicherheit der Schfffahrt im Archipel, und brachte unsern unglücklichen Brüdern, den Chioten, allen Trost, den wir ihnen geben konnten. Eine zweite Abtheilung, unter dem Vice⸗Admiral Sachturi ward zu der Blokade beordert, welche die Admirale der verbündeten Machte uns noöͤthigten, anzuordnen. Kaum waren diese Maaßregeln im Gange, kaum hatten wir angefangen, stu . die wiederher⸗ stellende Thaͤtigkeit einer geordneten Regierung in allen Pro—⸗ vinzen des Staates zu entwickeln, als eine neue Geißel uns betraf, und Alles auf eine bedenkliche Weise wieder ver⸗ wirrte. Aus dem Lager Ibrahim Paschas kam die Pest äber uns; sie verbreitete sich nach den Inseln von Spezia und Hydra, nach Poros und andern Provinzen von Morea.; Die Natlon ging auch durch diese neue Hassnn mit dem edlen Muthe und der bewundernswüͤrdigen Hinge—⸗ bung, die sie auszeichnen, und kämpfte auch diese neue Ge⸗ ahr nieder. Obwohl die Sanitäts Lordons unübersteigliche chwierigkeiten darboten, so ward dessen ungeachtet die in= nere Organisation der Provinzen geregelt. Die Demogeron⸗ tien, die außerordentlichen Commissaite, und die provisorischen Gouverneurs wurden eingeführt; desgleichen auch San itäts= Anstalten. Hafen⸗Commando's, Stadtpolizeien errichtet, und die Zollstätten geordnet. Zur selben Epoche, und im Augenblicke, da unsere Geld— einküͤnfte erschöͤpft waren sendete die göttliche Vorsehun uns Tröstungen. Ihre Masestaͤten der König von Frank— reich und der Kaiser von Rußland geruhten, uns baare Geld⸗ Subsidien zu gewähren. Die von Frankreich ward von ei⸗ nem ö Agenten begleitet, der bei der Griechischen
Was wir also als wir am Rettüngsaltar der verbandeten Fuͤrsten die Bitten Grie⸗
chenlands darbrachten, dies begann so in Erfüllung Her
.
dmiral Miaulis ver ⸗
.
r .