1829 / 246 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ten Stande.

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zur Alllgem e inen Preuß ischen Staats⸗-Zeitumg Nr. 246.

2 1

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Unsere Ref nen realisirten sich auch durch die groß.;

sinnige Mitwirkung bes Abmirals Eobrington. Dies edle Freund der Sriechischen Angelegenheiten bewirkte in Al drien die Räumung des Pelgpönnefes von den zle e rn Truppen, während' die Fränzösische rpedirten durch; Dem, kung ihrer Landung auf der Halbinsel bie letzte Hand an jens Werk ihrer Befreiung legte. Aus den Festungen ele die und Achaja's zogen die Muselmänner wirkli . Einwohner jener Gegenden, so viele ihrer so lange * Eri Leiden Üüberleben konnten, bezogen endlich r nh. 3 mer und Einsden ihres geliebten Dare lande e . lich hinterließ ihnen der Feind an statt 333. St 6 er 3. fer und der wohlbebauten fruchtbaren w g. . nem Einbruche besetzt hatte. 11 823 Franzoͤsischen Truppen, Dank ihren Anstrengungen und Käm— pfen, Dank dem Beistande, den diese Armee uͤberall reichlich ähsgeß, wo se lagerte; diese Provinzen fangsg an sich zu Kbälen; Lie zestenzen ven akon We, Nabtin nud 53 sich, wie durch ein Wunder, wieder aus hren Truͤmmern, kd find bereits in sicherem und wehrhaf⸗ Im November drohte die wieder, in der Provinz Kalavrita, erschtenenz Pꝛst der Halbinsel eine zweite Kataströphe; aber die Französtschen Krieger verließen, auf die erste Aufforderung ihres berühmten Anführers, ihre Mi— litair Quartlere, und indem sie, unter den Vefehlen des Generals Higenet, inmitten vieler Entbehrungen und Ge— r., einen Sanitäts- Cordon bildeten, und der Menge Un— gluͤcklichen Lebensmittel und Kleidung zukommen ließen, rot,; teten sie in wenig Tagen den Samen der furchtbaren Seuche aus. Die Franzoͤsische Armee stand im Peloponnes. Die Conti- nental⸗Griechen, in der Erwartung, sie die Gränzen von Morea uͤberschreiten zu sehen, sprachen ihre dies fällige Gesin nung gegen uns aus, und wir hofften sie verwirklicht zu se—⸗ Hen, well uns die diplomatische Acte (das Protokoll vom 16.

November 1828) unbekannt war, die uber diese Sache anders verfügte. Während sich indessen diese Expedition anschickte, das Land zu verlassen, das sie wieder aufleben machte,

erhielten wir neue Beweise der Freigebigteit Karl X. Seine Majestat genährt uns . e Geidhulfe, und die Französische Armee läßt Befatzungen in den Fe

stungen Messeniens, und giebt uns kostbare Elemente, um

*. 2 n zunserer reguiairen Truppen die Entwicke⸗

ö. . W 3 e gn, zu geben, deren sie ermangeln.

ich besch . are er, ajestät des Königs von Frank— reich bechränkten sich nicht darauf, er bestehlt, und die Un,

luͤcklichen, die als Sklaven 16 i bieden w, n. waren abge⸗

ö it und ihr Vaterland wie⸗ der. Eine Commission, bestehend aus ö des wiß

senschaftlichen Instituts von Frankrei nstlern ist abgeschickt worden, um das i g. e ehr. er. zu durchforschen. Diese Manner hun werden sich mit Un, tersuchungen beschäͤftigen, die auf die Alterthumskunde, seo⸗ Lr hie, Kuͤnste und Wissenschaften Bezug haben, und unser Vaterland wird die Fruͤchte ihrer kostbaren Bemühungen ge⸗ nießen. Die Repraͤsentanten der verbundeten Fürsten kamen * tember nach Poros, und wir wurden aufgefordert, hnen die nöthigen Aufklärungen über die Fragen zu geben, 6 die Mächte im Begriff waren, in Folge

6 ktikel des Londoner⸗ Vertrags zu entscheiden. Wir er⸗ s En iese unfere Pflicht, immer vor Augen habend die

d , , eisungen, welche die Versammlung von

uns nach diplomatischen Commisslon gegeben hatte, und Se. M. Er. Weisnngen richtend, so viel von uns abhing. Najestãt der Kalser von Rußland, und darauf Se.

König Gri ug don Großbritanien, beehrten gleichfalls enland durch We ee 5 .

des eg ierung vo nland. Im Herbste geen ehre begann die 2 2 euem

ö. Soll vom 16. November ward un, w H gierung uns zugekommen ad . 6 39. 5 .

nach dem Sitze der R

1 ,

lexan⸗

Pforte.

ihr die Mittheilungen sererseits der Gerechtigkeit der verbuͤndeten .

terbreitet haben. Ihr werdet sehen, daß wir darn str ten, uns nicht von den Grundsatzen zu entfernen, we National⸗Versammlung von Epidaurus leiteten, ohne jedo dabei auch die zu uͤbersehen, die eine nothwendige ö sind der Stellung Griechen land in Bezug auf sich fis und in Bezug zu den vermittelnden Mächten und der Ottomani

Der Vertrag vom 6. Juli spricht bestimmt und ausdruͤcklich von dieser Stellung; daher die gegenwärtigen Unterhandlungen zum Zwecke haben, die Stellung definitiv est⸗

gut heißen werdet, die auch wir 43 z n⸗ eb⸗

che die

*

zusetzen. Wir halten es fuͤr uͤberflüssig, Euch von den Ursachen

zu sprechen, welche die ande Tel nung, der von den Na— tional Versammlungen von re, ,. stros und Troezen decretirten Gesetze unmoglich machten. Wir denken auch, daß dieselben Ursachen fortdauern werden, so lange officielle Vertrage nicht den Landesumfang von Griechenland und die Verhaͤltnisse seiner Regierung zu den vermittelnden Maͤchten und zu der em ff, lern bestimmt haben werden. So lange dieses nicht geschehen ist, konnen wir, unseres Er⸗ achtens, nur provisorisch die innere Ordnung regeln, durch gerechte und strenge Maaßregeln die Rechte sichern, welche die Burger um den Preis ihres Blutes erworben haben, und uns mit der Reviston unserer Fundamentalgesetze be— schaͤftigen, indem wir die Lehren der Erfahrung gewissenhaft benutzen. Diese Betrachtungen dietirten alle provisorischen Reglements, die das Ganze der Handlungen der gegenwär⸗ tigen Regierung ausmachen. Der Staats⸗-Secretair wird sie Euch alle zu Eurem Gebrauche uͤbergeben, wenn Ihr sie ver⸗ langen werdet. Der gerichtliche Theil (der Staats verwal⸗ tung) beginnt kaum organisirt zu werden, und wir haben, nach Uebersteigung zahlreicher Schwierigkeiten, so gut wir konnten, den Wünschen entsprochen, welche der 8. nach oft aussprachen. Auch sprechen diese bereits ihren Dank auf eine Weise aus, die dem Charakter der Griechen Ehre macht. Eine große Anzahl von Rechtsstreiten ist zu voller Zufriedenheit beider streiten den Partheien beige⸗ legt worden, ohne daß die Gerichte verbietende und hindernde ittel anwenden mußten. Doch giebt es unter diesen Rechts⸗ faͤllen einige, die eigene Bestimmungen erheischen. Wir ha⸗ ben ein Reglement uͤber die alten Schulden erlassen. Es iebt aber noch andere Reglements, die 23 vielleicht fuͤr eben o nothwendig finden werdet. Die Kirche hat viel gelitten

die Previnzen

durch die langen Leiden der Nation; unsere Pflicht war es,

tigen Zustande zu verschaffen. Dazu ward die geistliche Com= mission errichtet, deren Berichten wir entgegen sehen. Seit unserer 8 in Griechenland , wir uns mit der großen nhl von Griechenkindern, die das Elend und der Ruin des Landes dem Müßiggange und dem Verderben äberliefert hatten. Das Waisenhaus auf Aegina enthält de⸗ ren bereits fünfhundert, und die Schulen des gegenseitigen Unterrichts, die in verschiedenen Provinzen errichtet worden, gewähren bereits mehr als sechstausend Kindern den des Elementar⸗Unterrichts. Eine wird auf Aegina organisirt werden. In dieser Schule wer⸗ den Schuͤler gebildet werden, fähig, die der Nation nöͤthige 2.

uns vor Allem einen genauen Begriff von ihrem en, n

Methode des gegenseitigen Unterrichts zu lehren. Wir fen, mit Gottes Hauͤlfe und der Unterstuͤtzung der edlen Gr Hhenfreunde, jeder Provinz und jedem Dorfe Caaçker) d Vortheil der Elementar- Schulen zu verschaffen. einmal diefe Baste auf festem Grund gelegt, dann wird es die Pflicht der Regierung seyn, ohne Ver—⸗ zug Central Schulen in verschiedenen Provinzen des Staa— tes zu errichten, wo die durch den ge 5 Unterricht vollendeten , Unterricht in der Literatu

den Kuͤnsten und

Eine militairische Central⸗Schule ist bereits errichtet

pol, unter der Leitung eines wäaͤrbigen und eifrigen Chefs; diese Schule e , . unbezweifelt glückliche E 23 Dieses Institut bildet einen Thell des en der Griechi⸗ schen regulairen Truppen; der vor Kurzem mir zugekommene Bericht des Herrn Gbersten Heidegger, der bisher di stalt leitete, wird Euch bekannt ae, was bisher worden, und was noch zu thun lbrig bleibt, um unsern

ormal⸗ und Musterschule