1829 / 252 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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reußische Staats“

M 252.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. .

Seine Majestaͤt der König baben dem Oeconomie⸗In⸗ spector rern e, bei dem w rr, Knaben Institut zu Annaburg, das Allgemeine Ehrenzeichen zweiter Klasse zu ver⸗ leihen geruhet. ; ;

en; Seine Ereellen; der General · lieutenant . , nn. der 6ten Diviflon, von Torgau. Der rien, 2 Regierungs / Pra sident von Renthe, von . . ; Aög ereist: Der Königlich Großbritanische Cabinet Courier . nach Frankfurt a. M. 9

Zeit un gs-Nachrichte n. Ausland.

Nachrichten vom Krieg s⸗Schauplatze.

In Verfolg der, uͤber Wien eingegangenen und von uns bereits gegebenen Nachrichten von der Besetzung von Adria-; nopel durch die Russische Armee, koͤnnen wir nunmehr fol⸗ ö auf anderem Wege uns zugekommene und einiges Nä⸗

: ber dieses wichtige Ereigniß enthaltende Meldung

„Eine Deyesche des Grafen Diebitsch-⸗Dabalkansky, da= tirt aus dem Est, Serail alten Ser all von Adrian opel dom g, Lig August, bringt die Nachticht, daß die flegreichen Russischen Truppen Tages um 9 ÜUhr Morgens diese Und berähntte Stadt besegt haben, Die aus 19, Mhh Truppen bestehende * der Russen, obgle r a 2 zum Nuckzuge 23 . e uͤberließ den * Fahnen, 5 Roßsch weife, ihr Lager, bre Sewehre nebst ihrer Munition, und erhielt die Erlaubüiß, * . nach ihrer Heimath zu begeben, um sich dort mit dem 6 K hire. 8 * ** . ahs n als christliche, kam mit vo lem Vertrauen der r, , e ,, ;

Ruß lan d.

; . Vererezusg, 2. . Hier ist solgendes Aler i g se ü chien

. , ung der mehr als ein⸗

6 te Unsres Reiches gegen die Ottomanische

——ᷣ 8 been, wild durch den Ses. set Kies s sen auf

. von dem glaänzendsten Erfolge gekrönt; allein ; der eit, mit welcher der Feind alle Friedens⸗ ihm Ausbruche der Feindseligkelten und

bis gemacht worden sind, zurückweist, sehen Wir ö cer nn das Ende derselben voraus. Indem Wi ergchten, daß der in Unsrer ael ö und der gewöhnliche A s ergasnzt werde, b

„Grusien und Bessara⸗ dert Seelen drei Rekruten

, ö Wang de a . den G ts Cherßon sterine law, Poltawa, Kier? Perner 96

ing, hoch rüäckständigen beben ernten ahl von

ten Rekrutirung, fol vom 21. ml, wegen der in Unserm Manifeste sachen nl en d, , rochenen Ur⸗

neuen in dern ,

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den Jahre

Berlin, Freitag den, 1Iten September

werden.

; ö h gelieferten Troßknechte fuͤr die active Armee, fuͤr kunft Rekruten⸗Aushebungen aufgeschoben werden. ö üstig

3) Die Aushebung der jetzt ausgeschriebenen Rekruten soll nach Grundlage der bestehenden Gesetze und nach den Verfuͤgungen des besonderen, zugleich mit gegenwaͤrtigem Manifeste an den dirigirenden Senat erlassenen Ukas geschehen. In dem—= selben haben Wir unter Anderm befohlen, daß zur möglich= sten Erleichterung fur Unsere lieben getreuen Unterthanen die Bestimmung des Maaßes nur nach der strengen Nothwen⸗

nach den hung derse eschehen sollen. Gegeben auf der Insel Je⸗ lagin, am n Aug. im Jahre 1829 nach der Geburt 3 und im vierten Unserer Regierung. 233 (ger) Nikolas.“ Nach Inhalt eines Allerhoͤchsten Ukas vom selbigen Tage soll die durch das Manifest ausgeschriebene Recruten/ Aushebun auf folgende Weise geschehen: 1) Die Aushebung beginnt 1 dem 15. Nov. dieses Jahres und ist unfehlbar im Laufe zweier Mongte zu beendigen. 2) Der dirigirende Senat wird die nötigen Maaßregeln ergreifen, damit alle von den vorigen Rekrutirnngen noch nicht gestellten Reeruten bis zum bestimmten Termin eingeliefert werden. 3) u stel⸗ lenden Recruten duͤrfen nicht juͤnger als 18 ter als 35 Jahr seyn; auch durfen keine unter 2 Ar 2 n . , 6 262 2169 rperlichen Fehler betrifft, sonsoll in Hin beider beobachteten Regeln 4 In den Gouvernements- und Kreisst len die Rekruten nach getroffener Uehereinkunft Gouverneure mit den Gouvernements⸗-A Adelsmar hoben werden. 5) Rekruten Quittungen duͤrfen eben eingereicht werden. 6) Zur Equipirung der Rekruten. diejenigen, welche sie stellen, für jeden Mann 43 Ru entrichten. 7) Statt des fuͤr jeden Rekruten 4 Proviantes in Natura, sollen die Rekrutenste in Gelde nach dem Maaßstabe entrichten, wie in jedem Gou⸗ vernement zur Zeit der Rekrutirung die Preise stehen. 8) Hebräer sind als Rekruten genau so anzunehmen, wie es im Ukas vom 26. August 1827 und in den mit demselben her

digkeit, und die Erhebung der Gelder fuͤr die 4 *

ausgegebenen Vorschriften verordnet worden ist. 9 Die mi⸗ i. en Maaßregeln sind dem Dirigirenden des General⸗

abes Seiner Majestät des Kaisers uͤbertragen worden, so * die Sorge fur die puͤnktliche Rekrutirung uͤberhaupt und ihre Hen, den Senate auferlegt wird.

Ein ebenfalls unterm 22sten v. M. erlassener Uklas an

den Dirigirenden des Generalstabes Sr. Maj. des Kaisers

8. Grafen Tschernyschew, befiehlt diesem ix

zinsichtl der angeordneten ReerutenAushebung folgende rische Vorkehrungen zu treffen: 1) Von den auszuhebenden Re⸗ cruten sollen dem See⸗Ministerium 6. zur Complettirung der Flotten uͤberwiesen werden, als Wir zu diesem Zwecke be=

. haben; 2) alle ubrigen Reeruten sind, den n . fehlen gemäß,

unter die Armeen zu vertheilen; 3) hinsicht⸗

lch der Ezuipirung der Rierruten soll nach dem Beispiel dee. letzten Recrutirung verfahren werden.

Seine Majestat der Kaiser haben Allerhöchst 3e .

len geruhet: 1) Wenn bei Kronforderungen das

des Schuldners 2 dem Meistbietenden verkauft wird. so sollen keine Hei

den. 2) Wenn aber der Schuldner sonst kein Vermögen besitzt, so sollen dessen Heiligenbilder zum Nutzen der Kirche

desjenigen Kirch spiels verwandt werden, zu welchem der

Schuldner gehort. . Se. Majestät der Kaiser haben den Hofmeister Laßunske

zum Hofmarschall und jum Mitgliede des Hof. Comtöirs r..

ernennen geruhet.

JT.

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reisen der vorigen Recrutirung ohne alle Erhö⸗

er denselben

ng in der vorgeschriebenen Zelt dem dirigiren⸗

.

igenbilder 89 Hammerschlag gebracht wer

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