1829 / 266 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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w—— Frankreich. : paris, 17. Sept. Gestern, als am Ster etage Lud⸗ wigs XVIII., wohnten Se. Maj. der König und J. K. H. die Dauphine, in Begleitung der Minister, gegen 11 Uhr einer Seelen⸗Messe in der Schloß Kapelle zu St. Cloud bei. Der Dauphin hatte sich bereits um 91 Uhr zu demselben Behufe nach St. Denys begeben, wo sich unter Anderm auch das diplomatische Corps zu der Feierlichkeit eingefunden hatte. Gegen 12 Uhr waren Se. K'oͤnigl. Hoheit wieder in St. Cloud zuruͤck, und wohnten sofort einem Minister⸗Rathe bei, in welchem Se. Maj. der Konig den Vorsitz führten. Englische Blätter enthalten den Prospectus uͤber die von den Bewohnern der Bretagne geschlossene Union, wegen dessen Bekanntmachung das Journal du Commerce vom 11. d. M. confiscirt worden 8. Derselbe lautet wie folgt: „Wir, die unterzeichneten Bewohner der funf De— partements der alten Provinz Bretagne, die wir unter der Gerichtsbarkeit und dem Schutze des Königlichen Gerichts— hofes zu Rennes stehen und durch unsere eigenen Eide, so wie durch die Eide unserer Familienhäupter, zur Treue gegen den Konig und zur Anhaänglichkeit an die Charte verpflich— tet sind; in Betracht, daß eine Handvoll politischer Raͤnke⸗ macher gedroht hat, den kühnen Versuch zu wagen, die durch die Charte festgesetzten Buͤrgschaften zu vernichten; in Betracht, daß, wenn die Bewohner der Bretagne in diesen Buͤrgschaften eine Entschädigung fuͤr diejenigen gefunden

haben, die ihnen bei ihrer Vereinigung mit Frankreich ir eischt,

anden wurden, es ihre Pflicht und ihr Interesse erh ich diesen Ueberrest ihrer Freiheiten und Vorrechte zu sichern,

und daß es . eine, ihrem Charakter und ihrer 1

Ehre schuldige Pflicht ist, den große ien Widerstand ih⸗

Ein riffe, Eigenmaͤchtigkeiten und Mißbraͤuche minssterieller Gewalt nachzuahmen; in Be tracht, daß thätlicher Widerstand ein großes Unglück seyn wärde, auch kein Grund dazu vorhanden ist, indem uns die Mittel zu gefetz lichem Widerstande offen stehen; . ein Recurs zu der richterlichen Gewalt uns am meisten hof⸗ fen läßt, den Unterdrückern einen überzeugenden Beweis don unserer vollkommenen brüͤderlichen Eintracht zu geben; be— schließen wir unter der Aegide der Ehre und des Rechts;

ein jeder von uns die Summe von 10 Franken zu unterzeich-

nen, mit Hinzufuͤgung des Betrages eines Zehntheils der Steuern, womit die Unterzeichneten in die Wahl Listen für 1830 eingetragen sind; und uns zu verpflichten, dieses Geld

an die General⸗Einnehmer, wenn es noͤthig werden sollte, der⸗

gleichen zu ernennen, auszuzahlen, so wie es der nachstehende dritte Artikel vorschreibt; ) Diese von uns hergegebenen Sum⸗ men sollen einen gemeinschaftlichen Fonds fuͤr die Bretagne bilden, der dazu bestimmt ist, die Unterzeichneten fuͤr die Ün⸗ kosten zu entschädigen, die sie sich durch die Weigerung zu⸗ ziehen mochten, irgend eine ungesetzlich aufgelegte Steuer zu entrichten, sey es, daß diese Steuer ohne die freie, ordnungs⸗ mäßige und constitutionelle Mitwirkung des Königs und der beiden Kammern, wie solches die Charte vorschreibt, oder

durch die Mitwirkung von Kammern, eingefuͤhrt worden

wäre, die in Felge eines mit den verfassungsmäßigen Formen nicht in Uebereinstimmung stehenden Wahlsystems gebildet worden seyn sollten; 3) Sobald der Fall ein⸗ tritt, daß ein officieller Vorschlag gemacht wird, ent— weder das Wahl⸗System auf eine verfassungswidrige Weise zu verändern, oder ungesetzliche 3 einzuführen, sollen zwei Mandatarien von jedem Bezirke in Pontivy zu⸗ sammentreten, und, sobald 26 derselben vereinigt sind, aus den Unterzeichnern, fuͤr jedes der 5 Departements 3 Gene⸗ ral Einnehmner und einen Unter⸗Einnehmer ernennen, 4) Die Pflichten der Unter⸗Einnehmer sind folgende; sie müssen Un, terschriften sammeln; dem Aten Artikel gemäß, für die nöthi⸗ gen Entschadigungen err: auf Verlangen eines Unterzeich⸗ ners, dem man die Zahlung einer ungesetzlichen Steuer zu— muthet, in dessen Namen, und unter dem Schutze des ö.

ter⸗Einnehmers seines Departements, oder eines in seinem

Bezirke ernannten Deputirten, die Vertheidigung desselben und alle daraus entspriugenden Folgen ubernehmen und sich dazu aller ihnen gesetzmäßig zustehenden Mittel bedienen; auch gegen die Urheber, ÜUnterstützer und Mitschusdigen bei der Ausschreibung und Erhebung solcher ,. Auf⸗ lagen, Civil Klagen einreichen; 3 Die Unterjzeichneten er, nennen Hertn und Herrn als Mandatarien ihres Bezirks, 3 Iten Artikel gemäß, mit den Mandatarien der andern Bezirke zusammenzutreten, und ihre gegen wärti⸗ gen Unterschriften den General, Einnehmern, sobald sie er, nannt sind, zu uͤbergeben.“ ö ö =

Das Journal du Hävre jeigt an, daß in der alten

„Belagerung von

Notmandie, jetzt den vier Departements der untern Seine, des Calvados, des Canals und des Eure, ein Verein, dem— jenigen aͤhnlich, welcher in der Bretagne geschlossen worden, gestiftet, und daß die dieses Bundnisses naͤch⸗ stens durch die oͤffentlichen Blätter zur Kenntniß des Publi⸗ kums gebracht werden wurden. Das Journal du Tom⸗ merce glaubt, daß auch die Dauphiné, oder die Departe⸗ ments der Dröme, der Isere und der obern Alpen, diesem Beispiele folgen werden. E.

Das Journal des Deébats enthaäͤlt einen Aufsatz,

worin es aus dem persoͤnlichen Charakter und dem bisheri⸗

gen politischen Leben der Grafen von la Bourdonnaye und von Bourmont zu beweisen sucht, daß diese beiden Staats⸗ manner sich mit ihren Collegen unmöglich vertragen kzun— ten, und daher nothwendig uber kurz oder lang, vielleicht schon im naͤchsten Monate, aus dem Ministerium ausschei⸗ den mußten. „Wie man behauptet,“ fuͤgt dasselbe hinzu, „sieht sich der Fuͤrst von Polignae schon jetzt nach populai⸗ reren Namen um; es wird ihm nicht schwer werden, der— gleichen zu finden. Er mag sich aber wohl vorsehen: mit dem Ausscheiden jener beiden Minister wird die Gpposition der Nation nicht aufhören; er allein wird alsdann alle 2 en, erfahren, die er bisher mit seinen Collegen theilte.“

Die Gazette de France giebt zu verstehen, daß die Deputirten⸗Kammer sich des größten aller Verbrechen schul⸗ dig machen wurde, wenn sie sich durch die liberalen Zeitunͤ gen dazu verleiten ließe, das Budget zu verwerfen. „Wenn die Rammer“, äußert dieselbe, „jemals verblendet genug wäre, um in ihrem Haschen nach einer falschen Popularität ein solches Verbrechen zu begehen, so wurde sie uber sich selbst den Stab brechen und sich fuͤr all das Blut und die Thraͤ⸗ nen, welche dadurch uͤber Frankreich kommen möchten, verant⸗ wortlich machen.“ Das Journal du Commerce be— merkt, das ministerielle Blatt vergesse bei diesen trüben Pre⸗ er gn gen nur eine Sache, namlich daß die Steuern bis zum 31. December 1839 bewilligt seyen, daß sonach dem Mi⸗ nisterium Zeit genug bleibe, falls das Budget fuͤr 1831 ver⸗ weigert werden sollte, eine neue K⁊mmer zusammen zu beru—⸗ *. 2 2 auch 2 2 er * i, .

J e . U⸗ . dee, de m de. größten Trübsalen, wenn das Budget verworfen wird; sie hütet sich aber wohl, den Ministern den Rath zu ertheilen, sich zurückzuziehen. Licher gehe Frankreich, als das la Bourdonnayesche Ministerinm, unter das ist ihr Wahlspruch.“ ; ł

Der erste Praͤsident des hiesigen Königl. Gerichtshofes, Baron Scguier, ist gestern aus den Bädern am Fuße der Pyrenäen hierher zurückgekehrt. 2

Man glaubt, daß der Contre⸗Admiral, Baron von Mackau den Vice⸗Admiral Halgan in der Direktion des Marine Per⸗ sonals ersetzen werde.

Die Gazette de Fran ee enthält Folgendes. „Zwei

große Ereignisse haben uns auf kurze Zeit den 2 as

des Helden beider Welttheile vergessen en?

Debut der Mlle. Saint⸗Romain in der ir lf en Oper und das Wiederauftreten der Mlle. Sontag in der Italiäni⸗ schen Oper. Die Ufer der Seine haben wie die des Rhone von laͤrmenden Beifalls Bezeugungen wiederhallt; aber in Paris war der Ausbruch der Freude aufrichtig und unschäd⸗

lich, in Lyon war er douͤster und drohend; in der ersten

Hauptstadt des Reiches bezahlten die Beifallklatscher, in der jweiten wurden sie brrah l Mlle. Saint Romain hatte sich auf dem Zettel als erste Tänzerin des Derliner Theaters angekündigt; dies war eben keine Empfeh⸗— lung füt fie bei dem Pariser Publikum. Wenn

Deutschland mit Recht 5 seiner musikalischen Productio⸗

nen berühmt ist, so giebt es dagegen kein Land, wo die Tanzkunst weniger Celebrität hätte als dort. Allein der Name der jungen Tänzerin verhieß uns auch schon, daß sie Franzö= sischen ÜUrsprungs sey. Sie ersch Lorinhn und wurde nicht nach ihrem Rufe (einige Theater Freunde hatten sie der Taglioni 8 ; Seite gestellt), fondern nach ihrem Verdienste beurtheilt. Sie ist blond, sehr klein, aber wohl en, was ihr Talent an⸗ betrifft, worüber die Pariser a läßt sich dasselbe in wenigen Worten vollkommen ichnen⸗ Mlle. St. Romain hat die Grazie der Mlle. Taglioni und die Kraft der Madame Montessu. Einen vollkommenen Vergleich mit der Erstern kann sie indessen nicht aushalten. Das zweite große Ereigniß, woriber wir zu berichten haben

(das zweite der Ordnung nach, seiner Wichtigkeit nach aber Beilage

ien im zweiten Acte der

ein höoͤchste Richter sind, so

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