1829 / 273 p. 11 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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ie Gewerbestener betrifft, so kann fur alle diejen gen, welche ein e. ——— aiso auch für diejenigen Ansaͤuger, welche zu einer der beiden Steuerklassen der Handeltreibenden gehoren, im ersien Jahre ihres Gewerbeberriebes nur der Mittelsatz ihrer Steuerklasst, alz der ihnen auffulegende Steuersatz, den Grund- Principien des Gewerbesteuer⸗Gesetzes gemäß, erhoben werden, und eine Ermäßigung dieses Steuersates ern in dem folgenden Jahre, mit Räckscht auf die in dem ersten Jahre über den Umfang des Gewerbes gemachten Erfahrungen, start finden. Hierguf. 8 die Provinzial. Behörden besonderz hingeipiesen, und wird dadurch sede fiebertragung eines Theils der Gewerbesteuer für die Gewerbs⸗ An singer im ersien Jahre ihres Gewerbeberrie bes durch altere Gi werbetreibende für die Zukunft von selbst wegfallen ; Much snden Wir käme genügende Veranlafsung, die geseßzliche Bestimmung, wonach die jenigen, welche im Lande uümherrezsen, ——— narenbeßtellungen aufjusuchen, zu diesem SHeschaͤft einen —— 83 lsen —— —— die —— * 2 nwaärtig und vor beendigter Nevision ; —— n. Bei die ser Reyssion wird aber der Gegeust and anderweit zur Berathung kemmen.

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ö in Betäckscht zung des von den Ständen an . 9 ches, bereits angeordnet, daß k 2 Kaufleuten nud Fabrikanten, falls sie im 1 2 8 ssen, gestattet seyn

renbestellungen auszusuchen, im n, , ner, . ehe, unter Sur ick abe bes Gemerbescens r den 1 enden ein andere? Indididenm in deäsen tir n, ,,,, Ausfertigung eines nenen Gem e

g. Weg die Cerschiedenen, in Behiecbnng auf ein; gerichtliche un Deter , nn eiezendeiten, ius vorgelegten Petitionen aun,

e g 6 gerwäataaung der Herichteget ihren und Gleich,

ĩ är aüe Sadäang pflichtige, nicht minder wegen er, , , , d, wen, bei dei Ne visson ber n r ö e, wee, Emein gestellten Aatrag: das Ne ssort · Ne⸗

allgem. ;

gulecio vom 20. 1318 nad die Ordre vom 4 Februar 1823 r,, über alle und jede Ansprůͤche ohne Ku nahme zujnlaffen, Können Wir richt eingehen, da die dies faiisi=

, , , . erwogenen, in der Natur der An= seipst Liegenden Gründen beruhen und besondere Falle, welche eine Aufhebung oder Modisieation dieser Verordnungen als zweckmäßig erscheinen lassen möchten, nicht angegeben sind.

. Auch das Gesuch am Aufhebung der cutions · Beflig⸗ niß der Dameinen Verwaltung ist nicht gewahrbar, da diese Besugniß fär die Ordnung im Staatshaushalte nothwendig, übrigens jedem Betheiligten die Berufung auf rechtliches Ge= bör wegen streitiger Ansprüche die er Art nachgelassen, und da—= durch Jeder gegen Rechtsverletzung gesichert ist.

d. Was den Antrag anlangt, den Unterschied zwischen Forst⸗ Bedienten * t und . 1— en 2 Personen, in Bejichung anf die Gigubwärdig keit ibrer Proto 2 aufiubeben, , . * Criminal-

rdnung e Erw4gung e en

. g. n n,, ,, daß in den Rhein⸗ Provinzen keinem Geseßze rückwirkende Kraft beigelegt werden moge, b es nicht, da die Preußischen Gesetz? bereits hier⸗ über die notbigen Veslimmungeh enthalten.

) Auf das erneuerte Gesuch, daß die überlebenden Ehe⸗ männer, welche unter den alteren Provinzial⸗Statuten ihre Ehen geschlossen, vom Erbschaftsstempel wegen des Nachlasses ihrer Frauen befreit bleiben möchten, können Wir aus den, in Unserm Landtags Abschiede vom 13. Jasi 1827 unter B 10 ent- wickelten Gründen nicht eingehen. Die bei der Wiederholung Dieses Gesuchs festgebaltene Änsicht, daß bei der Auflbsung von Eben, die in den Rbein⸗Provinzen noch während der Gesetzes⸗

a der Iitern Statuten geschloffen wa en, den überlebenden Ebegatten leine eigentliche Erbschaft erißnet werde, simmt mit

en von den Gerschten befolgten Nechtsgrundsaͤtzen nicht über⸗

ein Die von Unsern getreuen Standen bevorwortete Anord⸗

ung, daß dergleichen gbemanner länftig mit dem Erbsch ftz= r von dem Rachlaffe ibrer Frauen verschont blei en follen, nnte daber nur durch eine Kende ung des Gesetzes her- eige—⸗ fuhrt werden, ju welcher es zur Zeit an Veranlgssung mangelt. 2 8 Dem von Üüns ais erkannten Antrage, wegen . Kossen und Weitldufigkeit bei Aufnahme der r, e ben ei, bee ies nen rel Tine, in der . * u. g vublieirren Ordre vom 22. November v. J. l on Unsern getreuen Standen erbetene Herabsetzung. . ee m, rensatze, welche bisber in den Lan= aur die än, m, wien Renn- ufer erheben worden sind, hein ufer demmenigen Landegtheilen auf dem rech= len, rn söch ger ne, mme die sranzssicch; Horb. bei S * 8 (baden Wir, unter Vorbehalt der künftig 9 Dcga ni satign dee echte und Hopgtheken Verfassung de⸗ , ; h 8 Bchdr s 7 An⸗ weisung * laffen en mit der nöthigen An 10 Durch die gan im Allgemeinen bei us stel⸗ lungen gegen die Gesetze vom 1 April . sebe sorgfaltigen und unter Zujichung von Landes Eingesessenen

haben Wir Uns zur

der ke Den, gene Gefaͤle vorsiellen:

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piederthest sattzefunzenen Ertetetungen etlefslen worden sint *. , derselben 8

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Gegenstande

enden)

Wenn Unsere getreuen Stände in ihrer ĩ 8a . ru ctsichtslosen n 2

ag anlangt, daß zu Sicherung des enthums gegen siscalische A aa 2 Arn ,., ellt werden möge, so wollen Wir, um Ünsern getrtuen S den einen Heweis Unserer Landesvat ; und Gnade zu geben, denselben bewilligen und feen dem sest, das in der Rhein- Provinz der volltändige rubige Besitz einer

oder eines Rechts din 1. Janugr des 161 2 sitzer gegen die Anspräche bes 23 sicheen n Diese Bewilligung soll jedech auf bereits in ng begriffene oder bis zi Schlusse dez Jabres 15d nech jur Verhandlung

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en. 28 12) Dem Kntrage, daß bei Revision der Bergwerls⸗ Gesehe

auf die in den benachbarten Staaten erga e, . t genommen werden e, u , siatt ju geben beschlossen, und Unsere Bebürden 6 13 Wenn Unsere getreuen Stande daran an die Ein. Q 2 herzustellen, wonach die 2 gegen , des zehnjahrigen Zeitraums, nach weichem, der dar- tigen Verfassung

ben, welche die unter 6. lich b uns ie e, 4 . . e e. n . che 3 ur Vermei= tbenschende gesedliche Ein⸗

werden demngchst die e tage aber das Weitere bekannt ma

̃ 3 der zeltbee von ken Gemesnde Kassen Kosten der Gendarmerie haben Wir bereits, wie Ün . treuen Stände guz der Entschließung bei Nr. 23. crschen wer= den, ihrer diesfallsigen besondern Petition statt gegeben.

15) Die bei der ieren, . der Rhein⸗ Provinzen wegen Verbessecung der dußcrh Lage der Geistlichkeit ergangenen Ver= sicherungen sind bereits durch dftere bedeutende Bewilligungen erfuͤllt worden. Wir behalten Uns auch vor, solches, den um⸗ staͤnden nach, ferner zu thun. 2

Wenn aber die Rheinischen Psarr⸗Femeinden für die Ver⸗ besserung des Pfarr⸗(öchalts Alles vom Stgate erwarten, so muß ihnen mit Bezlehung auf das unter (6. anliegende re Memoria Unseres Ministers der Geistlichen Angelegenheiten bemerklich ge⸗ macht werden, daß sich daju weder der Staat durch jene Ber⸗ sicherung bel ber Besihnahme anheischig gemacht hat, noch aus ber Säcularisation eine solche Obliegenheit des Staates hergelei⸗ tet werden kann. —;

Nur gleiche Beweggründe, wie lolche den Staat zur Unter aged e i , . bei der Verbesserung der . Ichalte andermwäarts benimmen, werden daher auch in den Mhein⸗ Provinzen. bieranf Kimwerlen nnn. Da die; aber bios in an= zelnen Fällen gesche hen kann, so bleibt die Befriedigung des Be⸗ duͤrfnisfez in 36 Rbein- Provinzen eben so, wie anderwarts, hauptsaͤchlich der eigenen Sorge der Pfarr Gemeinden überlassen.

ür ünterstüßüng ausgchienter Scelserger ist theils durch

die, den nen errichteten Bisthümern dazu übcrwiesenen Emerlten

vads, theils durch einen von Unsern Minister der Geistlichen

ngelegenheiten verwalteten besondern, zur Pensionirung der

van . leit in den Rhein⸗-Provinzen mit besiimm⸗ ten Fonds bereits gesorgt.

z Den Sun rintendenten und Land- Dechanten in dortiger Provinz besondere Remungrationen aus Staats Kaen zu bewilll⸗ en, wie unsere getreuen Stande solches bevorworten, müsfen Wir Hie cn sinden, da in Unsern uͤbrigen Provinzen mit den ge⸗ d, . keine dergteichen besondere Einkünfte verbun= den sind. ;

17) Wir genehmigen, dem Wunsche Unserer getreuen Stande gemäß, zur Erleichterung des landwirthschaftlichen Verkehrs und der Abfuhr der Branntöhlen aus den Koöhlenwerken bei Liblar,