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die Chaussirung der Straße von Bruͤhl nach Liblar auf Kosten
des Bezirks⸗Straßen⸗Fonds der . zu Köln unter der
Bedingung, daß die betreffenden Gemeinden sich verpflichten,
keine n n, in dem Falle fordern zu wollen, wenn mili⸗=
tairische chten im Kriege die Zerstͤrnung der Straße noth⸗ wendig machen sollten. =. erg ein — ; . . ist auf den anderweitigen Antrag: eine gleiche Beguͤnstigung auch auf jede andere, zur Umgehung der Fe 837 Juͤlich benutzhare Straße 2 nicht einzugehen, weil solches den bisherigen Grundsaͤtzen und Vorschriften entge⸗ 2 seyn wuͤrde. Vielmehr muß in jedem speciellen Falle die naäͤ⸗
here Pruͤfung und Entscheidung vorbehalten bleiben. 15) Was den Antrag Unserer getreuen Stande wegen des
Baues mehrerer Chausseen betrifft, so wird denselben eröffnet, daß
die Anlage von zwei neuen, fuͤr die Rhein⸗Provinjen wichtigen Kunststraßen muß der bstlichen Rheinseige tbeils bereits begonnen hat, theils beabsichtigt ist. Eben so ist der Ausbau mehrerer er⸗ waͤhnten Straßen Lùͤcken entweder bereit; in Betrieb gesetzt, oder
eingeleitet. Ueberhaupt wird aber fuͤr die Verbesserung, Ver⸗
. vollstaͤndigung und unterhaltung der schon bestehenden Chausseen
nach Möglichkeit gesorgt, und auf die Chaussirung der noch un⸗ bauten Hauptstraßen der Rhein⸗Provinzen in dem Maaße Be⸗ cht genommen werden, als die zu diesem Zwecke vorhandenen Mittel und die gleichmäßige Beruͤcksichtigung der Bedürfnisse der übrigen Theile der Monarchie es gestatten, wobei jedoch eine ra⸗ schere —— der Wegebauten, besonders durch den zZutritt provinzleller Häͤlfsmittel, namentlich durch freiwillige Huͤlfslei⸗ stungen ingesessenen und durch Unternehmungen vermögen⸗ der und betriebsamer Einwohner, erreicht werden würde 19 In Betreff der Aufhebung der Chaussee⸗Bau.-Dienste, in den vormaligen Nassauischen Landestheilen, sind noch allgemeine Erörterungen erforderlich, deren möglichste Beschleunigung Wir angeordnet haben, und nach deren Beendigung Wir weltere Ent⸗ schließungen fassen werden.
20) In Berücksichtigung der Verwendung Unserer getreuen Staͤnde für die Stabt Wetzlar haben Wir bereits angeordnet, daß die ung der Chaussee⸗Barriere vom Silhofer Thore nach Steindorf erfolgen solle, sobald der Empfänger in letzterem Orte untergebracht werden könne. Eine Verlegung der Hebestellen von den anderen Thoren ist jwar wegen der weiten Entfernung der
liegenden Ortschaften nicht ausfuͤhrbar gefunden, jedoch rch die erleichternden Bestimmungen des neuen Chaussem⸗Tarifs, 4 auf die Zufuhr der Bau- und Brennmaterlalien,
ie 83 Bese „so viel thunsich, gehoben worden 21) Die von etreuen Stan z rr, ,, ,, , nn , n gn r,
ö doch haben in * kleinen terie, m ,, t, wobei die . — 2 — richtet worden ist, den Nachtheilen, welche fur die geringern — 9 — aus dem Lotterie⸗Spiele entstehen konnen, entgegen
uu wirken. z 2 Was die von Unsern getreuen Standen angebrachte Be⸗ schwerde uͤber die Zinszahlung don den, auf Unsere Staats⸗Kassen übernommenen Wetzlar schen Schulden, und die derselben ange⸗ ten Bitten anlangt, s sind allerdings früherhin, wenn nicht C tionsgeld hat gezahlt werden können, die Zahlungen etats⸗ mäßig in der Regel nach demjenigen K wel⸗ ches Ünsere Verordnung vom 28. Febr. 1815 etzt. Indessen hat Unsere Haupt⸗Verwaltung der Staats ⸗Schulden, wenn die 61 mit dem hiernach sich ergebenden Betrage sich nicht begnügt haben, bereits Nachzahlungen —— auch 8 schon verfügt, daß, bei sich ergebenden Differenzen, eniweder in CTonventionsgelde oder nach dem wirklich statt sindenden Course gen. werden solle Wie nun hiernach die Sache bereits in en gehörigen Weg geleitet war, und jedem Glaͤubiger, wenn er über die Zahlungsart mit der Kasse sich nicht vereinigen konnte, die Beschwerde bei der obern Behörde frei stand, also werden Unsere getreuen Staͤnde selbst ermessen, daß für den Landtag noch keine Ursache zur Beschwerde, am wenigsten Ver= anlassung vorhanden war, 3 über die Behörden, wie ge⸗ schehen, zu aͤußern. . ;
Indessen wird, um jedem künftigen Zweifel vorzubeugen, unsere . der Staats⸗Schulden im Allgemei⸗ nen ver ae, daß känftig, bei Zahlungen in Preußischem Cau⸗ rant, der Thaler nur nach der wirklichen Valuta berechnet, auch in allen Faͤllen, wo mit Vorbebalt guittirt worden, für die Ver⸗ e genheit die Cours⸗Differenz hiernach nachträglich vergütet werde.
Die —— der jetzigen Schuldscheine in solche, welche auf Briefs⸗Inhaber lauten, önnen Wir, da sie der in Hinsicht des Provinzial⸗Schulden⸗Wesens gesetzlich cingeführten Ord⸗ nung widerspricht, nicht genehmigen; Unsere Haupt⸗-Verwaltung der Staats. Schulden wied aber, wenn die Glaͤubiger es verlan= — den Verbriefungen das Anerkenntniß beifügen lassen, daß * En bejeichnende Schuldentheil vom Staate übernommen, un 2 vin al Staatsschuld etatsmaͤßig sey und Den ** Gesuche der Stände, in Hinsicht der Besoldung 1162 ö Hälfs. Gendarmerie, haben Wir gewillfabrt alf sigen zusen rum autorisirt, die Gemeinden von den dies⸗
Kosten vom 1. Januar . den Delammg ꝛ nehmen. an, auf die Staats- Kaffe ju über
24) Auf die verschiedenen, zu x J . Burg angebrachten Gesuche, iar. des Marttslecen⸗
un entbinden und den Gesammtbetrag der 9 sichtlich der einzelnen Bestimmungen der versuchten Ueberein kunft,
Waare bei 7 Preisen entscheidet.
2. wegen Erleichterung des Hausir⸗Gewerbes der Decken⸗ Fabrikanten zu Burg; 3 ;
k wegen Ankauf; der für das Milttair nbthigen Decen aus den Fabriken zu Burg, und
e. wegen Errichtung einer hoͤhern Schule in dem dort be— findlichen landesherrlichen Schlosse, geben Wir Unsern getreuen Standen Folgendes zu erkennen
Zu a. Sind die Grunde, weshalb den Decken⸗-Fabrikanten zu Dang der Hausir Handel mit ihrem Fabrikate nicht gestattet werden kann, von den Ministerien des Innern und der Finanzen in einem, unterm 17. November 1823 an Uns erstatteten Be⸗ richte, von welchem unter D. Abschrift beiliegt, ausführlich ent⸗ wickelt worden Im Einverstaͤndnisse mit jenem Gutachten der Ministerien haben Wir hierauf unterm 3. Dezember 1825 die —* des Deckenmacher⸗Gewerks zu Burg arschlaͤgig be⸗
eden . 1
Dabei muß es auch sein Bewenden bebalten, da weder in der Petition, noch in deren Anlagen etwas angeführt worden iß, was die in dem oben gedachten Berichte der Mininerien ent⸗ wickelten Grunde beseitigen oder entkraͤften kann.
. 9 b. Haben die Burger Fabrikanten, wenn sie an den Militair⸗-Decken-Lieferungen Theil nehmen wollen, sich wegen der Unter⸗Satteldecken und . die Cavallerie an die respektiven Truppentheile, welche sich die Decken selbs 4 fen, binsichtlich des übrigen Bedarf an Decken aber an die Militair⸗Intendanturen zu wenden. —
Doch können die Lieferungen nur in der Kblichen allgemei⸗ nen Concurrenz geschehen, wohei allein die Vorzüglich keit der Zu c So
,,. in naͤbere Erwägung ge⸗
25) Durch den erneuerten Antrag wegen des Allo disication 8. Zinses konnen -Wir, da der Gegenstand schon so vielseitig erbr⸗ tert und mit so großer Sorgfalt wiederholten e . terworfen, auch in der Petition selbs durchaus nichts angeführt ist, was nicht schon bei den statt gefundenen Erörterungen um— staͤndlichst mit in Erwaͤgung gezogen worden, Uns nicht bewo⸗ gen finden, diese Sache * einmal aufsunehmen, vielmehr muß es bei der Decision in der Ordre vom 20. April 1825 abaͤnderlich sein Bewenden behalten.
265) Auf das wiederholte Gesuch Unserer getreuen Stande, den Theil der Gemeindeschulden, welcher auf die zur Zeit der ᷣᷣ— .. schulden frei verkauften Domainen 16 rechnen e önnen 582
Ab⸗ eidung der
der diesfaͤllige Antrag
on möchte, 4 Staats⸗Kassen zu . 3 eselben vielmehr nur auf die im
nicht eingeben, d li 1827 enthaltene absch
schiede vom 13.
urückweisen. Wenn auch die darin
; o würd , , , , dern nur gegen . zusteben, welches die Domainen 218 frei verkauft, un Ein solcher An
; die n , bezogen hat.
spruch ist denn auch wirklich im Jahre 1815 bei der Liguidatlon gegen Frankreich von den Gemeinden erhehben, und damals von Üünserm Liquidations⸗ Commissarjus unterstützt, . aber nicht anerkannt, und durch schiedsrichterliches . zurückgewiesen worden. Hlermit muß denn diese Angelege
als beendigt angesehen werden 22
27) Was die, wegen der Handels- Verbindungen mit dem Auslande, besonderz nit den Amerikanischen Staaten, gedußer⸗ ten Wunsche betrifft, so ist die e Hen, Sorgfalt Unserer 3 darauf gerichtet, dergleichen Verbindungen möglichst u befördern. . 8 ;
! Die neuerlich mit Brasilien und mit den Vereinigten Stga⸗ ten von Nord-Amerika abgeschlossenen Handels-Verteäge sind bereits bekannt gemacht worden.
Was die Handels Verbältnisse mit andern Ländern in Amersta, pesonders mit Mexiko, anlangt, so sehen Wir dem Er⸗ fe der auf eine festere Anknüpfung derfelben gerichteten Ein⸗ eitungen entgegen.
5 Dem Gesuche, daß den Inbabern der Kur Küölnischen Landes⸗Obligationen, statt derselben, Verbriefungen, auf den In⸗ daber lautend, ausgestellt werden möchten, können wir nicht Jatt
eden, da dasenige, was den Kur- Kbin ischen Gldubigern zugestan⸗ en ware, allen übrigen provinzicllen Gläubigern, die sich in gleichem Falle befinden, nicht versagt werden konnte, wodurch äber, wic bereits oben unter II. X bemerkt ist, eine nicht un= wesentliche Veränderung in der von Uns vorgeschriebenen und
durchaus gründfähllch geordneten Behandlung des provinzicllen ö
Staats Schulden wesens eintreten müßte.
Unsere Haupt- Verwaltung der Ssagtsschulden wird aber Ec⸗ mittelungen ansiellen, ob es nicht zuldssig sey, die Zins Erhebun zu erleichtern. Vom Erfolge werden Unsere getreuen Stande b lbrer känftigen Dersammlung benachrichtigt werden.
. 57. ;
er Erwägung und Berüchsichtigung der Handels- und Fabriia⸗
. 3 en der westlichen i, die e band unf, mit der Wniglichen Niederlaͤndischen Regierung fortgesetzt worden, jedoch noch nicht beendigt. ; .
Unsere getreuen Stande, welchen das Wesen dieser Verband⸗ lungen, sowohl in deren ganzem Zusammenhange, als auch bin⸗ nur 2 bekannt y werden mit Vertrauen den weiteren Erfolg Bbzuwarten haben. .
Sollten n Bechandiungen, was sich, nach ihrer Lage, dald
n Betreff der Rhein- Schifffahrt sind, unter sorgfaͤlti⸗
.