1829 / 278 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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von Rußland befindet, sind entwendet worden. Eine Uhr der kleinen Prinzessin von Oranien war von ihrer Stelle weggenommen, wurde aber im Zimmer wieder gefunden.

In einem Graben wurde ein Shamwl gefunden, der noch gam

trocken war, woraus sich schließen läßt, daß er erst vor Rur— em hineingeworfen war. Der Diedbstahl besteht, wie es t in etwa hundert Gegenständen, deren Werth auf 1 Millionen geschaͤtzt wird.

Am 26. v. M. ist in Ablasserdam die Fregatte mit zwei Verdecken, „Industrie Nerlandaise“ vom Stapel gelassen worden.

Die Niederländische Kriegsbrigg . Syrene“ ist am 25. v. M. von Vließingen nach dem Mittellandischen Merre unter Segel gegangen.

Der aus Paris hierher entflohene Redacteur des „Al, ten Album“, Herr Fonton, ist gentthigt worden, Brüssel zu verlassen. ö?

Privat⸗Briefen aus Smyrna vom 18 Aug. zufolge befand sich das Niederländische Linien- Schiff „Javaan, Lapitain Peol, auf der dortigen Rhede, und hatte den Be—⸗ fehl, sich segelfertig zu halten und die nöthigen Vorbereitun⸗

en zum Ee f. e des Baron van Zuhlen van Nyevelt,

iederländischen Botschafters in Kohnstantinopel zu treffen. Dieser Diplomat wird sich nach Malta begeben, um dort

Quarantalne abzuhalten, und dann nach Neapel gehen.

Aus Batavia vom 15. Mai wird gemeldet, daß der

General Bisschoff am 13ten dert angekommen war; seine

Gesundheit schien aber auf der Reise ehr gelitten zu haben.

Deutschlan d.

Manchen, 30. Seyt. Se. Königl. H

inz werden mit dem Anfang des herannahenden Studien

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dort zur Aufnahme Sr. Königl. Hoheit das sogenannte Prin, zen⸗ Hotel 2 g ;.

mit dem landwirthschaftlichen Feste wird

Der bindung in 3 . 5. Oct. ein durch den Verein Triptoꝛ

lomea veran ; / n. ,,,, n und Schaf; ch ter Ver⸗

oburg. 29. Sept. Se. Königl. Hoheit der Pr! Leopold r , man, 8c ,n, 5

Bad Ems hier angekemmen. Se. Durchlaucht der Prinz Ferdinand nebst Durchl. Gemahlin und Fürstin Kohary aus Wien befinden sich ebenfalls noch hfer.

Heidelberg, 25. Sept. In der (wie bereits gemel⸗ det worden) gestern statt gehabten letzten Sitzung der hier versammelten Maturforscher und Aerzte hielt der Professor Lichtenstein, als gewesenet jweiter Geschäfteführer bei der im Jahre 1828 zu Berlin statt gehabten Versammlung, die brauch; siche Schlußrebe, und endigte mit den herzlichen Worten: „So scheiden wir von Ihnen und diesem freundlichen Wohn orte der Wissenschaft mit den Gefühlen der dankbarsten Er innerung an die dielen und mannigfachen Belehrungen und Frenden, die uns auch dieses Mal wieder unser Verein 3 währt hat. Weber die Ufer der Elde, noch die eines an ren größeren oder kleineren Stromes, den wir in der Folge besuchen mögen, werden je das heitere Bild verdunkeln oder verlöschen tunen, das wir jetzt von dem Wald und Wein bekränzten Neckar mit hinwegnehmen“

O esterreich.

; . Inn eruck, 26. Sept. Gestern Abends 6 K oheit die verwitwete Frau Großherzogin von Tos,

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cana Segleitung . Schwester, der Prinzessin Amalie van Joch sen z i, ven Bresden bier ein nahmen Ihr Abstelges 23 24 2 .

und setzten heute frah die Reise nach Italien fort. Venedig, 19. Sept. k von hier die K. K. Brigg „ÜUssero“, und zwar, wie es 3 zur K. K. West⸗ r 7 on unter Segel. Dieser Tage wärde im Arsenal die neugebaute Fregatte „Guerriera“ vem Stapel gelassen.

2 Schweiz. . 23 3 r. 2 Botschafter bei der Schweljerischen mn , mn, Tete anteil gabe, , dini . ee. 36 Einführung des neuen Straf- Gesetzb̃u⸗ wmenter nicht benin Dien 3 n Schweizer Regi⸗ Be 3 chlüsse der hehen Tag⸗ satzung in Detreff Jener Note and ber van einigen Schwel⸗ rischen Obersten eingereichten Vorsteünngen wenn Sar pen ĩ 5 Wenn der —:

der Kron⸗

der gegenwärtigen Zeilen sich die nm. denselben Gegenstand etwas ausführlicher und zwar in eben diesem . so geschieht es Vorzugsweise mit um des⸗ willen, weil gerade be D der Tagsatzung, durch wel⸗ chen die 82 Seiten Frankreichs für unstatthaft und das Straf-Gesetzbuch für unwiderruflich erklärt wird, aufs Neue beweist, daß die Schweizerischen Regierungen in ihren Verhaͤltnissen zu Frankreich sich keines weges so nachgie⸗ big zeigen, als ihnen solches in neuerer Zeit von verschiede—⸗ nen Seiten zum öftern schon zum Vorwurfe gemacht wor—

den ist.

2 am 13. Juli waren die von einigen Obersten der Schwei ser Regimenter in Frauzösischen Diensten einge⸗ reichten Gesuche um Aufschuß in der Vollziehung des Mill—⸗ tair⸗Straf Gesetzbuches einer besonderen Commission zur Prü⸗ fung und Berichterstattung übergeben worden. An dieselbe Commisston wurde am 29. Juli die durch den General von Gaby und den Obersten von Besen val mitgetheilte Erklärung des Koͤnigl. ee Ten Kriegs Ministers vom 13. Juli: „Daß er sich enthalten müͤsse, die Ermächtigung zur Vollzie⸗ hung des Straf Gesetzbuches zu ertheilen“, üöerwiesen. Ein Gleiches geschah endlich am 4. August mir der Note des Fran ostschen Botschafters, Grafen von Rayneval, vom z. August, worin der Wunsch ausgesprochen und der förmliche Antrag an die a e mn gestelll wied: „Daß eine Unter=

anz lung zwischen der Köntzl. Regierung und der Eidgenes= enschaft der Einführung des neuen Toder vorangehen und etzterer einstweilen verschoben bleiben möchte. 1

Nachdem die Commisston in der 21sten Sitzung, welche am 11. August gehalten wurde, Über die ihr vorgelegten Punkte Bericht erstattet hatte, wurde von der Tagsatzung ohne Theilnahme von Neuenburg, welches, wie fruher, der Berathung freind geblieben ist), hinsichtlich der von Schwei⸗ zer Osfieieren eingereichten Reelamatienen gegen den Coder, ein einmüthiges Tohelnsum folgenden ö

faßt: „In Betrachtung, daß die von Schweiserfschen Of⸗ e. im Königl. Franz sischen Dien ste an die hohe T een. eingelangken Begehren eines Aufschubes der an * enen Vossfiehnüg des am 18. August 188 augenemmenen it air GesetKzbuch men —* nach genauer for * ig hei umnstatthaft, theils 6. und unzureichend befunden worden, beschließt die hohe agsatzung: 58 ö .

1 Es wird in das erwähnte von Schweiser Ossseieren im eapitulirten Französtschen Schweigerdtenst eingelangte Auf⸗ schubsbegehren nicht eingetreten, sondern dasselbe, in so . die Rerlamanten betrifft, lediglich von der Hand gewitesen. . * 2) Der Eidgensssische Vorort wird den Reelamanten diesen Beschluß aüf angemessene Weise bekannt machen, und n die 2 83 r **

ehörde ihres Vaterlandes außer t gesetzt 4 in geeigneter Art und ö das Mißfallen der 2 =

satzung darüber zu erkennen geben. Er wir renden Schweizer Offieiete in eapitulirten sten, welche in 6

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