1829 / 283 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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ag 1 des 6 und zwei zu der liberalen Parthei ausgefallen.

rn reichische Botschafter, Graf von

Der TRaiserlich Oesterreichis⸗ schaf 3

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ein großes diplomatisches Diner.

re des Herzogs von Clarence, welcher unlangst mit Feiner Gemahlin zum Besuch feines Schwagers in Dieppe eingetroffen ist, wird der dortige Magistrat am Sten

d. M. einen großen Ball geben. l olgendes sind im Auszuge die Betrachtungen, we che das Jonrnal des Debans als Antwort auf den (gestern mitgetheilten) Artikel des w,, „Wenn ni, den' gelchrten Aufsaß des Moniteurs zusammenfaßt, so i det man darin in vielen Worten folgende vier rene, ,. Daß die Mißbilligung der Wahl der Wing it. f 3 griff auf die Freiheit des Monarchen, den . U Volt sfreiheiten, sey; 2) Daß es die Deputirten Kamme ; wenn man die Möglichkeit

zur Empörung aufreizen heißt, meg) Bag din ß der Ver oeizerkung des Dudgers anfstelt; 85 . Fran zössch. Re erung kein: Reglern der Mor cät ey . Daß das Müntsteriümmn die perfonifcirte Pilligkst Key, da e⸗ in feinen Augen weder eine rechte noch eine linke Seite, we⸗ der ein linkes noch ein rechtes Centrum gebe. Wir wollen nun jede die ser Behauptungen in nahere . ziehen. Allerdings ist die Freiheit, oder besser gesagt, die verfassungs,; mäßige Gewalt des Königs ein unveraußerliches Recht; aber usübung dieses R wird nothwendiger Weise durch Näckfchten der Gerechtigkeit und der Zeitrerhältnisse be= stimmt. Selbst in der alten Monarchie, wo Alles vom Kö— nige ausging, muthete man ihm nicht die Freiheit, 8 zu zu; man sagte, er sey Grundgesetzen unter worfen, Gott Ahnlich, wie man sich ausdrückte, der stets dem geherche, was er einmal gewollt habe. uͤnter der durch die Charte neu wiederhergestellten Monarchie drük— ken wir uns zwar weniger pomphaft aus, aber der Sinn bleibt derselbe. Der König, völlig frei in der Ausübung seiner Vorrechte, gehorcht nämlich, um uns eines Aucdruckes des Moniteurs zu bedienen, der Vernunft der 3 . Obgleich er nach Gutdunken seine Minister ernennt, so hat er doch nicht die moralische Freiheit, sie aus der Minoriiaäͤt zu wählen, es sey denn, er hätte die Gewißheit, daß diese Minorität in einer neuen Kammer zur Masjoritat wurde. Setzen wir j. B. den Fag, die Krone hätte während einer Sitzung der letzten siebenjährigen Kammer Herrn von Vil— lle entlassen und ihre nenen Rathgeber ans dem linken Centrum nehmen wollen, welches damals kaum dreißig Stimmen zählte, so dätte sie dieß, wir wagen es zu bedaupten, nicht thun können, ohne zugleich die FKammer auffulsen; denn die Krone ist bei alle Ihrer Macht nicht im Stande, zu machen, daß ein Widerspruch kein Widerspruch sey. Unsere Geschichte liefert seit 15 Jahren den Beweis hierzu. Im Jahr 1816 wollte der König Minister beibehal— ten, welche der Majorität der Kammer mißsielen; er löste daher die Kammer auf. Im Jahr 1819 wollte der König einen undeliebten Minister behalten; da aber eine Auflösung der Kammer gefährlich und unthunlich schien, so fiel derselbe. Zu Anfang des Jahres 1822 hatte der König die Adresse, Dorin einige Anzriffe gegen das Richelieusch: Ministertum vorkamen, förmlich qemißbilligt; dieses Ministerium wagte aber nicht, zur Auflssung der Kammer zu rathen, in welche die Krone wahrscheinlich auch nicht gewilligt hätte, und es mußte daher abtreten. Will man nun sagen, daß in allen diesen Fällen die Freiheit des Monarchen verletzt worden sey? Nein, sie unterwarf sich dem Gesetze, das sie selbst gegeben Datte, dem Sesetze des Repräsentativ,Systems, welchem zu— 963 eiͤn Münjsterium und eine Kammer, die einander felüd= selig sind, nicht neben einander bestehen können, noch weni⸗ der. aber eim Ministerium, das dem Lande und der Kammer ö ö 26 der Moniteur, die Kam⸗ ur werfu n; die es warde en . zur 6 m . hierauf ist einfach. Nedeg Geseh debarf uiner Destätigung, jeder Vertrag einet Dürgschaft. Destĩtigung, Kie Bürg⸗ schaft der Charte aber beruhen in dem Rechte, das Budget zu verweigern. Was würde in der That die Befugniß, das Dudget ju bewilligen, heißen, wenn fie nicht zugleich die andere Defugniß in sich schlässe, das Dudget ja vermindern, zu ver, tagen, jn verweigern? Wenn es nicht im Belieben der Reglerung steht, so führt der Meniteur fort, die Verfassung umzustoßen, je kann es noch viel weniger der Presse und den Kammern frelstehen, bie Regierung ju vernichten. Hier kommt es in⸗

on den letzten vier Wahlen sind?

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dessen vorerst auf die Definition der Ausdrücke an. Wenn Ihr unter dem Worte , , . den Konig, die Dyna⸗ stie, die beiden Kammern versteht, o können diese allerdings eben so wenig als die Verfassung selbst umgestoßen werden. 33 35 aber unter Regierung das . wie dürst Ihr solches mit der Verfassung in gleiche Linie stel⸗ len? Es ist erlaubt und wird erlaubt seyn, zwanzig Mini—⸗ sterien zu stuͤrzen, wogegen es Hochverrath ware, die Charte anzutasten. Wenn man das Recht der Verweigerung des Budgets leugnet, so kann man auch das Princip der Majo— rität nicht gelten lassen, und dies ist der dritte Punkt, wor⸗

uͤber der Moniteur sich ausläßt; er erwiedert hierauf, wir

durften keine Regierung der Majorität haben, Frankreich sey eine freie Monarchie, wo das Volk sich gewissermaaßen in der Person des Königs concentrirt habe. Was soll aber alles dieses metaphysische Geschwätz heißen? Darf der Kö⸗ nig von Frankreich, legitim durch seine Geburt und die Charte, wie Napoleon sagen: „„Es darf in Frankreich keine Opposition geben; denn ich bin das Volk, und mir wi— dersprechen, heißt sich an dem Volke vergreifen.“ Nein; das Königthum hat, indem es die Kammern schus, das Princip der Maßjorität selbst anerkannt. Was wärde Überhaupt eine Dis- cussion fruchten, wenn die Majorität nicht die Oberhand be⸗ hielte? Aber, entgegnet man, in Frankreich ist die Krone an sich mächtiger als in England, sie handelt mehr, und fin det weniger aristokratischen Widerstand. Hieraus läßt sich aber nichts anderes schließen, als daß, wenn in Frankreich, trotz dleses Uebergewichtes der Krone, eine den Ministern feindliche Majorität besteht, diese nur um so imposanter ist, und um so mehr gehört zu werden verdient. Es klingt schön, wenn der Monitenr sich in aller Breite über die Nachtheile des Partheigeistes ergeht. Ist die jetzige Verwaltung nicht das augenscheinlichste Erzeugniß einer Parthei, einer Fae⸗ tion? Es kommt uns wie Spott vor, wenn man von der ÜUn⸗ partheilichkeit des Ministeriums spricht, und uns dasselbe als die personifieirte Billigkeit anpreisen will. Das Ministerium kann nicht gerecht seyn, denn es geht nur mit gewaltthätigen Männern um; es kann sich daher auch nur durch diejenigen Mittel erhalten, durch welche es ans Ruder gekommen ist. Haͤtte es blos der Mäßigung bedurft, warum opferte man denn Herrn v. Martignac gegen Herrn v. Labourdonnaye auf? Alle die versoͤhnenden Raisonnements des Moniteurs vermögen nichts gegen diese einzige Wahrheit.“

Die Handels- Kammer macht jetzt durch den Moniteur bekannt, daß sie im Namen des Pariser Handelsstandes der , ,, öas Boörsen Lokal für öie nächste Session der De—

von dem Minister des Innern benachrichtigt worden sey, daß die Regierung sich zum Aufbau eines 22 provisori⸗ schen Saales, der mit den Neben, Gemächern des jetzigen zu⸗ sammenhinge, entschlossen habe. „Der Minister des Innern“, fuͤgt die Handels-Kammer hinzu, „hat uns zu erkennen ge geben, daß, wenn dieser Plan das Anerbieten des Pariser Handelsstandes überflüͤssig mache, er diesem letztern doch nicht minder dankbar dafuͤr verbunden sey. Die Bereitwilligteit der Kaufmannschaft, auf ihre eigene Bequemlichkeit zu ver= zichten, um die Einberufung der Deputirten⸗Kammer zu er⸗ leichtern, wird sets als ein ehrenvoller Beweis . Anhaäng⸗ lichkeit an die Verfassung dienen, die allein die Wohlfahrt des . und das Glück unsers Vaterlandes dauernd u sichern vermag.“ ! Die 8 de Frahce hatte gestern aus Gray (im Departement der Obern! Sahne) gemeldet, man habe, 7 Vorausfeßzung, daß der Herzog von Choiseul auf seiner . teise nach Paris jene Stadt berühren wärde, daselbst u Ehren bereits ein großes Mitta mahl veranstaltet ge⸗ his als man plötzlich erfahren, daß der Herzog einen an⸗ enommen habe. Die Gazette hatte hinzugefügt, hoiseul sey wahrscheinlich deshalb dem Diner ein Gyps Fabrikant der Unternehmer des gewesen sey, ein Advocat den Herzog habe bewill= lommen sollen, Und ein dicker Mehlhändler feine Woh nung zu dem Mahle hergegeben gehabt habe. Der erzog von Chetseul erklärt dagegen heute in den zffentlichen lättern jene Mittheilung der Gazette far chen so beleidi⸗ gend fur die Stadt 2 als verläüumderisch für ihn selbst, und macht e. das Schreiben bekannt, das er von sei⸗ ner Besitzung Ray (bei Gray) aus, durch seinen Schwager, Herrn v. Marmier, an die Ünternechmer des Festes hat langen lassen, und worin er den Bewohnern von Gray den ihm zugedachten Beweis der Achtung und des wollens seinen tiefgefuͤhlten Dank darbringt, zugleich aber be dauert, daß Mangel an Zeit ihm nicht gestatte, n n Wüuͤnsche zu fagen. Das far das Diner destimmte &

8 Weg err von auegewichen, weil

ammer angeboten gehabt habe, jedoch bald darauf