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nunmehr den Stadtarmen zugewandt werden, und der Advo, muß jederzeit in voller Dienstkleidung erscheinen; er emp fangt cat Sugier, welcher den Herzog complimentiren sollte, hat sein Gehalt wöchentlich an. zu bestimmenden Tagen; ein ge⸗ seine Anrede in den n . einrücken lassen. 2 Constabel erhalt 3 Shillinge täglich; von diesem Das General Conseil der Niederen Charente hat in sei⸗ Gehalte werden! die Kosten der Kleidungsstücke, und wenn er ner diesjährigen Sitzung beinahe W090, 00] Fr. zur Verbesse, unverheirathet ist, 1 Shilling wöchentlich für ein m anzuwei⸗ rung der Landstraßen ausgesetzt. ; sendes Quartier abgejogen. — Was den a gemeinen ; Der Bischof von Alaccio, Herr Setastian della Porta, Dien st betrifft, so beginnt er jeden Abend zu einer nach Sz Jahr alt, macht in diesem Augenblicke zu Pferde eine Maaßgabe des Sonnen? Untergangs bestimmten Zeit; noth⸗ Amtsrunde in seinem Kirchsprengel. . a Abänderungen werden speciell anbefohlen werden. Heute ist die letzte Statue, die des Admirals von Tour Der Theil der Polizei-Macht, dessen Dienst vom Einbruch ville, auf die Bruͤcke Ludwigs XXI. gebracht worden. des Abends bis Mitternacht dauert, mag die erste Nacht; ; Der Moniteur giebt eine von Herrn Aguado, als Ban, wache night relief), und der von da an bis zum nächsten uuler des Spanischen Hofes unterzeichnete Uebersicht von der Morgen dauernde, die zweite Nachtwache heißen. Die Hälfte age der immerwährenden Spanischen Rente, wonach bis der ganzen, aus 2 Inspektoren und 8 Sergeanten mit ihrer m Zosten v. M. 44, 120 schwere Piaster oder 238, 213 Fr. Mannschast bestehenden Polizei⸗Macht, wird des Nachts den E den Preis von 2,377, h67 Fr. J7 Cent. aufgekauft Dienst versehen, und in noch zu bestimmenden Stunden worden sind. — uff i. hus w 21 — Was den 26 usleher betrifft, so wird in den Instructionen der un SGroßbritanten und Irland. zusgedräckt, daß er so viel als möz lch in der NM. 226 London, 3. Oct. Dem Moxning-Herald zufolge Divisiön wohnen moge; er ist für das Betragen der ihm ist es die Absicht der Regierung, alle diesenigen Lieutenanks untergebenen Officiere und Mannschast verantwortlich, und und Commandeurs in der Flotte, deren Patente noch vor darauf angewiesen, sich oft in personliche Berůuͤhtung mit den dem Jahre 1800 ausgestellt sind, mit Penston, und zwar uspektoren und Sergeanten zu setzen, um dadurch den die Lieutenants mit Commandeurs · Rang, und die Comman⸗ harakter und das Betragen sitn Mannschaft kennen zn deurs mit dem eines r. 1 verabschieden. lernen. Er hat fuͤr die genaue Ausführung der bestehenden Unsere Blatter theilen ausführlich die provisorischen In. Vorschriften zu sorgen, muß täglich seine Divistons / Bücher struetionen der neuen Polizei hieftlbst mit. Jm 3. waspichren, und alle Berichte nach sorg fältige Durchsicht un, wird bemerkt, daß diefelben nicht in allen Fällen als Huch terzeichnen. Es wird von ihm erwartet, daß er zu nr. it stäb liche Nichtschnur für das Verfahren der Poltzei⸗Beam, im Stande sey, der Commission genaue . ber Alles ten dienen sollen, daß es vielmehr nothwendiger Weise der zu geben, was in seiner Diviston vorfällt. Beim ersten Feuer⸗ Beurtheilung dieser Beamten überlassen bleiben müsse, die een muß er sogleich auf dem Platz seyn, und unter An ven ihnen zu nehmenden Maaßregeln, der Zeit und den Um, derem auch kara sehen, daß bel Wegschaffung des bewegli= ständen nach, zu modisielren, wobei besonders zu berück ichti, chen Eigenthumsz, mit BVerücksichtigung der Wisnsche der Be ö sey, daß der Hauptzweck der ganzen Einrichtung darin sitzer, aller mögliche Beistand geleistet, und wenn es gewuüͤnscht de t, „„der Begehung von Verbrechen vor ubeugen.“, und werben sollte, zu deren Aufnahméè Käs nächste Polizei Lokal Auf diese Weise besser far Sicherheit der Person und des angewiesen, und das Eigenthum unter polizeilichen Schutz * ums, und für Erhaltung der oͤffentlichen Ruhe zu sor⸗ genommen werde. Namentlich muß ferner bei solchen Gele als so durch Entdeckung und Bestrafung eines schon genheiten ein befonderes Augenmerk auf Diebe gerichtet wer⸗ genen e. f nn , ist 9 13 — 2 In spektor 21 ** 94 r der eitere cher Instructionen: „Derjenige ihm an ewiesen wird; er empfängt seine Befehle v ö sKeineg großen Then. ber Starz i ,, ibn i, Brian ee, nn. ste⸗ don Lendon, in welchem wererst die rue 39 den ken, und 36 Mann, für deren Betragen! er en tritt, ist in 5 gleichmäßige Polizei, 9 verantwe findet er in etwas Auffallendes, ede Division hat eine gleiche Zahl von Soldaten und Of so hat er daruber unerzuglich dem Dber⸗Aufseher zu berih cieren, die den oͤrtlichen und anderen Umsfänden nach, wie ten. Von den bei jeder Compagnie stehenden Inspektoren, der verhäͤltnißmäßig vertheilt werden. Jede Divisson zerfällt misssen immer gleichzeitig im Dienst seyn; einer bleibt in in 8 Sectionen, und jede Section wieder in 8 Unterabthei, dem Lokal der Divisson, ünd der andere hat den Straßen lungen (Beats). Die Graͤnzen einer jeden Abtheilung sind dienst. Letzterer muß so viel als möglich suchen, feine Divs, deutlich bestimmt; jede hat ihre Nummer, die in einem! be, sion in ihren täglichen e , und zwar zu unbe, onders dazu aufjubewahrenden Buche verzeichnet wird, auch stimmten Stunden zu beobachten. Bel Verbrechen, Auft uhr oder ondere Benennung, und ihren Buchstaben im Alphabet. in irgend einem dringenden all, muß er die erforderliche Huͤlfe aus Jeder Division befindet sich ein Dien st Loca, von dein alle den Polizei Lokalen seiner Diviston eder Section herbeischaffen. de Geschäste ausgehen. Die zu jeder Section . stL bei einer Feueräbrunst der Ober, Auffeher nicht seersen, — rende Mannschaft soll so viel als thun lich in der Naͤhe sFo hat er den Ober- Be ehl Über die gesammte Polnei.— rer Amts⸗-Behörde wohnen, um nöthigenfalls, auch wenn Der er eant wohnt in der Seetton in dem ihm ange⸗ die Reihe des Dienstes nicht an ihr ist, gleich bei der Hand wiesenen 596 und hat allen Befehlen vom Ober- Aufft er, zu seyn. — Die 6 6 Macht be h! aus so vielen oder von den Inspectoten seiner Compagnie, zu gehorchen. Tompagnieen, als Pulizei Local Divistonen vorhanden sind, auf Üinter sich hat seder Sergeant 9 Mann, für deren Auffuͤb⸗ deren jede eine Compagnie kommt, die aus einem Ober Auf, rung er verantwertlich ist, weshalb es ihm, um sie personlich seher, Inspeeteren, 16 Sergeanten, und 1] Polizei Kon, genau kennen zu lernen, vorgeschrieben ist, so vie! als mög= — gebildet ist. Jede Compagnie zerfällt in 15 unter, . mit ihnen zusammen zu leben. Er muß eigenhändig ein btheilungen, von denen jede aus einem Sergeanten und g Tagebuch führen, in wesches er alle Fehler, deren sie sich schul⸗ Mann besteht. Sergeanten / Abtheilungen, odẽr der Ite Theil dig machen sellten, eintragen, und das er zu gewissen Zei⸗ Compagnie, stehen unter einem Inspektor, und die ganze ten den Inspectoren und i m e . vorlegen muß; auch 3 Unter dem Ober-Aufseher. Jeder einzelne Mann Bird er bei etwa zu ertheilenden Delohnungen jederztit zu traͤgt den Buchstaben seiner Diviston und eine Nummer, die Rathe gezogen. * muß vor den, in seinen Befehlen be⸗ mit den in den chern eingetragenen übereinstimmen, so daß stimmten Stunden im Dipisions / Lokale erschelnen, seine das Publikum einen jeden gleich erkennen, kann. Eine min⸗ Mannschaft besichtigen, ob sie auch gehörig . ist, und der zahlreiche Polizei ⸗Cempagnie hat den Dienst im Geschafts⸗ ihr die etwa für den Tag erlassenen Befeh vorlesen. Er Local der die ganze Executlö-Posgsei lestenden Sommission, muß ununterbrochen patronliliren, um Mu sehen, ob seine Sce⸗ um in deren unmittelbarer Nachbar schaft, zugleich, aber an Hon ihre Schuldigkeit chut; des Machts muß er immer (ine . ĩ E el gemeinen Zwecken, gebraucht zu werden. Dem Gurdün, Vlendlaterne del ch fahren; findet er einen sein gr Leute „der genannten Commission ist die Veränderung oder Auf ächt auf feinem Plate, so muß er ihn segleich aug der, im hebung der Bedingungen, denen sich ein Jeder unterwerfen Section. Lokale befindlichen Reserve ersetzen. Personen, die . die 4 . eintreten will, oder die ssch an ihn wenden, hat er allen möglichen Beistand zu lei⸗
̃ Janz neuer Vorschriften, 4berlassen; die dermaligen Ten. = Jeder Polizei Con stabel hat die Aussicht, durch Dedingunugen sind wesentlich folgende; der Beamte muß Klugheit und gate , zu höheren Aemtern zu gelan⸗; eine Zeit dem Peltzei Dienst widmen; allenthalben Kuni er muß in seiner Section in dem soöm angewiesenen sich aufhalten, und Din thun, wo man ihn binsendet; Hause wohnen, und aile feine Zeit und Thätigkeit dem Dienst
unverzüglich allen 3e Befehlen, die ihm von seinen widmen; ein besonderer Theil seiner Section wird ihm an= bern erteilt werken, sten, und sich allen zum Be— vertraut, nachdem er zuvor von seinem Sergeanten eine Karte
sten des Dienstes etwa n 7. w. seines dnt / lee en, , erf n en . es r un, mit dem Namen der Straßen un. se untergeor
der Cemmission von irgend Jemand Gn . Beilage
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