1829 / 284 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

welche die Erfahrung erheischen durfte. 10) Der Praͤsident hat Vollmacht, die Ministerien und den Senat 2 der Art zu organisiren, die er am zweckmäßigsten findet, um den Zeit⸗ punkt schneller herbeizufuͤhren, wo die Nation durch verfaf⸗ sungsmaäßige und definitive Gefetz' regiert werden kann, 11) Die Regierung wird das Gutachten des Senats über die Revision der Verfassungen, über den Entwurf cines Srund- Gesetzes, und über Entwürfe zu Gesetzbachern einholen. 12) Die Regierung wird, gestuͤtzt auf die dem gegenwärtigen Decrete beigefügten Grundlagen zu diesen Arbeiten schreiten und, sobald dieselbe beendiget seyn werden, die gegenwartige National ⸗Versammlung neuerdings einberufen. 13) Wenn, was Gott verhuͤten moge, das Ableben des Präsidenten vor Einberufung der National⸗Versammlung erfolgen sollte, soll dieselbe unmittelbar mittelst Erlasses einer Regierungs Commis⸗ sien zusammenberufen werden, welche der Präsident für die, sen Fall ernennen, und ihr seine Vollmacht kraft einer schrift⸗ lichen, eigenhaͤndig unterzeichneten und mit feinem Privat, Siegel versehenen Acte übertragen wird. Zwei ganz gleich⸗ lautende Abschriften dieser Acte, beide mit seinem Privat⸗ Petschaft verstegelt, sollen, eines in die Hände des Staats, Seeretairs, das andere dem Senate Übergeben werden. 14) Die National⸗Versammlung wünscht, daß der Praͤsi⸗ dent der Regierungs- Commission mittelst Testaments, die detaillirte Erläuterung des Planes zur politischen Restaura⸗ tion des Vaterlandes, mit welchem sich Se. Excellenz be⸗ schaftiget, hinter lassen möge. Srundlagen, nach welchen die Regierung bei Revision der Verfassungs-Acten von Epidau,— zus, Astro und Troezen, wie auch bei Ent wer“ fung des Planes zu dem Staats- Grund ⸗Gesetze . hiejzu gehsrigen Gesetzen arbei— ten soll. 2

Art. 1. Die Regierung soll sich bei Revision der Ver aungen an die von den National,Versammlungen zu Epi— und Troezen befolgten Grundsatze halten. Gränzen und Modalitäten der lung des

. ar . 2 für eingeborne Griechen als für Fremde,

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werden 3. Dier e, Feel der Qerget zu dem ie, , .. ,, . 2

soͤrmig festgesetzt werden.

1. Ein in zwei Raths Versammlungen getheilter Se⸗ nat soll die geseßgedende, zugleich mit der vollziehenden Ge⸗ walt ausüben; die Zahl der Senatoren, die Art, wie die Eparchien zur Wahl derselben mützuwirken haben, die Orga nisation der beiden Naths⸗Versammlungen, und der Antheil, welchen jede dieser Versammlungen, gemeinschaftlich mit der vollziehenden Gewalt, an der Abfasfung der Gesetze haben soll, werden besonders sestgesetzt werden.

5. Die Justtz⸗ Brauche soll, mit Berülcksichtigung der Erfahrung, welche das gegenwärtige provisorische System an die Hand giebt, definitid organisitt werden; später soll auch die öffentliche Justiz Pflege, deren Beamte amovidel sind, organisirt werden; die d r aber sollen auf Lebens⸗ zeit ernannt werden. z

6. Die vollziehende Gewalt soll nach dem Geiste, wel⸗ 6 die Verhandlungen in Trocjen leitete, mit denjenigen

odificationen constituirt werden, welche die Devollmächtig= ten des Volkes in Folge der Transactionen für nöthig fin, den dürften, die zur Vollziehung des Londoner Tracrats können. Argos, den 3. August 1829. Der 286 SG. e . . 2 2 G. 7

. Abrigen Umnter en. Secretaire:·

Jakovakl 2. W , ĩ ;

Ueber die Orlen talische rr. *. 64 giebt die Allgemeine Zei- tung Nachstehendes: * Rhein, 26. Sept. Die . Dinge im Oriente wirft ein erhellendes Licht auf die Geschichte der

ͤ diplomatischen Verhandlungen. Desonders enn, 8 Gang der Polltik desjenigen Cabiners,

e und ügli haltung der

des 0 ö an r au en 1 1 . 1 se⸗

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während auf dem Festian dene, d dt war n 8. 44 von den alten Idern e, , , , ,. gewichts und von der Unbekanntschaft mit den eigenen 623

ten, welche einem eivilisirten Zeitalter zu Gebote stehen, un⸗ terhalten wucde. Der Aufstand der Griechen war für England ein drohendes Ereigniß: im Archipel konnte sich eine neue, achtbare Seemacht bilden, welche die natürliche Alliirte Rußlands seyn wurde; der Kaiser aller Reußen konnte in diesem Aufstande eine einladende Gelegenheit finden, sich in die Unruhen der Turkei zu mischen, er konnte sie nach seinem Interesse zu leiten, und so die alten Entwürfe Pe⸗ ters des Großen zu realisiren hoffen. Die Brstische Politik durfte sonach die Wiedergeburt der Griechen nicht beguͤnsti⸗ gen; sie konnte noch weniger den Russen den Ruhm gön⸗ nen, diese Wiedergeburt zu Stande zu bringen. Dies muß anerkannt werden: man ist nur dann gerecht in Beurthei, lung der Polttik einer Regierung, wenn man sie in ihrem eigenen Sinn und Interesse auffaßt. Englands Wunsch war auf den Bestand und die Unabhängigkeit der Pforte gerich⸗ tet, und dieser Wunsch ist nicht zu tadein. Wohl aber war zu erwägen, ob die Erhaltung des Turkischen Reichs me lich sey. Hätte man diese Frage gründlich untersucht, so hätte man großen Irrthuüͤmern ausweichen können. Selbst aber die Hypothese der möglichen Erhaltung angenommen, zeigt sich die Britische Politik als unvorsichtig und in consequent. Es ware nicht ju verwundern gewesen, wenn England, gleich im Eutstehen der Griechischen Empörung, zur schnellen Un— terdruͤckung derselben seine Macht angewendet hätte. Ge⸗ wohnt aber an die Bequemlichkeit der halben Maaßregeln, fürchtete man, so scheint es, die eigene Entschiedenheit. Un⸗ ter der Hand, gleichsam verstohlen, unterstuͤtzt man den Sultan; offen einen ehrlichen Krieg gegen die Hellenen zu führen, konnte man, aus Scheu vor dem Tadel der christli⸗ chen Meinung, sich nicht entschließen. Man war nicht ge= neigt dieser Meinung * folgen; aber man wollte sie nicht gegen sich aufreißen. Die Minister mochten auch die Kämpfe der Griechen anfangs weder fuͤr bedeutend, noch dauernd halten; sie verließen sich darauf, daß die blutige Rache det Sultans die Tollkühnen von Fortsetzung ihres Unternehmens zurück schrecken wurde. Der a, jedoch, daß die Minister sich verrechnet hatten. ie Griechen zeigten Be⸗ harrlichkeit, und die Mordsucht Mahmuds machte alle edlen der, in Europa zu ihren Verbuͤndeten. Die H

Staaten abr in der Verlegenheit, den vom 6. Jali eines Theils inland hindern sollte, 9 n , w der Vermittelung ju ͤhernehmen, andern Theils eine Art Versoöhnung mit der öffentlichen Meinung beabsichtigte, in dem wenigstens der Schein dafur D daß die drei ver⸗ bundeten chte den Schutz der

ten.

2 6 daß das 6 * 22 5 * ver⸗ net hatte. nd in Konstantino *

gen England 4 den Folgen 6 2 1 bieser fährte zu der Schlacht von Nararin und jur. Desen.

ug des Peloponneses durch ein Französisches Armer Cerps. Ee Tilrkische 8 wurde vernichtet; das Aegyptische Heer, die kraftigste Hälfe des Sultans, mußte sich entfernen. Dies waren gesährliche Schläge für die Pforte, und nicht weniger empfindliche Unfälle far die Britische Pelitik. England, das den Vestand der Pforte gegen Rußland sichern wollte, war behlllflich gewesen, die T zu schwöchen. In diese selt⸗ same Lage hatte der Vertrag vom 6. Juli, das Mei der ö Politik, seine Erfinder versetzt; er hatte Nuß⸗ land nicht gelähmt, den offenen Krieg dieser Macht k . er hatte nur dem e .

et reiheit geraubt .

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ser, als zu erwarten war; denn es dem ellington noch im Frühlinge . res, dan 5 i vom 6 März sich die t e Übernommene Verbindlichkeit der n dab nee, e,

wieder in den Stand der Freiheit, in Absscht au politischer Maaßtegeln, zu ü Diers wat ein großer Dinn, wenn man ihn ju benußen verstanden hät That, nahm die Psortt die im Protokoll vom 22.

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