1829 / 285 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

den Priester Placibo Maria Tadini, zum Bischof von Diella; den Priester J. Baillon, zum Bi chof von Dijon; den Priester S von Gualy zum Bischof von Saint Fleur; den Priester Carron, zum Bischof von Le⸗Mans; den bis⸗ herigen Bischof von Jiza, Men. F. Gonzalez, zum Bischof von Santander; den Priester P. Miranda, zum Bischof von Jaca u. s. f. Bum Beschluß öffnete der Papst, dem Gebrauche gemäß, dem Cardinal Nembrini den Mund, und steckte ihm den Cardinalsring an den Finger. Gestern kehrte der Königl. Spanische Botschafter am her sßen Hofe, Den Gomez La—⸗ brador, von Neapel hierher zurück. . Mailand, 28. Sept. Ihre Maj. die Herzogin von Parma, Höchstwelche auf ihrer Ruͤckkehr aus der Schweiz zwei Tage in Monza, und demnächst zwei Tage hieselbst ver⸗ weilt hatte, ist heute von hier nach Parma abgegangen. Florenz, 2. October. Vorgestern traf . Kaiserl. Heheit die verwittwete Großherzogin Maria Ferdinanda aus Dresden wieder hier ein. Gestern begab sich die ganze Großherzogliche Familie nach der Villa Poggio a Cajano, wo der Hof gewöhnlich den Herbst zubringt.

Portugal.

Der Constitutionnel meldet aus Lissabon vom 21. September; „Vor drei Tagen empfingen mehrere Per sonen, welche im Verdachte constitutionneller Gesinnungen stehen, durch die Post 96 Nummern des Courrier fran⸗ gais und des Constitutionnel, gingen aber nicht in die ihnen gelegte Schlinge, und meldeten die Sache bei der Polizei mit dem Bemerken, daß ihnen nicht bekannt sey, wem sie diese Höflichkeit zu danken hätten. Nachrichten aus Angola zufolge hat sich der Oberst des dortigen Infanterie Regi— ments gegen den General-Capitain empört, und Donna Maria als Königin ausgerufen. Der Oberst hat lange Zeit dem Kaiser von Brasillen gedient. Die Regierungs, Be hörde auf Madeira hat von Dom Miguel ein neues Batail⸗ lon Truppen verlangt, da bel dem dort ltegenden 1. Jafan, terie / Dataillon keine gehörig? Subordinatlan obwaite?

. . Tartei. r

—— Bucharest, 24. Sept. aber Adrianppel abgeschlossenen Friedens Tra . nach ge⸗ schehener Auswechselung der beiderseitigen Ratisicationen zu⸗ verlässige und officielle Angaben zu erwarten stehen, so hat man dennoch uͤber den, die kuͤnftige Organisation der beiden Fürstenthuͤmer Moldau und Wallachei betreffenden Theil je⸗ nes Traectats unter der Hand Felgendes vernommen: Das Gebiet der Fuͤrstenthüͤmer ist dahin festgestellt, daß die am linken Donau⸗Ufer gelegenen Inseln mit dazu gehören, und der Thalweg der D'nau, von dem Eintritt dirses Stroms in das Tuͤrkische Gebiet bis zu seiner Vereinigung mit dem rr die Graänze beider Fürstenthüͤmer bilden soll. Die

orte behält keinen sesten Punkt auf dem linken Donau— Ufer, noch duldet sie eine Miederlassung ihrer Muselmänni—⸗ schen Unterthanen auf demselben. Auf dem . Donau⸗ Ufer darf weder in der großen und kleinen Wallachei, noch in der Moldau, ein 2 sein Domicil haben; nur die mit einem Ferman versehenen Kaufleute, welche in die Fuͤrstenthumer kommen, um auf eigene Rechnung die für die Consumtion Konstantinopels nöthigen Waaren und andere 63 zu kaufen, sollen zugelassen werden. Die Tur— kischen Städte auf dem linken Donau, Ufer werden nebst ihrem Gebiete der Wallachel einverleibt, und die fruͤher auf dieser Seite bestandenen Befestigungen durfen nie wieder her,

estellt werden. Diejenigen Musesmänner, welche auf dem linken Ufer liegende Gründe besizen, ohne sie von Pri⸗ vatleuten usurpirt zu haben, sollen dieselben inner 8 achtjehn Monaten an die Eingeborenen verkaufen.

le Pforte hat sorgfältig daruber zu wachen, daß die Tir,

kischen Befehlshaber der Nachbar- Provinzen die Privilegien

Moldau und Wallachei in keiner Weise verletzen, noch 6 * Angelegenheiten 8 =

7 ichtet sich dieselbe, jede Incursson der Bewohner des n Donau Ufers in das Moldauische oder Walla— Hische edler zu verblndern. Die wihrend ber Oecndarion der Sutstenthöhner on Seiten Nußlande auf den Bunsch = 1 . Motabsen des Landes eingeführten Ver⸗ waltung · Reglements werden von der Pforte bestäͤtigt. Hin, sichtlich der Er wähllhngeart der Hespodare sind die in der Separat / Acte des Vertrags man stipulirten Be stimmungen bestaͤtigt worden, He, Cem aar, daß bie dia, her sieben jährig Wurde der Hospodarẽ

den zu

lebens laͤng⸗

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lich verliehen werden sol, falls nicht eine freiwillige Abdan⸗ kung eintritt oder ein in der gedachten Separat-Aete vorge—⸗

sehenes Vergehen eine Absetzung nöthig macht. Den Hos,

podaren wird freies Ordnen aller inneren Angelegenheiten ihrer Provinzen mit Zuratheziehung ihrer Diwane gestattet; sie duͤrfen jedoch keines der durch Vertraͤge oder Hatti⸗Sche⸗ rifs garantirten Rechte beider Lander beeinträchtigen, woge⸗ * sie in ihrer inneren Verwaltung durch keinen jenen

echten zuwider laufenden Befehl gestoͤrt werden sollen. Die Regierung beider Fuͤrstenthümer genießt vielmehr alle 2 einer unabhängigen innern Verwaltung. Die⸗ elbe kann nach freier 3 Sanitäts⸗Cordons und Qua⸗ tantainen laͤngs der Donau und an andern Punkten des Landes errichten, welche von den ankommenden fremden Chri= sten und Muselmännern aufs Strengste befolgt werden müs— sen. Fuͤr den Ougrantaine Dienst und die Bewachung der Gränzen, so wie fuͤr die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Städten und Dörfern und die Vollziehung der Gese und Verordnungen können die Re * der Fürstenthu⸗ mer eine dem Zwecke angemessene ** Wachen halten. Die Starke und Unterhaltung dieser Milizen ist von den Hospodaren und deren Diwans zu be— stimmen. Die beiden Fürstenthuͤmer werden von allen Liefe= rungen, an Getreide, Vieh, Schiffs⸗Bauholj u. s. w. die sie fruͤher für die Consumtien Konstantinopels, für die Ver⸗ proviantirung der Donau-⸗Festungen, und fuͤr das Arsenal zu leisten verpflichtet waren, entbunden; auch wird die Pforte von ihnen keine Arbeiter fur die Festungs-Arbeiten oder ir⸗ gend einen andern Frohndienst verlangen. Zur Entschädi= zung fur die daraus sich ergebenden bedeutenden Ausfälle im Großherrlichen Schatze sollen die Fuͤrstenthumer außer dem jährlichen Tribute, den sie den Hatti-⸗Sherife von 1802 ge⸗ mäß unter den Namen Charadsch, Idyye und Rekiabiye zu jahlen haben, eine späterhin noch gemeinschaftlich zu bestim⸗ mende Summe an die Pforte entrichten. Außerdem sollen die Füͤrstenthümer bei jeder Erneuerung der Hospodare bei Todes fallen, oder Absetzungen eine dem jährlichen Tribut gleich kommende Summe an den Großherrlichen Schatz zahlen. Dagegen wird die Pforte außer diesen Summen niemals, weder vom Lande noch von den ea. eine andere Abgabe oder Geschenk verlangen. 2 in der tig far alle

zeug nisse ; un vll andels⸗/ Freiheit, nnen mit eigenen Fahrzeugen die Donau beschiffen und mit Pässen ihrer Regierungen versehen, ungehinbert in den Tuͤrkischen Hafen und Städten Handel treißen. Auch erläßt die Pforte beiden Provinzen auf zwei vom Tage der Räumung der gi ee ne! durch die ischen Truppen an gerechnet, den sährlichen Tribut.

Die allgemeine Zeitung enthält folgende respondenz⸗ ö. ; „Von der Servischen Gränze, 20. Sept. In Bel⸗

Cor⸗

grad weiß man seit drei Tagen, daß der Friede jwischen

Rußland und der Pforte abgeschlossen ist; man weiß aber auch, daß der Pascha von Widdin, der den ganzen Sommer mit seinen Albanesern unthätig war, jetzt mit einemmale * brochen und gegen den Balkan marschirt ist, um, wie er sich ausgedrückt hat, den Russen die Communicationen abzuschnei= den. Mit Ungeduld erwartet man Nachrichten Über dieses Unternehmen, und fürchtet nur noch ein unnützes Blutver, gießen, da General Geismar dem Pascha ven Widdin auf dem Fuße gefelgt sein sell. Unter den Servern herrscht seit dem Friedensschlusse große Freude, da sie jetzt in den Genuß sener Begünstigungen treten werden, welche für sie in dem Traktate von Akerman stipulirt waren, deren wi

stattung aber bis jetzt die Pforte verweigerte. Graf Die, bitsch hat den Fürsten Milosch schriftlich von der U

nung des Friedens, und den Stipulationen zu Gunsten Ser, viens benachrichtigt, mit dem Exsuchen, diese Kunde seinen Landsleuten mitzutheisen. Der Pascha von Belgrad wird, wie man sagt, in Kurjem nach Konstantinopel berufen wer den, um einen größern Wirkung ekreis zu erhalten; auch wird davon gesprochen, daß der Sültan sich nach Adria be⸗ geben wolle sobald dieser Platz von der Nussischen

zumt ist. Es scheint, daß er uber diesenigen hal⸗ 16 ul, die in den letzten ** sich 65 4 33 Planen ju Re⸗

den kommen ließen, und daß er mit gr

sormen umgeht. Es ist h zu bes * Ven nach dem

ch cenen in denjenigen Provinzen eintreten d 233 die nach der Mei⸗ nung des Großhertn dem Feinde genug amen Wider⸗

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Abmatsche der Russischen Armee ] reckliche B 1 s

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