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e Menge achter Perlen in verschiedenen Großen, und zu 2 — r Armbändern benutzt; eine Guit⸗ nde von Perlen, Lilien vorstellend, mit kuͤnstlichen gruͤnen lättern; ein massiv goldener Fächer mit Brillanten; in Silber gesaste Brillanten, ungefuͤhr 1500 an der Zahl, auf Silderdraht gezogen, zum Theil auf Bänder genäht, und je— der mit einer Zahl versehen; ein Zweig von achten erlen 2 8 * Farbe und in Brillanten gefaßt; ein alter .. (einige Bildnisse der Großfuͤrsten Alexander, Konstantin, Ni⸗ colaus und Michael, in deren Jugend gemalt. Der Landmansvriend, ein neues in Gent * Flamsländisches Blatt faͤr die Bewohner des platten . . macht bekannt, daß seine Tendenz dahln gehen y e Heuchelei und schlechte Gesinnung der Opposstionsbläͤtter zu bekämpfen. ö
Sch weden 1 63. tockholm, 9. October. Vgrigen Sonntag begaben sich 8 M, der König und die Aönigin 23 Drotining⸗ bolns, nd nahmen bei JJ). KCK. * . nr hn und der Kronprinzessin das Mittagemahl . 4 : H Nãackreise zut Hauptstabt empfanden Se Mal. eitñzige Fieber / Anfalle, welch? während der Racht zuhahmen, und von Erbrechen be— leitet waren. Am Montage trat zwar ein ruhigerer Zu— Hand ein, ber seitdem sind Se. Maß, von einem Wech el, leber befallen und geswüngen, das Bett zu huͤten. Zur Beruhigung des Pub iu? sind gestern und heute in der A2ntlichen 3 wei Bulletins über das Befinden des Köͤ— wnwigs erschtenen. Dem heutizen, um 7 Uhr Abends, bekannt gemachten ju ige. war der Zustand des Durchl. Kranken, ur Freude aller Bewohner der Residenz, weit beruhigender, 6 Se. Maj. hatten kein Fieber gehabt. — Die Reichs⸗ stände haben sich mittelst einer gemeinschaftlichen Deputation nach dem Befinden des Königs erkundigen lassen. — IJ. ö KK. HH. der Kronprinz und die Kronprinzessin haben Drotrt, ninghelm verlassen, und sich in die hiesige Winter⸗Nesidenz degeben. ;
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Deut schlan d.
** 2 — 12. Oet. Die Gesetzsammlung enthalt
em Lsten v. M. datierte Königliche Verordnung über * ö einer möglichst sorgfältigen Bildung der gudirenben Inländer, und über die zur Erreichung dieses weckes einzuführenden Maturitäts, Prüfungen. Im Ein— biese? Verordnung heißt ec: „Da es zu Unserer
Cr gekommen ist, daß die auf die Universität abgehen⸗ den jangen Leute nicht immer diesen igen wissenschaftlichen BVorkenninssse besttzen, welche durchaus erforderlich sind, am die akabemischen Vorträge recht verstehen und zweckmä— Fig benutzen ju kännen; da ferner die Fälle immer häufiger
e den, daß Jänglinge aus solchen Ständen, denen es n einer fir den Beruf eines Gelehrten usthigen Aus— dung der Sitten und Kenntnisse ihrer Kinder an Ge—
; k und Mirteln fehlt, durch falsche Ausichten ge— dem gelehrten Stande gewidmet, und dadurch an— deren, in 16. Art nicht weniger achtungswerthen und ebenfalls Anlagen und Geschicklichkeit erfordernden Ge⸗
werbsarten zur 3 eigenen wahren Lebens
glückes entzogen werden, so finden wir es nothwendig, den diclfachen Nachtheilen, weiche hieraus, so wie aus dem üb
hand nehmenden Zudrängen = Stuapiren entstehen, 3
H ju wirken . . ., Nach diefer Vererbnung müssen
* Ile Schüler, welche sic den gelehrten Studien widmen
wollen, nach ersolgter Confirmation einer zahigkeits Prufung
untersberfen. Diese Prüfung wird ven einer, aus fämmtlit
Lehöern dez Semnasii, und aus einem dazu angeorgne,
ten Gesstlitzen bestthenden Commissten vorgensmmen. Fer⸗
erscheinendes
er ⸗
men will, für we — oder 24 wid⸗ scher Cu , ist, vor feinem 2 2 Uiniversität einer Maturitäts Prüfung unterwerfen. Del al. len künf Gesuchen um Anstellung in den Staate len ! e. ü,
zur juristischen, ärztlichen und höheren chirurgischen u. s. w. muß, neben dem Testimonio trienni acacfemis auch ein Maturitäts Zeugniß beigebracht werden. Ohne ein Iüolches wird das Gesuch un fehlbar zurückgewiesen. Gedachte Verordnung soll vom 1. Jan. 1839 an in Kraft treten. Würzburg, 16. Oct. Se. Königl. Hoheit der Prin; 2 Lespold von Sachsen, Coburg ist gestern unter dem Namen . eines Grafen von Henneberg nebst Gefolge hier angekom—
men, im Gasthofe zum Schwan abgestiegen, und setzte heute
senß . Reise über Oehringen und Langenburg nach Eng—
and fort. . 2 ;
Frankfurt a. M., 14. October. Das gestrige Am t s⸗
blatt enthalt die Dienst⸗Pragmatik für unsere Civil -Staats⸗
diener. Dieselben theilen sich demnach in zwei Klassen. Zu Staatsdienern der ersten Klasse werden alle diejenigen ge— zaͤhlt, die sich durch akademische Studien, oder doch sonst durch besondere wissenschaftliche Bildung zum Staatsdienst vorbereitet und geeignet haben. Zu den Staatsdienern zwei ter Klasse gehoͤren dagegen Alle, deren Dienst-Verrichtungen eigentlich nur mechanisch sind, nur Routine, aber keine streng wissenschaftliche Bildung erfordern, überhaupt, die solche Stellen bekleiden, wozu sich Personen eignen, die sich ur⸗ sprünglich zu einem anderen buͤrgerlichen Beruf mt ̃ hatten. Die Staatsdiener erster Klasse werden auf Lebens⸗ 2 zeit angestellt; sie koͤnnen nur wegen Dienst Untreue und gr ⸗ beren Amts- und Dienstpflicht⸗Verletzungen, oder wegen Dis⸗ eiplinar⸗Vergehen nur dann, wenn alle Grade der e, nar⸗Strafen, um sie zur Pflicht Erfüllung zu vermögen, schon vergeblich verhängt worden waren, — und jwar nur durch richterliches Erkenntniß, ihrer Stelle mit Versust allen Ge⸗ halts, und ohne alle Entschädigung entsetzt werden. Alle Staatsdiener zweiter Klasse werden nur auf Widerruf vom r 2 — * — — * 3 vierzig Dienstjahren, auch wenn sie noch dien eyn so ten, ihr Amt mit Beibehaltung ihres Ranges, . ganzen Gehaltes niederlegen. . . . O e st erreich. . Wien, 12. Oet. Im Oesterreichischen Beobachte * liest man unter der Rubrik: , . Notiy * ö. ; des: „Der 9. bis 14. October des Jahres 1529 waren für 6 Wien Tage harter Vedrängniß, aber auch eben so viele Tage der Verherrlichung Oesterreichischer Heeres, Tapferkeit und Bür⸗ . die nicht allein in unsern vaterlandischen Annalen, ondern in der Weltgeschichte für ewige Jeiten glänzen wer—
den. — Soliman der Große war mit seinen bis besiegten Heeren am 2. Septbr. 1529 vor Wiens 1
rijährigen Jubelfeier dieser erung hat dur r , 9 Hammer mit einer Beschi Der- selben, zum Theil aus bisher noch unbekannten . und Turkischen Quellen 3. — bei K. A. * in Pestz ö Se. X. K. Hoheit der Erzherzog Kron ⸗ prinz haben huldreich die Widmung dieses Werkes anzuneh= 4 men! und das auf Veranstaltung des Verlegers eigends — diefem Zweck auf Pergament. gedruckte Dedications Exemplar aus dei Händen des Verfassers zu empfangen geruhet. .
Italien. ö
Meapel, 27. Seyt. Die am 7 2 drid unterzeichneten . r,, ; stt dem Könige von Spanien und der Prinzessin Marie Lhristine von beiden Sicilien wurden bier am 1. Seytem ⸗ der in einen foͤrmlichen Ehe Contract verwandele, wobl die findessin Braut die gewöhnliche Erklärung e ;
önig von Neapel hat dem Ritter Labrador den ues an
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