Griechenland.
Der Courtier de Smyrne enthält folgendes De— kret der Griechischen National! Versammlung: „Indem der Longreß es als eine seiner ersten Pflichten detraqhtet, seine Aufmerksamkeit auf die zur Beschleunigung der moralischen und politischen Restauration Griechenlands geeigneten Maaß⸗ regeln zu wenden; indem er als Grundlage dieser Restaura— tion eine moralische Wiedergeburt der Bürger durch die Leh= ren unserer heiligen Religion und durch eine gründliche Er, ziehung betrachtet; indem er ferner die Nothwendigkeit an, erkennt, der Regierung die nöthigen Huülfsmittel zu sichern, um: 1) den Zustand der Kirche und der Geistlichkeit zu ver kesse n; 2) das Waisenhaus mit seinem Zweck angemessenen Link inften zu detiren; 3) Zur Verbreitung des gegenseitigen Unter ichts aufzumuntern, und Normalschulen zu errichten; 4) S tulen fur den höhern Unterricht zu gründen, für die—= jer igen welche sich dem geistlichen Stande widmen, oder dem Staate in den Civil, Aemtern dienen, oder endlich ihre Laufbahn in den Wissenschaften und Kuünsten ma en wollen; 5) öffentliche Druckereien einzurichten, — beschließt der vierte National. Cengteß der Griechen: Art. J. Die Regierung ist ermächtigt, in der ihr am sicher, sten nd angemessen ten scheinenden Weise alle Legate anzu⸗ nehmen, welche die Vaterlandsliebe der Griechen, sie mögen nun im Inlande oder Auslande wohnen, zu Gunsten der Anstalten für Humanität und öffentlichen Nutzen ausgesetzt bat, oder nech aussetzen wird. Art. 2. Die Regierung ist ermächtigt, in Uebereinstimmung mit dem Senat Maaßre⸗ 8 za nehmen, wonach auch die im Staate bestehenden fremmen Institute mit den genannten Anstalten dabei con, Durrizen können. Art. 3. Die Regierung wird eine Kasse einrichten, die unter ihrer unmittelbaren Leitung stehen soll, und in welche die aus Vermächtnisfen und frammen Stif. tun Fenden Fonds deyenirt werken sollen. Arges, 14. st 1829. 2 die Unter schriften. )“
Folgendes ist dach dem cbaenankte,' Slatte das Deltet des vierten Griechüschen Ratäenal, Cangkesse . V=
gress.
treff der Gemeinde Schulden. „Ja Derr acht, daz die Ra tional⸗Ebre erhelscht, den Gemeinden der verschied nen vinzen des Staates die Mittel kischer Herrschaft von ihnen gemachten schaffen, und in Betracht, daß ihnen diese Mittel nut durch die directe Intervention der Regierung gegeben werden kön— nen, beschließt die vierte Nati nal Versammlung Griechen⸗ lands: Art. 1.
ro zur Tilgung der unter Tar,
chulden zu v. r⸗
Die Schulden, welche die Gemeinden der
SEubstauz bildet.
verschiedenen Provinzen des Staates während der ottema
nischen Herrschaft bei Privatleuten gemacht haben, sellen von 5 bis 6,
liquidirt und ihr Betrag defiaitis sestgestellt werden, entwe⸗ der durch die Gerichtehßfe oder durch gemtschte Special Cemmissionen, welche ven den betheiligten Partheien und der rung gemeinschaftlich ernannt werden. Art. 2. So⸗ bald die Schuld der Billigkeit gemäß festgestellt ist, fon ihr Betrag in das große Buch der Nattomalschuld eingetragen
werden, uud der Gläubiger die Zinsen davon und allmälig auch das Kapital, nach der mit der Regierung getreffenen
Uebereinkunft empfangen. Art. 3. Der Staat wird seiner—⸗ seics durch die Gemeinden, zu deren Gunsten er biese Ver, pflichtungen übernommen hat, entschädigt werden. Zu dem Ende wird die Regierung, nachdem sie die Meinung der Gemeinden selbst eingehelt und mit der Zustimmung des
Senate, eine oder die andere Abgabe auflegen, welche nach und nach den Schatz fär seine zur Tilgung jiner Schulden
gemachten Verschüsse gust 1829.“ Vereinigte Staaten ven Nord Amerita.
New York, 18. Seyt. Die Dewehner der Provinz Augusta in Berginien, die eine bedeutende Zahl von Stiasen destztl daben an die im nächsten Monate in Richmend ju
entschloigen kann. Arges, 11. Au⸗
haltende Versammlang, in welcher üöcr varjun cdmende Ber,
besse ken in der Censtitutien Virginia s derathschlagt wer,
8 K 1 der si * Autragen, die sie ald sittenverderb lich un
ö m nachtheilig schildern. Den e. ollen die Sllaven
nut * nnd n ken bieherigen De
so vie eis mi zlich bernd. 1 e unter — — lagene Maaßregel nothwendig ,, d. vorge⸗ = eines n. Aufstandes der 2 2 zu seyn, der nothwendiz erfolgen muß, wenn wir nia ,.
tigt werden. „Derne wir 2 vor sberacbenden
selbst auf ihre Emancipatten hinarbeiten.“
, a mn Zustand der dortigen n nie untersuchen. Die Bewohner derfelben, die von 83 . kunft unterrichtet waren, hatten ihm eine aus 39 bis 60
ersonen bestehende Deputation, worunter sich ihre Ober⸗
uupter und ein Dollmetschet befanden, zu Pferde entgegen gesendet. Gleich nach seiner Ankunft wohnte er e n . in der Kirche der Colonie einem Gottesdienste, und eimer Firme⸗ lung von eingeborenen Indianern und einer offentlichen n= ,. ; .
Einige Tage später war der Bischof bei einer in freier Lust gehaltenen Versammlung von ohngeführ 200 Oberhaup⸗ tern und Kriegern zugegen. Ohngefähr 186 derselben hatten sih in einem großen Kreise auf dem Boden gelagert, uud die — k 2 weiten kleineren um
en of un n begleiten keit gebildet, die in der Mitte auf Stühlen saßen. 6 dau wendete sich hierauf an den Bischof, und bat durch Vermit⸗ telung des Dollmetschers um seinen Rath in einer streitigen Angelegenheit der Colonie, den derselbe auch ertheilte *. kie Berathungen ein Ende hatten, Aberreichte das 4lteste Obertzaupt der Indianer im Namen des ganzen Stammes dem Bischofe ein Geschenk als Zeichen der allgemeinen Hoch. achtung und unerschüutterlichen Treue. Diese ganze Scene die von Augenzeugen als Lußerst malerisch geschildert wird, erinnert an die berühmte Zusammenkunft, und an den Ver. trag W. Penn s mit den Indianern in Pensplvania.
q issens c aftsiche Nachrichten.
Berlin. Unter den vielen standen
zessin ö
n Prin duise' von seiner Reise um die Welt aus Tan⸗ auch .
eis papier.
3 . . * 6 8 — fertigt, sondern wird . il fartigen (vermuthlich aus der Classe der Halbgräser Cyperaccae uf gewonnen, deren Mart eine seine zarte und dabei sehr weine r i Diese Pflanze wächst nur im Innern von China, ist gewöhnlich mehrere Fuß hoch, und größtenthenlg U dis 2 Zoll dick, in Abtheilungen oder Knoten den 3, boch stens 8 Zoll Länge, daher man auch nur Papier Blätter uns selten von 7 Zell Breite echäst. Die Zu⸗ bereitung dieses Papiers geschlebt auf folgende Weise: nach dem die oberen jungen Auswächse der Pflanze und das untere Wurzel Ende abgeschmitten, so werden die brauch baren ü die 7 Zoll langen Theile zwischen den Tnpoten bis dahin, wo das velle Mark anfängt, abgeschnitten, und auf kurze Zeit in freier Luft getrocknet, wonach die wässeigen¶ Theile verdampsen, und die aßere Scaale d aduehmen läßt, ohne das Mark ju deschidigen. Diests reine Mark wird mit schmalen, eigende dajn einge, richteten Messern von auswendig an und der Dicke nach rings um ju einem einigen Dlatte geschnttten. Dieses muß mit großer Debutsamkelt geschehen, damit das Blatt so viel wie möglich gleiche Dicke schnitte ungleich und daher zur Malerel untauglich wird. Ein selches Blatt ist alsdann 2 Kas I] Fuß lang, Und nun Lis 7 Zoll breit, aber nie obne Febler, d. b. ent aber be- Kuden sich darin Einschuttte ven Messern, oder es bleiben auch durch das Anfassen die Eindrücke der Finger und Nö gel darauf Fi, Das zum Verkauf nach Eurepa fem mende Papier bestebe aus den berausgeschnittenen, r Stellen, die ohngesähr den vierten Theil der langen Sl, ausmachen; hierdurch wird das Papier von ö der mat vergältnißmäßäg etwas tbener. Die btig , kleinen Stücke werden in Egina in allen Sarin
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