1829 / 319 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

. ö ; 3. 227 * /

zur Alln

ö 6 35

e meinen Pr eußischen Staats ⸗3eit un

8 *

8 Nr. 319.

In lan d.

erlin, 16. Nov. Am Itsten v. M. fand zu Mainz in * Ye en das Rheinschifffahrts Reglement betref⸗ fend, eine Sitzung der Cen tai Rhein ciflaßrte Cen ni fon statt, welche der Präsident der Commission, der Greß ber ol, Hefstsche Bevollmächtigte, mit folgendem Vortrage 2 eitete: „Es lag nicht in' den Kräften der Cemmission, die Hin, . dernisse zu beseitigen, welche ihrer hohen ECommittenten 1 weichende Ansichten über die Sund Prin g hre en et fri *

ren glücklichen Lösung, der ihr durch die ö. 3 und 32 der Rheinschifffahrts⸗ Acte 21. Marz 18 gewordenen wichtigen Aufgabe entgegenstellten. ?

2 viel * ihr . hat sie sich damit . be⸗ schaftiget, und es kann sie daher mit Grund kein Vorwurf treffen.

eriode ihres Zusammenseyns, vom 5. 2mm e, sich constituit te, bis zum September 1831, bewegte sich ihre Amtsthätigkeit hauptsächlich um die Jun indebri gung einer interimistischen Instruction, wozu mehrere Entwürfe gefertiget wurden; keiner aber die allgemeine und unbedingte Zustimmung erhielt,

Da jene Verhandlungen so lange angedauert hatten, ohne Ju dem bezielten Resultate zu führen, so unternahm die Krone Preußen das verdienstliche Werk, anstatt einer interi⸗ mistischen Instruetion, sogleich den Entwurf einer definitiven Rheinschifffahrts / Ordnun ausarbeiten zu lassen, und in der

len Sitzung vom J. Sept. 1821 der Centrai-Commission vorzulegen. ;

.

Nntiungen des

Ven da an beginnt die zweite Periode der Amtsthä— tigkeit dieser obersten Rheinschifffahrts⸗ Behörde, die zugleich die Abstimmungen und Erörterungen über gedachten Entwurf, so wie vornehmlich auch den Streit über dessen ersten und bie mit dem Grundsatze desselben im Zusammenhange stehen⸗

den Artikel, ingleichen die Vermittelungs Versuche umfaßt,

öniglich Baleri errn Bevollmächtigten unternommen ö 22 erfolglos, ler e geg nicht minder * 6 Periode reicht bis zur 327sten Sitzung vom 33 ul ie, womit die dritte Periode ihrer Geschaͤftsfuͤh= rung anhebt, vertagte die Central Commission, in Folge der 2. des Königlich Preußischen Herrn Bevollmächtig ten: die vorgeschlagene Berathung uber das Desinitiv⸗ Nenlument mit e r gr. Aussetzung des ersten und der damit in Verbindung stehenden Artikel nicht eingehen zu kön rn, und daher für jetzt seine Theilnahme an den ünterhand⸗ lunzen uber Jenes lement als beendigt zu betrachten“ ptapisorisch die derfallsigen Diccussienzn, in der i ug bie betden zunächst betheiligten Allerhöchsten Höse von seußen und den Niederlanden durch Vorlage des Proto— s von der schwöierigen Lage der Unterhandlüng in Kennt, ig gesetzt, sich würden ange legen seyn lasszn, erselben auf dem Wegs der Negociation eine befriedigende Lösung zu ver—⸗ schaffen. ; nabern d . anlassung einiger annähernden Verfügungen . . n id Niederlandischen Hofes zu Gun— e . when lan

wegen der Def e dre ener, 2 ; enommen un Sine kurze Zeit 2 64 —— ar, den bicher , ,,. und ver schieden ausgelegten Sinn des 1. Artikels der Wie⸗ Nbeim schisffahrte¶ Ache herõei, wodurch Uiꝛder⸗ r den Usersiaaten in dieser Materie nicht erziel . Mittlerweile

euere den Alerhoch ste

Sösen ven Derlin und De hee e erer Separat / ün⸗/

kerhandlungen fort, und haben nunmehr ein Ergebniß gelte,

fert, das Bed arfnisse der

9 e e e, 2 hervorgegangenen modisi /

eirten Entwurfs . n. beglant die 8

. der tha de Ee missson in zu erdffnende Vera k— und

sich, um die sen Preis die großen Opfer, welche es von

die zu Anfang 1821 und später, namentlich von Seiten des

rt, wurden im Jahre 1825 die Ver, len hierin, als

Rheinschifffahrt Ve

mit der Ausfuhrung in der hiernach ibereinkanftlich verein⸗ 2

bart werdenden Fassung sich schließen wird.“ 2

Der Preußische Commissarius gab hierauf die nachste⸗ ̃ hende Erklärung ab: 3 ; ö

„Die geschichtliche Uebersicht, welche eben der hochgeehrte 22. Herr Praͤsident unserer Ver sammlun Senn hat, erlaubt mir die altern Verhandlungen wegen der Rheinschifffahrt zu uͤbergehen; Namens meiner allerhöchsten Regierung nur noch folgende Bemerkungen beizufuͤgen, und mit denselben die von mir abzugebende Königl. Preuß. Erklärung zu ver inden. ⸗—

Als nach einer Reihe fehlgeschlagener, Versuche bei der Tentral⸗Commission die Üleberzeugung begr iader war, daß die bisherige Unterhandlungs-Bahn, wo nicht verlassen, doch

einstweilen aus Ihrer Mitte verlegt werden muͤsse, wurden 1 neue Verhandlungen zwischen der Königlich Prrußlschen und der Koͤniglich Niederländischen Regierung eingeleitet. 4

Ja den Jahren 1825 und ssa7 traten Commissarien * beider hohen Gouvernements vertraulich zusammen, um wo aiich die Erreichung der oft verfehlten Absicht vorzu⸗

ereiten.

Es fand sich bald, daß die langjährige Meinungs-Ver⸗ 5 schiedenheit Über den Sinn des Pariser Friedens vom 30. 4 Mai 1814 und der Wiener Congreß-A Acte vom Jahr 18175 nicht ausgeglichen werden konnte, und daß daher nur uͤbrig

blieb, mit Beiseitesetzung aller doetrinellen Discussionen, eine modificirte Befriedigung zu vereinbaren, wenn der für die Uferstaaten überaus peinliche Zustand der Rheinschiff—⸗ fahrt alsbald ein Ende erreichen sollte. Preußen entschloß

der Annahme des ersten im Jahr 1821 Seinerseits vorgeleg⸗ ten Entwurfs hatte abhangig machen konnen, mit geeigneter Verwahrung gegen alle daraus herzuleitenden nachtheiligen Folgerungen gleich darzubringen und die Königliche Re—⸗ gierung der Niederlande kam Ihrerseits durch unzweideutige 11 Beweise ehrenvoller Bereitwilligkeit entgegen. —— So haben die ebenerwähnten, durch Schriftwechsel un⸗ ter den beiden Allerhöchsten Cabinetten fortgesetzten Unter⸗ einer Uebereinkunft i ,. ohne die uslegung de annten Fund zertraͤge en ker nen ne ,, ,, .

3

ohne irgend ein n, behauptetes ; 8 ern, dazu dienen od! die dringendsten Interessen der Uferstaaten, rücksichtlich der Rheinschifffahrt sicher zu stellen. ö Es ist daraus ein Entwurf hervorgegangen, welcher den CEha⸗ rakter des vorgeschlagenen Def k zwar ver⸗ s. loren, dagegen aber die Natur eines zum Theil auf gegen⸗ = seitige außerhalb der Grenzen jener e Tractaten lie⸗ 1 . Zugestandnisse gegruͤndeten Vertrages und einer Schiff⸗ ahrts Ordnung, wie sie den Umstanden nach jetzt nur zu 1 vereinbaren waren, angenommen 19 Meine hochgeehrten Herren Collegen haben hiervon be reits aus der, von dem Königlich Niederländischen Herrn 1 BVevollmaͤchtigten zum 467 rotokoll vom 19. August d. J. uͤberreichten Anlage n Kenntniß genommen und ich bin Seitens meiner Allerhöchsten Regierung beauftragt worden, mit dem Anerkenntniß dieser Uebereinkunft zur gleich die Vorlage der angeschlossenen gleichlautenden und nach der Absicht des Königl. Preuß. Hofes gleich ö geltenden Redaction in Deuts⸗ * zu verbinden. ] Die verehrten Mitglieder der Central-Commisston wol⸗ 1 u ommittenten, g e r i, n e, de, eee, , nehmenden Fuͤrsorge . meine allerhochste lerung dem Interesse * Nheinschifffahrt und des

Rheinischen muwen eglaubt, ein l lu . ——*— die V nnn

, . Befriedigung ber ses nothwen emacht en eehrtesten 4— weggruͤnde, welche

. n t RNegierun .

die Annahme der beiden Redactionen des Ent⸗ wurfs, welcher nur in seiner gegenwärtigen mit der

2.