1829 / 332 p. 7 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Beherrscher zu vermehren. Man kann nicht le die Kreolen, bes⸗ . ungeheneren R ümer, welche die Spanier 6 durch das Uchergewicht ihrer Kenntnisse als durch ihre Sparsamfeit und Thätigkeit erworben hatten, eifer süchtig waren. Auch die offent. lichen Blätter führten Krieg gegen sie und wandten alle Mittel an, um sie beim Volke verhaßt zu machen. Der Bundes / Congreß befahl endlich, daß die Spanier von ihren Aemtern in der Armee, bei den Douanen und der Postverwaltung suspendirt wer, den sollten, bis Spanien die Unabhängigkeit Mexlko's an⸗ erkannt haben würde. Dieses am 11. Mal 1827 bekannt gemachte Decret wurde von dem niedern Volke mit 3. ausschweifendsten Freudens bezeugungen , lle Handelswege wurden durch eine soiche Maagregel ge hmt, und die Spanischen Kaufleute geriethen in Bestuͤrzun 9. Besorgniß für die Sicherheit ihrer er sonen . uͤter. Die gesezgebenden Körper in den rovinzen fo e, dem Beispiele des Congresses. Die Dinge k den . hindurch in dieser Lage; zuletzt 2g. e, aber von . zu Sewaltthätigkeiten und offener Ver so lgung n die . tepöer äber. Der geseßgebende Körper von Jalisco erließ ein Decret zur Vertrelbung aller in dieser Provinz ansaͤssi⸗ gen Spanier. DiFeser Beschluß wurde von dem Senate, aber nur mit einer sehr schwachen Masorität fur verfassungs⸗ widrig erklärt. Die Kammer der Repraäͤsentanten brachte die Frage in Anregung: alle Spanischen Priester zu verban⸗ nen und deren Gätct einzusichen; aber die Mehrzahl war anch die sem Vorschlage nicht ünstig. In Acapulco und der Umgegend erhoben sich laut. Deschwerden gegen die Spa—⸗ nier, welche genzihigt waren, sich au Dord ihrer auf der Rhede defladlichen Schiffe zu flüchten. Hier wie allenthalben uͤber ließ ch das niedere Volk allen Arten von Ausschweifungen, verfolgte se Spanier mit dem Dolche in der Hand und schrie: Tod den Tachupnines! was beim Beginn der Revolution der Prie— ster Hidalgo getban batte, um seine Haufen zu versammeln. Endisch am 16. Oeteber 1827 deschloß der Gouverneur von

Mexiko die Austreibung des Spanischen Klerus und befahl,“

daß die Gäͤter desselben den Mexikanischen Priestern gege— den würden. Dieses Decret wurde am 23sten desselben Mo⸗ nats durch den vollziehenden Rath genehmigt. Die Erbitte⸗ rung gegen die Spanier war allgemein. In Ajaca, Valla— dolid, Mechoacan und in vielen andern Städten drang das Volk auf Vertreibung derstlben. Einige gesetzgebende Behoͤr⸗

den wollten, daß diese Maaßregel auf alle ohne Ausnahme

ausgedehnt werde; andere beschlossen sie nur auf die Unver— beiratheten und die erst seit kurzer Zeit im Lande befindlichen anzuwenden. An vielen Orten erlaubte man ihnen, uͤber ihre Gäter zu verfügen, an anderen verweigerte man ihnen diefe Befugniß! Auch das Volk in Vera Cruz erhob sich en dis proscridirte Simwohner, Klasse, ünd die dortige ge, ebende Bebörde erließ ein Decret, ia welchem allen Spa— niern über 5) Jahren und die keine Krie sdienste zu Gunsten der Uaadhängszteit gethan hatten, befohlen wurde, das Land binnen 30 Tagen ju verlassen. 2 Fortfetzung folgt.)

Peru.

Die Times theilt folgenden Auszug aus einem Haun— 1. rn. g. Aug. Das allgemeine Vertrauen lehrt täzlich mehr zur det, besonders seitoom die vor wenigen Tagen erhajtene Nacticht, daß ein Waffenstillstand zwischen Dern und Columdbien abgeschlossen worden, zu der Heffnung berechtigt, daß man die Feindscligkeiten nicht mehr erneuern werde. Ein Absatant des General. Boliwar befindet sich ge, genwärtig hier und ist in sortwäbrenden Untechandlungen Mit der Renierung, an deren 2 als prermse isaer Chef befindet, was er bis zur Zuꝙ⸗ menkanft des Caugtesscs, die schon in einigen Tagen statt aden där, dierenden ed, Zam den er sten Gegenständen, Cengreß fich beschäftigen will, werden die Be—

tingungen e. mit Cilmbten abzuschließenden Friedens Ver, 26 1. denn —2— Waffenstillstand . oer welalessn ö, so muß vor semnem Ab, 2 Kriege ein Ende machen der Tractat ,,

ĩ lt in an, daß, wenn r , r en nut ir gend

e 5 2 ltend ade r 2 men werde. bier nil n f . 22 der Colum⸗

nen, des s die der letzten Klasse des Volks auf die

Lowicz Durchl. und Gefolge am 26. 8. M

Spitze sich noch General La

der den Geistern und Ehrenstellen im Staate, seitdem in vierzig

* * ö . *.

6 n 1 n , * Berlin, 29. Nov. Se. Kaiserl. Hoheit der Cesa witsch Großfürst Constantin ist nebst der Frau Fürstin von * Vormittags gegen 11 Uhr in Breslau eingetroffen. Höchstderselbe ge⸗ ruhete die Aufwartung der obersten Militair- und Civil ⸗Be⸗ hörden anzunehmen und setzte nach 12 Uhr die Reise nach Warschau fort. = 2 ö

Nach Inhalt eines im gestrigen Militair- Wochen“ blatt enthaltenen Verzeichnisses von freiwilligen Beiträgen, welche den Commandeunren der Landwehr,Bataillone im Be— reich des Zten Armee Corps, zur Verschönerung der parade— mäßigen Bekleidung ihrer Bataillone, von den Landräthen der Kreise und einigen dahin gehörenden Gebern baar über⸗ wiesen worden sind, haben solche überhaupt 10,801 Rthlr. 9 Sgr. 6 Pf. betragen. x

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Die preußische Staatszeitung meldete am Asten Novem—⸗ ber den Tod des Wurklichen Geheimen Ober⸗Regierungsraths Kunth mit der Bemerkung: sie duͤrfe diesen Namen nur nen⸗ nen, um auf den großen Verlust hinzuweisen, den der Staat durch diesen Todesfall erleide. So treffend wahr auch dieser ungeschmückte Nachruf ist: so dürfte dennoch eine freundliche Erinnerung an die wichtigsten Lebensverhältniße des Verstorb⸗ nen Vielen nicht unnütz erscheinen. Der Kreis, welchem Kun th angehörte, ist viel zu ausgedehnt, al daß sein Geist und seine Würksamkeit berall darin so vollständig bekannt sein könnten, wie Gerechtigkeit und Dankbarkeit es erfordern.

Gottlob Johann Christian Kunth ward am 12ten Ju— nius 1757 zu Baruth, dem Hauptorte einer graͤflich solmsi⸗ schen Herrschaft, damals unter kursachsischer . ge⸗ boͤren. Sein Vater, Pfarrer daselbst, war schon sieben und funfzig Jahre alt, als seine vierte Frau ihm diesen Sohn ge⸗ bar. Es scheint, daß die Sorge fuͤr eine zahlreiche Familie kostbare Vegwendungen auf die Bildung dieses Sohnes nicht zuließ: er verdankte daher bildenden Lebensverhältnißen, die sein kraͤftiger Geist trefflich benutzte, mehr als der Schule. Vis ins sechzehnte Jahr im väterlichen Hause erzogen, genoß er kaum anderthalb Jahre des Gymnasial⸗Unterrichts im Pèa⸗ dagogium zu Halle, und nur zwei Jahre des akademischen auf der Universitaͤt zu Leipzig, die er wegen Mangel an Un⸗ terstuͤtzung noch vor vollendetem neunzehnten Lebensjahre ver⸗ laßen mußte. Allein das Leben in der Vaterstadt, veredelt

dürch einen auf Reisen gebildeten Grundherrn, hatte gluͤcklich vorbereitet; der gründli

gelehrte Vater hatte den Sohn 3 die höhere Geistesbildung gewonnen: rosmische, franzoöͤsische und deutsche Litteratur,

eschichte und hatten ihn seitdem fast ausschließlich beschäftigt. Das juristische Stu⸗ dium war kaum im Beginnen: aber Bildung fuͤr das ge— sellige Leben, fuͤr den Umgang in gewahlteren Kreisen war bereits in solchem Maaße erworben, daß er, ohngeachtet sei⸗ ner Jugend, sehr geeignet schien, als Erzieher in ein ange⸗ sehnes Haus zu treten. . * Selten durfte der Erfolg wohlbegruͤndete Erwartungen vollstaͤndiger bestätigt haben. Der Kammerherr, Major von Humboldt, übertrug im Jahre 1777 dem damals zwanzig⸗ jaͤhrigen Kunth die Erziehung zweier Soͤhne, Wilhelm und Alexander, von zehn und acht Jahren. Es war eine höhere Sorgfalt, als die des treuen Lehrers, der nur eigne Kenntniße auf den Geist reichbegabter Schüler überträgt; es war ein eben so thätiges, als wohlgeordnetes Bestreben, Alles, was Berlin an ächten Bildungsmitteln besaß, für die Entwickelung großer Anlagen fruchtbar 4 machen, was den Erzieher, 1 dem fruͤhen Tode des Vaters, der schon im Januar 1779 erfolgte, von dem edelmuͤthigen Vertrauen und der hohen Gesinnung der Mutter unterstüt, unauflöslich mit seinen n er verband. Nach eilf Jahren war die Een, vollbracht; aber was auch Wirksamkeit im Reiche enschaften und im oͤffentlichen Leben, Rang unter

Jahren umwandeln mußten, die alte Sorgfalt, di die 282 n, . bli n. 2 e e Stellung, worin Kunth sich als Erzi

wirkte mächtig bildend auf ihn a rn , e, mit geistreichen angesehnen, gewandten Personen aus allen Ständen, die Sorge fuͤr haͤusliche Verhältniße, welche das unbeschrankte Vertrauen der Familie ihm übertrug, die Ge, schaͤfte, die für ihn aus dieser Verwaltung erwuchsen, f

ten ihn selbst thaätig in das Kußre Leben ein, und n ihn zur Anstellung im Dienste des Staats. Indem er noch