1829 / 338 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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BVesorgnisse für die dort desindlichen Schiffe.

wiesen ist, daher auch oft in einem Theile des Landes Hun.

noth herrscht, ke * 86 entsteht alles blos daher, weil die Landstraßen in inem elenden Zustande sich befinden davon noch nicht zu sprechen, daß es dem Continente fast ganz und gar noch an Canälen und Eisenbahnen fehlt.“ . k

Die Spanischen Cortez Bons sind bedeutend gestiegen ohne daß sedoch ein anderer Grund angegeben wird, als daß die Sranllch- Regierung sich durch fincngieile Debr ng isse

gensthigt sehen werde, etwas fuͤr jene Anleihe zu thun. * 2 Veruchmen nach werd unter der personlichen H— * des Kaisers von Brasilien ein kleines Anlehn zu . 2 kommen, dessen 221 zum Vesten der loyalen Portug esen verwandt werden soll. r ;

Zwei Artillerie Ossiciere, von denen in * 22 4 lamenrs Session ost bie Rehe war, weil sie in 9 ta * Felge ihrer Weigerung, den Schutzheiligen der Inse * fein Did in Prözession durch die Straßen, 6 durch Kanonenschusse zu begrüßen, den Abschied erhalten

ten, sollen seit em Theologie studirt haben, nnd gegenwartig ;

1 sey⸗ ĩ lten. ö 2 2 3 gefallene starke Schnee hatte die

urschen verzögert, namentlich der von 1 2 Calais mit dem letzten Dampf⸗/ doot angekommenen Reisenden brachten die Nachricht mit, daß sich im ganzen nördlichen Frankreich starker, von häͤufi⸗ gem Schnee begleiteter Frost eingestellt habe. Die Berichte aus andern Theilen ume, . 2 =. 3

nd stuͤrmische Wette r

gen über das rauhe und st ö 3. 9st fahrer weiß man, daß er, um Maunschaft und La—= sich a in gesehen hatte, auf den Strand zu laufen; ein, wie man glaubt, vom Vorgebirge der guten Hoffaung kommendes Kauffahrteischiff ging in der Nachbar⸗ schaft von Deal gänzlich unter.

Am Gerreidemarkte fängt es an, etwas besser aus zuse⸗ hen; zum erstenmale seit langer Zeit ist in der letzten Woche der Burchschnittspreis des Weijens etwas gestiegen; der wöchentliche Durchschnitts preis beträgt nämlich 57 Shill. 1Pence, während sich der 6 wöchentliche (nach welchem der Zell regulirt wird) nur auf 56 Shill. 5 Pence beläuft.

London, N. Nov. Wir haben durchaus nichts Neues hier. Die Desserung im Fabrikwesen ist dauerhafter, als man erwartet hatte, obzleich keine Erhöhung des Arbeits, lohnes daraus entsteht, und auch bei der großen Coneurrenz in allen Fächern nicht entstehen kann. Ucher das Gute läßt sich aber wenig sagen; das Uedel dagegen macht Geraͤusch. Der berüchtigte Eobbert, nicht zufrieden in feinem Register, den Zastand des Landes als verzweifelt darzustellen, hat einen Cursus im hiesigen Mechaniks⸗ / Institut in derselben Absicht angefangen, wobei er Hülfsmittel vorschlägt, deren Annahme obne eint gäuzsiche Staats Umwälzung nicht denkbar sind.

*. dem . ö der 3 . der Sen,, 2 ihrer om Ent Betreff des . * vorgelegten Gesetz Lntwurses in richt, welcher unter der

und nur in einer und derselben

Anstalten wird von der Regter

der ist erlaubt, in den . gestisteten und unterhaltenen Schulen, und in Familien Unterricht, zu er= c cilen, wenn er solgende Bedingungen erfullt: Zunächst hat r seine Absicht der Cemmunal / Veh brde nit den noͤthigen

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während der andere im größten Ueberflusse mir

. . 1 Zeugnissen seiner geistigen und motalischen Befaͤhigung, und dem Verzeichniß der Lehrgegenstände, in denen er Ünter⸗

richt ertheilen will, anzuzeigen. Wenn ein mit solchen Zeug⸗

nissen versehenes Individuum eine Privat⸗Anstalt eroffnen

will, so kann die. Ortsbehsrde die Erlaubniß aus dem Grunde

verweigern, daß schon eine oder mehrere solcher Austalten sich

am Orte befanden, und von dieser ihrer Weigerung binnen

einem Monate den Provinzialstaͤnden Kenntniß geben, welche

im Laufe eines Monats über die Sache entscheiden. Hat

der Unternehmer einer Privatschule innerhalb 2 Monaten weder von der Weigerung der Ortsbehörde, noch von der

Entscheidung der Provinzialstande Keuntniß erhalten, so kann

er seine Anstalt eroͤffnen. 4) In jeder Provinz wird eine aus dem Gouverneur derselben, und aus zwei von den Provinzialständen jaͤhrlich zu ernennenden Abgeordneten bestehende Prüfungs⸗ Commission errichtet, welche die Zeugnisse der Befähigung zum Ertheilen des Elementar- und mittleren Unterrichts zur Eroͤffnung einer Privatschule ertheilt. 5) Jeder Privatleh⸗ rer und Schul-Unternehmer muß die Treue gegen den Köͤ— nig und . uͤber den offentlichen Ünterricht beschwören, und eidlich ver⸗ sichern, daß er nichts lehren oder lehren lassen wolle, was dem Grundgesetze, den Gesetzen des Staats, so wie der öf— fentlichen Ordnung und Ruhe, oder den guten Sitten zu— wider sey. G6) Auslaͤnder durfen ohne besondere Königl. Er⸗ laubniß weder Schul-Anstalten errichten, noch in Familien Unterricht ertheilen. 7) Diejenigen, welche ohne Erfüllung der obigen Bedingungen Unterricht geben, sollen einer Geld⸗ strafe von 50 360 Fl. unterliegen. Dieselbe Strafe trifft diesenigen, welche das von ihnen bei der Behörde eingereichte Programm der Lehrgegenstaͤnde überschreiten; unter er schwe⸗ renden Umständen wird ihnen das Unterrichtgeben auf eine Zeit von sechs Wochen bis zu einem halben Jahre un— tersagt. Wer in seiner Anstalt dem von ihm geleisteten Schwure zuwiderlaufende Principien lehren läßt, verfällt in eine Geldbuße von 50 bis 300 Fl., auch kann, je nach der Wichtigkeit des Falls, die Schule auf drei Monate und so⸗ gar auf zwei Jahre geschlossen werden. Diese Strafen sind unabhängig von denen, welche durch das Straf⸗-Gesetzbuch

festgestellt sind. Dentschlan d.

Munchen, 30. November. Eine Königliche Verord—⸗ nung vom 23. November enthält die nähern Bestimmungen über die Umgebung des Rheinkreises mit einer Zolllinie. Mit der Bekanntmachung dieser Anordnung ist im Rhein kreise die besondere Verkündigung des Zollges und Zoll⸗ tarifs vom 15. August, so wie der Vereins, rdnung und

des Vereins-Zolltarifs zu verbinden. Indessen soll nach dem

Wunsche des dortigen Landraths vom Getreide, Mehl, Flachs,

Vieh, Schaafwolle und Steinkohlen kein Ausgangszoll und vom Schaafvieh kein Eingangszoll erhoben werden. Der Zeitpunkt fuͤr die Vollziehung und Wirksamkeit der Zollord⸗ nung und des Tarifs z. wird bestimmt werden, wenn die nöthigen Voranstalten gehörig getroffen sind. 3 Gestern Morgens um 2 Uhr verschied hier im 7osten Jahre seines Lebens der Königliche Leibarzt und Geheime Rath, Herr Dr. Bernhard Josepd von Hartz, Comman deur des Verdienst⸗ Ordens der Vaierischen Kron, ꝛc. c., nachdem er bereits seit mehreren Monaten an der Brustwassersucht darnieder lag. ; ; Gotha, 2. Dee. Seit Kurzem erfreuen wir uns hier zweier neuen Hülfsvereine, deren wohlthätige Wiürsamkeit

von Tage zu Tage fuͤhldarer wird. Auf Anregung der Po—

lijei Behörde haben nämlich saͤmmtliche Zůnste und Hand⸗ werke der Stadt eine gemeinschaftliche Hälfskasse zur Ver⸗ pflegung kranker Gesellen, und eben so hat ein großer Theil der hiesigen Dienstherrschaften cine gleiche Kasse zur Pflege erkrankender Dienstboten errichtet. Beide Vereine durfen für ihre Kranken das bereits im Jahre 1803 von der Freiin Luise Friederike von Frankenberg hier gestiftete Krankenhaus benutzen, welches fuͤr diesen Zweck noch eine Erweiterung er⸗ halten hat, und die wohlthätigen Absichten der unvergeßlichen edlen Stifterin nun um so mehr er füllt. Es ist in diesem Hause für die Verpflegung und Behandlung der Kranken und für sede Beguemlichteit derselben so gut gesorgt, daß kein Handwerksgeselle und kein Dienstbot? im Haufe des Meisters oder der Herrschaft besser aufgehoben seyn kann als hier. Die Verwaltung beider hi ere wird nutet . 1 . . Eberhardt, von einem

einnüͤtzig denkender Männer unentgeldlich besorgt, und alljährlich wird öffentliche Rechnung. nn,, . n Keburg besteht seit zehn Jahren eine Abendg ell chaft zunächst für den Zweck gristiger und gemüthlicher Un⸗

am gegen das Grundgesetz und die Gesetze