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bebieiten sich vor, erst nach dem
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rere und San delin
gen Unterd folgt? „Erelmögende Herren. Der Gesck . Entwurf /
Wir Eäer Edeimbgend en hiermit vorlegen, ist ein e 2 nothwendige Folge dessen, =* 2 ( n, e,,
Unseres Königreichs juträgt. Mitten im Genusse des Frie⸗ ke, , , wen e, we , gr ehe, . ben so vieler Zweige des Gewerbfleißes. e e g hel. r
Anrahl. uinse ginn licheigesnmuter e. un
Uchertreibung und den un gh eh lharen
täuscht und . alle di n,
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die Regierung, die Gesetz ud u „dieser Presse, der
— 1 — — e. in , . , = 8) der nur zu sehr dasu
genießt, zuzusichern wan eren ö, Mißtrauen auszusäen
beigetragen, Unt unde ben so sehr die gesellschaft. r 4 — k als sie der durch das ichen Just an Regierung der Niederlande und den
Grundgesek sesizencuten ; 3 es ider laufen, deren un eschrank; Rechten Unseres 6 9 —— ea, 4 ;
— 13 * — * t vertraglich hielten. Charakter der Nat ian 3 — hi
deren ca siuutiu n en, weckt, ist durch Uebelgestnnte zu einem
nisse und Einschten ö orden, Zwietracht Unzufriedenheit
KJ „und bat dadurch die ossen
Aufruhr . Saars, den freien Gang der 9
bervo die moralische :
Eifüllung der mit den offentlichen Aemtern . —— dergestalt untergraben, daß es ae ns zu fa mier lichen Pflicht geworden ist/ Ew. Edelmogenden A ü Vi richten, um durch feste Maaßcegeln und darüber zu wachen, daß die Wohlfahrt des Staats Eintrag erleide, t a nen, so wie hee Juhanglichkeit an die durch eine Verfassung gemaͤ⸗
sinte monat cbische Regierung nicht erschůt ert werden/ mit einem e daß in dem Königreich der Nieder. 2 de eibeit, die Ordnung and die GeseCe geachtet und aufrecht halten werden. 3u de scheint es , , rren, bei Vorlegung eines Gesches, das nur dahin zielt,
5 des Guten e , , . .
en, Unsere persönliche einung über den ame me, . 2 Unseres Königreichs auszusprechen. Interessen der welche Vater
auch
Veschůͤtzung allet und die freie Ausübung der durch das 2 S , , Calte sters der Gegenstand Unserer
—* Far sorge esen sind. In ö
Herb r ufo 2 k Gang dar, als derjenige, welcher
sicherer ö Neglerun⸗ r ö
ö gierung der mit Recht so verehrten 1 ve sia 2 bensen igen Deodbinzen befolgt wutde, mo * edi der er wöhwer sich zu dieser Religion bekennt.
Nel ahren von Uns getroffenen Maaßregeln Dir in den r, S de Beispiel gegründet,. Seit dem e, und w . . üih⸗ s en genteßt die Romisch latholisch= e, . ais äe jemals in felherer Zeit — at W ohlthat wird durch den gluͤcklichen Fort
2 2 a er Katt fädender Unte handlungen unverzuͤglich e, a,. wich Katholischen Unterthanen in den an— , Pb in zen m Theil wer den so daß Wir der baldigen Weg mo rer noch ertedigten bischbflichen Sitze entgegen schen din fen. Wir wü schen Uns Glück dazu, auherdem hier , Wernher, wem me können, daß Uuser Beschluß , , dee, , g, dessan Dauner fowohl durch Unsene dem Nömischen Hese getroffene Uebereinkunft als lnsern unerschütterlichen ¶ Willen verbuͤrgt ist, nicht . Wänsche des heiligen Stähles far das Beste Unse— e larholischen Unterthanen erfüllt hat, sondern daß
das Oberhaupt dieser Kirche nach Kenutnißnahme dieses Be—
deshalb seine Dankbarkeit zu erkennen gege—
? 283 erklärt hat: „daß Wir Unseren Conventionen mit
eriauf der Berathungen ihre Stimmen abzugeben.. D, , H cle, w, g, dene, e, ag der Peeßvergchen beale iee, lan * *
erreicht haben.
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dem heiligen ĩ e 2 . e? und amkeit gegeben
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der geringsten Sinm : ; Vetrachten Wir nun ferner, daß die Augelege
katholischen Cultus durch einen Unserer Veschl Verwalcung übergeben sind, so din fen Wir glauben, daß aug diefer Hinsicht die Wünsche eines großen Theils Unseres Vol
doch verhehlen Wir es Uns nicht, daß trotz des
3 fest entschlossen sind, dem durch Alle in Un⸗ Mittel entgegen zu wirken, die
des Gehorsams gegen die r. r halten, damit die
zt und die Handlungen der Regierung gegen die Eingriffe Wenn Wir
ben, setzliche Bestimmungen veranlaßten. die vorhandenen und von einem großen Theile Unserer Un⸗ terthanen gebilligten Bestimmungen wesentlich modificirt ha⸗ ben, ohne jene unbedingte Freiheit anzunehmen, welche in ihrer Zügellosigkeit zur Verwirrung und Vernichtung der Ci⸗
vilifation und der intellectuellen Entwickelung fuͤhrt, so wird
erer erseits eine aufmerksame Prüfung zeigen, dan gierung in. diesem 3 den Eonnn nal, nud Prov. Behörden so vielen Einfluß geachen hat, als das Gesetz it= gend gestatten konnte, und Wir nschen, daß die Bera⸗ hungen Euer Edelmögenden Uns ausklären und Uns zeigen mögen, ob Wir in Unseren Gesetzvorschlaägen —— ÜUn⸗ serer Anstren gungen, welche stels darauf gerichtet waren, die verständigen Wunsche aller Unserer Unterthauen zu erfüllen, ; Die Nation ist aber auch berechtigt, Edel⸗ mögende Herren, von Uns zu erwarten, daß Wir unüberlegte Forderungen mit Festigkeit zurückweisen, so gern Wir auch verständi jen Wuͤnschen Genüge leisten. Diese Festigkeit, die Grundlage des gesellschaftlichen Glucks, ist zugleich der con⸗ stituirende Grund satz Ünserer Rezierung. und Wir zweifeln nicht baran, daß die Versicherung Unseres Wi zerwillens gegen ein Ueberschreiten der Linie, welche die nöthige Festigkeit von einer übel angewendeten Nachsicht theilt, die Bohlgesinnten ermuthigen nd den Schlechtgesinnten jede Hoffnung auf ein Gelingen der Mittel des Widerstandes und der Gewalt benehmen werden. Prüfen Wir die von Uns in Betreff des Gebrauchs der Franzoͤsischen Sprache festgestellten Bestimmungen, so dürfen Wir glauben, daß in dieser Beziehung nach und nach alle Anorduaungen getrossen worden sind, die man zur Er— leichterung der Privat- Verhandlungen wünschen kann; soll⸗ ten Wir Üns jedoch überzeugen, daß . Anordnungen unzu⸗ reichend feyen, oder ohne Nachtheil auch auf die offentlichen Verhandlungen ausgedehnt werden können, so werden Wir geneigt seyn, wünschenswerthe Mod isficationen eintreten saffen. Wir fügen aber hier die Versicherung hinzu i, dieser Gegenstand Unserer Fursorge stets dem ane nh, *
Nation untergeordnet seyn wird, und daß die Declamatio⸗
nen eines zuͤgellosen Ungestums eben so wenig als ungebähr—
liche Forderüngen den Zeitpunkt schleuni ĩ
98 ö Zeit hleuniger herbe — e m gepregenen . — 237 6 ** — w SGrundsatz der Ungbseh barkeit , as Gesetz bereits geheiligt und es n 9 3 in Betracht der nahe bevorstehenden Orga— sation der Gerichte Unsere Dazwischen kunft nicht * 1 . Wir bei der Frage r m, ntwortlichkeit, deren wahren Sinn Wie 2 un Wir schwerer
kes so wie die Unserigen in Erfüllung gehen werden. . 8
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