1829 / 356 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

öffentliche Aufmerksamkeit ist indessen in diesem Augenblick am Meisten auf das dnehmen der Brann schen⸗ ken und des, aus dem einer werdenden ns zum Genuß fei ger Getränke unter dem gemeinen Volke entste⸗ den Ulebels gerichtet. Man schreibt dieses zum Theil den ohen Abgaben zu, welche auf Hopfen und Malz liegen, und den wenig Bemittelten verhindern, sein eigenes Bier zu brauen, aber noch mehr den hohen Abgaben von dem zum Ver⸗ kaufe gebrauten Biere, und den Monopolien in den Händen weniger Brauer, welche das sonst viel gesüͤndere Getränk vertheuern und verderben. Es haben deswegen schon meh rere Versammlungen statt gefunden, und das Parlament wird wohl mit Bittschriften um eine Ermäßigung der Ab— aben von Malz und Bier und Freigeben des Brauens be—⸗ rmt werden, und wenn der Einfluß der reichen Brauer es nicht verhindert, wird die Regierung wohl auch die Bitte zum Theil bewilligen.

Nieder hande.

Aus dem Haag, 18. December. In der vorgestrigen Sitzung der zweiten Kammer stimmten die Herren Fabri Longrée und Luyben gegen die Annahme des 10jährigen Budgets und fur Ergreifung transitorischer Maaßregeln, um den Gang der Regierung nicht zu hemmen. Dagegen spra⸗ chen die Herren Donker⸗Curtius und van Alphen mit Warme fuͤr die Annahme des Decennal Budgets. Besonders

ing der erstere dieser beiden Redner in eine aus fuͤhrliche echtfertigung des neuen Finanzgeseßz Entwurfes ein, machte darauf ausmerksam, daß die Ausgaben darin bedeutend ver⸗ mindert seyen und suchte, von dem Grundsatze ausgehend, daß es die erste Pflicht des Staatsbärgers sey, den gegen⸗ wärtigen Zustand zu beschüͤtzen und aufrecht zu erhalten, dar⸗ suthun, daß es unter einer wohlmeinenden und freisinnigen egierung verfassungswidrig und revolutionair sey, das Be— willigen der Subsidien von der Abstellung vermeintlicher Be⸗ schwerden abhängig zu machen. Eben so stimmten die HH. Frets, Repelaer und van Alberda für das Budget. In der gestrigen Sitzung hielten die HH. Angillis, van Asch van Wyock, van Syotzama, Geelhand, Bod daert, . Roisin, Fallon, , , . und von Seeuns Vorträge über das Finanzgesetz. Die Kammer sich heute wieder, um die darüber ortzusetzen. —; Unser Staatshaushalt unterscheidet sich von dem anderer constitutionneller Staaten vornämlich durch das zweifache Budget und durch die eigenthüͤmliche Stellung des Tilgungs⸗ Syndikats. Dem Artikel 123 des Grundgesckes zufolge bil⸗ den nämlich „die festen und beständigen Ausgaben, welche durch den gewöhnlichen Lauf der Dinge veranlaßt werden, und sich insbesondere näher auf den Friedenszustand beziehen“ das sogenannte De cenal⸗Budget, das jedesmal für einen Zeitraum von zehn Jahren sestgestellt wird. Innerhalb die⸗ ses Zeitraums findet nur dann in der zweiten Kammer eine Erörterung über das 10j4hrige Budget statt, wenn die Re— e dazu Veranlassung 663 weil ein Artikel in dem⸗ elben entweder ganz ausgefallen ist oder sich wesentlich verändert hat. In das * rliche Budget hingegen gehören nach dem Ar⸗ tikel ß des erwähnten Gesetzes alle außer ordentlichen, un vor⸗ hergesehenen und unbestimmten Ausgaben, welche ingbesondere in Kriegszeiten nach den Umständen regulirt werden müssen.“ Dieses jährliche Budget wird den Generalstaaten in jeder Jahres Sitzung zur Verwilligung und Discussion vor⸗ t. Was das Tilgungs- Syndikat betrifft, so beschränkt ch seine Wirksamkeit keines blos auf die Verzin⸗ ung und Tilgung der Staats schuld; dasselbe bildet viel= e zugleich eine Hälfskasse

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des Staates, und darum als solche zu betrachten wären, die aus dem 8. Laufe der Dinge hervorgehen.

Se. Majestät der König haben die Todesstrase, zu wel⸗ cher die Assisen von Gent vier der Falschmünzerei äberführte Individuen verurtheilt hatten, in resp. zwanzigjährige und sebenslängliche Zwangsarbeit gemildert.

Am 15. d. M. gaben Se. K. H. der Prinz von Ora— nien einen glänzenden Ball, zu welchem eine bedeutende An⸗ zahl von Personen eingeladen war.

Oberst. Balfour de Darleigh, Militair⸗ Gouverneur der Niederlaͤndischen 3 in West⸗Indien, ist am 23. Nov. am Orte seiner immung angelangt.

Brüssel, 18. Dec. Der diesseitige Lr scafter bei der hohen Pforte, Baron van Zuylen de Nyevelt, ist vorgestern aus 6 hier eingetroffen. ;

er Königl. Franzoͤsische Gesandte in Hambürg, Herr 2 de Rochelle, ist auf seiner Reise nach Paris hier durch ekommen. ; Der Amerikanische Dreimaster „United⸗States“ von

d. M. bei startem Nebel in der Naͤhe des Antwerpner Ha⸗ fens gescheitert.

Deurschlamd.

München, 17. Dec. Durch Verwendung von Seiten des gegenwärtigen Rektors der Universität ist nunmehr die Herstellung eines abgesonderten Locals im allgemeinen Kran kenhause zur Aufnahme der erkrankten Studirenden zu Stande gekommen, was als eine große Wohlthat fuͤr diesel⸗ ben zu betrachten ist, da sie bisher blos in den Commun⸗Salen Verpflegung fanden. Der Magistrat unserer Stadt ist mit dem der Vorstabt Au wegen einer projectirten Vereini⸗ gung dieser Vorstadt mit der Residenzstadt in Unterhandlung getreten, und die betreffenden Vorschläge sind bereits der

Kreis- Regierung übergeben. 7 3 Gestern schloß der in unserer

kreises seine Sitzungen, nachdem derselbe in seinen, mit ba⸗ triotischem Eifer Vor- und Nachmittags ee, Vera⸗ thungen die ihm von der Staats Regierung zur achtung , , , ,, d es in ung 1

l 3 besonderen Anträge ir nr shon gleich bel sei⸗

nem ersten Zusammentreten den erfreulichen Beleg geliesert

faßt habe.

Frankfurt, 18. Dec. Das heutige Amtsblatt enk! hält folgende Vererdnung: Wir Bürgermeister und Nath unserer j

schastsverhältnissen angemessene Abänderungen zu

gesetzgebenden Versammlung vom 5. Dec. J. J. unterm * olgendes: JI. a ö 9 und Klage nicht gezahlten Geldes. 5. 1. Die im

Rechte gegründete 223 des nicht gezahlten Geldes kde kuünstig auf, nach Publication dieses Gesetzes, a

Schuldurkunden und Quittungen, so wie eine

lung, mit der Wirkung, daß der eweis der wing dennoch zu Führen babe, nicht statt. 5. 2. änftig ausgestellte Schuldschein Quittung liefert von nun an gegen den Aussteller 2 die 2 4 was r so lange der Aussteller nicht das Gegen I nes in der Urkunde enthaltenen Sestandnisses

kunde zu führende ist zwar in der

jedech dem, der sile ———

Batavia kommend und nach Antwerpen bestimmt, ist am 14.

Stadt zum erstenmal versammelte Landrath des Ober⸗Main.

hat, daß er den Geist der neuen Institution richtig ausge

] und verordnen daher auf verfassangsmäßigen Deschluß 3 . ; Abschaffung der privilegirten *

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