ohne Gewichts, Angabe 83 C3. 79. 85 Ff. Nit Rüb-Oel der Sch:

war es flau; pr. ord. 59 Fl., pr. Mai 59 à 7 Fl. ; Mit Colonial-Waaren blieb es ,,, daß reher Zucker etwas niedriger abgegeben wurde, welches uͤber

alle Sorten auf 1 Fl. zu rechnen iſt. kw Deut chlan d. ö Munchen, 25. Der. vverkuͤndete das Geläute aller Glocken und der Donner der Kanonen den Eintritt des heiligen Weihnachtsfeſtes, Se. Maj. der König und der Königl. Hof wohnten der Chriſt⸗

*

mette in der Hofkapelle bei, und auch die übrigen Tirchen

der Hauptſtadt waren mit Gläubigen angefüllt, ohne daß durch irg d weiht worden waͤre. . Schwerin, 25. Dec. Da die bekannte Conſtitution vom z1ſten Marz 1517 nnr anf die Dauer des allgemeinen Indults berechnet war, letzterer aber bekanntlich mit Antoni 1849 auch der Wirkung nach gan; zu Ende geht, ſo war durch die zweite Landtagsprohboſttion ne nene . über Verhütung und Vchand ling der Conecurſe vorgeſchlagen. Nach dem Erachten der Juſttz⸗ Committee waren aber in dem Geſetz rojecte mancherlei, mit dem vorliegenden Gegen ſtande nicht m r e nnn ſtehende Rechtsmaterien verbun⸗ den worden, deren zuvorige Ausſcheidung und Trennung ge— wuͤnſcht ward. Ain de ntrag der Stände wird die Ne— gierung dem nächſten Landtage ein neues Geſetz project uber dieſen Gegenſtand vorlegen laſſen, zugleich auch eine allge meine Executions Ordnung und ein ſcharfes Geſetz gegen , oder boͤsliche Falliten. Die Adjudicate, desglei⸗ 2. die öffentlichen oder uasi-= öffentlichen Hypotheken im Sinne des gemeinen Rechts, werden ganz abgeſchafft wer— den. Die Verhandlung über das ſtädtiſche. Hypocheken— weſen iſt auf dieſem Landtage ſo weit vorgerückt, daß nun⸗ mehr zur reinen Redaction der diesfälligen Geſetz⸗ Entwürfe geſchritten werden kann; es wird ſolche Redaction durch landesherrliche Commiſſarien und ſtandiſche Deputirte bis 9 nächſten Landtage beſchafft werden. Räckſichtlich des ,, über Heimath, Einwohnerrecht und Armen—⸗

erſorgung hat man ſich vorläufig uber einige der hauptſaͤch⸗

chſten rlagen der neuen Geſetzgebung vereinbart, die weitere Prüfung im Einzelnen aber bis zum nächſten Landtage 4usgeſetzt. Unter den angenommenen Puͤnkten zeichnet ſich vor,

Üglich derjenige aus, daß die durch das Geſetz vom 21. Juli J dine ee, der Y ander

gerichtlichem, ſondern auf adminiſtrativem We den. Den Kanalbau betreffend, ſo wird b, zur Zeit 39 die Waſſerverbindung der Havel (durch die Murig, den Plauer See und die Elbe) mit der Elbe, mit einer Seiten“ verbindung durch die Stör in den Schweriner Ser, ſich be⸗— ſchraͤnken, um die Krafte nicht zu ſehr zu zerſplittern. Dieſe Waſſerſtraße hat eine Lange von faſt 30 Meilen. Zu den Roſten die ſes Unternehmens werden die Landesklöͤſter Bobber⸗ tin und Malchow einen Beitrag von 28,00) Rthlrn. geben, auch ſollen von mehreren angränzenden Gutsbeſitzern ſchön be— ö , . unterzeichnet ſeyn; die beiden Durchl. Lan⸗ desherren haben gleichfalls anſehnliche Beiträge verheißen. Der Bau ſelbſt ſoll in 4 Jahren vollendet ſeyn, und iſt, bei kleineren Fahrzeugen, auf circa 200,090 Rthlr. veranſchlagt. Es iſt Hoffnung vorhanden, daß der Bau zweier Kunſtſtraßen (von Wis—⸗ mar nach Schwerin, und von Roſtock uͤber Guͤſtrow nach Neu⸗ brandenburg) realiſirt werden wird. Fuͤr beide Unternehmun⸗ gen ſind die angemeſſenſten Chauſſee⸗ und Schleuſengelder bereits vorläufig bewilligt. Auch werden, zur Unterſtüͤtzung derſel⸗ ben, die nicht unbedeutenden Koſten der vorläufigen Unter— ſuchung des Terrains, der Vermeſſung, Nivellirung und Chartikung aus einer gemeinſamen Landeskaſſe getragen. Auch aber eine neue Gensdarmerie-Ordnung haben vorberei⸗ tende Verhandlungen ſtattgefunden. In dem landesherrlich proponirten Geſetze uͤber die ſtaatsrechtlichen Verhaͤltniſſe der

e erledigt wer⸗

tanftig wegfallen ſoll. Auch ſollen die Beſchwerden über verweigerte Armenverſorgung künftig nicht welter auf

In verfloſſener Nacht um 12 Uhr

end eine Stoͤrung die Würde des Gottesdienſtes ent,

Juden, woruͤber bekanntlich zur Zeit keine Vereinigung ſtatt⸗

gefunden, wird den Juden nur ein Schutzbuͤrgerrecht zuge— ſtanden, und ſollen auch die bisherigen Schuͤtzgelder fort— dauern. Fremden Juden bleibt in der Regel die Niederlaſ⸗ ſung im Lande verſagt. Der Gebrauch der Hebraͤiſchen oder Iuͤdiſch⸗Deutſchen Sprache bei Vertraͤgen, Handelsbuͤchern und Teſtamenten iſt unterſagt. Alle Juͤdiſchen Lehrer muͤſſen ſich einer Prufung ihrer Faͤhigkeiten und allgemeinen Ausbildung unterwerfen. Ueber Geburten, Sterbefaͤlle und Verheira— thungen werden von den Obrigkeiten öffentliche Regiſter ge⸗ fuͤhrt. Kun ſteht den J

; uden frei, es wird bei jedem der drei Landesge— richte nur e

in Iudiſcher Advocat zugelaſſen (nach der Anſicht

1

ſte und wiſſenſchaftliche Gewerbe zu treiben, ;

die Juden treiben, nur keine Apotheke halten, au

geſchloſſen. ;

London vom 23ſten d. 877 pEt.

von 1818 995. 4; von 1822 999. Daͤniſche

.

ide überall nicht). Ackerban und Handwerke durfen ö 3 2 6 4. keine Schenk- und Gaſtwirthſchaft treiben Cnach Anſicht der Stande auch keine Weinhandlung und keine Brandtweinbren— nerei). Der Hauſirhandel der Juden wird ganz abgeſchafft; es werden keine neue Privilegien dazu ertheilt, die beſtehen⸗ den aber laͤngſtens binnen 19 Jahren eingezogen. Nur ein Sohn aus jeder Jndenfamilie darf künftig Handel treiben. Der Ankauf von Brundſtuͤcken iſt den Juden unter mehrc— ren Beſchraͤnkungen geſtattet; ſo darf jeder nur ein Haus beſitzen und muß dieſes ſelbſt bewohnen; der Beſitz von Rit⸗ tergütern bleibt den Juden auch ferner unterſagt. Von al— len Staatsamtern bleiben die Juden zur Zeit gänzlich aus—

Briefe über Antwerpen von bringen Cenſols auf Abrechnung ; Engl. Ruſſ. Anl. 95 35 Ct. Däniſche Anl. 6235, das directe hatte Geld zu 13 Mark 113 Schill. Getrede war in Londzn im Weichen und Weizen 3 Schill. pü. Quar? ter gefallen. Die Fonds⸗Courſe vom Auslande kommen ſammt⸗ lich ohne Veranderung von Bedeutung und hatten demnach auch keinen Einfluß auf unſere Courſe. Der morgen fällige, ſehr be⸗= deutende Ultimo veranlaßte beute noch verſchiedene Geſchaſtẽ Speculanten à la hausse und à la * treten reſpective als Kaͤufer und Verkäufer auf. Die Notirungen ſind nicht beſonders abweichend gegen vorige Poſt. Heute ſind folgenke reelle Courſe zu notiren. Oeſterr. Metalliq⸗ 96, pr. Januar 96. Partial⸗Oblig. 1253. ank⸗Actien 1104. Preuß. Anl. Ip Ct. 60. 606. Ruſſ. Engl. Anl. 9iz viel En, . . Metallig. Cert. Sp. Norweg. 1952. London hatte viel Geld zur Notiz und 23 Mon. mit 13 Mark Schill. zu laſ⸗ ſen. Amſterdam Geld mit 4 Cents uͤber die Notirung. Paris Geld. Petersburg nichts gemacht. Deutſche Platze alle gut zu laſſen. Spanien Briefe. Portugal ohne Umſatz Disconto 3 2 pCt. Paris 3 Mon. 1833. Petersburg e, London 13 Mark 6 Schill. kurz 13 Mark Amſterdam 2 Mon. 35. 373 kurz 35. 27.

Haäamburg, 39. Dee. . **

Frankfurt a. M., 25. Dec. Der vom 21ſten

2lſten d. M. an den fremden Boͤrſen herrſchende Stillſtand

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t. Zins zeigen ſich Monatsſchluß

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ür Hamburg, Berlin,

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